Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde heute durch den Bundestag gepeitscht. Die Berichterstattung der "Ehe für alle", welche nur einen kleinen Prozentsatz der Bundesbürger betrifft, war den Medien viel wichtiger, als eine objektive Kritik an einem Gesetz welches alle Bürger in diesem Land betrifft. Das Ergebnis kam umgehend! Das Video zur Thematik und der Gefahr des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wurde umgehend in Deutschland zensiert.
Video hier:
Heiko, Anetta und ihr Kampf gegen die
Meinungsfreiheit!
Das hier, das ist das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland. Darin stehen ganz unangenehme Sachen, also für die Feinde der
Demokratie. Im Artikel 5 steht zum Beispiel folgendes: Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und
sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur
findet nicht statt.
Und dieser Mann hier, das ist unser umstrittener
Justizminister Heiko Maas, dem gefällt dieses Grundrecht überhaupt nicht. Ihr
fragt Ihr euch, wie ich sowas nur sagen kann?
Also, das ist ganz einfach.
Der Heiko, der möchte nämlich ein neues Gesetz beschließen, es heißt
Netzwerkdurchsetzungsgesetz und das ist enorm wichtig für ihn und seine Freunde.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Passt irgendwie nicht oder? Lasst es uns ab jetzt
Zensurdurchsetzungsgesetz nennen.
Mit dem Zensurdurchsetzungsgesetz
sollen eure Kommentare und Falschnachrichten, sogenannte Fake-News, im Internet
zensiert werden. Das Löschen von unbequemen Kommentaren und Nachrichten
übernehmen zurzeit ja noch andere für Heiko. So zum Beispiel die
Amadeu-Antonio-Stiftung, die wird extra dafür von Heiko bezahlt. Hehe, naja eher
von unseren Abgaben. Die Chefin der Stiftung ist die Anetta Kahane, die hat
früher bei der Stasi gelernt und ist daher bestens für diese Arbeit geeignet.
Sie versteht halt ihr Handwerk.
Ganz schön schlau von dem Heiko, oder?
Und wenn das neue Gesetz unterschrieben ist, können der Heiko und seine
Ex-Spionin Anetta innerhalb von 24 Stunden ganz legal Meinungen und
Informationen von euch im Internet löschen. Da freut sich der Heiko sicher ganz
doll, er hat nämlich im Gesetzestext nicht detailliert erklärt, was erlaubte
oder verbotene Kommentare und Nachrichten sind. In Wirklichkeit könnte es also
darum gehen, eure offene Kritik an ihn und seinen Freunden schnell zu löschen.
Wie sagte der Gauck so schön „Die Eliten sind gar nicht das Problem, die
Bevölkerungen sind im Moment das Problem.“ Das freie Internet ist den Politikern
also mindestens genauso ein Dorn im Auge wie früher der Stasi die offene Kritik
an der DDR-Diktatur.
So meine Lieben, ab 2018 müssen wir also alle ganz
schön aufpassen, was wir im Internet so schreiben. Den Politkern und ihren
Medien reicht es nämlich nicht mehr aus, Andersdenkende oder kritisch
Informierende Menschen mit den alt bekannten Keulen des Rechtsextremismus,
Antisemitismus, Antiamerikanismus, Populismus oder Verschwörungsterrorismus
nieder zu knüppeln.
Jetzt regt euch aber bitte nicht so auf, spätestens
Ende 2018 habt Ihr das ohnehin wieder vergessen und 2019 haben die Politiker
schon wieder ganz tolle neue Ideen für uns. Passt schön auf euch auf und denkt
an unser Motto: „Wer in der Schein-Demokratie schläft, wacht in der EU-Diktatur
auf.“ In diesem Sinne, Toi Toi Toi!
Am letzten Tag der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag noch schnell ein weiteres besorgniserregendes Gesetz herausgebracht. Das Urheberrecht für wissenschaftliche Sachbücher soll revidiert werden.
Am letzten Tag der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag noch schnell ein weiteres besorgniserregendes Gesetz herausgebracht. Das Urheberrecht für wissenschaftliche Sachbücher soll revidiert werden.
Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt, ist „das unausgegorene Gesetz ist nichts anderes als die Legalisierung übergriffiger Aneignungsmodelle, die von der untergegangenen Piratenpartei populär gemacht und lange verdeckt über weissrussische, russische und ukrainische Server exekutiert wurden, nun aber durch deutsche Bibliotheken öffentlich zelebriert werden dürfen.“
Hierbei würde sich die „Enteignung von Verlagen und Entmündigung produktiver Autoren durch den Zauberstab von Opportunisten in Verwaltungsroutine verwandeln.“ Oder mit anderen Worten: „Deutschland hat an den Spitzen seiner Exekutiven und im Parlament ein Intelligenzproblem.“
Was darf nun anhand des neuen Gesetzes getan werden?Es erlaube Bibliotheken, Bücher komplett einzuscannen und pro Sitzung zehn Prozent den „Usern“ zur Verfügung zu stellen, ohne Rücksicht auf Verlagsangebote. Rechne man das genauer durch, so die NZZ weiter, kann jeder „User“ innerhalb von zehn Tagen ein Buch komplett herunterladen und beliebig „teilen“.
Ergo, man braucht in Zukunft nur noch ein Exemplar eines Buches, das dann jeder beliebig und kostenlos herunterladen kann. „Sozialismus im Digitalen“ nennt das die NZZ.
„Wenn derart sinnlos enteignet werden soll, muss – damit der Verfassungsbruch wenigstens notdürftig verschleiert werden kann – natürlich auch so etwas wie eine Entschädigung angeboten werden“, stellt der Autor der NZZ fest. Diese sei aber im Falle dieses „historischen Gesetzesunfalls“ besonders zynisch.
Man spreche von einer „angemessenen Entschädigung“, die in Gestalt einer Pauschale über eine Verwertungsgesellschaft abgewickelt werden soll. „Kein Mensch allerdings weiß im Bereich der Nutznießung von Geistesprodukten, was ‚angemessene‘ Abgeltung überhaupt heißen soll.“
Scheinheilige Demokratisierung des WissensÜberhaupt sei es eine „glorreiche Idee“, erfolgreiche und erfolglose Publikationen, mit gleicher Münze abzugelten. Es passe vielleicht in die Wirtschaftsstruktur von Weißrussland, aber nicht nach Deutschland, meint der Autor.
Außerdem gebe es auch keine „juristische Grundlage für derlei Abwicklung von Pauschalen über eine Verwertungsgesellschaft auf europäischer Ebene.
Hier werde „im Namen einer scheinheiligen Demokratisierung des Wissens im staatlichen Auftrag der Begriff des Eigentums ausgehöhlt – und: „Die Behauptung, dergleichen rücksichtslose Sozialisierung führe zu einem rapiden Anstieg von Bildung, Kenntnissen und Wissen, ist genau das: blosse Behauptung.“
Das Gesetz soll laut NZZ eine vorläufige Geltungsdauer von fünf Jahren haben, danach werde neu evaluiert.
(mcd)
Gruß an die Erkennenden
DEMOKRATIE IM ENDSTADIUM2017 JULI
1,5 Stunden Arbeit am Tag waren am Freitag den 30.06.2017 echt genug!
Anwesende:Jetzt ist doch klar was für euch Prioritäten hat.
Unwichtige
Wahlkampf bla bla Entscheidungen für eine Minderheit
623
Stimmen
Wichtige Stasi 2.0 Einführung für das ganze Volk
40 Stimmen
Alleine schon eine Farce, dass es für derartiges keine Anwesenheitspflicht gibt. Lächerlich, zum Kotzen und einfach nur ein grotesker Schlag in die Fresse der Republik.
Wo sie alle bei der Abstimmung über das NetzDG waren?
Hier des Rätzels Lösung!Und hier sieht man wunderschön, wie weit sich die
Politiker vom Volk entfernt haben.
Das nervende Proletariart hat die Fresse
zu halten. Wie angewidert die sich verhalten. Dieses Video wurde
mehrfach gelöscht!!!
Ehe für alle. Der Bundestag überrumpelt das Volk. 30. Juni 2017
Erika Steinbach sprach von einer „Sturzgeburt“. Der Bundestag peitscht Gesetze und Paragraphen in Geisterfahrermanier durch die Annalen der Dekadenz, daß ein durchschnittlicher Bundesbürger keine Chance hat, die Konsequenzen zu erfassen.
Volker Beck fliegt eight miles high. Tunten tanzen. Weltoffene Ärsche furzen ihr Hosianna. Margot Kässmann und Wellness-Rektoskopen lauschen braunen Winden.
Mit einer Mehrheit von 393 Abgeordneten von 623 abgegebenen Stimmen votierten bunte Volksvertreter für eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare. Bunte Medien sehen in einem diätenfinanzierten Holterdipolter-Happening eine angeblich „historische Entscheidung“. Eine Farce wie die Wahl des Bundespräsidenten.
Das Abstimmungsergebnis ist ein Ausdruck der Dekadenz einer Gesellschaft. Die Parallelen zur spätrömischen Dekadenz samt Völkerwanderung sind frappierend. Die grassierende spätgermanische Dekadenz und die Masseneinwanderung nach Deutschland ähneln dem Verfall des Römischen Weltreichs.
Schizophren daran ist nicht zuletzt, daß die Migranten in der Regel aus homophoben Kulturkreisen kommen und auf Konfrontationskurs mit rotgrünbunter Toleranzbesoffenheit liegen. Dass die Kirchen einen weiteren Baustein ihrer Daseinsberechtigung mit der Implosion eines Sakraments verlieren, gehört zu den Treppenwitzen der Geschichte. Amen.
23.06.2017
Weil auch Kriminelle heute Skype und WhatsApp statt Telefon und SMS nutzen, sollen diese nun bei der alltäglichen Strafverfolgung überwacht werden können. Doch die Online-Dienste sind verschlüsselt, Ermittler fordern schon lange neue Vollmachten. Jetzt liefert der Bundestag dafür die rechtliche Basis.
Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für die umstrittene Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf der Technik installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden.
Der Bundestag verabschiedete das Gesetz mit dem einprägsamen Titel "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens". In dem Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird".
Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie zur Terrorbekämpfung zugelassen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der großen Koalition gegen den Widerstand der Opposition beschlossen.
Mehr lesen Weiterer Angriff auf die Privatsphäre: Schwarz-Rot drängt Staatstrojaner am Bundesrat vorbei
"Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren", betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Das Gesetz schließe eine Befugnislücke, die nicht hinnehmbar gewesen sei. "Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher."
Auch Bettina Bähr-Losse (SPD) betonte in der Bundestagsdebatte den Bedarf an der geplanten Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ") auf den Geräten. Durch den Einsatz der verschlüsselten Apps entstünden Räume, in denen Strafverfolgung unmöglich sei. "Strafverfolger dürfen Kriminellen nicht hinterherhinken", betonte sie. "Es ist einfach Unsinn, wenn sich die Arbeit der Ermittler nicht daran orientiert, wie die Täter heute agieren", verteidigte auch Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU-Fraktion das Gesetz.
Datenschutz-Probleme und möglicher Missbrauch durch Behörden
Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.
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Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte in der Aussprache auch das Verfahren, in dem die Überwachungspläne in Form einer Gesetzesänderung eingebracht wurden. "Das ist ein Hau-Ruck-Verfahren, das unzulässig ist, wenn es darum geht, ein Gesetz zu machen, das mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift", sagte er. "Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen", forderte Ströbele mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht.
Aus der IT-Branche kamen Warnungen vor weniger statt mehr Sicherheit durch das Gesetz. "Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die zum Beispiel auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können - so wie dies kürzlich bei WannaCry der Fall war", kritisierte am Donnerstag der Digitalverband Bitkom. Der Erpressungstrojaner "WannaCry" hatte Hunderttausende Computer weltweit über eine Sicherheitslücke befallen, die ursprünglich vom US-Abhördienst NSA ausgenutzt wurde, aber durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit geriet. (dpa/ rt deutsch)
Mehr lesen: Grundrechte ausgesetzt: Widerstand gegen "Hate Speech"-Gesetz von Maas nimmt weiter zu
ddbnews R.
Wie bereits am 9.06. 2017 in der Sendung von ddbradio bekanntgegeben wurde, (Video) hat die BRD die Grundrechte eingeschränkt. Das entspricht einem Ausnahmezustand für die Menschen in unserem Land!
In den GEZ Zwangsbezahl – Medien war darüber bislang nichts vermeldet wurden!
Die politische Klasse und ihre Helfer aus der Wirtschaft, der Justiz und der Exekutive, beginnt sich zu schützen. Was sie schon seit Jahren anstellen, fassen sie nun in einem „Rechtssatz/Gesetz“ zusammen. Wer so etwas in die Welt setzt, der muß ein sehr schlechtes Gewissen und die Hosen voll haben.
!!!!! +++++ ACHTUNG++++ DIE BRD schränkt Grundrechte ein!!!
Aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2017 ( ZU BONN!!!!!!!)
Gesetz zur Neustrukturierung des
Bundeskriminalamtgesetzes
§89
Einschränkung
von Grundrechten
Die
Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit
(Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes),
der Frei-
heit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des
Grund-
gesetzes),
des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis-
ses
(Artikel 10 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit
(Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Un-
verletzlichkeit der
Wohnung (Artikel 13 des Grund-
gesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes
ein-
geschränkt.
Quelle Seite 38 rechte Spalte:
Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes aus Nr. 33 vom 08.06.2017, Seite 1354 auf Seite 38 § 89 rechts unten: (hier als pdf gesichert) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27262933%27%5D&skin=pdf . Darauf hat ddb radio und die VV bereits am Freitag, 9.06.17 hingewiesen, weil Wagand behautete unsere Grundrechte wären gesichert und die BRD wäre ein Staat: .
lese auch: EU DIKTATUR
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel liest hier einen
Text vor in dem er Position gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas
(SPD) bezieht. Für ihn ist die Tätigkeit von Heiko Maas (SPD) ein klarer Kampf
gegen die Meinungsfreiheit. Die Vorlesung war beim 1. Mai Kolloqium des
Instituts für Gesellschaftswissenschaften Walberg. Thema: "Zensur gefällig? -
geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit"
politikbildung.de bemüht
sich um ein breites Meinungsspektrum. Meinungen und Beiträge müssen nicht die
Sichtweise von politikbildung.de widerspiegeln. politikbildung.de teilt
desweiteren mit, dass bei den hochgeladenen Videos stehts nur der Inhalt der
Videoauszüge relevant ist und nicht die Personen, welche den Inhalt
präsentieren.
Die groß angelegte Überwachung à la George Orwell
Kanzlerin Merkel und ihre Regierungskoalition aus CSU, CSU und SPD arbeiten am liebsten still und heimlich, vor der Öffentlichkeit verborgen an der sukzessiven Beseitigung unserer Grundrechte. Und dies alles im Namen der Terrorbekämpfung. Daher also die vielen Anschläge Europaweit? Denn in anderen EU-Ländern sieht es nicht anders aus. Nach und nach werden die Grundrechte der Menschen eingeschränkt und beschnitten.
1. Vorratsdatenspeicherung ab Juli 2017Ab 1. Juli sollen in Deutschland Telefon-Verbindungsdaten, IP-Adressen und Standortdaten von Mobiltelefonen eines jeden Bürgers ohne Anlass gespeichert werden. Dann müssen alle Telekommunikations- und Internetanbieter die Daten ihrer Kunden speichern. Der Plan zur Vorratsdatenspeicherung ist die größte Massenüberwachung in der EU. Nicht nur die Daten von Kriminellen, sondern vorsorglich von allen Personen werden gespeichert.
Und das, obwohl der Europäische Gerichtshof bereits im Dezember 2016 ein Urteil erlassen hat, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit den EU-Grundrechten vereinbar, das Vorhaben der Bundesregierung verfassungswidrig ist (vgl. Quelle: http://bit.ly/2rdx6yI). Die Richter des Europäischen Gerichtshofes bemängelten vor allem die Speicherung von ALLEN Personen. Dies sei insbesondere ein rechtliches Problem, weil viele Kommunikationen dem Berufsgeheimnis unterliegen (vgl. Quelle: http://bit.ly/2rVKV7Z).
Die Bundesregierung will trotzdem am 1. Juli mit der Datenspeicherung beginnen.Obwohl die Bundesregierung und Justizminister Heiko Maas nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) das Gesetz nicht mehr umsetzen dürften, wollen sie es durchsetzen. Denn sie begründen ihre Rechtfertigung auf einem bereits im März 2015 von Heiko Maas erlassenen Gesetz "Zur Einführung einer Speicherpflicht" (vgl. http://bit.ly/2tgvRzF). Damals hatte Maas noch eine Höchstspeicherfrist vorgesehen.
Diese soll nun endgültig abgeschafft werden. Die Begründung liegt in der Terror- und Straftatenabwehr. Die Vorratsdatenspeicherung sei dafür für die Regierung ein wichtiges und unumgängliches Hilfsmittel. Dabei sind die umfassenden Datenspeicherungen in keinerlei Zusammenhang mit Straftaten zu sehen - es wird einfach alles gespeichert!
Die Bundesnetzagentur will bis Mitte Juni die endgültigen Richtlinien für das Gesetz bekannt geben. Justizminister Heiko Maas sieht aber in der kurzen Umsetzungsfrist kein Problem. Der genaue Inhalt und die technischen Anforderungen seien bereits minutiös ausgearbeitet und seit November 2016 fertiggestellt worden. Sollte die Bundesnetzagentur Mitte Juni Vorbehalte äußern oder Änderungen fordern, bliebe jedoch bis zum 1. Juli reichlich wenig Zeit, die Änderungen vorzunehmen. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz genau wie von Maas geplant erlassen wird.
Politiker und Verbände haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erlassen (vgl. http://bit.ly/2s5OzdI). Sollten noch weitere Beschwerden folgen, stehen die Chancen nicht schlecht, die Einführung zu unterbinden. Denn mit der Überwachung von jedem ist jeder potentiell ein Krimineller. Dies ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Den Terror wird man so nicht verhindern können. Schon gar nicht, wenn der Terror von unseren Regierungen mit False Flag Anschlägen als Vorwand genutzt wird, um die Menschenrechte zu beschneiden.
2. Heimliche Online-DurchsuchungPassend zur Vorratsdatenspeicherung will die Bundesregierung nun noch kurz vor Ende ihrer Amtsperiode auch noch heimlich die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in die Strafprozessordnung einführen (vgl. https://deref-1und1.de/mail/client/PRMqYlEm4cE/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fdejure.org%2Fgesetze%2FStPO%2F100a.html ). Zwei weitere schwere Eingriffe in die Grundrechte der Verfassung.
Ermittlungsbehörden und Geheimdienste verschaffen sich willkürlich mit Trojanern Zugang und Zugriff zu Computern, Tablets und Handys verdächtiger Bürger. Sämtliche Daten und Bewegungen im Internet von jedem Bürger können eingesehen werden. Ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, vor der man sich nur schwer schützen kann. Der Zugriff auf gespeicherte Daten ist zwar heute schon möglich, aber nur öffentlich und mittels richterlichem Beschluss. Mit dem neuen Gesetz soll dies nun heimlich und ohne richterlichen Beschluss durch Ermittlungsbehörden möglich sein.
Bürgerrechtsorganisationen und Juristen laufen jetzt Sturm gegen die geplanten Angriffe auf die Privatsphäre. Diese umfassenden Überwachungsmaßnahmen seien mit denen eines totalitären Staates vergleichbar. "Es ist ein Skandal, dass die Regierung heimlich und ohne öffentliche Debatte versucht, schwere Grundrechtseingriffe in die Strafprozessordnung einzuführen", so die Organisationen (vgl. http://bit.ly/2rVXaS1). Der Gesetzentwurf setze sich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinweg (vgl. http://bit.ly/2swKt0T).
In kürzester Zeit will nun die Bundesregierung heimlich einen der bisher massivsten Eingriffe in die Grundrechte der deutschen Bürger vornehmen. Heimlich und schnell deswegen, damit Zivilpersonen- und Gesellschaften kaum die Möglichkeit haben, an einer öffentlichen Debatte teilzunehmen und einzugreifen. Mit diesem Gesetz wird die Polizei selbst zum Gesetz gemacht.
Willkommen im Polizeistaat.
3. Überwachung von MessengerdienstenSeit dem 12.6.2017 beraten die Innenminister der Länder mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Dresden über Abwehrmaßnahmen gegen terroristische Gefahren. Diskutiert werden Themen wie Schleierfahndung, Fußfesseln, Identitätsprüfungen und Überwachung. De Maizière fordert, dass Sicherheitsbehörden auf Messengerdienste wie WhatsApp und SMS zugreifen dürfen.
Die Sicherheitsbehörden brauchten, so de Maizière, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf diese zugreifen zu können. Besprochen wird auch Software zur Gesichtserkennung und Personenkontrolle- und Überwachung bei Großveranstaltungen. Dies sei eine Reaktion auf den jüngsten Terrorverdacht bei "Rock am Ring".
Dies ist nur ein weiteres Puzzleteil im Plan der Totalüberwachung deutscher Bürger. Software zur Gesichtserkennung - das liest sich wie aus einem Horro Science-Fiction Hollywood Blockbuster. Doch genau das soll Realität in Deutschland und in der EU werden. Denn dabei wird es nicht bleiben. Genau wie bei TKÜ wird die Bundesregierung elektronische Nachrichten von jedem und uneingeschränkt speichern und durchsuchen.
Deutschland zieht nun nach - mit dem "Facebook"-Gesetz von Heiko Maas, werden weitere Überwachungsmaßnahmen der Bevölkerung, wie z. B. in Großbritannien unter Premierministerin Theresa May, eingeführt.
4. EU-Kommission knickt ein und erklärt Internetzensur zur NormDas ist es, was sich unsere Bundesregierung und allen voran Justizminister Heiko Maas gewünscht haben. Dass sein Facebook-Zensurgesetz von der EU-Kommission durchgewunken wird.
Watergate.TV hatte auch zu diesem Thema bereits mehrfach berichtet:
Nachdem die EU das Gesetz zunächst für verfassungswidrig erklärt hatte, ist die Kommission nun doch "eingeknickt". Sie hat die Internetzensur zur Norm erklärt und verfolgt EU-weit dasselbe Ziel: Möglichst viel Zensur in den sozialen und alternativen Medien (vgl. http://bit.ly/2s62Bfl).
Adieu Freiheit. Willkommen in George Orwells 1984!
Ihre
Jane Simpson
Seit rund 145 Jahren gibt es hierzulande keinen von der Bevölkerung
legitimierten Gesetzgeber!
Das wirft gleich die nächste Frage auf: Gab es
überhaupt schon mal einen von der Bevölkerung legitimierten
Gesetzgeber???
Des öfteren kommt es vor, dass wir von unseren Leserinnen und Lesern auf
interessante Dinge hingewiesen werden. Dafür immer wieder Dank.
Es kommt
allerdings auch vor, dass wir bei unseren Recherchestreifzügen immer wieder mal
durch puren Zufall auf interessante Dinge stoßen. So fanden wir kürzlich rein
zufällig folgende Grafik:
Kein Gesetzgeber seit 28. Oktober 1918? Na das
macht doch neugierig und bedarf Prüfung. Folgendes fanden wir heraus:
Bis
Ende Oktober 1918 existierte das Deutsche Kaiserreich. Danach hatte man es dann
mit der Weimarer Republik zu tun.
Die historisch offizielle Darstellung
ist, dass die Weimarer Republik von 1919 bis 1933 bestand gehabt haben
soll.
Es gibt aber nirgends ein Datum, einen Zeitpunkt, an dem die
Verfassung der Weimarer Republik für offiziell beendet erklärt wurde, laut
historisch offizieller Darstellung.
Die historisch nachvollziehbare
Ablehnung der Weimarer Verfassung, insbesondere bei den Reichstagswahlen 1933
(faktisch wurde der Verfassung der Weimarer Republik eine klare Absage erteilt),
wird von den Historikern als das Scheitern der Weimarer Verfassung
betrachtet.
Außerdem ist die Weimarer Republik, inklusive Weimarer
Verfassung als nichtig anzusehen, da sie, genau wie die „BRD“ und das
„Grundgesetz“, ein Diktat der damaligen Siegermächte war.
Es dürfte also
einer Tatsache entsprechen, dass hierzulande bereits seit dem 28. Oktober 1918
kein legitimierter Gesetzgeber am Werk ist.
Da stellt sich die Frage:
Wenn das so ist, was ist denn dann noch so alles ungültig?
Wir zählen das
jetzt nicht alles auf, denn dazu sind wir gar nicht in der Lage, weil das
nämlich Unmengen an Gesetzen, Verordnungen, Verträgen und so weiter
sind.
Tatsache scheint jedoch zu sein, dass alles, was nach 1918 an
Gesetzen, Verordnungen, Verträgen und so weiter
verabschiedet/beschlossen/geschlossen wurde, zwangsläufig nichtig sein
muss.
Es stellt sich auch die Frage: Wie sah das eigentlich vor 1919
aus?
Vor 1919 war die Zeit des „Kaiser Wilhelm“, der wohl auch nie
wirklich von der Bevölkerung zum „König“, „Kaiser“ oder was auch immer
legitimiert wurde, sondern sich das Krönchen einfach mal selbst aufgesetzt
hat.
Das deutsche Kaiserreich existierte von 1871 bis kurz vor Ende 1918.
Demnach gibt es hierzulande sogar schon seit 1871 keinen legitimierten
Gesetzgeber.
Man kann sich auch anders ausdrücken: Seit rund 145 Jahren
gibt es hierzulande keinen von der Bevölkerung legitimierten
Gesetzgeber!
Das wirft gleich die nächste Frage auf: Gab es überhaupt
schon mal einen von der Bevölkerung legitimierten Gesetzgeber???
Wie dem
auch sei…
Folgendes muss sich in den Köpfen der Menschen überall auf der
Welt einbrennen:
Niemand hat das Recht sich über andere zu
erheben!
Niemand hat das Recht über andere Gesetze zu verhängen!
Das
ist wohl die wichtigste Lehre unserer Zeit,
wenn nicht sogar aller
Zeiten.
Quelle
Jedes Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, sonst gilt es nicht. Diese wichtige Regel ist ausnahmslos, das hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgelegt.
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Fakt ist das die wichtigsten Gesetze keinen Geltungsbereich haben, diese Geltungsbereiche wurden gestrichen. Alle Gesetze die erlassen, geändert oder aufgehoben werden, werden in Bundesgesetzblättern (BGBl) veröffentlicht. Es gibt 3 Bundesgesetzblätterteile, Teil 1 und 2 werden immer veröffentlicht, Teil 3 kann auf Anfrage kostenpflichtig erworben werden. Du kannst jederzeit auf http://www.bgbl.de/ im Bürgerzugang online die BGBl's herunterladen und alles selbst prüfen.
Das Grundgesetz GGIm BGBl Teil2 Nummer35 vom 28.09.1990 steht im Artikel 4, das der Artikel 23 aufgehoben wurde und das was der Geltungsbereich war in die Präambel geschrieben wurde. Vor der Aufhebung sah der Artikel 23 so aus:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Fällt dir was auf? Es steht Groß-Berlin und Württemberg-Hohenzollern da. Im aktuellen Grundgesetz stehen diese Länder immernoch im Artikel 127, sind das Bundesländer? Diesem Rätsel kommen wir später auf die Schliche. Fakt ist, dass das GG mal einen Geltungsbereich hatte, seit September 1990 nicht mehr. Damit dürfen auch nach Artikel 144 keine Mitglieder in den Bundestag gesendet werden.
Die Strafprozessordnung StPoGG Art 144
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Die Strafprozessordnung ist ebenfalls komplett ungülig, denn im Einführungsgesetz der StPo ist der Paragraf 1
Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.
durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 im Artikel 67 aufgehoben worden.
Die Zivilprozessordnung ZPODie Zivilprozessordnung ist ebenfalls komplett ungültig, hier stand genau dasgleiche im EGZPO §1 drin.
Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.
Durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 wurde genauso im Artikel 49 der Geltungsbereich aufgehoben.
Das GVG ist ebenfalls ungültig, es hatte vor dem 25.04.2006 den Paragrafen 1 des Einführungsgesetzes wo folgendes stand:
Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit
Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der in § 2
des Einführungsgesetzes der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft.
Seit dem Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 ist der Artikel 1 des EGGVG aufgehoben worden, so sieht der Artikel 14 des BGBl aus:
Jetzt ist der Artikel aufgehoben worden, damit ist das GVG, die ZPO und die
StPO ungültig. Diese Gesetze existieren zwar noch, aber können ohne
Geltungsbereich nicht angewendet werden. Wenn ein ungültiges Gesetz angewendet
wird, dann nennt man das Rechtsbeugung.
Der § 15 der GVG, wurde ebenfalls
im Bundesgesetzblatt Teil1 Nr.40 vom 20.09.1950 aufgehoben.
Dort stand vorher drin:
GVG §15
Alle Gerichte sind Staatsgerichte.
So sieht der Ausschnitt aus dem Bundesgesetzblatt Teil1 Nr.40 vom 20.09.1950 auf der
Seite 2 aus
Das bedeutet das ab 1950 alle Gerichtsverhandlungen nur noch privat sind, und damit freiwillig. Man kann hier ruhig von Firmengerichten sprechen. Weitere Infos folgen.
Wirst du geblitzt oder parkst du falsch, dann kannst du dir sicher sein, das du für eine Ordnungswidrigkeit angemahnt wirst. Schauen wir uns die Sachlage doch mal genauer an. Grundsätzlich wird als Rechtsgrundlage das Ordnungswidrigkeitengesetz OWiG angenommen, dieses ermangelt aber jeglicher Gültigkeit. Denn es wurde das Einführungsgesetz zum OWiG komplett gestrichen. Du kannst dich rechtlich gegen die Knöllchen wehren, indem du die gesetzliche Grundlage einforderst und genau die Streichung des Geltungsbereiches anmerkst.
1. Streichung des Einführungsgesetz zum OWiG
Du findest im BGBl. I 2007 Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007 den Artikel 57 "Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten". Dieses BGBl ist am 11.10.2007 im "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz" beschlossen worden.
Damit
ist bewiesen, dass es keine Rechtsgrundlagen für die Anwendung des OWiG mehr
gibt. Jetzt geht es aber noch weiter.
2. Räumliche Geltung des OWiG
Jetzt schauen wir uns mal den Paragraph 5 des OWiG an, dort ist keine räumliche Geltung zu finden.
OWiG § 5 Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Es gibt nur diesen Paragraphen über den räumlichen Geltungsbereich,
gleichzeitig wird auf den Geltungsbereich hingewiesen. Der zweite Absatz gilt
nur, wenn du im Flugzeug falsch parkst oder auf einem Schiff zu schnell fährst.
*grins*
Die BRD hat dank fehlenden Geltungsbereiches des Grundgesetzes auch
keine Existenz, wer jetzt noch an Zufälle glaubt, dem ist nicht mehr zu
helfen.
Fordert immer die gesetzliche Grundlage für jedes Knöllchen, das sorgt dafür, das sich die verantwortlichen Geldeintreiber die Gesetze auch mal anschauen.
Die Personalausweise sind generell ungültig und der Ausweisträger ist staatenlos. Auf dieser Seite wird dies anschaulich bewiesen. Zuerst schauen wir uns mal das Personalausweisgesetz (PAuswG) genauer an. Dort steht im Paragraf 5 folgendes:
PAuswG § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung,dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Tag und Ort der Geburt,
5. Lichtbild,
6. Unterschrift,
7. Größe,
8. Farbe der Augen,
9. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in
Deutschland“,
10. Staatsangehörigkeit,
11. Seriennummer und
12. Ordensname, Künstlername.
Beachte aber nur den Punkt 1 "Familienname und Geburtsname" und 10 "Staatsangehörigkeit", diese sind beide sehr bedenklich.
Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis
Statt Familienname steht Name auf dem Ausweis, das ist ein Formfehler. Die Bedeutung des Namens ist aus dem römischen Recht "capitis diminutio" oder auch Blacks Laws Dictionary (Seite 264) ableitbar. Das Black Laws Dictionary wird in vielen Fällen vom Supreme Court als juristische Autorität in den USA zitiert. Da wir unter Besatzung stehen, ist es nur logisch, das auch hier die selben Regeln gelten.
Das römische Recht kennt folgende Begriffe zur Änderung oder
Schmälerung des rechtlichen Status (capitis diminutio):
!
capitis diminutio minimaals Wechsel in der Familienzugehörigkeit,
(Beispiel: Max Mustermann)
! capitis diminutio
mediaals Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit,
(Beispiel: Max MUSTERMANN)
! capitis diminutio
maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und
Familienzugehörigkeit. (Beispiel: MAX MUSTERMANN)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Infamie
Kurz gesagt: Personalausweise sind Sklavenverträge nach Handelsrecht. Man meldet sich selbst als eine juristische Person um, die nach Handelsrecht abgefertigt werden kann und eine maximale Einschränkung ihrer Rechte hat. Deswegen heißt der Ausweis "Personalausweis", du bist Personal (eine Sache) der Firma BRD im vereinigten Wirtschaftsgebiet.
Im Punkt 10 steht noch die Staatsangehörigkeit mit "Deutsch". Deutsch ist ein Adjektiv (Eigenschaft), ein Staat oder Land ist ein Substantiv (Gegenstand). Eine Sprache kann deutsch sein, oder eine Lebensweise kann deutsch sein, dies sind alles Beschreibungen für ein Substantiv. Deutsch gibt es auf keinem Globus oder Atlas, frage dein Einwohnermeldeamt warum dort deutsch steht, sie werden nicht antworten.
Die Bezeichnung Deutsch wurde erstmals von Adolf Hitler eingeführt, im Reichsgesetzblatt von 14.07.1933 Teil 1 Nr. 81 ist dieses eindeutig nachlesbar. Dies ist eindeutig Rechtsbruch, da im Grundgesetz Artikel 139 eindeutig geschrieben steht:
Grundgesetz Art 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Hier noch ein offizieller Beweis, das du Staatenlos bist.
Im Bundesgesetzblatt Teil 2 Nr. 22 vom 22.April
1976 steht die Rechtsstellung von Staatenlosen eindeutig fest.
Da die Angaben auf dem Perso nach §5 Abs. 2 falsch sind, sind wir nach Personalausweisgesetz verpflichtet den Ausweis sofort abzugeben.
PAuswG § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
(1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist
Fazit: Sei hier nicht zu zaghaft direkt im Einwohnermeldewesen nach der Richtigkeit des Personalausweises nachzufragen. Frage wo du den Staat namens Deutsch finden kannst, und wie der Staat heißt in dem wir leben :-).
Hier noch ein sehr gutes Video zum Perso von Conrebbi.
Bei allen behördlichen Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell unterschrieben sein müssen um rechtlich wirksam zu sein. Dies ist im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert.
BGB § 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Der Paragraph 126 Absatz 1 besagt hier ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss. Das bedeutet auch, dass "im Auftrag, i.A." ungültig ist. Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand anderes übernehmen. Mit Namensunterschrift ist gemeint, dass der Name erkennbar sein muss. Hierzu gibt es auch ein Bundesgerichtshofurteil vom 11. April 2013. Paraphen (sind Schnörkel, Kreuze und unleserliche Wellenlinien) oder Handzeichen sind nicht erlaubt. Dies ist auch im Wikipediaartikel Unterschrift sehr gut beschrieben.
Wenn die Unterschrift oder die notarielle Beglaubigung fehlt, dann greift der Paragraph 125 BGB.
BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Wenn auf dem Schriftstück in der untersten Zeile steht "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!", berufen sich die "Beamten" auf dass Verwaltungsverfahrensgesetz § 37 Abs 5, im folgendem VwVfG genannt. Hier wird eine rechtliche Täuschung begangen.
VwVfG § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.
(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.
Denn kein einziger "Beamter" kann einen Amtsausweis vorlegen, selbst wenn du
eine Unterschrift direkt von der Person verlangst, bekommst du niemals eine
Unterschrift nach BGB §126 (1).
Die "Beamten" besitzen meistens
Dienstausweise, ohne gültige Unterschrift.
Ohne rechtsgültige Legitimation
der Beamten gibt es keine Hoheitsrechte und damit gibt es kein Amt und keine
Behörde, deswegen benennt man alle Ämter nach und nach um. Aus Gerichten werden
Justizcenter, aus Arbeitsämtern sind längst schon Jobcenter und Arbeitsagenturen
mit Kunden geworden. Aus den Einwohnermeldeämtern sind schon
Einwohnermeldecenter oder Einwohnermeldewesen geworden.
Die Papiere haben
immer Geschäftsnummern und Geschäftsführer. Diese handeln komplett nach
Privatrecht dem HGB Handelsgesetzbuch.
Deswegen ist es wichtig zu wissen wie
ein Vertrag aussehen muss.
Dazu passt eine Sendung von "Baumann und Clausen", höre dir die Sendung bitte vollständig an.
Die BRD ist kein Staat, es ist ein Firmenkonstrukt zur Verwaltung des Personals zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung innerhalb eines besetzten Gebietes. Es war nie die Absicht einen Staat zu errichten.
Hier ein Ausspruch von Prof. Carlo Schmidt beim Parlamentarischen Rat 1948:
Prof. Carlo Schmidt
VIDEO: Wir haben keinen neuen Staat zu errichten.....
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=DGWRj4-pE2E%EF%BB%BF
Über diesen Irrtum ist sich kaum einer bewusst, noch weniger kennen die Auswirkung dieser Rechtslage. Sehen wir uns mal das Grundgesetz (ohne einen Geltungsbereich) genauer an. Dort finden wir die ersten Beweise.
Im Artikel 133 des Grundgesetzes steht das wir uns in einem Wirtschaftsgebiet aufhalten.
Grundgesetz Art 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Was ist eigentlich der Bund?
Eine Bundesgeschäftsführerin haben wir auch.
Grundgesetz Art 65
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser
Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.
Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom
Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Schauen wir doch mal in das Firmensuchportal UPIK nach, da sehen wir als erstes was UPIK überhaupt ist.
Die D-U-N-S Nummern dienen der Zuordnung und eindeutigen Identifizierung von Firmen, diese sind international anerkannt. Die Weltnetzseite Upik.de benutzt die Datenbank von Dun & Bradstreet zur Geschäftspartnersuche. Diese DUNS Nummer müssen genau wie Steuernummern beantragt werden. Jetzt kannst du hier beliebig ein paar Datensätze durchsuchen. Hier findet man neben der BRD auch den Bundesgerichtshof, die Bundesfinanzagentur GmbH und unser Bundesgrundgesetzgericht :-).
Man beachte den Hauptverantwortlichen der Firma BRD "Joachim Gauck". Für die Finanzagentur gibt es sogar einen Handelsregisterauszug, schön zu wissen das die BRD Finanzagentur mit 25.000 Euro haftet, soviel zum Thema "Staatsschulden".
Damit kommen wir zu einem interessanten Fazit:
Die BRD ist nicht eine Firma wie oft behauptet wird, sondern ein Firmenkonstrukt. Jede Institution ist ein eigenes Geschäft, du kannst zum Beispiel auch dein Bundesland, deine Stadt oder Gemeinde suchen oder dein Amts- oder Landesgericht, es sind alles Firmen. Firmen handeln nach dem Handelsgesetzbuch und haben keine Hoheitsrechte. Firmen unterbreiten Angebote und schließen Verträge. Absolut jedes Schreiben von diesen Firmen sind praktisch Angebote nach dem Handelsrecht.
Der Gerichtsvollzieher (GVZ) arbeitet völlig willkürlich ohne gesetzliche
Grundlage, hier solltest du deine Rechte und die Rechte des GVZ kennen, um ihn
gleich vor der Haustür abzuweisen.
Hier erfährst du alles wissenswerte was du
bei einer drohenden Zwangsvollstreckung wissen solltest.
1. Persönliche Ausweisung des Gerichtsvollziehers
1.1 Person überprüfen
Als erstes kannst du ein gültigen
Lichtbildausweis verlangen, das kann ein Personalausweis, Führerschein oder auch
Reisepass sein. Denn der GVZ hat sich schriftlich mit Namen angekündigt und du
musst sichergehen, dass diese Person vor dir steht auch der GZV ist. Notiere dir
den Namen und seine Adresse.
1.2 Beamtenstatus überprüfen
Frage ob er über hoheitliche
Rechte verfügt und ob er Beamter ist, wenn er mit ja antwortet, dann verlange
einen Amtsausweis. Er wird dir höchstens einen Dienstausweis zeigen, welcher nicht unterschrieben ist.
Weise ihn auf die fehlende Unterschrift nach BGB § 126 Abs.1 und auf die
Amtsanmaßung nach StGB §132 hin. Notiere dir alle Ergebnisse der Befragung.
BGB § 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
StGB § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da es nach diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil (siehe Satz 2) keine Beamten geben kann, läuft es immer auf eine Amtsanmaßung hinaus.
1.3 Rechtliche Grundlagen im Original vorlegen
Zeig ihm
entweder die Gesetze als Buch oder als Ausdruck von www.gesetze-im-internet.de,
verwende immer nur die Originale, dann gibt es keine Ausreden mehr, er kriegt
jetzt langsam kalte Füße.
2. Gesetzliche Grundlage für sein Handeln erfragen
Es
wurde der gesamte Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO) gestrichen,
einschließlich des gesamten Abschnittes 4 ab §899 bis §915h, die ausschließlich
über die Rechte des GZV handelten. Ohne ZPO kann er nicht handeln! Hier sind die
Beweise.
2.1. Streichung des Abschnitts 4 der ZPOBGBl Teil1 Nummer48 vom 31.07.2009 siehe Seite 2258.
2.2. Streichung des Geltungsbereiches der ZPODie ZPO ist komplett ungültig, hier stand vor dem 24.04.2006 im Einführungsgesetz der Zivilprozessordnung EGZPO §1 drin.
Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.
Da das Gerichtsverfassungsgesetz GVG ungültig gemacht wurde, ist die ZPO jetzt ebenfalls unsinnig. Durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil1 Nr.18 S866ff vom 24.04.2006 wurde im Artikel 49 der Geltungsbereich aufgehoben.
Jetzt steht im EGPZO der §1 aufgehoben, damit kannst du den GVZ direkt nach dem Geltungsbereich fragen. Drucke vorher die Bundesgesetzblätter aus, damit er keine Ausreden mehr haben kann.
2.3 Aufhebung der GerichtsvollzieherordnungDie letzte
gültige GVO kannst du hier herunterladen, diese wurde am 01.09.2013
zuletzt geändert und ist heute nicht mehr in den Gesetzen zu finden. Ein
Bundesgesetzblatt welche die Auflösung dokumentiert ist nicht zu
finden.
Die vorherige Fassung der GVO von 2012 gibt es hier. Bitte
vergleiche selbst die beiden Fassungen und überlege selbst was dies zu bedeuten
hat.
3. Unterschrift des Richters einfordern
Ein
Gerichtsvollzieher braucht nach der ZPO §315 eine Unterschrift von einem
gesetzlichen Richter, diese ist zwingend. Darüber gibt es auch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil
vom 03.04.1979 BvR 994/76. Das besagt das der GVZ deine Wohnung oder
Grundstück nur mit einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters betreten darf.
Denn der GV arbeitet als Exekutive, braucht daher die Erlaubnis der Judikative
(des Richters).
ZPO § 315 Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
Der GVZ benötigt einen Vollstreckungsauftrag und eine vollstreckbare Ausfertigung, dies ist in der ZPO § 754 genau verankert.
ZPO § 754 Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung
(1) Durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher ermächtigt, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren sowie mit Wirkung für den Gläubiger Zahlungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b zu treffen.
(2) Dem Schuldner und Dritten gegenüber wird der Gerichtsvollzieher zur Vornahme der Zwangsvollstreckung und der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen durch den Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung ermächtigt. Der Mangel oder die Beschränkung des Auftrags kann diesen Personen gegenüber von dem Gläubiger nicht geltend gemacht werden.
Diese vollstreckbare Ausfertigung ist eine Kopie des Urteils mit Vollstreckungsklausel. Siehe § 724 und § 725.
ZPO § 724 Vollstreckbare Ausfertigung
(1) Die Zwangsvollstreckung wird auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt.
(2) Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, wenn der Rechtsstreit bei einem höheren Gericht anhängig ist, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erteilt.
ZPO § 725 Vollstreckungsklausel
Die Vollstreckungsklausel:
"Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt" ist der Ausfertigung des Urteils am Schluss beizufügen, von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.
Wenn vor Gericht keine Unterlagen gegen dich vorliegen, dann kann auch kein
Urteil bzw. vollstreckbare Ausfertigung existieren. Prüfe ob am Gericht
überhaupt Unterlagen vorliegen, wenn ja dann lass dir die vollstreckbare
Ausfertigung zeigen und achte auf die richterliche Unterschrift auf dem
Urteil.
Auch wenn die ZPO erloschen ist, ist es sinnvoll hier direkt Druck zu
machen. Verlange die gesetzlichen Grundlagen und weise ihn vom Hof, wenn er
diese nicht vorlegen kann. Du bist im Recht.