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Hiermit stelle ich mich in den Schutz des Esausegens!

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UN

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Die #UNO hat ein weiteres #MigrationspaktPropaganda Video veröffentlicht. 
#NationalstaatenVersagen : Ohne die Öffentlichkeit zu informieren, wurde der Verhandlungsprozess für den #UNOMigrationspakt von der Schweiz und Mexiko geleitet und zum Abschluss geführt. Unser permanenter Schweizer UNO Sonderbotschafter, #JürgLauber , war dabei federführend. 

In Deutschland herrschen ähnlich abstruse und unhaltbare Zustände, da, wie bereits in früheren Videos berichtet, auch die Abteilung von Heiko Maas, massgeblich und von der Öffentlichkeit unbemerkt, an der Ausarbeitung und Erweiterung des Migrationspaktes beteiligt war. Diese Einflussnahme wurde möglich, da Deutschland, zusammen mit Marokko, 2018 den Vorsitz des von Peter Sutherland gegründeten und äusserst Einflussreichen Globalen Forums für Migration und Entwicklung (GFMD) innehat.
TTTS ( #TellTheTruthSwiss )

Links:
Petition gegen Migrationspakt
https://migrationspakt-stoppen.info/

EDA zum UNO-Migrationspakt: 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/...

Econcept Bericht über IMZ:
https://www.alexandria.unisg.ch/25073...

GLOBAL COMPACT FOR SAFE, ORDERLY AND REGULAR

UN Pakt als pdf hier: Bild anklicken

Die okkulte Agenda der UNO

UN beschließt die „ERMÄCHTIGUNG DER FLÜCHTLINGE“, die entmündigten Völker Europas zu überrennen!

UN beschließt die „ERMÄCHTIGUNG DER FLÜCHTLINGE“, die entmündigten Völker Europas zu überrennen!

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von NJ

So leicht lässt die Welt-Judenlobby nicht von ihrem Plan ab,
die weiße Menschheit migrantiv auszurotten

Nachdem Widerstand gegen die fremden und tödlichen Flüchtlings-Flutmassen in Europa spürbar geworden war, wurde US-Präsident Obama noch kurz vor seinem un- rühmlichen Abgang nach vorne gepeitscht, den letzten Widerstand in Europa mit einem Beschluss der sogenannten Vereinten Nationen zu brechen.

Vor allem wurde die „Mörderin“ Merkel für die Erfüllung des ihr 2015 erteilten Auftrags zur Schleusenöffnung von Obongo persönlich gewürdigt:

„Deutschland ist ein Land, das bei der Unterstützung von Flüchtlingen über alles hinausgegangen ist. Ich möchte Kanzlerin Angela Merkel persönlich danken.“

Die Ausrottung des weißen Menschen soll jetzt unter dem Begriff „Umsiedlungspolitik“ abgeschlossen werden, wie am 20. September das Welt-Umsiedlungsprogramm durch den Beschluss des Flüchtlingsgipfels der UN vom 20. September hervorgeht.

„Obongo“ setzte im Lobby-Auftrag auf dem UN-Flüchtlingsgipfel am 20. September das Welt-Umsiedlungsprogramm durch.

„Obongo“ setzte im Lobby-Auftrag auf dem UN-Flüchtlingsgipfel am 20. September das Welt-Umsiedlungsprogramm durch.

Neben der Verpflichtung von Handlangerländern wie Rumänien, Portugal, Spanien, Tschechien, Frankreich, Italien und Luxemburg, das „Umsiedlungsprogramm“ anzunehmen, wurden auch noch hohe finanzielle Zahlungen zur Förderung dieses Programms beschlossen.

Diesen Handlangerregierungen wurde von der jüdischen Weltfinanz zugesagt, ihre Schulden würden von der BRD übernommen werden, aber als Gegenleistung müssten sie sich dem Welt-Umsiedlungsprogramm unterwerfen. Insbesondere das zusammenbrechende Italien bedarf dieser Schuldenübernahme durch die BRD-Trottel.

Dafür ersäuft man seine eigenen Völker gerne im menschlichen Abwassersumpf. Nach vorne drängen in diesem Zusammenhang wieder die berüchtigten „Stiftungen“ wie die von George Soros, die ganz darauf ausgerichtet sind, die Vernichtung der Weißen unumkehrbar zu machen.

Soros erhält Hunderte von Millionen Euro von den Vasallen-Ländern für „humanitäre Projekte“ und lässt sich anschließen von den Lobby-Medien feiern, diese Gelder als „Spenden“ für neue Flutprogramme einzusetzen.

Den Menschen Europas wird so ihr Geld von den Handlangerpolitikern gestohlen und den Organisationen von Herrn Soros gegeben, womit dieser als „Philanthrop“ mit seiner „Flüchtlingshilfe“ die Eliminierung der weißen Europäer betreibt. Selbst die Tagesschau vom 21. September merkt dazu an:

„Nicht gesagt wird, wer genau die Empfänger dieser Leistungen sind“.

Schock: UN-Beschluss gewährt Hunderttausenden von Migranten freien Zugang zu zahlreichen Ländern

Hunderttausende von Flüchtlingen wird der freie Zugang zu 50 Ländern gewährt, das hat die globale politische Gemeinde vereinbart. Die Last der Migrationskrise soll verteilt werden.
Zahlreiche Länder haben zugestimmt, im Rahmen des Umsiedlungsprogramms schwindelerregend 10 Mal mehr aufzunehmen als 2015.

Rumänien, Portugal, Tschechien, Italien, Frankreich und Luxemburg haben zugestimmt. Es wurde auch vereinbart, 3,4 Milliarden Pfund an finanzieller Unterstützung für dieses UN-Programm und für humanitäre Organisationen aufzubringen. Der Flüchtlingsgipfel der UN wurde von Barack Obama ausgerichtet mit der Aufforderung, jedes Land müsse Verantwortung für die Migrations-Krise übernehmen. Der Rede Obamas durften nur jene Botschafter teilnehmen, die sich schon vorher bereit erklärt hatten, dass sich ihre Länder an diesem Umsiedlungsprogramm beteiligen würden.

Obama erhielt von globalen Unternehmen 600 Millionen Pfund an Spenden, die zur
ERMÄCHTIGUNG DER FLÜCHTLINGE verwendet werden sollen.

www.express.co.uk/news/world/712761/Barack-Obama-United-Nations-UN-Summit-migrant-refugee-pledge-asylum-seeker

Quelle

Deutschland -- Gipfeltreffen für Völkermord im UN Hauptquartier, 19 September 2016

Veröffentlicht am 20.09.2016

Der alte Kontinent Europa mit seiner so reichen Geschichte, seiner tiefen und vielfältigen Kultur und seinen einzigartigen Völkern soll zerstört werden. Es geschieht vor unser aller Augen, in aller Offenheit. Wir sollten einfach nur hinschauen und unsere eigenen Schlüsse ziehen aus dem, was mit den irreführend verwendeten Etiketten von Menschlichkeit, Flüchtlingshilfe, Vielfalt, Toleranz mit all den Menschen in Europa gemacht wird. Es ist der Versuch eines gigantischen Mordens von Völkern.
Wer es anschaulich braucht und mit Geopolitik, Strategiepapieren und Verlautbarungen nicht viel anfangen kann, der möge einfach nur einmal das heutige Erscheinungsbild von Paris mit dem von Budapest vergleichen. Paris, ehemals die Stadt der Liebe genannt, ist verkommen, Budapest erinnert schmerzlich an das, was endgültig auf unserem Kontinent unterzugehen droht.


Die offizielle Web-Seite des UN-Gipfeltreffens für Flüchtlinge und Migranten:
http://refugeesmigrants.un.org/summit

Eine treffende Video-Aussage zum Theme "Replacement Migration" der Vereinten Nationen, mit zutreffender Aussage, daß ausschließlich westliche hochentwickelte Länder Ziel-Länder des Migrationsprogramms sind.
"Agenda 21 - Replacement Migration - United Nations"
https://www.youtube.com/watch?v=9UvURb98aqU

Ein Video von Frank LangeR, das deutlich zeigt, welche Art Bevölkerungspolitik auf der Agenda steht:
"FLÜCHTLINGE sollen DEUTSCHE WEGZÜCHTEN [FSK 16]"
https://www.youtube.com/watch?v=vwmN1zYLpzc

Aussagen von William Lacy Swing, der als Vorsitzender der Internationalen Organisation für Migration (IOM) einer der Hauptakteure des Völkermordprogramms auf der internationalen ist, zum UN-Gipfel am 19. September 2016:
"Migration is Our History, Reality and Future"
https://weblog.iom.int/migration-our-history-reality-and-future

Weitere ergänzende Hinweise werde ich später geben (20.09.2016 ab 20h).

siehe auch UN

Am 25.09.2016 veröffentlicht

Der alte Kontinent Europa mit seiner so reichen Geschichte, seiner tiefen und vielfältigen Kultur und seinen einzigartigen Völkern soll zerstört werden. Es geschieht vor unser aller Augen, in aller Offenheit. Wir sollten einfach nur hinschauen und unsere eigenen Schlüsse ziehen aus dem, was mit den irreführend verwendeten Etiketten von Menschlichkeit, Flüchtlingshilfe, Vielfalt, Toleranz mit all den Menschen in Europa gemacht wird. Es ist der Versuch eines gigantischen Mordens von Völkern.
Wer es anschaulich braucht und mit Geopolitik, Strategiepapieren und Verlautbarungen nicht viel anfangen kann, der möge einfach nur einmal das heutige Erscheinungsbild von Paris mit dem von Budapest vergleichen. Paris, ehemals die Stadt der Liebe genannt, ist verkommen, Budapest erinnert schmerzlich an das, was endgültig auf unserem Kontinent unterzugehen droht.


Die offizielle Web-Seite des UN-Gipfeltreffens für Flüchtlinge und Migranten:
http://refugeesmigrants.un.org/summit

Eine treffende Video-Aussage zum Theme "Replacement Migration" der Vereinten Nationen, mit zutreffender Aussage, daß ausschließlich westliche hochentwickelte Länder Ziel-Länder des Migrationsprogramms sind.
"Agenda 21 - Replacement Migration - United Nations"
https://www.youtube.com/watch?v=9UvUR...

Ein Video von Frank LangeR, das deutlich zeigt, welche Art Bevölkerungspolitik auf der Agenda steht:
"FLÜCHTLINGE sollen DEUTSCHE WEGZÜCHTEN [FSK 16]"
https://www.youtube.com/watch?v=vwmN1...

Aussagen von William Lacy Swing, der als Vorsitzender der Internationalen Organisation für Migration (IOM) einer der Hauptakteure des Völkermordprogramms auf der internationalen ist, zum UN-Gipfel am 19. September 2016:
"Migration is Our History, Reality and Future"
https://weblog.iom.int/migration-our-...

Dieses Video ist eine leicht gekürzte Version von "Deutschland -- Gipfeltreffen für Völkermord im UN Hauptquartier, 19 September 2016 ", zu finden auf Wolfgang Rettig's YT-Kanal https://www.youtube.com/channel/UCUGP...

Die UNO plant, das „Lied der Freude“ von Beethoven zur offiziellen Hymne für die Neue Weltordnung zu erklären

Die Europa-Hymne (Ode an die Freude) – eine Bearbeitung des letzten Satzes der Neunten Symphonie von Beethoven – wurde vom Europarat 1972 eingeführt und wird von der Europäischen Union seit 1986 verwendet. Laut Serge Monast (Gestorben: 5. Dezember 1996) plant die UNO, dass „Lied der Freude“ zur offiziellen Hymne für die Neue Weltordnung zu erklären.

Text: Friedrich Schiller; „An die Freude“, 1. Strophe Musik: Ludwig van Beethoven, 9. Symphonie, 1823

Schillers Text

1. Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium!
Wir betreten feuertrunken, Himmlische, dein Heiligtum.
Deine Zauber binden wieder, was die Mode streng geteilt,
alle Menschen werden Brüder, wo dein sanfter Flügel weilt.
Seid umschlungen, Millionen! Diesen Kuß der ganzen Welt!
Brüder, überm Sternenzelt
|: muß ein lieber Vater wohnen! :|

2. Wem der große Wurf gelungen, eines Freundes Freund zu sein,
wer ein holdes Weib errungen, mische seinen Jubel ein!
Ja, wer auch nur eine Seele sein nennt auf dem Erdenrund!
Und wer’s nie gekonnt, der stehle weinend sich aus diesem Bund!
Was den großen Ring bewohnet, huldige der Sympathie.
|: Zu den Sternen leitet sie, wo der Unbekannte thronet. :|

3. Freude heißt die starke Feder in der ewigen Natur;
Freude, Freude treibt die Räder, in der großen Weltenuhr.
Blumen lockt sie aus den Keimen, Sonnen aus dem Firmament,
Sphären rollt sie in den Räumen, die des Sehers Rohr nicht kennt.
Froh wie seine Sonnen fliegen durch des Himmels prächtigen Plan,
|: laufet Brüder, eure Bahn, freudig wie ein Held zum Siegen! :|

4. Freude sprudelt in Pokalen; in der Traube goldnem Blut
trinken Sanftmut Kannibalen, die Verzweiflung Heldenmut. –
Brüder, fliegt von euren Sitzen, wenn der volle Römer kreist;
laßt den Schaum zum Himmel spritzen: dieses Glas dem guten Geist!
Den der Sterne Wirbel loben, den des Seraphs Hymne preist,
|: dieses Glas dem guten Geist überm Sternenzelt dort oben! :|

5. Festen Mut in schweren Leiden, Hilfe, wo die Unschuld weint,
Ewigkeit geschwornen Eiden, Wahrheit gegen Freund und Feind,
Männerstolz vor Königsthronen – Brüder, gält’s Gut und Blut:
dem Verdienste seine Kronen, Untergang der Lügenbrut!
Schließt den heilgen Zirkel dichter! Schwört bei diesem goldnem Wein,
|: dem Gelübde treu zu sein, schwört es bei dem Sternenrichter! :|

Friedrich Schiller, 1785

Das "Blue Beam Project" der NASA - von Serge Monast pdf Datei

Es ist ein Projekt, das unter SATANS Regie läuft. pdf Datei

dazu auch noch GEHEIME URLOGEN REGIEREN DIE WELT

 

Luzifer, der Lucis Trust und die okkulten Vereinten Nationen

Merkel ist dort Mitglied!!!! Satanische Loge!!! Dazu Video: W.Altnickel 36 geheime Ur Logen regieren die Welt- Machtergreifung hinter den Kulissen

Luzifer, der Lucis Trust und die okkulten Vereinten Nationen

ObamaWie wir bereits berichtet haben, soll der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der auch anmaßend "Weltklimarat" genannt wird, das globale und streng geheime "Chemtrail-Projekt" abgesegnet haben. Die schwerwiegendsten Bedenken, die von den Wissenschaftlern dabei geäußert worden sein sollen, betrafen nicht etwa die unabsehbaren Folgen der chemischen Dauersprühaktionen für die Atmosphäre, Erde, Mensch, Tier und Umwelt, sondern den farbästhetischen Beigeschmack bedingt durch die Sprüherei. Dabei soll es vor allem um das auffällige Ausbleichen des Himmels gegangen sein. Die Wissenschaftler sollen befürchtet haben, dass die deutliche Weißfärbung des Himmels die Geheimhaltung des globalen Projektes gefährden könnte. Vor allem umweltbewussten Einzelpersonen könnte dies auffallen, womit eventuell das gesamte Projekt gefährdet sei.

Na, dazu ist es ja wohl auch gekommen, nämlich dass dieses - an sich unübersehbare - Projekt etlichen umweltbewussten Einzelpersonen aufgefallen ist, die dieses Projekt durch enorme Aufklärungsarbeit - diversen Medienberichten zufolge - zur populärsten "Verschwörungstheorie" haben aufsteigen lassen. All die weltweit vorhandenen Aktivisten und Aufklärer bringen dieses Weltimperium beim Thema Chemtrails ernsthaft und dauerhaft ins Schwitzen, weil es aus dieser Sackgasse keinen Ausweg mehr für die Imperialisten gibt. Wer über derart viele Jahre derart dreist lügt, dem werden die Menschen nie wieder glauben, und beim Thema Chemtrails lügen und/oder schweigen so viele Teile des Systems gemeinsam (Politik, Behörden, Wetterdienste, Medien, Wissenschaftler, Militär, Verbände, NGOs etc.).

Aber zurück zum so genannten "Weltklimarat". Wie können Menschen eigentlich so gewissenlos sein und die Folgen dieser Aerosol-Sprühungen für Mensch, Tier und Umwelt einfach übergehen? Wie können Menschen so hart gesonnen und ohne jedwede Empathie gegenüber uns normalen Menschen sein?

Nun gehört der "Weltklimarat" zu den Vereinten Nationen. Und diese unterhalten einen spirituellen Think Tank, der doch glatt "Lucis Trust" heißt. Einige, zum Beispiel auch dieser Blog, nennen diese Einrichtung "The Spiritual Foundation of the United Nations". Früher hieß diese Einrichtung "Lucifer Publishing Company", um Luzifer zu ehren (vgl. https://new.vk.com/away.php?to=https%3A%2F%2Fen.wikipedia.org%2Fwiki%2FLucis_Trust&post=278097974_14830). Schließlich merkte man wohl aber, dass der Begriff "Luzifer" in der Öffentlichkeit nicht so gut ankam, weil er von den Menschen - zutreffenderweise - mit Satan in Verbindung gebracht wurde. Man änderte daher den Namen in "Lucis Publishing Company". Auf den Seiten der Vereinten Nationen wird - unserer Prüfung nach - nicht auf diese spirituelle bzw. okkulte Einrichtung hinter den Vereinten Nationen hingewiesen.

Dem Lucis Trust werden intensive Verflechtungen mit zahlreichen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und erzieherischen Organisationen wie zum Beispiel der Hall Foundation, Rockefeller Foundation, WHO, Coca Cola, Worldwide Children ́s Fund, Fellowship For International Education, WWF, CFR (Council on Foreign Relations) vorgeworfen (vgl. Lucis Trust, Alice Bailey, World Goodwill and the False Light of the World. Terry Melanson, 2001 und 2005).

Der okkult religiöse Lucis Trust und seine zahlreichen Frontorganisationen verehren neben Satan eine ganze Reihe von so genannten "aufgestiegenen Meistern", die das Werk eines luziferischen „Masterplanes“ auf der Erde verwirklichen sollen. Deren Anführer sei „Sanat Kumara“, der auch „Herr der Welt“ genannt wird. Sanat ist eine Verdrehung des Namens Satan (vgl. hierzu auch Peter Michel, „Charles W. Leadbeater – Mit den Augen des Geistes – Die Biographie eines großen Eingeweihten“, Aquamarin Verlag, 1. Auflage, S. 152 ff.).

Man muss sich nach all dem schon fragen dürfen: Stecken hinter den Vereinten Nationen etwa braune Esoteriker und Okkultisten? Und erklärt genau dies vielleicht auch, warum gerade auf globaler Ebene derart viele menschenverachtende Entscheidungen getroffen werden? Denn: Respekt vor Menschen haben die so genannten "Luziferier" nur untereinander. Die Otto-Normalverbraucher, also Sie, Ihr und wir, sind für diese elitären Menschen, die "Luzifer" als Architekten dieser Welt anhimmeln, nur Kanonenfutter, Versuchstiere und Konsumsklaven, die es rigoros auszubeuten und zu verdummen gilt.

Vielleicht verstehen Sie jetzt auch, warum die Eliten gegenwärtig versuchen, die verschiedenen Religionen durch von ihnen organisierte "Extremisten" aufeinander zu hetzen (sog. angestrebter "Clash of Civilizations"). Die Menschen sollen den gegenwärtigen Religionen so überdrüssig werden, damit die Vereinten Nationen ihre neue, okkulte Weltanschauung - an der übrigens auch das so genannte "New Age" und viele der so genannten neureligiösen Glaubensgemeinschaften und Bünde wie zum Beispiel die Rosenkreuzer seit vielen Jahrzehnten arbeiten - gemeinsam mit dem ebenso antichristlichen und okkulten Papsttum weltweit etablieren kann.

Wenn Sie mehr über die okkulten "Luziferier", die uns regieren, wissen wollen, dann sehen Sie sich bitte den nachfolgenden Vortrag von Prof. Dr. Walter Veith an, der für „Das Geheimnis der Eingeweihten“ um die Welt gereist ist, um die Existenz dieses Geheimnisses der „Eingeweihten“, das mindestens so alt wie das große Babylon ist, durch deren eigenen Zitate, Quellen und Symbole in deren Kirchen und Tempel zu beweisen:

Das Geheimnis der Eingeweihten - Prof. Dr. Walter Veith

„Im Sicherheitsrat geht es nicht um das Wohl der Welt“

Der frühere UN-Diplomat Hans-Christof von Sponeck ist ein scharfer Kritiker der Vereinten Nationen – und zugleich glühender Verteidiger der Utopie, für die die UN-Charta seit 70 Jahren steht. Dazu gehört für ihn auch, einen früheren US-Präsidenten vor Gericht zu bringen.

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Am 23. Juni 1945 – das Grauen von zwei Weltkriegen noch in schrecklicher Erinnerung – unterzeichneten 50 Gründungsmitglieder in San Francisco die Charta der Vereinten Nationen. 70 Jahre später müssen sich die inzwischen 193 UN-Mitgliedsstaaten nach ihrer Verantwortung für die Kriege in der Welt fragen lassen, die sie trotz ihrer Selbstverpflichtung, den Weltfrieden zu sichern, nicht verhindern konnten. Hans-Christof von Sponeck, geboren 1939, stand mehr als 30 Jahre als Diplomat im Dienst der Vereinten Nationen. Im Irak war er von 1998 bis 2000 für das Programm „Öl für Lebensmittel“ verantwortlich. Als Insider kennt er die Schwächen der Uno und kritisiert diese immer wieder öffentlich. Dennoch sieht er sich selbst als Idealist und Anhänger der Grundidee der Vereinten Nationen.

SZ: Herr von Sponeck, die Präambel der UN-Charta kommt ganz schön pathetisch daher: „Wir, die Völker der Vereinten Nationen – festentschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“, heißt es da. Was ist von dieser Entschlossenheit noch zu spüren, 70 Jahre und etwa 260 Kriege später?

Hans-Christof von Sponeck: Die Charta wurde von Visionären geschaffen, die eine Utopie in Realität verwandeln wollten. Heute ist die Kritik an der Uno omnipräsent. Sie haben Recht, in den vergangenen Jahren wurde wiederholt internationales Recht gebrochen, Angriffskriege wurden geführt. Also genau das, was man nach den Erfahrungen der beiden Weltkriege verhindern wollte. Trotzdem würde ich sagen, dass die Uno kein Dinosaurier ist. Sie ist eine dynamische Einrichtung mit vielen Gesichtern – und jede Menge Entschlossenheit.

Was sind Ihrer Meinung nach die größten Errungenschaften in der Geschichte der Vereinten Nationen?

Durch die Uno wurde internationales Recht geschaffen. Menschenrechte und die Rechte von Frauen und Kindern wurden verankert. Ich finde, an diesen wichtigen Schritten erkennt man, dass die Welt weiß, wohin es gehen soll, wenn man den Frieden will. Die Tragik der UNO liegt in der Umsetzung dieses Ziels.

Sie kritisieren immer wieder das Ungleichgewicht zwischen den fünf großen Vetomächten – USA, Großbritannien, Frankreich, China und Russland – und dem Rest der Staatengemeinschaft.

Bereits vor 70 Jahren sagte der damalige mexikanische Botschafter: „Wir haben hier eine Einrichtung geschaffen, die Mäuse kontrollieren kann, aber die Tiger werden frei herumlaufen.“ Das hat sich bewahrheitet. Die mächtigen Staaten gehen in den Sicherheitsrat, um dort ihre nationalen Interessen durchzusetzen. Da geht es nicht um das Wohl der Welt.

Konsequenzen haben sie dafür keine zu erwarten.

Die Konsequenzen tragen andere, die normalen Menschen, die in Frieden leben wollen. Es ist vor allem die Unfähigkeit der Entscheidungsträger, über den Tellerrand hinauszuschauen und im Sinne der Weltgemeinschaft statt ihrer eigenen Nation zu entscheiden, die der Verwirklichung der Utopie im Weg steht. Dabei wäre Frieden doch ein Gewinn für alle.

Nun klingen Sie auch ein wenig pathetisch – und ziemlich idealistisch.

Wenn ich kein Idealist wäre, hätte ich die 32 Jahre bei der Uno nicht durchgehalten.

Sehen Sie denn begründeten Anlass zum Optimismus?

Allerdings. Die Uno verändert sich. Es ist eine neue Kraft entstanden, seitdem die Zivilbevölkerung sich über Nichtregierungsorganisationen direkt bei der Uno einbringen kann. Ich sehe ein Ende jenes Unilateralismus nahen, in dem die Mächte des Westens ihre eigenen Interessen durchdrücken. Die Welt wird vielfältiger, die Interessen fächern sich auf. Das birgt natürlich neues Konfliktpotenzial. Aber eben auch Potenzial im positiven Sinne. Außerdem leistet die Uno schon heute sehr wertvolle operationale Arbeit.

Zu diesem Bereich der Uno gehören die Weltgesundheitsorganisation, das Kinderhilfswerk Unicef, die Unesco und verschiedene technische Einrichtungen.

Sie alle versuchen ihr Bestes – mit marginalen Ressourcen. Diese Hilfsorganisationen verkörpern jenen Ethos, den die Uno auf politischer Basis bisher verfehlt.

Gleichzeitig sind gerade diese operationalen Einrichtungen der Vereinten Nationen besonders leicht erpressbar. Ihre Mittel sind knapp und große Mitgliedsländer zahlen ihre Beiträge nicht pünktlich – vor allem dann, wenn sie mit Beschlüssen nicht einverstanden sind. Ende 2014 musste die Uno beispielsweise ihre Lebensmittellieferungen für syrische Flüchtlinge einstellen.

Das ist in der Tat dramatisch. An den operationalen Einrichtungen zeigt sich der Doppelstandard der Uno sehr deutlich: Es gelten nicht für alle die gleichen Verpflichtungen und Rechte. Die Abhängigkeit der Hilfseinrichtungen ist also kein Zufall, sie wird gezielt forciert.

Wie ließe sich die Uno zum Guten hin verändern – also in jene Richtung lenken, die die Gründer vor 70 Jahren vorgesehen hatten?

Nach so langer Zeit bräuchten die Vereinten Nationen neue Strukturen. Es muss klar sein, dass sich alle – auch die fünf ständigen Mitglieder – an internationales Recht halten müssten. Denn es ist nicht gerecht, dass zwar Sadam Hussein richtigerweise vor ein Gericht gestellt wurde, aber ein ehemaliger US-Präsident, der den Einmarsch im Irak mitzuverantworten hat, straflos als Rentner in Ruhe seine Hecke schneiden darf.

Sie wollen George W. Bush vor Gericht bringen?

Tatsächlich arbeite ich gerade innerhalb einer Kommission in Malaysia daran, die Fälle von Folter durch CIA-Mitarbeiter, die im Irak dokumentiert wurden, vorzubereiten, um sie an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu bringen. Zu denen, die sich dann verantworten müssten, gehören auch Bush, Dick Cheney und Condoleezza Rice.

Den ehemaligen US-Präsidenten, seinen damaligen Vizepräsidenten sowie die Außenministerin vor den internationalen Strafgerichtshof zu bringen – das klingt wieder nach einer Utopie.

Internationales Recht gilt verpflichtend. Für alle Mitglieder der Uno. Wir können nicht vom Chaos träumen. Ich glaube, dass der Traum der UN-Charta mit dem Tod der Träumer von 1945 nicht aufgehört hat.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/jahre-un-charta-im-sicherheitsrat-geht-es-nicht-um-das-wohl-der-welt-1.2534914

Gruß an das nahende Ende dieser  Weltdiktatur

TA KI

Vereinte Nationen fordern Bevölkerungsaustausch von Deutschland

Vereinte Nationen fordern Bevölkerungsaustausch von Deutschland

von Udo Ulfkotte

Die Vereinten Nationen fordern für die EU-Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien einen »Bevölkerungsaustausch« mit Migranten aus Nahost und Nordafrika. Offenkundig ist der Asyl-Tsunami von langer Hand geplant.

In dem erst jetzt bekannt gewordenen UN-Bericht »Replacement Migration« (ST/ESA/SER A./206) der Bevölkerungsabteilung der UN (UN Population Division) aus dem Jahr 2001 wird die Öffnung Deutschlands für 11,4 Millionen Migranten gefordert, auch wenn das innerhalb Deutschlands zu sozialen Spannungen (»rise to social tensions«) führen werde.

Der Kampf gegen Widerstände in der Bevölkerung beim Bevölkerungsaustausch sei jedoch erforderlich, um Wirtschaftswachstum zu erzielen. Das alles diene den Interessen der Industrie. Weltweit unterstützen Wissenschaftler dieses Ziel.

Auch Jim Yong Kim, Präsident der zur UN gehörenden Weltbank, hat im Oktober 2015 verkündet, dass der »Bevölkerungsaustausch« in Europa ein »Motor des Wirtschaftswachstums« werde (»engine of economic growth«), um mit allen Mitteln im Sinne der Weltwirtschaft den demografischen Wandel zu bekämpfen.

Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen bei einem vertraulichen Treffen in St. Augustin bei Bonn intern klargemacht, worauf sich die Ministerien künftig einstellen müssen:

Man erwartet bis Ende 2016 in Deutschland bis zu zehn (!) Millionen Asylanten.
Was auf den ersten Blick für den durchschnittlichen Bürger noch völlig absurd klingt, kann man allerdings schon jetzt mit Fakten belegen.

Man muss nur dazu wissen, dass die Bundesregierung für jeden Asylanten mit (mindestens) zwei Familiennachzüglern rechnet. Die Rechnung lautet also: 2014 gab es insgesamt 300 000 Asylanten (das sind mit Nachzüglern etwa 900 000).

2015 werden es deutlich mehr als eine Million (mit Familiennachzug also mindestens drei Millionen) sein und für 2016 rechnet man mit ähnlich hohen oder gar noch steigenden Zahlen (also abermals inklusive Nachzug mindestens drei Millionen Menschen. Es können aber auch leicht vier oder fünf Millionen Menschen werden.

Die Vereinten Nationen nennen das alles verharmlosend »Replacement Migration«. Dabei werden Völker mit dem Segen der UN einfach von anderen verdrängt und ersetzt. Die UN haben auch schon einen Vorschlag, wie das alles finanziert werden soll: Die Deutschen sollen das Rentenalter im ersten Schritt auf 72 und im zweiten Schritt auf 77 Jahre hochsetzen.

Nur so kann man die vielen neuen Mitbürger dann im »Mekka Deutschland« ernähren und betüddeln. Die Deutschen, die sich so selbst verdrängen, haben schließlich auch etwas davon: Sie dürfen Fähnchen schwenken, die Neubürger willkommen heißen und ihnen Brote schmieren.

Quelle hier

 

 

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Deutschland, Schweiz, Österreich/Germany, Austria, Switzerland
Generalversammlung der Vereinten Nationen, Resolution 260 A (III) vom 9. Dezember 1948.
Datum des Inkrafttretens: 12 Januar 1951.
Nach Erwägung der Erklärung, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer
Resolution 96(I) vom 11. Dezember 1946 abgegeben wurde, daß Völkermord ein Verbrechen
gemäß internationalem Recht ist, das dem Geist und den Zielen der Vereinten Nationen
zuwiderläuft und von der zivilisierten Welt verurteilt wird,
In Anerkennung der Tatsache, daß Völkermord der Menschheit in allen Zeiten der Geschichte große
Verluste zugefügt hat, und
In der Überzeugung, daß zur Befreiung der Menschheit von einer solch verabscheuungswürdigen
Geißel internationale Zusammenarbeit erforderlich ist,
sind die vertragschließenden Parteien hiermit wie folgt übereingekommen:
Artikel I: Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, daß Völkermord, ob im Frieden oder im
Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist; sie verpflichten sich zu seiner
Verhütung und Bestrafung.
Artikel II: In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der
Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz
oder teilweise zu zerstören:
(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der
Gruppe;
(c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre
körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
(d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe
gerichtet sind;
(e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Artikel III: Die folgenden Handlungen sind zu bestrafen:
(a) Völkermord,
(b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord,
(c) unmittelbare und öffentliche Aufhetzung zur Begehung von Völkermord,
(d) Versuch, Völkermord zu begehen,
(e) Teilnahme am Völkermord.
Artikel IV: Personen, die Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel II aufgeführten
Handlungen begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte
oder private Einzelpersonen sind.
- 1 -
Artikel V: Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit ihren
jeweiligen Verfassungen die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen, um die
Anwendung der Bestimmungen dieser Konvention sicherzustellen und insbesondere wirksame
Strafen für Personen vorzusehen , die sich des Völkermordes oder einer der sonstigen in Artikel III
aufgeführten Handlungen schuldig machen.
Artikel VI: Personen, denen Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel III aufgeführten
Handlungen zur Last gelegt wird, werden vor ein zuständiges Gericht des Staates, in dessen Gebiet
die Handlung begangen worden sind, oder vor das internationale Strafgericht gestellt, das für die
vertragschließenden Parteien, die seine Gerichtsbarkeit anerkannt haben, zuständig ist.
Artikel VII: Völkermord und die sonstigen in Artikel III aufgeführten Handlungen gelten für
Auslieferungszwecke nicht als politische Straftaten.
Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, in derartigen Fällen die Auslieferung gemäß
ihren geltenden Gesetzen und Verträgen zu bewilligen.
Artikel VIII: Eine vertragschließende Partei kann die zuständigen Organe der Vereinten
Nationen damit befassen, gemäß der Charta der Vereinten Nationen die Maßnahmen zu ergreifen,
die sie für Verhütung und Bekämpfung von Völkermordhandlungen oder einer der sonstigen in
Artikel III aufgeführten Handlungen für geeignet erachten.
Artikel IX: Streitfälle zwischen den vertragschließenden Parteien hinsichtlich der Auslegung,
Anwendung oder Durchführung dieser Konvention einschließlich derjenigen, die sich auf die
Verantwortlichkeit eines Staates für Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel III aufgeführten
Handlungen beziehen, werden auf Antrag einer der an dem Streitfall beteiligten Parteien dem
Internationalen Gerichtshof unterbreitet.
Artikel X: Diese Konvention, deren chinesischer, englischer, französischer, russischer und
spanischer Text in gleicher Weise maßgebend ist, trägt das Datum des 9. Dezember 1948.
Artikel XI: Diese Konvention steht bis zum 31. Dezember 1949 jedem Mitglied der Vereinten
Nationen und jedem Nicht-Mitgliedstaat, an den die Generalversammlung eine Aufforderung zur
Unterzeichnung gerichtet hat, zur Unterzeichnung offen.
Diese Konvention bedarf der Ratifizierung; die Ratifikationsurkunden sind bei dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.
Nach dem 1. Januar 1950 kann jedes Mitglied der Vereinten Nationen und jeder Nicht-
Mitgliedstaat, der eine Aufforderung gemäß Absatz 1 erhalten hat, der Konvention beitreten.
Die Beitrittsurkunden sind bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.
Artikel XII: Eine vertragschließende Partie kann jederzeit durch Mitteilung an den
Generalsekretär der Vereinten Nationen die Anwendung dieser Konvention auf alle oder eines der
Gebiete erstrecken, für deren auswärtige Angelegenheiten diese vertragschließende Partei
verantwortlich ist.
Artikel XIII: An dem Tag, an dem die ersten zwanzig Ratifikations- oder Beitrittsurkunden
hinterlegt sind, erstellt der Generalsekretär ein Protokoll und übermittelt jedem Mitglied der
- 2 -
Vereinten Nationen und jedem der in Artikel XI in Betracht gezogenen Nicht-Mitgliedstaaten eine
Abschrift desselben.
Diese Konvention tritt am neunzigsten Tage nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der
zwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Eine Ratifikation oder ein Beitritt, der nach dem letzteren Zeitpunkt erfolgt, wird am neunzigsten
Tage nach der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde wirksam.
Artikel XIV: Diese Konvention bleibt für die Dauer von zehn Jahren vom Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens an in Kraft.
Danach bleibt sie für die Dauer von jeweils weiteren fünf Jahren für diejenigen
vertragschließenden Parteien in Kraft, die sie nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der
laufenden Frist gekündigt haben.
Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten
Nationen
Artikel XV: Wenn als Ergebnis von Kündigungen die Zahl der Parteien der vorliegenden
Konvention auf weniger als sechzehn sinkt, tritt die Konvention mit dem Zeitpunkt außer Kraft, in
dem die letzte dieser Kündigungen rechtswirksam wird.
Artikel XVI: Ein Antrag auf Revision dieser Konvention kann jederzeit von einer
vertragschließenden Partei durch eine schriftliche Mitteilung an den Generalsekretär gestellt
werden.
Die Generalversammlung entscheidet über die Schritte, die gegebenenfalls auf einen solchen
Antrag hin zu unternehmen sind.
Artikel XVII: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen macht allen Mitgliedern der
Vereinten Nationen und den in Artikel XI in Betracht gezogenen Nicht-Mitgliedstaaten über die
folgenden Angelegenheiten Mitteilung:
(a) Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritte, die gemäß Artikel XI eingegangen sind;
(b) Mitteilungen, die gemäß Artikel XII eingegangen sind;
(c) den Zeitpunkt, zu dem diese Konvention gemäß Artikel XIII in Kraft tritt;
(d) Kündigungen, die gemäß Artikel XIV eingegangen sind;
(e) Außerkrafttreten der Konvention gemäß Artikel XV;
(f) Mitteilungen, die gemäß Artikel XVI eingegangen sind.
Artikel XVIII: Das Original der vorliegenden Konvention wird in den Archiven der Vereinten
Nationen hinterlegt.
Eine beglaubigte Abschrift der Konvention wird jedem Mitglied der Vereinten Nationen und
jedem der in Artikel XI in Betracht gezogenen Nicht-Mitgliedstaaten übermittelt.
Artikel XIX: Diese Konvention wird am Tage ihres Inkrafttretens von dem Generalsekretär der
Vereinten Nationen registriert.
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UNO-MENSCHENRECHTS-KOMITEE UNTERSTÜTZT FREIE HOLOCAUST-FORSCHUNG

19. März 2012

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde zwar am Ende des Zweiten Weltkriegs als Bündnis der Feindstaaten Deutschlands gegründet, und das hat sich formell auch bis heute nicht geändert. Trotzdem ist die UNO gegenüber den amerikanisch-zionistischen Machthabern zunehmend kritisch geworden, denn die vielen Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sind keineswegs gesonnen, sich dem Diktat von Washington und Jerusalem widerspruchslos zu beugen. Die Vereinten Nationen haben zum Beispiel die israelische Politik gegen die Palästinenser klar und wiederholt verurteilt.

Unklar war die Haltung der UN bisher in der höchst brisanten Angelegenheit der sogenannten „Holocaust-Leugnung“. In vielen europäischen Ländern werden Forscher und politische Denker, die den „6-Millionen-Völkermord in Nazi-Gaskammern“ für eine Propagandalüge der Zionisten und ihrer Alliierten halten und das auch beweisen zu können glauben, durch mediale Verfolgung, gesellschaftliche Ächtung, Entlassung aus der Arbeitsstelle und oft mehrjährige Gefängnisstrafen vernichtet (s. den beiliegenden Text „Denken macht frei“). Die jüngsten Beispiele für prominente holocaust-ungläubige Entlassene sind der Medienmoderator Ken Jebsen in Deutschland und der Wiener Wirtschaftsprofessor Franz Hörmann in Österreich.

Nun wird aber bekannt, dass die UNO zu einem unerwarteten Schlag ausgeholt hat, der für die Unterdrücker der freien Forschung und Meinungsäußerung zum Genickschlag werden könnte: Vom 11. bis 29. Juli 2011 fand in Genf die 102. Tagung des UN-Menschenrechts-Komitees statt. Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UNO-Menschenrechtskonvention – also auch die BRD, Frankreich, Österreich und die Schweiz – folgenden verbindlichen Beschluss:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“  (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Eigentlich ist das ja selbstverständlich: Denn welche Meinungen „irrtümlich“ und welche Interpretationen „unrichtig“ sind, kann nur eine freie Forschung und eine freie Diskussion feststellen. Es ist eine Sache der Wissenschaft und nicht des Strafrichters. Und niemals kann ein Forschungsergebnis als so endgültig angesehen werden, dass beim Auftauchen neuer Fakten und Überlegungen nicht eine Revision möglich wäre. Was für die Wissenschaft gilt, das hat natürlich auch für die Justiz eines Rechtsstaates zu gelten. Deswegen bezieht sich der Beschluss des Menschenrechts-Komitees ausdrücklich auf das französische Verfolgungsgesetz, das insbesondere gegen den französischen Holocaust-Forscher Prof. Robert Faurisson erlassen wurde. Eine Fußnote verweist explizit auf die „Lex Faurisson“:

„Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93“ („So called ‚memory-laws’, see Faurisson v. France. No. 550/93“)

Der Beschluss des Komitees bedeutet nichts Geringeres, als dass die bestehenden Gesetze unrechtmäßig sind und dass sie das schon bei ihrer Einführung waren, so dass alle inzwischen ergangenen Verurteilungen aufgehoben und die Verurteilten entschädigt werden müssen.

Die angeblich neutrale und demokratische Schweiz ist ein besonders sprechendes Beispiel dafür, wie die Bürger von den Regierenden, den Medien und Parteien hinters Licht geführt worden sind: Als 1994 die eidgenössische Volksabstimmung über den Maulkorb mit dem schönfärberischen Namen „Rassismus-Strafnorm“ bzw. „Antirassismusgesetz“ (Art. 261bis StGB) stattfand, redete man dem Stimmvolk ein, die Schweiz müsse als Unterzeichnerin der UNO-Menschenrechtskonvention dieses Gesetz einführen. Die UNO zeigt jetzt – wenn auch reichlich spät – dass dies eine glatte Lüge war.

Die obersten Gerichtshöfe von Spanien und Frankreich haben nun entsprechende Gesetze in ihren Ländern in den vergangenen Monaten bereits gekippt, während die deutschsprachigen Medien ihrem Publikum den UNO-Beschluss erwartungsgemäß bis heute erfolgreich vorenthalten haben. Das war deshalb möglich, weil die BRD und Österreich direkt unter zionistisch-alliierter Vormundschaft stehen.

Immerhin ist auch hierzulande eine stillschweigende Veränderung im Rechtsgebaren zu beobachten: Nachdem das Regensburger Landgericht noch am 11. Juli 2011 – also am Tag, an dem in Genf das UN-Komitee zusammentrat – den britischen Bischof Richard Williamson wegen Holocaust-Leugnung verurteilt hatte, ist dieses Urteil nun am vergangenen Aschermittwoch durch das niederbayerische Oberlandesgericht in Nürnberg aufgehoben worden. Zugleich verfügte das Gericht die Übernahme von Williamsons Prozesskosten durch den Freistaat Bayern.

Auch von anderen Verfahren in der Bundesrepublik wird berichtet, dass sie inzwischen eingestellt worden seien. Noch keinen Bescheid hat allerdings der Gründer der EUROPÄISCHEN AKTION erhalten, der Schweizer Revisionist Bernhard Schaub: Gegen ihn ist am 25. Juli 2011 von der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts der Volksverhetzung“ (so nennt man das Bestreiten des Holocaust in der BRD…) aufgenommen worden.

Bernhard Schaub hat in der Schweiz nicht nur zweimal seine Arbeitsstelle als Lehrer verloren, nicht nur ist ihm und seiner Familie (Kinder 10, 8 und 1 Jahr alt) grade vor wenigen Wochen aus politischen Gründen die Wohnung gekündigt worden (vom „Karneol-Verein“ Dornach/Schweiz), sondern er ist auch schon zweimal wegen „Rassismus“ (so nennt man das Bestreiten des Holocaust in der Schweiz…) verurteilt worden, einmal zu einer Geldstrafe und einmal zu drei Monaten Haft auf Bewährung (Amtsgericht Dornach, Richter Christ und Frey).

Auch die BRD-Justiz glaubte nun einen Anlass gefunden zu haben, um gegen Schaub vorzugehen: 2006 hat bekanntlich in Teheran auf Einladung von Präsident Achmadinedschad die mittlerweile berühmte „Holocaust-Konferenz“ stattgefunden. Schaub war – wie auch Faurisson und andere bekannte Revisionisten – als Redner zugegen. Er stand damals dem mittlerweile verbotenen „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) vor, den er gemeinsam mit Horst Mahler und Ursula Haverbeck gegründet hatte und dem damals einige hundert aktive Revisionisten in ganz Europa und in Übersee angehörten.

Die Konferenz – mithin auch Schaubs Vortrag – wurde von Unbekannten gefilmt, ebenso ein mündlicher Bericht, den der Revisionist nach seiner Rückkehr in die Schweizer Heimat vor einigen interessierten Freunden abgab. Andere Unbekannte haben aus diesem Rohmaterial einen Film hergestellt und als DVD mit dem Namen „Die frohe Botschaft von Teheran“ weltweit verbreitet. Das war möglich, da er auch mit Untertiteln in verschiedenen Sprachen versehen ist. Wieder andere Unbekannte haben den Film seit längerem ins Weltnetz gestellt, wo ihn nun die BRD-Justiz gefunden hat. Die BRD-Justiz kann Schaubs Aussagen, die er im Ausland getan hat, nicht verfolgen, wohl aber die Tatsache, dass seine Aussagen von bundesdeutschen Nutzern im Netz begutachtet werden können – allerdings nur, wenn sie beweisen könnte, dass Schaub den Film ins Netz gestellt hat oder stellen ließ.

Dem in Rede stehenden Ermittlungsverfahren ging eine besonders traurige Geschichte voraus, die hier kurz erzählt werden muss: Schaubs Kinder besuchten damals die Freie Waldorfschule Schopfheim (Schwarzwald). Im November 2010 wurden sie von der Schule ohne Vorankündigung und ohne irgendeinen Anlass fristlos auf die Straße gestellt. Der Grund wurde nicht genannt, war aber klar. Die Schule hatte erfahren, wer der Vater der Kinder war und handelte ebenso hysterisch wie die Mehrheit der Zeitgenossen, die der Holocaust-Religion verfallen sind: Die „Holocaust-Leugner“ und ihre Angehörigen, selbst wenn es kleine Kinder sind, gelten als Ketzer, als moderne Parias, die fast automatisch einer Art von gesellschaftlicher Hexenverfolgung ausgesetzt sind. Wer hier nicht mitmacht, steht selbst unter Verdacht, und deswegen machen auch (fast) alle mit.

 

Bernhard Schaub und seine Lebensgefährtin ließen sich das nicht gefallen, besuchten unerwarteter Weise die Schule und stellten vier anwesende verantwortliche Lehrer, darunter den federführenden Thomas Wehkamp, energisch zur Rede. Dabei hielt Schaub in gerechtem Zorn mit seinen Ansichten über solcherlei Pädagogen nicht hinter dem Berg: die Lehrer mögen sich wie gemaßregelte Schulbuben vorgekommen sein. Aus Furcht oder um sich zu rächen, gingen sie anschließend zur Polizei und zeigten Schaub an. Die Schweizer Polizei musste (ziemlich verwundert, wie sich dann zeigte) auf Verlangen der deutschen Kollegen eine sogenannte „Gefährder-Ansprache“ mit Schaub durchführen, als hätte der damit gedroht, die Schule anzustecken oder die Lehrerschaft über den Haufen zu schießen.

Daraufhin beschloss Schaub im Gegenzug, die Lehrer wegen Beleidigung anzuzeigen, denn diese hatten während des Gesprächs entsprechende Ausdrücke verwendet. Die Justiz ging auf diese Anzeige erwartungsgemäß nicht ein, wurde aber dafür von den vernommenen Lehrern auf Schaubs Internetpräsenz aufmerksam gemacht, und dies führte schließlich zu dem nachfolgend publizierten Schreiben im Rahmen des Ermittlungsverfahrens des Staatsanwalts Lehmann gegen Schaub.

Der Beschuldigte verfasste darauf eine so deutliche Antwort, dass sie von allgemeinem Interesse und wert ist, ebenfalls veröffentlicht zu werden. Sie hat bei der Staatsanwaltschaft offensichtlich eine Art Schreckstarre ausgelöst, denn seit sieben Monaten wartet Schaub jetzt schon auf eine Reaktion. Wahrscheinlich hat Lehmann den Beschluss des UN-Menschenrechts-Komitees ebenfalls zur Kenntnis genommen und weiß nun nicht mehr, was er tun soll. Anweisungen aus Berlin, New York bzw. Jerusalem scheinen noch nicht eingetroffen zu sein…

Wir bringen hier also zuerst die beiden Dokumente und dann die Beilage zu Schaubs Antwort, den Text des 2009 erstmals erschienenen Flugblatts „Denken macht frei“, verbunden mit der Bitte an alle Leser, die gesamte Dokumentation möglichst weit zu verbreiten, weil sie symptomatischen Charakter hat und zur Aufklärung der Bevölkerung beiträgt. Nur auf diesem Wege entsteht genügend Druck auf die verantwortlichen Politiker, Juristen und Medien.

Die unwürdige Kriecherei Europas vor der amerikanisch-zionistischen Politik ist nur möglich, weil Deutschland und ganz Europa der Holocaust-Religion frönen und weil die europäischen Völker unter diesem Eindruck die Juden als die ewigen Opfer und die Amerikaner als die ewigen Befreier sehen. Nur deswegen können die Kollaborateure in den EU-Regierungen die Verbrechen des Westens im Irak und in Libyen, demnächst vielleicht in Syrien und im Iran, ungestraft unterstützen oder selbst begehen.

Man ist allerdings sehr im Irrtum, wenn man den Iran und seine russischen und chinesischen Freunde unterschätzt. Wer den Iran angreift, kann nur ein Wahnsinniger sein, der auf die Endzeitschlacht Armageddon spekuliert.

Die freie Holocaust-Forschung zu unterstützen, ist deswegen nichts Geringeres als ein Beitrag dazu, den Dritten Weltkrieg zu verhindern. Das UNO-Menschenrechtskomitee weiß das, Präsident Achmadinedschad weiß das, und wir von der EUROPÄISCHEN AKTION wissen das auch.

 

* * *

Bernhard Schaub         

Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen

Lehmann

14.08.2011

Ermittlungsverfahren gegen mich wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Sehr geehrte Dame oder sehr geehrter Herr,

Da Sie, offenbar aus Angst vor Ihren Kunden, nicht einmal einen Vornamen verwenden, ist es mir leider nicht möglich, Sie mit dem korrekten geschlechtsentsprechenden Titel anzureden.

Aber kommen wir zur Sache.

Ihre Vorwürfe entbehren nicht einer gewissen Absurdität:

1. Es ist ohnehin skandalös, dass eine Demokratie, die bei jeder Gelegenheit in China, Libyen, Syrien, Iran und anderswo in missionarischem Eifer die „Einhaltung der Menschenrechte“ anmahnt, ihre eigenen Bürger bis zu zwölf Jahren hinter Gitter bringt, die nichts anderes getan haben, als eben ihr Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen (RA Horst Mahler 12 Jahre, Ernst Zündel insgesamt 7 Jahre, Studienrat Günter Deckert 5 Jahre, Dipl. Ing. Germar Rudolf 2½ Jahre usw. usf.)

2. Das Skandalöse erhöht sich aber noch, wenn nicht nur der Angeklagte, sondern auch dessen Verteidiger eingesperrt wird, weil er versucht zu beweisen, dass der Angeklagte recht hat (RA Sylvia Stolz 3½ Jahre).

3. Der Gipfel des Grotesken ist erreicht, wenn man bedenkt, dass die genannten „Übeltäter“, die sich dafür eingesetzt haben, dem deutschen Volk und seiner früheren Regierung Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, nun von Richtern deutscher Abstammung in einem Staat, der sich deutsch nennt, „im Namen des Volkes“ – doch wohl des deutschen? – wegen „Volksverhetzung“ verurteilt werden.

4. Das scheinbar Groteske wird allerdings sofort verständlich, wenn man weiß, dass die Bundesrepublik in Wirklichkeit kein souveräner Staat ist, sondern nach wie vor ein lediglich staatsähnliches Konstrukt, das den Deutschen zwar eine gewisse Selbstverwaltung ermöglicht, sich aber streng nach alliierten Direktiven richten muss. Und dazu gehört nun – das wissen Sie ebenso gut wie ich – dass die bundesrepublikanische Justiz darauf verpflichtet ist, die „Feststellungen“ des Nürnberger Militärtribunals fraglos zu übernehmen. Ich zitiere aus der Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 27./28. September 1990 (geändert am 8. Oktober 1990), publiziert im BGBl 1990, Teil II, Seite 1398, in Kraft getreten am 28. September 1990:

 

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt sind.“

Deswegen müssen bundesrepublikanische Staatsanwälte und Richter von der „Offenkundigkeit“ des Holocaust ausgehen – nicht weil er offenkundig wäre, sondern weil er von den Alliierten als offenkundig erklärt worden ist. Das macht die BRD-Justiz in diesem Punkt zur Marionette, um nichts Schlimmeres zu sagen.

Sie werden verstehen, dass ich als Schweizerbürger, der in Teheran und in der Schweiz zu diesem Fragenkomplex in geschlossenen Veranstaltungen Stellung genommen hat, nicht im Traum daran denke, mich derenthalben in der Bundesrepublik zu verantworten – schon gar nicht behufs eines Schauprozesses vor einem unselbständigen Gericht und einem von Amts wegen zur Voreingenommenheit verpflichteten Staatsanwalt (siehe oben). Ich spreche Ihnen ganz einfach das Recht ab, gegen mich überhaupt ein Verfahren einzuleiten. Das Ganze ist, ich wiederhole es, eine Absurdität, und ich nehme nicht an, dass Ihnen dabei wohl ist.

5. Ich erkläre außerdem in aller Deutlichkeit, dass ich mit der Verfilmung und Verbreitung dieser Vorträge nichts zu tun habe. Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen, mir das zu unterschieben. Wer die Filmausschnitte ins Netz gestellt hat, weiß ich nicht. Es ist mir, wie Sie mir sicherlich glauben werden, nur zu bekannt, in welcher Weise in der BRD Wissenschaftler und politische Denker behandelt werden, die gegen die Staatsdoktrin angehen. Ich bin keineswegs gesonnen, mich von dieser Justiz einsperren zu lassen und äußere mich deshalb in der BRD immer entsprechend zurückhaltend.

6. Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass Sie versäumt haben anzugeben, in welcher Weise denn die Filmausschnitte meiner Vorträge „geeignet“ waren, den „öffentlichen Frieden zu stören“. Nur unter dieser Voraussetzung wäre ja eine Verurteilung überhaupt möglich (§ 130, Absatz 3). Zu behaupten, durch diese Filmausschnitte sei in Deutschland der öffentliche Friede gefährdet, müsste man als geradezu lächerlich bezeichnen – wenn die gesamte Angelegenheit nicht so traurig wäre.

7. Abschließend möchte ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, dass Sie nicht nur Ihren Vornamen nicht nennen, sondern dass Ihr Brief nicht einmal unterschrieben ist. Das lässt auf ein schlechtes Gewissen schließen –  und zwar nicht nur hinsichtlich dieses Verfahrens, sondern überhaupt. Ich leite davon ab, dass sich die BRD-Justiz ihrer mangelnden Legitimation bewusst ist. Denken Sie aber daran, dass Ihnen und Ihren Kollegen solche Sophistereien nicht helfen werden, wenn Sie bei geänderter politischer Zeitlage vielleicht einmal für Verfahren wie das vorliegende zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass sich die Deutschen und übrigen Europäer nicht bis in alle Ewigkeit Denk- und Redeverbote vom Nürnberger IMT vorschreiben lassen.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, das Verfahren einzustellen.

Mit den besten Grüssen aus der Schweiz (und persönlicher Unterschrift, wie es sich gehört)

Beilage:                 Flugblatt „Denken macht frei“

 

* * *

DENKEN MACHT FREI

 

Die Welt ist in Bewegung. Die Finanzkrise erschüttert das allzu blinde Vertrauen in das herrschende wirtschaftliche und politische System. Das Gute an dieser Krise: sie regt das Denken an. Viele ahnen, dass die Lösungen, die uns von der Politik angeboten werden, keine Lösungen sind, sondern nur Maßnahmen, um das jetzige System am Leben zu erhalten. Der Verdacht breitet sich aus, dass die ganze Krise in Wirklichkeit eine gigantische Umverteilungsaktion ist, um Geld und Macht noch mehr als bisher in den Händen weniger zu zentralisieren. Es ist hohe Zeit, die Fraglosigkeit durch Nachdenken abzulösen.

Das gegenwärtige Gesellschaftssystem ruht nämlich – wie alle Systeme – auf gewissen Axiomen, auf Säulen, an denen nicht gerüttelt werden darf, ohne dass das Ganze einsturzgefährdet ist. Solche Säulen sind deswegen immer auch Tabu-Zonen. Wer in unserer Gesellschaft vorankommen oder auch nur geduldet werden will, tut gut daran, gewisse Glaubenssätze nachzusprechen oder wenigstens nicht offen zu bestreiten: Dazu gehört das Bekenntnis zur Freien Marktwirtschaft samt Zinswirtschaft und Unabhängigkeit der Banken, zum Parlamentarismus samt zugehörigem Links-Rechts-Parteiensystem, das Bekenntnis zu Philosemitismus und Antirassismus, Homosexualität und Abtreibung samt wohllautendem Bekenntnis zu den Menschenrechten, in deren Besitz man sich wähnt. Es ist zwar gestattet, jeder beliebigen Religion oder Weltanschauung anzuhängen – aber unter der stillschweigenden Voraussetzung, dass man es nicht wirklich ernst meint. Andernfalls gerät man sehr schnell in den Geruch des Fundamentalismus. Unter Fundamentalisten versteht die Politik- und Medienlandschaft von heute Menschen, die ihre katholische oder evangelische oder islamische oder nationale – oder welche Anschauung auch immer – gegebenenfalls höher stellen als die oben aufgeführten Höchstwerte.

Deswegen können Fundamentalisten in der globalistischen Neuen Weltordnung, die das Hauptthema der amerikanischen Politik ist, nicht geduldet werden. Es ist übrigens nur ein sehr kleiner Schritt, der den Fundamentalisten von der Verleumdung trennt, ein Terrorist zu sein. Und welche Behandlung auf Terroristen wartet, muss hier nicht näher ausgeführt werden. Dafür ist durch einen gewissen 11. September vorgesorgt.

Der nachdenkliche Europäer stellt verwundert fest, dass die Tabu-Zonen, durch die Political Correctness festgestellt und durch Justiz und Medien bewacht, immer größer werden. Durch allerhand Maulkorbgesetze wird der Bürger zum Schweigen verurteilt und durch den drohenden grotesken EU-Haftbefehl eingeschüchtert, weil er nicht mehr weiß, was wo warum strafbar ist. Letzthin wurde bekanntgegeben, im Jahre 2008 seien in der BRD annähernd 14‘000 “rechte Straftaten” – was auch immer das sein soll – begangen worden, davon gut 700 Gewalttaten. Nach Abzug dieser letzten Gruppe bleiben also rund 13‘000 politisch motivierte gewaltfreie “Straftaten”, sprich: Meinungsdelikte. Das ist bemerkenswert. Besonders vor dem Hintergrund, dass bundesrepublikanische Politiker immer wieder in China und anderswo mit großer Selbstgerechtigkeit die “Einhaltung der Menschenrechte anmahnen”. Offenbar gelten die beschworenen Menschenrechte der freien Meinungsäußerung, der Wissenschaftsfreiheit, der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses usw. nur dann, wenn sie den darüber thronenden Gesetzestafeln der “Westlichen Wertegemeinschaft” nicht widersprechen. Hier wird mit zwei Ellen gemessen. Das ist tief unwahrhaftig, um nicht zu sagen verlogen: ein recht durchsichtiges machiavellistisches Manöver zugunsten westlicher Machtstrukturen.

Die größte Merkwürdigkeit unter den westlichen Tabuzonen ist aber historischer Natur. Wenn es nämlich um den Nationalsozialismus und das sogenannte Dritte Reich geht, dann setzt das Denken der Zeitgenossen vollständig aus. Das Gehirn wird seiner Funktion enthoben, und es kommen fast religiös anmutende Reflexe in Gang. Jegliche Differenzierung hört auf, jedes Hinterfragen der gängigen Bausch-und-Bogen-Verurteilung gilt als ungehörig, ja bösartig. Hier gibt es nur eine einzige erlaubte Meinung: Die Nazis – sprich die Deutschen – sind Täter, und zwar ausschließlich, und die Juden sind Opfer, und zwar grundsätzlich und zeitenübergreifend – siehe die Wirbel um Erika Steinbach und Eva Herman, um Martin Hohmann und General Reinhard Günzel. Wer an diesem allerobersten Glaubenssatz zweifelt,ist kein Gesprächspartner mehr, sondern ein Ketzer undAussätziger zugleich, der blitzartig der medialen Verfolgung,der gesellschaftlichen Ächtung und wirtschaftlichen Vernichtung und schließlich dem Inquisitionsrichter anheimfällt. Und jeder, der mit ihm zu tun hat, ist gehalten, sich umgehend von ihm zu “distanzieren”.

Das gilt vor allem für die Fragen rund um den Holocaust, die Kernzone jenes verminten Geländes. Der unendliche Medienrummel um den Bischof Richard Williamson hat uns das Tabu einmal mehr vorgeführt. Frau Merkel sieht sich veranlasst, den Papst zu belehren; der Papst sieht sich veranlasst, den Bischof zum Widerruf aufzufordern; die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt, und die bundesrepublikanische Justiz erwägt die Ausstellung eines Internationalen Haftbefehls gegen den Kirchenmann – warum? Weil er ein historisches Faktum anders einschätzt als gewohnt und erlaubt. Darin besteht seine Ketzerei. Das heißt aber nichts anderes, als dass jene geschichtliche Begebenheit der Sphäre der Wissenschaft und damit der kontroversen Diskussion entzogen und in die Sphäre der Religion erhoben wird, und zwar einer Art Weltreligion des Westens, die in der Bundesrepublik unverkennbar die Züge einer halb offiziellen Staatsreligion angenommen hat.

Während die Medienkampagne gegen Williamson auf Hochtouren lief, wurde der Revisionist und Rechtsanwalt Horst Mahler in München und Potsdam zu insgesamt zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er den Holocaust bestritten hatte. Schon 2007 war Mahlers Mitarbeiterin, die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, zu 3½ Jahren Haft verurteilt und gleich aus dem Gerichtssaal abgeführt worden. Der Grund: sie hatte den deutschkanadischen Publizisten Ernst Zündel in Mannheim vor Gericht verteidigt und zu beweisen versucht, dass der Angeklagte recht habe. Zündel selbst erhielt fünf Jahre. Zwei Jahre Untersuchungshaft unter unwürdigsten Verhältnissen in Kanada wurden nicht angerechnet. Zündel sitzt also sieben Jahre, weil er über seine Internet-Seite Argumente verbreitet hat, die nach seiner Meinung gegen eine Massenvergasung von Juden sprechen.

Kurz nach Zündel erhielt der Diplomchemiker und mehrfache Buchautor Germar Rudolf, ursprünglich Wissenschaftler am Max Planck-Institut in Stuttgart, eine Haftstrafe von 2½ Jahren, weil er auf Grund eigener Forschungen in Auschwitz zu den gleichen Ergebnissen gekommen zu sein glaubte wie schon andere revisionistische Forscher vor ihm, zum Beispiel der Franzose Robert Faurisson, Universitätsprofessor für Dokumentenforschung und Textkritik in Lyon und an der Sorbonne in Paris. Faurisson ist in Frankreich mehrfach zu astronomisch hohen Geldstrafen verurteilt worden und musste Körperverletzungen durch unbekannte Schlägerbanden hinnehmen. Einer der bekanntesten revisionistischen Forscher und Schriftsteller ist der Schweizer Romanist und Skandinavist Jürgen Graf, von einem Schweizer Gericht wegen Bestreitens des Holocaust zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er konnte sich einer Verhaftung nur durch Flucht ins Exil entziehen. Auf der Flucht ist auch der Belgier Vincent Reynouard, ein siebenfacher Familienvater. In Österreich sitzt der Gerichtssachverständige Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich nun schon zum zweiten Mal im Gefängnis, weil er nicht an die offizielle Darstellung des Holocaust glaubt. Wo bleibt hier Amnesty International? Wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? Wo der Aufschrei der Medien? Wo der Studentenprotest? Wo die Kirche?

Alle diese Männer und Frauen und viele weitere wie Ursula Haverbeck, Dipl. Pol. Udo Walendy, Gerd Honsik, Dr. Max Wahl, Siegfried Verbeke, Gaston A. Amaudruz haben nichts anderes verbrochen, als dass sie bei ihren Forschungen und Überlegungen zu Schlüssen gelangten, die von der offiziellen Darstellung abweichen – und dass sie dann zuweilen allerdings bohrende Fragen nach denen stellten, die jene vermeintlichen Falschmeldungen in die Welt gesetzt haben.

Es ist der Stolz der abendländischen Wissenschaft, seit der Renaissance und insbesondere seit der Aufklärung, keine Tabus zu kennen und als Kriterium nur absolute Unvoreingenommenheit anzuerkennen. Revision – also Sichten, Überprüfen, Hinterfragen – ist ein wissenschaftliches Grundprinzip. Alles andere ist Dogmatismus. Die Wissenschaft kann weder religiöse noch politische oder sonstige gesellschaftliche Voraussetzungen akzeptieren. Es gibt im naturwissenschaftlichen Sinne weder christliche noch unchristliche, weder moralische noch unmoralische Wahrheiten. Der Wissenschaftler hat zudem ein Recht auf Irrtum, weil niemand die absolute Wahrheit besitzt. Die Naturwissenschaft hat das mittelalterlich-kirchliche Zeitalter der Bekenntnisse durch ein Zeitalter der Erkenntnisse abgelöst. Auf die Holocaust-Forschung angewendet bedeutet das: Sie darf weder durch philosemitische noch durch antisemitische Reflexe getrübt werden, ebenso wenig wie durch philogermanische oder antigermanische: Ob jemand die Juden oder die Deutschen mag oder nicht mag, ist kein Kriterium für die Forschung und darf diese weder bestimmen noch behindern.

Frau Merkel sagte in ihrer Botschaft an Papst Benedikt XVI.: “Es kann keine Leugnung des Holocaust geben.” Was heißt hier: es kann nicht? Bedeutet es, dass hier eben doch – entgegen aller Wissenschaftlichkeit – weltweite politische Vorgaben wirksam sind, an denen sich sowohl die bundesrepublikanische Chefbeamtin als auch der Oberhirte der Christenheit zu orientieren haben? Es gibt Aussagen, die diese Vermutung zumindest nahe legen: Schon am 21. Mai 1979 schrieb Professor William Rubinstein von der Universität Melbourne, Australien, in der Nation Review:

„Wenn man beweisen könnte, dass der Holocaust ein Betrug ist, so würde die Waffe Nr. 1 aus dem israelischen Propaganda-Arsenal verschwinden.“

Und nachdem der deutsche Studienrat und Revisionist Günther Deckert zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, schrieb Feuilletonchef Bahners in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. August 1994:

„Wenn Deckerts Auffassung zum Holocaust richtig wäre, so wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.“

Aber es scheint sogar noch höhere Gesichtspunkte zu geben. So schrieb der kanadische B’nai B’rith-Direktor Ian J. Kagedanim Toronto-Star vom 26.11.91.:

„Die Holocaust-Erinnerung ist zentral für den Aufbau der Neuen Weltordnung.“

Diese unscheinbaren Zeitungsmeldungen ermöglichen uns das Verständnis dafür, warum Frau Merkelnicht eine internationale Holocaust-Konferenz nach Berlin einberuft und die Behauptungen der Revisionisteneiner öffentlichen Diskussion und Kritik aussetzt. Damit wäre das leidige Thema doch einfür allemal vom Tisch, und die “pseudowissenschaftlichen Machwerke” der Holocaust-Leugner würden vor den Augen des Publikums in der Luft zerrissen – und zwar von Wissenschaftlern, nicht vonder Journaille. Aber dazu müssten natürlich Argumente und Gegenargumente auf den Tisch gelegtwerden…

Und warum darf das nicht sein? Geht die Angst um, es könnten bei dieser Diskussion andere alsdie politisch erwünschten Ergebnisse herauskommen? Sitzen die Revisionisten deswegen im Gefängnis?Sind ihre Bücher deswegen indiziert? Soll sich die Öffentlichkeit deswegen kein Bild über denStand der revisionistischen Argumentation machen dürfen?Der Grund für diese merkwürdige wissenschaftliche Zurückhaltung scheint derselbe zu sein wie fürdie juristische Zurückhaltung im Gerichtssaal. Auch hier ist die ständige Praxis – was der Öffentlichkeitschamhaft verschwiegen wird – dass es nie eine Untersuchung darüber gibt, ob der Angeklagtemit seiner Argumentation recht hat. Beweisanträge werden nicht angenommen, und versucht derAngeklagte seinen Standpunkt zu erklären, macht er sich von neuem strafbar, ebenso sein Anwalt!Eine juristische Ungeheuerlichkeit. Die Tatsache des millionenfachen Völkermordes in Gaskammernwird einfach als “offenkundig” vorausgesetzt, und das Gericht hat nur die Frage zu beantworten, obder Angeklagte wirklich ein Leugner dieser Offenkundigkeit sei und dann das Strafmaß festzusetzen.

Ein historisches Vorkommnis wird also schlicht in den Rang eines allgemein bekannten und nachprüfbaren Naturgesetzes erhoben, gleichzeitig aber die Nachprüfung faktisch verboten! Fürchtet sichhier jemand vor der Wahrheit? Die Stimmen mehren sich, die endlich das Schweigen gebrochen sehen wollen: Kürzlich sprach Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, Lehrer für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen, in Salzburg über die EU-Verfassung. Auf die Frage aus dem Publikum: Gibt es bei uns Redefreiheit? antwortete er:

Ein Land ist kein freies Land, in dem die freie Rede durch drastische Strafen unterbunden ist. Der große Kant sagte über die Redefreiheit, man müsse über alles sprechen können, ob wahr oder unwahr. Mit dem Holocaust mag gewesen sein, was will; ich war nicht dabei. Aber ich rede auch nicht darüber, weil es verboten ist. Man darf das nicht diskutieren, auch nicht wissenschaftlich. Der Tatbestand “Volksverhetzung” verhindert es. Das ist kein freies Land.

(www.youTube.com. Verweis auf Prof. Dr. Schachtschneider)

Falls die “Neue Weltordnung”, die der kanadische Herr von der B’nai B’rith-Loge erwähnt hat, etwa identisch sein sollte mit jenem Finanzsystem, das die Welt gegenwärtig in eine noch nie dagewesene Krise zu stürzen im Begriffe ist, dann wäre es auf jeden Fall lohnend, ihre zentralen historischen und juristischen Grundlagen genauer zu betrachten. Die Finanzkrise ist eine Systemkrise. Die Menschen zweifeln zu Recht an der Wahrhaftigkeit der bisherigen politischen und wirtschaftlichen Führungskaste. Das weltweite Chaos, das jetzt entsteht, bietet die einmalige Gelegenheit, der Wahrheit auf den Grund zu kommen – nach dem Grundsatz: “Wo alle verurteilen, muss man prüfen. Wo alle loben, auch.”

Und damit hätte sich der Kreis unserer Betrachtungen geschlossen:

Denken macht frei.

März 2009

http://www.europaeische-aktion.org/Artikel/de/UNO-MENSCHENRECHTS-KOMITEE-UNTERSTUeTZT-FREIE-HOLOCAUST-FORSCHUNG_75.html

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UN: Österreich § 3h Verbotsgesetz ist obsolet | UN: Deutschland § 130 StGB ist obsolet