Gesetze

BRD oder Deutschland?

diese Seite soll anregen sich selbst zu informieren.... jeder muß seinen Weg und die Wahrheit finden! Ich habe einiges zusammengetragen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - um für die Nichtwissenden einen Anstoß zum selber entdecken zu geben......cp

Remonstrationspflicht

Es gibt ein Recht auf Zivilen Ungehorsam.

Und das dürfte die BRD Behörden zum Wahnsinn treiben.

Den die müssen alles dokumentieren und verbuchen.

Nun werden einige sagen , Die machen doch nur ihren Job.

Ja das ist auch richtig.

Allerdings vergessen sie auch ständig ihre Remonstrationspflicht.

Den wenn ein vermeintlicher „Staat“ keine Erfüllungsgehilfen hat ,
kann er auch nicht mehr gegen das eigene Volk agieren.

Denkt mal drüber nach !

„Nach den Vorschriften muss der Mitarbeiter seine dienstlichen Handlungen auf
ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung,
so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen
die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte
die Anweisung und sind die Bedenken des Mitarbeiters nicht ausgeräumt, so muss sich der Mitarbeiter an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden.

Der Mitarbeiter hat hier keinen Ermessensspielraum.

Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten
des remonstrierenden Mitarbeiters) die Anordnung, so muss der Mitarbeiter
sie unter Rechenschaft gegenüber dem Betroffenen ausführen.

Diese Gehorsamspflicht trifft den Mitarbeiter allerdings dann nicht, wenn er durch
die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Der Mitarbeiter kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren
schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird.

Anmerkung :

Die Remonstrationspflicht ist im Alltag leider ein nur selten genutztes Recht,
da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden.

Remonstrationspflicht

Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt. Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht. Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet. Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.

Den Letzten beißen die Hunde oder was bedeutet Remonstrationspflicht für Bedienstete in Deutschland

ARD / ZDF - Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag

AKZEPTANZSCHREIBEN MIT AGB FÜR DIE GEZ

Vorname, Mann/Frau
aus der Familie #####
Mensch und Natürliche Person
entspr. § 1 des staatlichen BGB
Straße ##
[#####] Stadt
Vorname – Straße ## – [#####] Stadt

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 05439 Köln
Stadt Datum

A K Z E P T A N Z

Mein Aktenzeichen: ######## (bitte immer bei Korrespondenz angeben)
Ihr Schreiben vom Datum
Sehr geehrte/r Frau /Herr …

Ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.

Dieses nehme ich unter folgenden Voraussetzungen an:

Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben. Gleichzeitig weisen Sie nach auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Staates, auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.
Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes, sowie des Regierungspräsidiums der Stadt auf den Sie Ihre Vereidigung begründen.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Zustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Seerecht / Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie, oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen / Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl;

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen;

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 500.000,00 € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber, als auch Ihrer Behörde/Amt/Service/Center etc. in Höhe von 5.000.000,00 € (Haftung nach § 823 BGB).
als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis und zur Publikation in den Freien Medien.
als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Kann der o.g. Nachweis von Ihnen nicht innerhalb der o.g. Frist erbracht werden, zeigen Sie damit an, dass es zwischen den „Ämtern und Behörden etc.“ und mir keine öffentlich-rechtliche Vertragsbasis gibt, auf der sich eine gesetzliche und / oder staatliche Forderung begründen ließe. Ebenso fehlt eine Vertragsbasis zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter solcher „Ämter / Behörden etc.“ und mir. Um diese Lücke zu schließen, lege ich für die künftige Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese AGB automatisch in Kraft treten, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc., des Fordernden Kontakt zu Vorname, Mann aus der Familie #####,
aufnimmt.

Alle Verträge, die eventuell versehentlich und unter Täuschung im Rechtsverkehrs Ihrerseits durch konkludentes Handeln meinerseits in der Vergangenheit zustande gekommen sind, z.B. Annahme von Steuernummern oder Akten- und Geschäftszeichen, Beitragskonten, werden hiermit ausdrücklich widerrufen und gekündigt. Ich mache vorsorglich BGB § 119 geltend.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname, Mann aus der Familie ########
Anlage 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Vorname, Mann / Frau aus der Familie #####, im Folgenden Eigentümer genannt, und den in der Anschrift benannte Person/en, Firmen etc., im Folgenden Fordernde/r genannt:

1. Geltungsbereich, Inkrafttreten und Vertragsbeginn
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weltweit.
Sie schließen alle Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze, etc. des Fordernden und deren Beauftragte ein.
Sie treten automatisch in Kraft, sobald der Fordernde oder ein Beauftragter, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. des Fordernden Kontakt zum Eigentümer aufnimmt, als Kontaktmittel gelten: Telefon, Brief, Fax,
E-Mail, persönliche Besuche und persönliche Gespräche.
Mit der Kontaktaufnahme akzeptieren der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung.
Der Vertrag gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt an dem Tag, an dem eines der Ereignisse gemäß Punkt c. eintritt.

2. Rechte und Pflichten des Fordernden
Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. handeln als Privatpersonen.
Der Fordernde und seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. tragen die Beweislast, dass eine staatliche, gesetzliche Forderung bzw. ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, aus dem die jeweilige Forderung abgeleitet wird. Als Beweismittel gelten ausschließlich Originale, die vom Eigentümer handschriftlich oder digital signiert sind (BGB § 126). Mündliche Vereinbarungen und Gewohnheitsrechte etc. gelten nicht als Beweismittel.
Der Fordernde ist verpflichtet, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. bekannt zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch Beauftragten von Beauftragten bekannt gegeben werden.
Der Fordernde haftet für alle Tätigkeiten seiner Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen und deren Beauftragten voll umfänglich nach § 823 BGB.
Der Fordernde ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Gebühren für ungesetzliche Forderungen gemäß Ziffer 4 innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Als ungesetzliche Forderungen gelten dabei alle Forderungen, für die der Fordernde oder seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen etc. keine Rechtsgültigkeit nachweisen können.
Der Fordernde kommt nach Ablauf der 14-Tage Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
3. Rechte und Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer kann einzelne oder mehrere Gebührenpositionen zusammen in Rechnung stellen.
Der Eigentümer ist berechtigt, dem Fordernden alle Gebühren gemäß
Ziff. 4 in Rechnung zu stellen, die durch Ihn, seine Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetze etc. und deren Beauftragte ausgelöst werden.
Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist beliebig. Die Ansprüche des Eigentümers, die aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, verjähren nicht.

4. Gebühren
Die Gebühren sind in folgender Währung zu entrichten:
Es wurde Silber als Zahlungsmittel = Währung gewählt.
Währung: 1 Feinunze entspricht: (31,1034768 Gramm = Troy ounce) 99,9% reines Silber. Abkürzung: oz.tr
Einzugskosten für unbezahlte Rechnungen werden zusätzlich berechnet.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bezüglich einer ungesetzlichen Forderung: 200 oz.tr
Übermittlung einer ungesetzlichen Forderung an den Eigentümer:
500 oz.tr
Beauftragung eines Dritten (Beauftragter) zur Einforderung einer ungesetzlichen Forderung: 1.000 oz.tr
Auslösen eines Mahnbescheids oder einer Betreibung etc. für eine ungesetzliche Forderung 1.000 oz.tr zzgl. Forderungsbetrag
Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eines Inkasso-Unternehmens etc. für eine ungesetzliche Forderung: 1000 oz.tr zzgl. Forderungsbetrag
Veranlassung oder Durchführung einer Pfändung für eine ungesetzliche Forderung: 3.000 oz.tr zzgl. Pfändungsbetrag
In der Vergangenheit vom Fordernden, seinen Beauftragten, Mitarbeiter, Vorgesetzen, Kollegen, auch ehemaligen etc. ungesetzlich eingezogenen Gelder: Eingezogener Betrag zzgl.10% Zinsen

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Zieht der Fordernde verbindlich und unwiderruflich die betreffenden ungesetzlichen Forderungen schriftlich zurück, und hat er seine Beauftragten etc. entsprechend schriftlich informiert, hat der Eigentümer nur noch Anspruch auf eine Abschlusszahlung.
Die Abschlusszahlung ergibt sich gemäß Punkt 4 genannter Positionen. Der Fordernde liefert dazu eine vollständige Zusammenstellung aller erhaltenen Zahlungen.
Der Eigentümer erstellt dazu eine entsprechende Rechnung, die er ggf. durch weitere geleistete Zahlungen ergänzen kann.
Der Vertrag endet an dem Tag, an dem der Fordernde die Abschlusszahlung geleistet hat. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Eigentümer.
6. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Eigentümer kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Die geänderten neuen Geschäftsbedingungen gelten jeweils rückwirkend ab Vertragsbeginn und ersetzen die alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vorname, Mann/Frau aus der Familie #####

Akzeptanzschreiben mit AGB

Russischer Historiker über vier Einschränkungen der deutschen Souveränität durch 2+4-Vertrag

BRD : Die Wahrheit über die "Souveränität"

Ordnungswidrigkeiten” werden von der Firma “Amtsgericht Stuttgart” auch ohne Geltungsbereich geahndet

“Ordnungswidrigkeiten” werden von der Firma “Amtsgericht Stuttgart” auch ohne Geltungsbereich geahndet

 

ab

 

Spätestens durch die Bereinigungsgesetze, die in den Jahren 2006 und 2007 von der alliierten Militärregierung erlassen wurden, sind eine Vielzahl Gesetze nicht mehr gültig, wie zum Beispiel das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG).

Das OWIG ist darum nicht mehr gültig, weil es keinen Geltungsbereich mehr nennt. Der Geltungsbereich stand im Einführungsgesetz des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dieses Einführungsgesetz , in welchem der Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes genannt war, wurde durch die Bereinigungsgesetze aufgehoben.

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivilprozessordnung (ZPO), auch die Strafprozessordnung (STPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz, aufgehoben wurde.

Es geschah aber im selben Schritt noch mehr. Der §5 der ZPO, der StPO und des GVG ist weggefallen.

In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke. Nun wird es sogar für absolute Laien verständlich und auch vom juristischen her ganz einfach.

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragrafen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden.

Die Beweise finden Sie unter den hier angegebenen Verlinkungen:

http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges zivilrechtliches Verfahren möglich, wenn wir uns in einem wirklichen Rechtsstaat befinden würden.

Das hiesige Land ist aber kein Rechtsstaat, sondern eine einzige Nazi-Schwerverbrecherbude. Es ist noch nicht einmal ein Staat, sondern bis zur Sekunde und auch weiterhin ein von alliierten Mächten besetztes Kriegsgebiet.

Ohne Geltungsbereich – kein Gesetz. Schon gar nicht ohne einen von der Bevölkerung ernannten Gesetzgeber, denn die Sache ist nämlich mal wieder die:

Schaut man ganz genau hin, dann war das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz sogar noch nie gültig, denn es stammt aus dem Jahre 1968 und wurde von der Firma “Bundesministerium der Justiz” scheinerlassen.

 

d

 

Scheinerlassen deshalb, weil Firmen keinerlei gesetzgeberische und schon gar keine hoheitsrechtlichen Befugnisse haben.

Die überaus kriminelle Firma “Amtsgericht Stuttgart”, bzw. ihre hochkriminellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch “Richter” und “Staatsanwälte” genannt), wenden das ungültige OWIG trotzdem an, und das ist nicht etwa ein Justizirrtum, sondern vorsätzliche, schwerste Justizkriminalität!

 

g

 

Das folgende Video zeigt Menschen, die gerade wegen einer angeblichen “Ordnungswidrigkeit” in der hochkriminellen Firma “Amtsgericht Stuttgart” zu Gast waren, sowie Menschen, die auf den Justizschwerkriminalismus in deutschen Scheingerichten lautstark aufmerksam machen:

 

Liebe Menschen des hiesigen Landes…

Informiert euch nicht bei den alteingesessenen Lügenmärchenmedien, sondern eigenständig im Internet. Wacht auf. Kommt zu Bewusstsein, wie übel euch mitgespielt wurde und wird, wie ihr belogen, betrogen, verraten, verkauft, benutzt, ausgeraubt und ausgeplündert wurdet und werdet.

Liebe Menschen des hiesigen Landes…

Ihr braucht euch. Wir brauchen euch. Lasst uns gemeinsam diesen hochkriminellen Wahnsinn beenden, unter dem wir alle seit einer halben Ewigkeit leiden, damit das Leben endlich lebenswert werden kann.

Weg mit den Justizkriminellen
– weg mit den Politkriminellen
– weg mit den Lügenmedienmachern
– weg mit den Wirtschaftskriminellen
– weg mit der Atommafia
– weg mit der Pharmamafia
– weg mit den scheinheiligen Religionskriminellen
– weg mit den Finanzkriminellen
– weg mit all denen,
die der Bevölkerung schaden,
die die Menschen vergiften, verstrahlen und töten
– weg mit all diesen Nachfolgenazis
sowie deren Gehilfinnen und Gehilfen!

Quelle

BRD oder Deutschland? Bernhard Schaub

Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig

Artikel von 2011 - und was ist bis heute passiert?

Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ? Sicherlich nicht.

Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker  zu pragmatischen “Faktenpraktiker” und /oder zu  “Whistleblower” für dieses Land werden.

Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.

Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?

Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

*

Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

„… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
§ 1 (aufgehoben)…“

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
Richtig!
Der Geltungsbereich.

In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
Ist das ein wichtiger Umstand?

Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
„…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

Welches Gesetz gilt dann nun?

Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

Ich weiß es leider nicht.
Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.


Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

Volker Schöne
Landesvorstand

Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

Anmerkung: Der Beitrag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt  in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

ganzer Artikel als pdf

Anonymous - Nachricht an die deutsche Bevölkerung

Menschen und Personen - oder - Leben im Märchen

 Dieses Video gibt einen Einblick in die Sprache der Juristen und zeigt auf, wie wir Menschen zu Personen gemacht wurden und wie wir uns damit identifizieren (lassen). Es geht um den Sprung in ein anderes Bewußtsein und die Begründung der "Wahrheit".
Hier geht es nicht um die Auslegung von Gesetzestexten, sondern um die eindeutige Definition der in den Gesetzestexten und Verwaltungsakten benutzten Begriffe. Dieser Film soll helfen, daß wir uns alle wieder näher kommen und gemeinsam das System überdenken. Es geht nicht um Schuldzuweisung oder Vergeltung, sondern vielmehr darum, daß wir alle im selben Boot sitzen.

§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, wurden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden rechtswidrig vor-geschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen Verwaltungsakten.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte“ haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum z.B. Richter Urteile, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt!
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (ius cogens)!

Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ermangelt! Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig! Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot Null und Nichtig, darf auch deswegen – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – nicht danach verfahren werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.):

Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es daher auch grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift! Unterschriften von Rechtspflegern sind hierbei NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen! Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richterunterschriften sind rechtsunwirksam! Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift NICHT durchgeführt werden!

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften !

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310)

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt. Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unter-schrift verlangt. Es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ (BGH Beschlüsse vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung – HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142)

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b)

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen. Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!)

„Beamte“ haben immer die Pflicht, sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizeibeamte (Dienstausweis):
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)] (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig! BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestunbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
[….]

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Das Grundgesetz hat seit 1990 auch keinen Geltungsbereich mehr nach Streichung des Art. 23 

Die BRD ist nicht Deutschland! - Sarrazin sagt die Wahrheit!

Souveränität und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Souveränität und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

“Politische Dummheit kann man lernen, man braucht nur deutsche Schulen zu besuchen. Die Zukunft Deutschlands wird wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts von Außenstehenden entschieden. Das einzige Volk, das dies nicht weiß, sind die Deutschen.”
(The Spectator, 1959)

weitere Infos hier

und hier

Deutsches Reich NICHT untergegangen,Theo Waigel,Tagesschau

Eine, wie ich vermute, aus den 80zigern stammende Sequenz der Tagesschau, in der der damalige CSU-Vorsitzende Theo Waigel auf einem der s.g. "Schlesier-Treffen den Fortbestand des Deutschen Reiches unmissverständlich ausspricht und somit bestätigt.

Die Bundesrepublik - eine Übersicht - Derzeitiger Zustand von Deutschland

2 + 4 Vertrag

Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.7.1990 in Paris,
ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum 18.7.1990 erloschen (BGBl.
1990, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.9.1990). Dies war auf Grund der
den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten möglich. Ab diesem
Zeitpunkt, dem 18.7.1990, existiert das besatzungsrechtliche Provisorium
namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen
Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte,
nicht mehr.
—-----------------------------------------------

Die "Weimarer Verfassung" vom 11.8.1919 ist daher die gültige Rechtsgrundlage aller Bürger des Staates Deutsches Reich. Sie ist die
einzige Verfassung die von dem Deutschen Volk in freier Wahlen
angenommen wurde. Sie gilt in der Fassung vom 30.1.1933 mit den durch
die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.5.1949 vorgenommenen Änderungen.

Die Verfassung des Staates Deutsches Reich ist seit dem 18.7.1990 die
einzige gültige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes. Sie gilt im
gesamten Gebiet des Deutschen Reichs in den Reichsgrenzen vom
31.12.1937, wie sie im Militär-Gesetz Nr.52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurde.

Alle, innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß dem Reichs
- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913 - (und sogar nach
Artikel 116 " Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" ) -
Deutsche und somit Bürger des Staates Deutsches Reich.
—---------------------------------------------------

Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.7.1990 erloschenen "Bundesrepublik Deutschland" an den Bürgern des Staates
Deutsches Reich und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein
rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher
schadenersatzpflichtig. Dieser Schadenersatz ist von diesen Personen
zu leisten, welche die Anordnung für einen Bescheid o.ä.
unterschreiben. Die sog. Amtspersonen der "Bundesrepublik Deutschland"
sind seit dem 18.7.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als
Privatpersonen zu betrachten, welche sich anmaßen, ohne von der
rechtmäßigen Regierung des Staates Deutsches Reich legitimiert worden zu
sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates
Deutsches Reich durchzusetzen.
—--------------------------------------------------

Die Tatsachen, kurz und bündig:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz wurde durch die NaZis geändert. Sollte Sie also jemand auf diese Änderung (Reichs.... wird kursiv geschrieben) aufmerksam machen, sollten Sie den Umgang mit
diesem Menschen meiden! Wir verwenden die unbelastete, d.h. die
ursprüngliche und unveränderte bzw. bereinigte Form.
Zitat: Alles in allem bleibt also festzuhalten, daß Sie denjenigen, die § 1 StAG mit "Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit...
besitzt." zitieren, eine gehörige Portion Mißtrauen entgegenbringen
sollten. Denn sie verschweigen Ihnen ein paar wichtige Details... und
das sicher nicht, um Sie vor unangenehmen "Wahrheiten" zu schützen.
Aber
natürlich werden die BRD-Treuen es tunlichst vermeiden, diesen kleinen
Hinweis (auf ein von NaZis geändertes Gesetz) zu geben, wenn sie aus
dem RuStAG zitieren.
—--------------------------------------------------------------------

Sie dürfen es sich also jetzt raussuchen: wollen Sie ein Reichsangehöriger (laut NaZi-Gesetz) der "BRD" sein, oder ein Reichsangehöriger des Staates: Deutsches Reich?
—---------------------------------------------------------------

RuStAG §1 (Urfassung von 1913)
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die
unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt

RuStAG §1 (in der von den Nazis geänderten Fassung von 1934)
Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt

Projekt Deutschland 2015 - GAME OVER NWO (Teil 1.)

Projekt Deutschland 2015 GAME OVER NWO Teil 2

Urteil Bundesverfassungsgericht 24 April 1991- BvR 1341/90-

Die BRD von 1990 ist eine untergeschobene, kriminelle und illegale Zwangsverwaltung und sonst NICHTS!

Urteil Bundesverfassungsgericht:

Der Einigungsvertrag ist nichtig!

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90- wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen. http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_B..*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D__1376388761374

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

- Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger

- Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)

- Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden! Bundesgesetzblatt www.bgbl.de

*

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„Ende der Lüge“

Eingeschriebener Brief an über 450 einflußreiche Funktionsträger in der deutschen Gesellschaft Henry Hafenmayer · Stemmerstr. 1 · 46145 Oberhausen · ePost endederluege@gmx.de

www.Ende-der-Luege.com

Oberhausen, den 12.02.2016

 

Polizeipräsidium Essen
Büscherstraße 2-6
45131 Essen
Dir. Kriminalität Kl ST KK
Von-Bock-Straße 50
45468 Mülheim an der Ruhr

 

Aktenzeichen: 502000-156493-15/8

Ihr Schreiben vom 20.01.2016 / Meine Vorladung für den 15.02.2016

Herr Kriminalhauptkommissar,

Im Zusammenhang mit „Ende der Lüge“ soll ich als Beschuldigter wegen „Volksverhetzung“ vernommen werden.

Meinen Ihnen in dem „offenen Brief“ vorliegenden Ausführungen zufolge

„Doch solche Gesetze, die angewandt werden, um Tausende in die Gefängnisse zu werfen, sie zu entrechten, seelisch und körperlich zu quälen, sie zu ermorden, haben vor der Geschichte keine Gültigkeit. Gesetze, die verbieten sollen, daß man eine Gefahr offen eine Gefahr nennen darf, widersprechen jedem natürlichen Selbsterhaltungswillen gesunder Völker. Deshalb müssen wir diese Gesetze nicht fürchten und dürfen uns ihren Verkündern nicht unterwerfen!“

werde ich Ihrer Vorladung nicht Folge leisten.

Wenn mich die Helfer der Feinde des deutschen Volkes vor ihr Inquisitionsgericht zerren wollen, wissen sie, wo ich zu finden bin.

Ich bin mir im klaren darüber, daß diese Verbrecher zur Zeit noch die Macht haben, mich an der Verbreitung der Wahrheit zu hindern. Ein Recht hierzu haben sie nicht!

Auch ich habe viele Jahre meines Lebens in Unwissenheit gelebt und all die Lügen über unser Volk geglaubt. Deshalb werde ich Ihnen keinen Vorwurf machen, wenn auch Sie noch „glauben“.

Entscheidend für die Schuldfrage vor den Gerichten, die nach der Befreiung des deutschen Volkes tätig werden, wird es sein, wie Sie sich ab heute verhalten. Denn spätestens seit dem nachweislichen Erhalt dieses Schreibens, können Sie nicht mehr behaupten, von dem fortdauernden Krieg gegen das deutsche Volk, und seiner seit langem geplanten Ausrottung, nichts gewußt zu haben.

Wenn Sie Deutscher sind, ist es Ihre erste Pflicht, jetzt aufzustehen und sich am Kampf gegen den Feind, der im Verborgenen agiert, und seine öffentlichen Helfer zu beteiligen!

Dem Eid auf die BRD, als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (Carlo Schmid), sollen Sie sich in dem Teil verpflichtet fühlen, in dem es heißt, zum Wohl und Schutz des Deutschen Volkes zu handeln!

Natürlich sollen Sie wegen Volksverhetzung ermitteln!

Der Bundestag, die Medien in Wort und Bild, die Gerichte, Ämter und Behörden quellen förmlich über vor Tätern. Alle prädestiniert, im Namen des deutschen Volkes verurteilt zu werden, sich als kriminelle Vereinigung der Volksverhetzung gegen dasselbe schuldig gemacht zu haben.

Ermittlungen wegen bandenmäßigen Betrugs und Diebstahls in den gleichen Kreisen werden Sie zum selben Ergebnis führen!

Schlußendlich machen sich alle Täter, also dann auch Sie, des Landes- und Hochverrats schuldig!

Das Ausmaß der geistigen Umnachtung der politisch korrekten Volksgenossen hat einen bedrohlichen Stand erreicht. Damit gefährden diese nicht nur sich selbst, sondern reißen ihr eigenes Volk mit in den Abgrund! Der Begriff „Demokratie“, vom Judentum erfunden, wurde den verwirrten Völkern eingepflanzt. Er wird seither als alternativlos gepriesen und zum höchsten Gut der Menschheit erklärt.

So läßt es sich dann begründen, warum „Demokratie“ den ungehorsamen Völkern nur mit Waffengewalt und Schlachtorgien aufgezwungen werden kann.

Schon älter als 100 Jahre sind folgende Erkenntnisse, die Ihnen helfen sollen, die Wurzel des Übels an der richtigen Stelle zu packen, wenn Sie diese nur endlich erkennen wollen:

„Wie eine ansteckende Krankheit rast seit 1789 der demokratische Gedanke durch Europa, durch die ganze Welt; Gute und Böse, Gesunde und Ungesunde werden von der Pest ergriffen. Furchtbar ist dabei der Aderlaß für das Germanentum; denn die Demokratie ist eine Zurückdrängung der reineren Edelrasse, ein Hervortreten der nichtarischen Urbevölkerung. Die Demokratie ist ein Kind des orientalisierten Welschtums und fast immer gleichbedeutend mit dem Untergang der germanisch-deutschen Herrenschicht.“
„In dem Augenblick, in dem das Wohl und Wehe in jeder Kleinigkeit dauernd in die Hand der sogenannten öffentlichen Meinung gelegt wird, ist der Herr im Staate, der es am geschicktesten versteht, sich diese öffentliche Meinung dienstbar zu machen.
Und das kann der, der am gerissensten und niederträchtigsten zu lügen versteht.
Und das ist letzten Endes nicht der Deutsche, sondern das ist, wie Schopenhauer sagt, der „Große Meister im Lügen“, der Jude.“
„Ihr habt den Teufel zum Vater, und was euer Vater begehrt, wollt ihr tun! Der war ein Menschenmörder von Anfang an und steht nicht in der Wahrheit, denn Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet er aus seinem Eigenen, denn er ist ein Lügner und der Vater derselben.“ (Johannes 8,44)

Mit der größten Lüge des 20. Jahrhunderts, der angeblichen Massenvernichtung von 4-6 Mio. Juden durch unsere deutschen Vorfahren, knebelt der Jude nicht nur das deutsche Volk.

Schuldig sollen sich alle Völker fühlen!

Dem deutschen Volk aber wird, aufbauend auf dieser perfiden Horrorerzählung, durch die Schändung seiner Geschichte und ihrer großen Persönlichkeiten der deutsche Geist abgetötet.

Jeder der heute noch argumentiert, ihn ginge der Holocaust nichts an, ist sich der abscheulichen Gefahren für unser Volk nicht bewußt, die sich aus der systematischen Verdummung und Umerziehung des deutschen Volkes ergeben.

Denn es ist nicht natürlich und nicht normal, wenn sich ein so großes und kulturschaffendes Volk wie das deutsche aktiv an seiner eigenen Vernichtung beteiligt, indem es Millionen fremder Rassen in seiner Mitte willkommen heißt, um sich von diesen berauben, vergewaltigen und morden zu lassen!

Das ist krank!

Es ist also offensichtlich, daß jeder, der jetzt noch mit dem Feind kollaboriert, indem er das Besatzerkonstrukt BRD in seinem Fortbestand unterstützt, ein Volksverräter ist!

Auch ein passives Verhalten, zu dem erkannten Unrecht nur zu schweigen, ist aktive Hilfe für den Feind und zum Schaden des eigenen Volkes.

Möglich ist dieses Schweigen und Ducken nur, weil dem Deutschen durch alle Helfer im Dienste der Juden eingetrichtert wird, daß der Klügere nachgeben muß. Natürlich wird dann nur das gemacht und befohlen, was die Dummen wollen. Die Dummen hingegen merken nicht, daß auch sie nur aus dem Verborgenen gelenkt werden.

Wo sind die klugen Köpfe des deutschen Volkes?

Gewiß, es gab und gibt sie in großer Zahl.

Wenn sie nicht erpreßt, eingesperrt oder verunfallt wurden, schweigen diese Menschen wohl aus Angst, es könnte ihnen genauso ergehen.

Ihr Leben, das ihrer Familien und des eigenen Volkes, werden sie so nicht retten können. Und alle anderen schweigen, weil sie Opfer einer weiteren dem deutschen Denken auferlegten jüdischen „Weisheit“ sind: „Ich kann ja doch nichts dran ändern, es ist eben so, wie es ist!“

Mit Goethes Worten „Im Anfang war die Tat“ fordere ich Sie, die Empfänger dieses Schreibens, auf, sich endlich mit unserer deutschen Geschichte zu beschäftigen, wie sie wahre Geschichte ist.

Vertrauen Sie nicht den Lügenmärchen der Sieger und erkennen Sie dann, wer hinter all dem Krieg, Tod und Leid in der Welt steckt. Wer als einziger davon profitiert, wenn Europa in einem großen Völkerkrieg verblutet und die Nationalitäten durch Vermischung der Rassen abgeschafft sind.

Das Einschleusen der fremdartigen Menschenmassen in Europa ist kein Zufall, es ist geplant!

Die Bundeswehr, Polizei und alle im Eid auf das deutsche Volk stehenden Mitglieder bewaffneter Verbände sind aufgefordert, diesen Krieg gegen das eigene Volk zu beenden.

Es muß eine anständige deutsche Führungsriege die BRD beseitigen und dem Deutschen Reich die Handlungsfähigkeit zurückerobern.

Wehrfähige Männer sind sofort einzuberufen, um die deutschen Grenzen vor dem Einfall weiterer Horden zu schützen sowie Ordnung und Sicherheit im Reich wiederherzustellen.

Durch amtliche Bekanntmachungen der provisorischen Führung wird das deutsche Volk über alle Zusammenhänge der Lügen aufgeklärt. Die verantwortlichen Bewahrer und Verbreiter dieser Greuelgeschichten werden aus allen Ämtern, Presse und Medienposten entfernt.

Es wird schlagartig Heilung einsetzen und möglich sein, daß sich das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gibt, was Voraussetzung dafür ist, die neue Regierung zu bilden.

Diese Maßnahmen müssen jetzt geschehen!

Noch können Sie den geplanten Völkerkrieg verhindern!

Henry Hafenmayer