Veröffentlicht am 25.05.2017
Unser heutiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk wurde durch
die West-Alliierten nach dem verlorenen 2. Weltkrieg eingeführt. Der Hintergrund
war damals die Demokratisierung unserer Nation, durch die fremdgesteuerten
Medien sollte dies schneller vorangetrieben werden. Die British Broadcasting
Corporation, kurz BBC, aus Großbritannien diente damals als Vorbild.
Der
Nordwestdeutsche Rundfunk ging im September 1945 das erste Mal auf Sendung. Mehr
als 70 Jahre nach der Gründung des alliierten Sprachrohrs, stehen die
öffentlich-rechtlichen Anstalten tag täglich in der Kritik. Die stetig
ansteigenden Gebühren, der Zahlungszwang und die überaus großzügig bezahlten
Meinungsmacher in ihrer Form als Intendanten und Nachrichtensprecher stoßen bei
vielen Deutschen übel auf.
Für die ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist
es daher sehr wichtig dem Beitragszahler mitzuteilen, dass die zu zahlende
Gebühr von aktuell 210€ pro Haushalt und Jahr im Vergleich zu anderen Ländern
eher gering ist. Um das glaubhaft zu belegen, erstellte die ARD dazu extra ein
Diagramm. Sieht auf den ersten Blick auch einigermaßen fair aus oder? Weshalb
aber beispielsweise die Schweiz und Norwegen als Vergleichsländer herangezogen
werden, ist sehr fraglich.
Gerade wenn man sich das
Brutto-Nationaleinkommen pro Kopf anschaut, wird klar, dass solch ein Vergleich
nicht funktionieren kann. Dieses liegt in Norwegen bei 94.000, in der Schweiz
bei 84.000 und in Deutschland bei 46.000.
Wie will man da seriös Gebühren
vergleichen? Dazu kommt der erhebliche Unterschied bei der Einwohnerzahl, die
Eidgenossen finanzieren ihren Rundfunk mit nur 10% der Bevölkerung von
Deutschland, dazu noch in 4 verschiedenen Sprachen und alle paar Kilometer steht
ein Berg im weg. Bei den Norwegern, Dänen, Schweden und Österreichern sieht es
bezüglich der Einwohnerzahl nicht anders aus. Für mich ist solch eine gezielt
desinformierende Grafik des Beitragsservice bezeichnend für die Arbeit und die
Einstellung gegenüber uns Beitragszahlern.
Ein Vergleich der absoluten
Gebühren hat ohnehin nur sehr wenig Aussagekraft. Lasst uns doch mal die
Gesamteinnahmen vergleichen, hier belegt Deutschland mit Abstand den 1. Platz.
Diese Zahlen sind von 2012, es war mir mit meinen Mitteln leider nicht möglich
aktuelle Zahlen von allen Ländern zu erhalten. Wir wissen aber, dass die
Einnahmen des deutschen Beitragsservice mittlerweile die 8 Mrd. € Marke geknackt
hat. Aufschlussreich ist auch zu sehen, wie viele Menschen mit 1 Millionen € an
Gebühren erreicht werden. In Deutschland müssen wir 1 Millionen € aufwenden um
4143 Zuschauer mit dem Programm zu versorgen. Unsere französischen Nachbarn
schaffen es mehr als doppelt so viele Menschen mit einer Millionen € zu
erreichen. In Italien sind es ganze 15.371.
Das Aufkommen pro Kopf ist
ebenfalls interessant. Deutschland liegt mit 94€ pro Jahr weit vorne. Auch ist
hier wieder der Vergleich der Einwohnerzahlen sehr wichtig. Der Hintergrund ist,
dass die Kosten der Sender sich weitgehend unabhängig von der Zuschauerzahl
entwickeln.
Beim ZDF zum Beispiel wurden von 2009 – 2012 insgesamt 4,68
Mrd. € für die Programmerstellung aufgewendet und nur 297 Mio. € für die
Verbreitung des Programms. Das entspricht einem Verhältnis von 16:1. Die
Verbreitungskosten sind also weniger von der Zuschauerzahl abhängig, vielmehr
fallen die Bevölkerungsdichte sowie die geographischen Faktoren ins Gewicht, wie
vorhin bei der Schweiz schon erklärt.
Resultierend daraus müsste die
Erhöhung der Zuschauerzahlen zu einer Reduzierung der Durchschnittskosten für
jeden Einzelnen Haushalt beitragen, das sollte in etwa so aussehen. Warum das im
bevölkerungsreichen und sehr dicht besiedelten Deutschland nicht der Fall ist,
darüber lässt sich viel Spekulieren. Ein Grund wird unter anderem das enorme
Überangebot an Sendern sein. Wie viele Fernseh- und Radiosender betreiben unsere
Nachbarn eigentlich? Hier der direkte Vergleich... Und wir in Deutschland, wie
viele TV- und Radiosender leisten wir uns? Oje, das hört ja nicht mehr auf… Naja
ob wir die alle benötigen? Das könnt ihr euch ja selbst überlegen.
Auch
die Entwicklung der Rundfunkgebühren seit 1954 spricht für sich. Da reibt sich
so mancher private Sender die Augen und erblasst vor Neid. Hier die
Gesamteinahmen in 5 Jahresschritten seit 1970, aufgeteilt in Fernseh- und
Hörfunkgebühren bis 2008. Und hier die Einnahmen der letzten Jahre in der
Gesamt-Übersicht. Wie wir sehen, stiegen die Gebühren und eingenommenen Gelder
stetig an.
Quellenangaben:
Studie des Finanzministeriums von 2014 - http://bit.ly/170oG3k
Bericht „Kosten
und Finanzierung des öffentlichen Rundfunks“ - http://bit.ly/2rXyRjE
Jahresbericht des
Beitragsservice - http://bit.ly/2qRYhSa
Gutachten im
Auftrag von PROMETHEUS - http://bit.ly/2qZkNZI
Diverse
Statistiken kommen von https://de.statista.com/
(Premium-Account)
Veröffentlicht am 06.02.2017
Interview Dr. Michael Vogt mit dem Bestsellerautor Heiko
Schrang auf dem Querdenker Kongress am 26. und 27. November 2016 in
Köln-Bergheim.
Das Skandalbuch Die GEZ-Lüge:
http://shop.macht-steuert-wissen.de/Buecher/Die-GEZ-Luege.html
Die
Wahrheit hinter dem Zwangsbeitrag.
Video auf you tube gelöscht - aber ich habe ja gesichert!
Veröffentlicht am 05.02.2017
GRUNDRECHTE BEWAHREN!
ZahlungsZWANG STOPP!
RundfunkREFORM JETZT!
Unbedingt verbreiten.... wichtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Argumentation kann man auch auf andere Gebiete anwenden!!!
Die
Bürgerinitiative GEZ-Boykott/Online-Boykott ist parteiübergreifend und setzt
sich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung schon seit
2009 auseinander.
Unser Ziel ist es, dass sich Politiker aller Couleur mit
dem wichtigen Thema Rundfunkbeitrag ernsthaft auseinandersetzen und die Bürger
von einem überholten, unsinnigen Zahlzwang befreien und eine freie finanzielle
Wahl der Medienquelle den Bürgern überlassen.
Es wird Zeit, dass auch die
anderen blockierenden Volksvertreter nachziehen und sich um den Wähler und
seinem Wunsch nach finanziell ungehinderter Medienwahl kümmern. Die
Bevormundung, Belästigung und Nötigung mit der Finanzierung einer von der
Politik vorgesetzten ö.-r. Medienquelle muss ein Ende haben.
Timecodes zu
den Reden:
Marc Paysen (WiF) 0:18
Florian Matz
(SPD) 24:33
Christian
Lucks (FDP) 29:08
Dr.
Christian Dewanger (WiF) 31:22
Marc Paysen
(WiF) 45:31
Abstimmung 50:30
(Anmerkung:
Der z.T. Übersteuerte Ton war bereits im Livestream vorhanden und im Nachhinein
kaum zu
korrigieren.)
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Weitere
Informationen zu zum Antrag der "Fraktion Wir in Flensburg"
http://www.wir-in-flensburg.de/unsere...
Link
zur Diskussion im Forum von GEZ-Boykott.de
http://gez-boykott.de/Forum/index.php...
GEZ-Boykott.de-YouTube:
https://www.youtube.com/channel/UCzS1...
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Die Hinweise auf diesen Seiten sind keine Anleitung dazu, in persönlichen Einzelfällen eine Befreiung zu erwirken.
Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendant Ulrich Wilhelm |
Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendant Manfred Krupp |
Mitteldeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendantin Karola Wille |
Radio Bremen Anstalt des öffentlichen Rechts
Jan Metzger |
Rundfunk Berlin-Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendantin Patricia Schlesinger |
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendant Peter Boudgoust |
Norddeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendant Lutz Marmor |
Westdeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendant Tom Buhrow F 0221/220 4800 |
Artikel in der EpochTimes vom 8. November 2016:
Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern. Die Frist dafür läuft dieses Jahr ab. Diesen wenig bekannten Fakt stellt Erfolgsautor Heiko Schrang in seinem neuesten Artikel vor.
Erfolgsautor Heiko Schrang lässt nicht locker: Nachdem man ihm im Sommer sogar mit Erzwingungshaft gedroht hatte, um seinen ausstehenden Rundfunkbeitrag einzutreiben, hat er fleißig recherchiert, was noch alles hinter dem Finanzsystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steckt. Und er fand heraus: Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern.
Heute beschreibt Schrang in seinem neuesten Blog-Artikel, wie „der zivile Ungehorsam gegen das GEZ-System spürbar von Woche zu Woche wächst.“ Der Fall der alleinerziehenden Mutter K. Weihrauch aus Brandenburg, die wegen eines Rückstandes von 309,26 Euro aus dem Jahr 2013 verhaftet und eingesperrt werden sollte, habe für großes Aufsehen gesorgt, so der Bestseller-Autor auf der Seite seines Verlages „Macht-steuert-Wissen“.
Frau Weihrauch konnte „leider ihr wahres Anliegen für die Nichtzahlung in den Medien bislang nicht umfangreich äußern“, so Schrang. Deshalb werde er ihr Anfang Dezember bei SchrangTV-Talk die Möglichkeit bieten, das in einem Interview nachzuholen.
Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge fordern
Für ihn und die informierten Insider wird es spannend, wenn am 31. Dezember 2016 die Frist endgültig abläuft, bereits gezahlte Beiträge zurückzufordern. Er schreibt:
„Es gibt nämlich eine Regelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die dies ermöglicht. Viele, die mit dieser Thematik noch nicht tief vertraut sind, können sich das nicht vorstellen. Insider gehen jedoch davon aus, dass der Rundfunkbeitrag in spätestens drei Jahren Geschichte sein wird. Dann erhalten aber nur diejenigen ihr Geld zurück, die auch einen Antrag gestellt haben. (Mehr Infos im gerade erschienen Buch „Die GEZ-Lüge“.)
Hier geht es um mehr, als nur den Jahresbeitrag 2013 zurückzuerhalten.
Fast 5 Millionen Nichtzahler machen den Verantwortlichen in den Landesrundfunkanstalten mehr als Kopfzerbrechen. Schlimmer ist jedoch für sie, dass immer mehr Menschen den 5 Millionen Nichtzahlern folgen, indem sie den Beitragsbescheiden widersprechen, Anträge auf Befreiung aus Gewissensgründen stellen und ihre Zahlung einstellen.“
Natürlich werden die Bearbeitungszeiten der Befreiungsanträge immer länger und länger, obwohl die Landesrundfunkanstalten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter beschäftigen, um nicht unter den Aktenbergen zu ersticken. Heiko Schrang: „Deswegen zählt jeder Einzelne und jeder Antrag auf Rückerstattung der Beiträge ist Sand ins GEZ-Getriebe.“
Nach seiner Meinung werden neben den horrenden Intendantengehältern, die höher als das der Bundeskanzlerin sind, mit dem monatlichen Beitrag Kriegspropaganda wie beispielsweise im Fall Irak, Afghanistan, Syrien und der Ukraine finanziert. „Aber erst durch gezielte Lügenpropaganda wird die Bereitschaft für Krieg in den Köpfen der Menschen geschaffen. Damit tragen wir indirekt mit Verantwortung, für die unschuldigen Menschen, die in den zahllosen Kriegen ums Leben kommen.“
Für die praktische Umsetzung seiner Friedensbemühungen veröffentlichte er einen Link für das entsprechende Musterschreiben zur Beitragsrückerstattung: http://www.macht-steuert-wissen.de/gez-hilfe/antrag-zur-vermeidung-der-verjaehrung-von-rueckerstattungsanspruechen/
Sein Fazit: „Du wirst vielleicht sagen, ich sei ein Träumer. Aber ich bin nicht der Einzige! Und ich hoffe, eines Tages wirst auch Du einer von uns sein.“ (John Lennon: Imagine)
Ihr habt den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen nicht gezahlt und einen entsprechenden Antrag gestellt. Nun flattert auch schon Post ins Haus. Vom Beitragsservice oder sogar von der Landesrundfunkanstalt.
In der nun folgenden Auseinandersetzung um den Zwangsbeitrag, gilt folgendes „Überlebens-ABC“, dass Ihr Euch gut merken solltet:
Ihr habt einen Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen gestellt und einen Ablehnungsbescheid erhalten? Auch hier gilt es zwingend, die angegebenen Fristen zu beachten. Das sind vier Wochen nach Eingang des Schreibens. Sollte der ablehnende Bescheid in einem gelben Umschlag bei Euch eigetroffen sein, man bezeichnet dies als „förmliche Zustellung“, ist auf dem Umschlag das Datum der Zustellung durch den Postboten notiert. Von diesem Tag an zählt die Frist.
Herr Mustermann
Musterstr. 21
76543 Musterstadt
An die zuständige Landesrundfunkanstalt
Musterstadt, 27. Januar 2016
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx.xxxx, eingegangen am xx.xx.xxxx
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben genannten
Bescheid. Leider sind Sie bisher nicht Ihrer Pflicht nachgekommen, mich aufgrund
meines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien,
obwohl eine Geltendmachung meinerseits durch einen entsprechenden Antrag an Sie
ordnungsgemäß erfolgte. Ich bitte Sie deshalb noch einmal nachdrücklich, mich
umgehend von der Rundfunkbeitragspflicht zum Zeitpunkt meines Antrages zu
befreien.
Sollten Sie irrtümlicherweise davon ausgehen, dass mein Antrag
nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führt bzw. durch Ihre
Festhaltung an der Beitragspflicht durch meine Person der Schutzbereich meiner
Gewissensfreiheit nicht verletzt wird, obwohl hierdurch eine Gewissensnot
entsteht und mir ein garantierter Schutz laut Grundgesetz Art. 4 Satz 1 zu
gewährleisten ist, fordere ich Sie hiermit auf, dies Ihrerseits juristisch
ausführlich, insbesondere die demokratisch legimitierte hoheitliche Befugnis zur
Einschränkung von Grundrechten, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland dem Einzelnen gewährleistet werden (mit allen
Gesetzesquellen-Angaben bzw. höchstrichterlichen Urteilen in gleichartigen
Fällen), und für einen Nicht-Juristen in verständlicher Weise durch einen
Widerspruchsbescheid ordnungsgemäß zu erläutern.
Ich appelliere weiterhin an Ihre Menschlichkeit, meinen Befreiungsantrag
umgehend in Kraft treten zu lassen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann
Max Mustermann
Musterstraße 112
10101
Musterhausen
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439
Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrem
Schreiben vom __.__.____ in seiner Gänze und weise es zurück.
Ich weise
Sie auch darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu
Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen wird.
1. Sie sind eine nicht rechtsfähige
Gemeinschaftseinrichtung und keine Behörde, sie haben daher keine Hoheitsrechte
und somit auch keine Berechtigung, mich zur Zahlung oder Anmeldung zu einer
Zahlung zu verpflichten.
2. Ich bin mit Ihrem Unternehmen keinen Vertrag
eingegangen. Verträge dürfen jedoch nicht zu Lasten Dritter geschlossen werden.
Es handelt sich hierbei nach § 138 BGB um ein sittenwidriges
Rechtsgeschäft.
3. Der Rundfunkstaatsvertrag, auf den Sie sich beziehen,
ist weder ein Vertrag, noch ein Gesetz, sondern lediglich eine Information. Er
hat keinerlei Rechtskraft.
4. Ihre Forderungen widersprechen dem §241a
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unbestellte Leistungen. Sie sind daher
rechtswidrig.
Ich bitte Sie daher von weiteren derartigen Schreiben
abzusehen. Diese sind nach § 138 BGB sittenwidrig bzw. nach § 263 StGB.
betrügerisch.
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich
fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim
Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich
feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich
ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen
wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche
Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.Daher erkläre
ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für
nichtig.
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf
unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der
Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Max
Mustermann
Versand portofrei – Gebühr zahlt Empfänger
Herr Mustermann
Musterstr. 21
76543 Musterstadt
An die zuständige Landesrundfunkanstalt
Musterstadt, 27. Januar 2016
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Widerspruch gegen Ihren Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheid vom …
Antrag auf Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Begründung
Mit Schreiben vom … hatte ich einen Härtefallantrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen gestellt. Da hierzu noch keine richterliche Entscheidung in letzter Instanz vorliegt, lege ich hiermit gegen Ihren Bescheid Widerspruch ein und beantrage die Aussetzung des Vollzuges.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann
Per FAX oder Einschreiben
Vorname, Familienname
Straße, Nummer
PLZ, Ort
(Angaben zu deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt)
Volle juristische Bezeichnung der Anstalt
Persönlich z. Hd. Intendant(in) „Vorname“ und „Familienname“
Straße, Nummer
PLZ, Ort
Datum, Ort
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Intendant(in) Name,
als juristischer Vertreter der für mich zuständigen Landesrundfunkanstalt sind Sie darüber informiert, dass trotz bundesweit einhelliger Rechtsprechung derzeit immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit formellem und materiellem Verfassungsrecht vereinbar ist. Eine abschließende Klärung liegt erst nach der finalen Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes vor, welche bisher noch nicht erfolgte.
Diese Rechtsunsicherheit führt zu einer weiteren Unklarheit und zwar, ob meine bisher entrichteten Rundfunkbeiträge womöglich ohne geltende rechtliche Grundlage gezahlt wurden. Sollte dies der Fall sein, dann steht mir entsprechend der Reglung des RBStV § 10 Abs. 3 aber eine Rückzahlung zu, wenn ich diese vorher geltend mache.
Leider haben Sie bisher versäumt, mich proaktiv über den Sachverhalt zu unterrichten, dass zum 31.12.2016 die „regelmäßige Verjährungsfrist“ (laut BGB § 195) für die im Kalenderjahr 2013 geleisteten Rundfunkbeiträge formal abläuft. Sie haben es auch unterlassen mir entsprechende Informationen bzw. Antragsformulare bereitzustellen, aus denen hervorgeht, wie und unter welchen Voraussetzungen ich eine Abwehr der Verjährungsfrist vermeiden kann, wenn gleichzeitig eine Normenunklarheit im Kontext der Rundfunkbeitragserhebung besteht.
Ich stelle deshalb fristgerecht formlos diesen Antrag, um eine Vermeidung der Verjährung von Rückerstattungsansprüchen entsprechend der Regelungen des RBStV § 10 Abs. 3 zu erreichen.
Die Rückerstattungsansprüche beziehen sich auf die durch mich als Schickschuld entrichteten Rundfunkbeiträge an Ihre Landesrundfunkanstalt für das gesamte Kalenderjahr 2013 in Höhe von xxx,xx Euro.
Eine Bescheidung dieses Antrages, mit einer ausführlichen juristischen Erläuterung in einer für einen Nicht-Juristen verständlichen Weise, erwarte ich fristgerecht innerhalb eines Monats, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten, um nicht den Verwaltungsakt per Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) erzwingen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname und Familienname) und Unterschrift
Frau Musterfrau
Musterstr. 21
76543 Musterstadt
An die zuständige Landesrundfunkanstalt
Musterstadt, 27. Januar 2016
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Gesonderter Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in einem „besonderen Härtefall“ entsprechend RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1
Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen und Gewissensgründen. Ich folge darin der Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012):
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)
Ich gehöre einer / keiner Religionsgemeinschaft an und bin dennoch oder vielleicht gerade deshalb ein zutiefst religiöser Mensch, der versucht, eigene Einsichten und höheren Erkenntnisse im praktischen Leben umzusetzen und darin meinem Gewissen zu folgen.
Seit mehr als … Jahren besitze ich kein Fernseh- und Rundfunkempfangsgerät und werde auch für den Rest meines Lebens darauf verzichten. Ich tue dies aus bewusster Überzeugung, um mich im Alltagsleben vor den von Ihnen verbreiteten Falschinformationen und Ihrer einseitigen Stimmungsmache so gut es geht, zu schützen.
Der Verzicht nicht nur auf Fernsehen, sondern generell auf alle Medienangebote, die von Ihnen ausgehen, ist für mich eine Grundvoraussetzung, um eine religiöse und gewissensgemäße Ausrichtung des Lebens überhaupt in Erwägung ziehen zu können.
In Artikel 4 des Grundgesetzes Abs. 2 heißt es:
„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
In diesem Zusammenhang kann ich es nur als Hohn empfinden, dass ich seit 1.1.2013 per Gesetz dazu verpflichtet sein soll, durch einen Rundfunkbeitrag ein faktisch halbstaatliches Medienimperium finanziell zu unterstützen, dessen Aussagen zu Religion, Politik und Gesellschaft völlig konträr zu meinen tiefsten religiösen- und Gewissensüberzeugungen sind.
Ich kann dies nur als einen böswilligen Angriff auf mein Recht auf ungestörte Religionsausübung empfinden und sehe mich hierdurch in meiner Gewissenfreiheit und Religionsfreiheit eingeschränkt. Dies stellt für mich eine besondere Härte da, die ich nicht zu tragen bereit bin.
Dass ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwangsweise finanzieren muss, ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass dieser in seiner veröffentlichten Meinung meine religiösen und weltanschaulichen Gefühle verletzt, verstößt auch gegen das in Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschriebene unverbrüchliche Recht:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Darüber hinaus verstößt der Zwangsbeitrag zur Finanzierung der von Ihnen veröffentlichten Meinung gegen das in Artikel 5 Absatz 1 GG festgeschriebene Recht auf negative Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht legt fest, dass niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen werden darf, die Meinung anderer zu teilen, indem er sie zum Beispiel finanziert. Doch genau hierzu zwingen Sie mich, indem ich den von Ihnen geforderten Rundfunkbeitrag zahlen soll.
Ich gehe daher davon aus, dass Sie das Grundgesetz achten und mich entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers aus Härtefallgründen von der Finanzierung der von Ihnen veröffentlichten Meinung befreien werden.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann