GEZ

GEZ Haftbefehl in Sw-Kopie ohne Richterliche Unterschrift

GEZ-Boykott: Der Gerichtstermin

GEZ nicht zahlen - Europa entscheidet über Beitragssvervice! Spannendes neues Urteil

Der Beitragsservice in Zahlen - GEZahlt wird besser nicht! - Video leider auf youtube gelöscht

Veröffentlicht am 25.05.2017

Unser heutiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk wurde durch die West-Alliierten nach dem verlorenen 2. Weltkrieg eingeführt. Der Hintergrund war damals die Demokratisierung unserer Nation, durch die fremdgesteuerten Medien sollte dies schneller vorangetrieben werden. Die British Broadcasting Corporation, kurz BBC, aus Großbritannien diente damals als Vorbild.

Der Nordwestdeutsche Rundfunk ging im September 1945 das erste Mal auf Sendung. Mehr als 70 Jahre nach der Gründung des alliierten Sprachrohrs, stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten tag täglich in der Kritik. Die stetig ansteigenden Gebühren, der Zahlungszwang und die überaus großzügig bezahlten Meinungsmacher in ihrer Form als Intendanten und Nachrichtensprecher stoßen bei vielen Deutschen übel auf.

Für die ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist es daher sehr wichtig dem Beitragszahler mitzuteilen, dass die zu zahlende Gebühr von aktuell 210€ pro Haushalt und Jahr im Vergleich zu anderen Ländern eher gering ist. Um das glaubhaft zu belegen, erstellte die ARD dazu extra ein Diagramm. Sieht auf den ersten Blick auch einigermaßen fair aus oder? Weshalb aber beispielsweise die Schweiz und Norwegen als Vergleichsländer herangezogen werden, ist sehr fraglich.

Gerade wenn man sich das Brutto-Nationaleinkommen pro Kopf anschaut, wird klar, dass solch ein Vergleich nicht funktionieren kann. Dieses liegt in Norwegen bei 94.000, in der Schweiz bei 84.000 und in Deutschland bei 46.000.

Wie will man da seriös Gebühren vergleichen? Dazu kommt der erhebliche Unterschied bei der Einwohnerzahl, die Eidgenossen finanzieren ihren Rundfunk mit nur 10% der Bevölkerung von Deutschland, dazu noch in 4 verschiedenen Sprachen und alle paar Kilometer steht ein Berg im weg. Bei den Norwegern, Dänen, Schweden und Österreichern sieht es bezüglich der Einwohnerzahl nicht anders aus. Für mich ist solch eine gezielt desinformierende Grafik des Beitragsservice bezeichnend für die Arbeit und die Einstellung gegenüber uns Beitragszahlern.

Ein Vergleich der absoluten Gebühren hat ohnehin nur sehr wenig Aussagekraft. Lasst uns doch mal die Gesamteinnahmen vergleichen, hier belegt Deutschland mit Abstand den 1. Platz. Diese Zahlen sind von 2012, es war mir mit meinen Mitteln leider nicht möglich aktuelle Zahlen von allen Ländern zu erhalten. Wir wissen aber, dass die Einnahmen des deutschen Beitragsservice mittlerweile die 8 Mrd. € Marke geknackt hat. Aufschlussreich ist auch zu sehen, wie viele Menschen mit 1 Millionen € an Gebühren erreicht werden. In Deutschland müssen wir 1 Millionen € aufwenden um 4143 Zuschauer mit dem Programm zu versorgen. Unsere französischen Nachbarn schaffen es mehr als doppelt so viele Menschen mit einer Millionen € zu erreichen. In Italien sind es ganze 15.371.

Das Aufkommen pro Kopf ist ebenfalls interessant. Deutschland liegt mit 94€ pro Jahr weit vorne. Auch ist hier wieder der Vergleich der Einwohnerzahlen sehr wichtig. Der Hintergrund ist, dass die Kosten der Sender sich weitgehend unabhängig von der Zuschauerzahl entwickeln.

Beim ZDF zum Beispiel wurden von 2009 – 2012 insgesamt 4,68 Mrd. € für die Programmerstellung aufgewendet und nur 297 Mio. € für die Verbreitung des Programms. Das entspricht einem Verhältnis von 16:1. Die Verbreitungskosten sind also weniger von der Zuschauerzahl abhängig, vielmehr fallen die Bevölkerungsdichte sowie die geographischen Faktoren ins Gewicht, wie vorhin bei der Schweiz schon erklärt.

Resultierend daraus müsste die Erhöhung der Zuschauerzahlen zu einer Reduzierung der Durchschnittskosten für jeden Einzelnen Haushalt beitragen, das sollte in etwa so aussehen. Warum das im bevölkerungsreichen und sehr dicht besiedelten Deutschland nicht der Fall ist, darüber lässt sich viel Spekulieren. Ein Grund wird unter anderem das enorme Überangebot an Sendern sein. Wie viele Fernseh- und Radiosender betreiben unsere Nachbarn eigentlich? Hier der direkte Vergleich... Und wir in Deutschland, wie viele TV- und Radiosender leisten wir uns? Oje, das hört ja nicht mehr auf… Naja ob wir die alle benötigen? Das könnt ihr euch ja selbst überlegen.

Auch die Entwicklung der Rundfunkgebühren seit 1954 spricht für sich. Da reibt sich so mancher private Sender die Augen und erblasst vor Neid. Hier die Gesamteinahmen in 5 Jahresschritten seit 1970, aufgeteilt in Fernseh- und Hörfunkgebühren bis 2008. Und hier die Einnahmen der letzten Jahre in der Gesamt-Übersicht. Wie wir sehen, stiegen die Gebühren und eingenommenen Gelder stetig an.

Quellenangaben:
Studie des Finanzministeriums von 2014 - http://bit.ly/170oG3k
Bericht „Kosten und Finanzierung des öffentlichen Rundfunks“ - http://bit.ly/2rXyRjE
Jahresbericht des Beitragsservice - http://bit.ly/2qRYhSa
Gutachten im Auftrag von PROMETHEUS - http://bit.ly/2qZkNZI
Diverse Statistiken kommen von https://de.statista.com/ (Premium-Account)

GEZ-System: Insider packt aus

Veröffentlicht am 06.02.2017

Interview Dr. Michael Vogt mit dem Bestsellerautor Heiko Schrang auf dem Querdenker Kongress am 26. und 27. November 2016 in Köln-Bergheim.

Das Skandalbuch Die GEZ-Lüge:

http://shop.macht-steuert-wissen.de/Buecher/Die-GEZ-Luege.html

Die Wahrheit hinter dem Zwangsbeitrag.

Antrag unrechtmässige Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen Ratsversammlung Flensburg 02 02 2017

Video auf you tube gelöscht - aber ich habe ja gesichert!

Veröffentlicht am 05.02.2017

GRUNDRECHTE BEWAHREN!
ZahlungsZWANG STOPP! RundfunkREFORM JETZT!

Unbedingt verbreiten.... wichtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Die Argumentation kann man auch auf andere Gebiete anwenden!!!

Die Bürgerinitiative GEZ-Boykott/Online-Boykott ist parteiübergreifend und setzt sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung schon seit 2009 auseinander.
Unser Ziel ist es, dass sich Politiker aller Couleur mit dem wichtigen Thema Rundfunkbeitrag ernsthaft auseinandersetzen und die Bürger von einem überholten, unsinnigen Zahlzwang befreien und eine freie finanzielle Wahl der Medienquelle den Bürgern überlassen.

Es wird Zeit, dass auch die anderen blockierenden Volksvertreter nachziehen und sich um den Wähler und seinem Wunsch nach finanziell ungehinderter Medienwahl kümmern. Die Bevormundung, Belästigung und Nötigung mit der Finanzierung einer von der Politik vorgesetzten ö.-r. Medienquelle muss ein Ende haben.

Timecodes zu den Reden:

Marc Paysen (WiF) 0:18

Florian Matz (SPD) 24:33

Christian Lucks (FDP) 29:08

Dr. Christian Dewanger (WiF) 31:22

Marc Paysen (WiF) 45:31

Abstimmung 50:30

(Anmerkung: Der z.T. Übersteuerte Ton war bereits im Livestream vorhanden und im Nachhinein kaum zu korrigieren.)
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Weitere Informationen zu zum Antrag der "Fraktion Wir in Flensburg"
http://www.wir-in-flensburg.de/unsere...

Link zur Diskussion im Forum von GEZ-Boykott.de
http://gez-boykott.de/Forum/index.php...
GEZ-Boykott.de-YouTube:
https://www.youtube.com/channel/UCzS1...

Die GEZ-Lüge (Trailer)

Rechtlicher Hinweis:

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Die Hinweise auf diesen Seiten sind keine Anleitung dazu, in persönlichen Einzelfällen eine Befreiung zu erwirken.

Liste der Landesrundfunkanstalten

Liste der Landesrundfunkanstalten

 

Bayerischer Rundfunk   
Anstalt des öffentlichen Rechts

Intendant Ulrich Wilhelm
Rundfunkplatz 1
80335 München
T 089/ 590 00 5
F 089/ 590 01 02 99
beitragsservice@br.de

Hessischer Rundfunk   
Anstalt des öffentlichen Rechts

Intendant Manfred Krupp
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
T 0800/ 744 74 41
F 069/ 155 33 69
beitragsservice@hr.de

Mitteldeutscher Rundfunk   
Anstalt des öffentlichen Rechts

Intendantin Karola Wille
Springerstraße 25
04105 Leipzig
T 0341/ 300 59 60
F 0341/ 300 59 48
beitragsservice@mdr.de

 
Radio Bremen   
Anstalt des öffentlichen Rechts

Jan Metzger
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
T 0421/ 246 0
F 0421/ 246 4 12 00
beitragsservice@radiobremen.de

Rundfunk Berlin-Brandenburg   
Anstalt des öffentlichen Rechts

Intendantin Patricia Schlesinger
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
T 030 / 97 99 3 0
F 030/ 97 99 3 60 10 9
beitragsservice@rbb-online.de

Südwestrundfunk   
Anstalt des öffentlichen Rechts

Intendant Peter Boudgoust
Neckarstraße 221
70190 Stuttgart
T 0711/ 929 46
F 0711/ 929 13 87 8
beitragsservice@swr.de

     
Norddeutscher Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts

Intendant Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
T 040/ 4156 0
F 040/ 44 76 02
beitragsservice@ndr.de

Westdeutscher Rundfunk   
Anstalt des öffentlichen Rechts

Intendant Tom Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
T 0221/220 0

F 0221/220 4800
beitragsservice@wdr.de

EpochTimes: „GEZ-Geheimtipp: So kann man gezahlte Beiträge nur noch dieses Jahr zurückfordern“

Artikel in der EpochTimes vom 8. November 2016:

Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern. Die Frist dafür läuft dieses Jahr ab. Diesen wenig bekannten Fakt stellt Erfolgsautor Heiko Schrang in seinem neuesten Artikel vor.

Erfolgsautor Heiko Schrang lässt nicht locker: Nachdem man ihm im Sommer sogar mit Erzwingungshaft gedroht hatte, um seinen ausstehenden Rundfunkbeitrag einzutreiben, hat er fleißig recherchiert, was noch alles hinter dem Finanzsystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steckt. Und er fand heraus: Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern.

Heute  beschreibt Schrang in seinem neuesten Blog-Artikel, wie „der zivile Ungehorsam gegen das GEZ-System spürbar von Woche zu Woche wächst.“ Der Fall der alleinerziehenden Mutter K. Weihrauch aus Brandenburg, die wegen eines Rückstandes von 309,26 Euro aus dem Jahr 2013 verhaftet und eingesperrt werden sollte, habe für großes Aufsehen gesorgt, so der Bestseller-Autor auf der Seite seines Verlages „Macht-steuert-Wissen“.

Frau Weihrauch konnte „leider ihr wahres Anliegen für die Nichtzahlung in den Medien bislang nicht umfangreich äußern“, so Schrang. Deshalb werde er ihr Anfang Dezember bei SchrangTV-Talk die Möglichkeit bieten, das in einem Interview nachzuholen.

Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge fordern

Für ihn und die informierten Insider wird es spannend, wenn am 31. Dezember 2016 die Frist endgültig abläuft, bereits gezahlte Beiträge zurückzufordern. Er schreibt:

„Es gibt nämlich eine Regelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die dies ermöglicht. Viele, die mit dieser Thematik noch nicht tief vertraut sind, können sich das nicht vorstellen. Insider gehen jedoch davon aus, dass der Rundfunkbeitrag in spätestens drei Jahren Geschichte sein wird. Dann erhalten aber nur diejenigen ihr Geld zurück, die auch einen Antrag gestellt haben. (Mehr Infos im gerade erschienen Buch „Die GEZ-Lüge“.)

Hier geht es um mehr, als nur den Jahresbeitrag 2013 zurückzuerhalten.

Fast 5 Millionen Nichtzahler machen den Verantwortlichen in den Landesrundfunkanstalten mehr als Kopfzerbrechen. Schlimmer ist jedoch für sie, dass immer mehr Menschen den 5 Millionen Nichtzahlern folgen, indem sie den Beitragsbescheiden widersprechen, Anträge auf Befreiung aus Gewissensgründen stellen und ihre Zahlung einstellen.“

Natürlich werden die Bearbeitungszeiten der Befreiungsanträge immer länger und länger, obwohl die Landesrundfunkanstalten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter beschäftigen, um nicht unter den Aktenbergen zu ersticken. Heiko Schrang: „Deswegen zählt jeder Einzelne und jeder Antrag auf Rückerstattung der Beiträge ist Sand ins GEZ-Getriebe.“

Nach seiner Meinung werden neben den horrenden Intendantengehältern, die höher als das der Bundeskanzlerin sind, mit dem monatlichen Beitrag Kriegspropaganda wie beispielsweise im Fall Irak, Afghanistan, Syrien und der Ukraine finanziert. „Aber erst durch gezielte Lügenpropaganda wird die Bereitschaft für Krieg in den Köpfen der Menschen geschaffen. Damit tragen wir indirekt mit Verantwortung, für die unschuldigen Menschen, die in den zahllosen Kriegen ums Leben kommen.“

Für die praktische Umsetzung seiner Friedensbemühungen veröffentlichte er einen Link für das entsprechende Musterschreiben zur Beitragsrückerstattung: http://www.macht-steuert-wissen.de/gez-hilfe/antrag-zur-vermeidung-der-verjaehrung-von-rueckerstattungsanspruechen/

Sein Fazit: „Du wirst vielleicht sagen, ich sei ein Träumer. Aber ich bin nicht der Einzige! Und ich hoffe, eines Tages wirst auch Du einer von uns sein.“ (John Lennon: Imagine)  

GEZ Überlebens-ABC

GEZ Überlebens-ABC

Ihr habt den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen nicht gezahlt und einen entsprechenden Antrag gestellt. Nun flattert auch schon Post ins Haus. Vom Beitragsservice oder sogar von der Landesrundfunkanstalt.

In der nun folgenden Auseinandersetzung um den Zwangsbeitrag, gilt folgendes „Überlebens-ABC“, dass Ihr Euch gut merken solltet:

  1. Steckt niemals den Kopf in den Sand, sondern öffnet jeden Brief und bewahrt ihn gut auf.
  2. Achtet immer darauf, ob das Schreiben die Wörter „Bescheid“, „Festsetzungsbescheid“, „Widerspruchsbescheid“ sowie das Wort „Rechtsbehelfsbelehrung“ enthält. Immer dann, wenn diese Wörter auftauchen, wird es „ernst“ und Ihr müsst reagieren. Wie Ihr reagieren könnt, wird in den folgenden Abschnitten Schritt für Schritt erklärt.
  3. Ein Bescheid ist ein sogenannter „Verwaltungsakt“. Wenn Ihr einem Bescheid nicht widersprecht, wird er rechtsgültig und kann im Falle eines Festsetzungsbescheids durch einen Vollstreckungsbeamten vollstreckt werden.
  4. Jeder Bescheid enthält eine sogenannte Frist, um Widerspruch einzulegen oder Klage einzureichen. Notiert euch diese Fristen im Kalender.
  5. Ganz wichtig: Die GEZ-Sender arbeiten mit allen Mitteln. Verschickt daher alle Schreiben entweder per Einschreiben oder per Fax. Ansonsten wird behauptet, das Schreiben wäre nicht angekommen.

Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid

Ihr habt einen Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen gestellt und einen Ablehnungsbescheid erhalten? Auch hier gilt es zwingend, die angegebenen Fristen zu beachten. Das sind vier Wochen nach Eingang des Schreibens. Sollte der ablehnende Bescheid in einem gelben Umschlag bei Euch eigetroffen sein, man bezeichnet dies als „förmliche Zustellung“, ist auf dem Umschlag das Datum der Zustellung durch den Postboten notiert. Von diesem Tag an zählt die Frist.

 

Herr Mustermann

Musterstr. 21

76543 Musterstadt

 

An die zuständige Landesrundfunkanstalt

 

 

Musterstadt, 27. Januar 2016

Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX

Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx.xxxx, eingegangen am xx.xx.xxxx

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid. Leider sind Sie bisher nicht Ihrer Pflicht nachgekommen, mich aufgrund meines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien, obwohl eine Geltendmachung meinerseits durch einen entsprechenden Antrag an Sie ordnungsgemäß erfolgte. Ich bitte Sie deshalb noch einmal nachdrücklich, mich umgehend von der Rundfunkbeitragspflicht zum Zeitpunkt meines Antrages zu befreien.
Sollten Sie irrtümlicherweise davon ausgehen, dass mein Antrag nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führt bzw. durch Ihre Festhaltung an der Beitragspflicht durch meine Person der Schutzbereich meiner Gewissensfreiheit nicht verletzt wird, obwohl hierdurch eine Gewissensnot entsteht und mir ein garantierter Schutz laut Grundgesetz Art. 4 Satz 1 zu gewährleisten ist, fordere ich Sie hiermit auf, dies Ihrerseits juristisch ausführlich, insbesondere die demokratisch legimitierte hoheitliche Befugnis zur Einschränkung von Grundrechten, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem Einzelnen gewährleistet werden (mit allen Gesetzesquellen-Angaben bzw. höchstrichterlichen Urteilen in gleichartigen Fällen), und für einen Nicht-Juristen in verständlicher Weise durch einen Widerspruchsbescheid ordnungsgemäß zu erläutern.

Ich appelliere weiterhin an Ihre Menschlichkeit, meinen Befreiungsantrag umgehend in Kraft treten zu lassen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Herr Mustermann

Allgemein

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrem Schreiben vom __.__.____ in seiner Gänze und weise es zurück.

Ich weise Sie auch darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

1. Sie sind eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung und keine Behörde, sie haben daher keine Hoheitsrechte und somit auch keine Berechtigung, mich zur Zahlung oder Anmeldung zu einer Zahlung zu verpflichten.

2. Ich bin mit Ihrem Unternehmen keinen Vertrag eingegangen. Verträge dürfen jedoch nicht zu Lasten Dritter geschlossen werden. Es handelt sich hierbei nach § 138 BGB um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft.

3. Der Rundfunkstaatsvertrag, auf den Sie sich beziehen, ist weder ein Vertrag, noch ein Gesetz, sondern lediglich eine Information. Er hat keinerlei Rechtskraft.

4. Ihre Forderungen widersprechen dem §241a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unbestellte Leistungen. Sie sind daher rechtswidrig.

Ich bitte Sie daher von weiteren derartigen Schreiben abzusehen. Diese sind nach § 138 BGB sittenwidrig bzw. nach § 263 StGB. betrügerisch.

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann

Versand portofrei – Gebühr zahlt Empfänger

Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid

Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid

Herr Mustermann

Musterstr. 21

76543 Musterstadt

 

An die zuständige Landesrundfunkanstalt

 

 

Musterstadt, 27. Januar 2016

Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX

Widerspruch gegen Ihren Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheid vom …

Antrag auf Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.

 

Begründung

Mit Schreiben vom … hatte ich einen Härtefallantrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen gestellt. Da hierzu noch keine richterliche Entscheidung in letzter Instanz vorliegt, lege ich hiermit gegen Ihren Bescheid Widerspruch ein und beantrage die Aussetzung des Vollzuges.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Mustermann

Rückerstattung für 2013

Per FAX oder Einschreiben

Vorname, Familienname

Straße, Nummer

PLZ, Ort

 

(Angaben zu deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt)

Volle juristische Bezeichnung der Anstalt

Persönlich  z. Hd. Intendant(in) „Vorname“ und „Familienname“

Straße, Nummer

PLZ, Ort

Datum, Ort

  • Antrag zur Vermeidung der Verjährung von Rückerstattungsansprüchen entsprechend der Regelungen des RBStV § 10 Abs. 3. für das von Ihnen bezeichnete Beitragskonto XX XX XX XXX (Nummer des Beitragskontos)
  • Ankündigung der Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)

 

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Intendant(in) Name,

als juristischer Vertreter der für mich zuständigen Landesrundfunkanstalt sind Sie darüber informiert, dass trotz bundesweit einhelliger Rechtsprechung derzeit immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit formellem und materiellem Verfassungsrecht vereinbar ist. Eine abschließende Klärung liegt erst nach der finalen Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes vor, welche bisher noch nicht erfolgte.

Diese Rechtsunsicherheit führt zu einer weiteren Unklarheit und zwar, ob meine bisher entrichteten Rundfunkbeiträge womöglich ohne geltende rechtliche Grundlage gezahlt wurden. Sollte dies der Fall sein, dann steht mir entsprechend der Reglung des  RBStV § 10 Abs. 3 aber eine Rückzahlung zu, wenn ich diese vorher geltend mache.

Leider haben Sie bisher versäumt, mich proaktiv über den Sachverhalt zu unterrichten, dass zum 31.12.2016 die „regelmäßige Verjährungsfrist“ (laut BGB § 195) für die im Kalenderjahr 2013 geleisteten Rundfunkbeiträge formal abläuft. Sie haben es auch unterlassen mir entsprechende Informationen bzw. Antragsformulare bereitzustellen, aus denen hervorgeht, wie und unter welchen Voraussetzungen ich eine Abwehr der Verjährungsfrist vermeiden kann, wenn gleichzeitig eine Normenunklarheit im Kontext der Rundfunkbeitragserhebung besteht.

Ich stelle deshalb fristgerecht formlos diesen Antrag, um eine Vermeidung der Verjährung von Rückerstattungsansprüchen entsprechend der Regelungen des RBStV § 10 Abs. 3 zu erreichen.

Die Rückerstattungsansprüche beziehen sich auf die durch mich als Schickschuld entrichteten Rundfunkbeiträge an Ihre Landesrundfunkanstalt für das gesamte Kalenderjahr 2013 in Höhe von xxx,xx Euro.

Eine Bescheidung dieses Antrages, mit einer ausführlichen juristischen Erläuterung in einer für einen Nicht-Juristen verständlichen Weise, erwarte ich fristgerecht innerhalb eines Monats, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten, um nicht den Verwaltungsakt per Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) erzwingen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

 

(Vorname und Familienname) und Unterschrift

Befreiung aus Gewissensgründen

Befreiung aus Gewissensgründen

Frau Musterfrau

Musterstr. 21

76543 Musterstadt

 

An die zuständige Landesrundfunkanstalt

 

Musterstadt, 27. Januar 2016

Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX

Gesonderter Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in einem „besonderen Härtefall“ entsprechend RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1

Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen und Gewissensgründen. Ich folge darin der Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012):

»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

Ich gehöre einer / keiner Religionsgemeinschaft an und bin dennoch oder vielleicht gerade deshalb ein zutiefst religiöser Mensch, der versucht, eigene Einsichten und höheren Erkenntnisse im praktischen Leben umzusetzen und darin meinem Gewissen zu folgen.

Seit mehr als … Jahren besitze ich kein Fernseh- und Rundfunkempfangsgerät und werde auch für den Rest meines Lebens darauf verzichten. Ich tue dies aus bewusster Überzeugung, um mich im Alltagsleben vor den von Ihnen verbreiteten Falschinformationen und Ihrer einseitigen Stimmungsmache so gut es geht, zu schützen.

Der Verzicht nicht nur auf Fernsehen, sondern generell auf alle Medienangebote, die von Ihnen ausgehen, ist für mich eine Grundvoraussetzung, um eine religiöse und gewissensgemäße Ausrichtung des Lebens überhaupt in Erwägung ziehen zu können.

In Artikel 4 des Grundgesetzes Abs. 2 heißt es:

„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

In diesem Zusammenhang kann ich es nur als Hohn empfinden, dass ich seit 1.1.2013 per Gesetz dazu verpflichtet sein soll, durch einen Rundfunkbeitrag ein faktisch halbstaatliches Medienimperium finanziell zu unterstützen, dessen Aussagen zu Religion, Politik und Gesellschaft völlig konträr zu meinen tiefsten religiösen- und Gewissensüberzeugungen sind.

Ich kann dies nur als einen böswilligen Angriff auf mein Recht auf ungestörte Religionsausübung empfinden und sehe mich hierdurch in meiner Gewissenfreiheit und Religionsfreiheit eingeschränkt. Dies stellt für mich eine besondere Härte da, die ich nicht zu tragen bereit bin.

Dass ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwangsweise finanzieren muss, ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass dieser in seiner veröffentlichten Meinung meine religiösen und weltanschaulichen Gefühle verletzt, verstößt auch gegen das in Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschriebene unverbrüchliche Recht:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Darüber hinaus verstößt der Zwangsbeitrag zur Finanzierung der von Ihnen veröffentlichten Meinung gegen das in Artikel 5 Absatz 1 GG festgeschriebene Recht auf negative Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht legt fest, dass niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen werden darf, die Meinung anderer zu teilen, indem er sie zum Beispiel finanziert. Doch genau hierzu zwingen Sie mich, indem ich den von Ihnen geforderten Rundfunkbeitrag zahlen soll.

Ich gehe daher davon aus, dass Sie das Grundgesetz achten und mich entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers aus Härtefallgründen von der Finanzierung der von Ihnen veröffentlichten Meinung befreien werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Mustermann