Die Kosten der Zuwanderung in die BRD und nach Westeuropa – eine Meta-Analyse Jan Moldenhauer
„Es ist die vornehmste Frage eines Politikers, was er mit dem Geld seines Volkes machen kann, und zwar für dieses Volk machen kann. Dieses Geld, das sind unsere Steuergelder. Und mit diesem Geld gebt Ihr Eurem Land das Wertvollste, was Ihr habt. Ihr gebt mit Euren Steuergeldern einen Teil Eurer Lebenszeit ab. Denn Geld ist nichts anderes als geronnene Lebenszeit.“ – Björn Höcke, November 2015
Meta-Analysen kombinieren eine Vielzahl von Studien und Statistiken zu einer Zusammenschau. Studienbefunde und statistische Erhebungen werden also ausgewertet und verglichen, um einen Überblick über die Studien- und Datenlage in einem Forschungsbereich zu gewährleisten. Nachfolgend werden verfügbare Studienergebnisse und Statistiken über die ökonomische, fiskalische und sozialstaatliche Kosten-Nutzen-Bilanz der Zuwanderung nach Deutschland (1.) und in andere westeuropäische Länder (2.) in vergangenen Jahrzehnten in zeitlicher Abfolge aufbereitet. Der Untersuchungszeitraum beginnt im Jahre 1955 mit Beginn des BRD-Gastarbeiterprogramms, endet im Jahre 2015 mit Beginn der „Völkerwanderung“ (Klaus 2016) nach Deutschland bzw. Westeuropa und umfasst folglich einen Zeitraum von 60 Jahren. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Bilanz hinsichtlich der Stichhaltigkeit ökonomischer Zuwanderungslegitimationslogik (3.). 1.
Kosten der Zuwanderung in die BRD
1955–1973
Im Jahre 1955 reisten die ersten italienischen Gastarbeiter in die BRD ein. 1960 kamen die ersten Spanier und Griechen, ab 1961 Türken, ab 1963 Marokkaner und Südkoreaner, ab 1965 Tunesier und ab 1968 Jugoslawen. 1973 wurde das deutsche Gastarbeiterprogramm infolge des ersten großen Ölpreisschocks und der damit einhergehenden Weltwirtschaftskrise sowie steigenden Arbeitslosenzahlen in Deutschland eingestellt. Aus privatwirtschaftlicher Perspektive mögen sich die Gastarbeiter im Kontext unternehmerischer Gewinnmaximierung rentiert haben. Aus staatshaushalterischer und sozialstaatlicher Perspektive, also hinsichtlich der Maximierung von Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Minimierung sozialstaatlicher Leistungsinanspruchnahmen, hat sich das Gastarbeiterprogramm hingegen per Saldo nicht rentiert. Das gilt insbesondere bei Einbeziehung der in Deutschland verbliebenen Gastarbeiter insbesondere türkischer Herkunft samt nachgezogenen Familien und deren Nachkommen. Der durch die Gastarbeiter gestiftete relativ geringe volkswirtschaftliche Nutzen beschränkte sich auf die Anfangsjahre des Anwerbeprogramms (Caldwell 2009a: 26).
1971–2003
Zwischen 1971 und 2003 stieg die Zahl der Ausländer in Deutschland laut Statistischem Bundesamt von 3 Millionen auf 7,3 Millionen an, die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Fremder blieb hingegen mit 1,8 Millionen konstant (Steltzner 2010). Ein Großteil der Zuwanderung erfolgte also nicht in den Arbeitsmarkt, sondern in die Sozialsysteme. Im Jahre 1973, dem Jahr des Anwerbestopps für Gastarbeiter, hatten 65% der Ausländer in Deutschland einen Arbeitsplatz, 1983 waren es nur noch 38% (Caldwell 2009b), 2003 nur noch 24,7% (1,8 von 7,3 Millionen). Zwischen 1973 und 1983 sank die relative Beschäftigungsquote von Zuwanderern also von zwei Dritteln auf ein Drittel und zwischen 1983 und 2003 von einem Drittel auf ein Viertel. Zwischen 1980 und 1996 verdoppelte sich die Zahl einheimischer Sozialhilfeempfänger in Deutschland, während sich die Zahl ausländischer Sozialhilfeempfänger verdreizehnfachte (Weiss 2012: 391). 1996 stellten Ausländer einem internen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums zufolge in zahlreichen Empfängergruppen von Sozialleistungen bereits die Mehrheit (IfS 2010: 36).
2001
Im Jahre 2001 veröffentlichte Prof. Herwig Birg vom Institut für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik an der Universität Bielefeld im Auftrag des Bayerischen Innenministeriums ein Gutachten mit dem Titel 'Auswirkungen und Kosten der Zuwanderung nach Deutschland' (Birg 2001). Die Studie gelangt zu dem Ergebnis, dass die von Zuwanderern an den deutschen Staat geleisteten durchschnittlichen Einzahlungen die durchschnittlichen Entnahmen aus staatlichen Förderungs- und sozialen Sicherungssystemen erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 25 Jahren übersteigen. In den ersten 25 Jahren ergibt sich also ein Umverteilungseffekt zugunsten der Zuwanderer und zuungunsten des Staates, den die Studie mit durchschnittlich 1.331 Euro pro Jahr und einer Gesamtsumme von 33.275 Euro beziffert. Den Berechnungen zufolge profitierten im Jahre 2000 rund 5,5 Millionen von damals 7,3 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern, also 75,3% aller Fremden, von einem Überschuss an staatlichen Auszahlungen im Verhältnis zu den von ihnen geleisteten staatlichen Abgaben (Kummer 2002). Birg (2001: 22) resümiert: „Ein wesentlicher Grund für die Umverteilung von Einheimischen zu Zugewanderten ist die bei Zuwanderern wesentlich höhere Arbeitslosenhilfebezugsquote […] und der Unterschied bei der Sozialhilfequote.“ Folgerichtig plädierte Birg für eine proaktive deutsche Familienpolitik als Alternative zu einer fortgesetzten (Unterschichten-) Zuwanderung.
Laut einer Studie des Münchner Ifo-Instituts aus dem Jahre 2001 entnimmt ein Zuwanderer mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als zehn Jahren den deutschen Staatskassen jedes Jahr durchschnittlich 2.400 Euro mehr als er einzahlt. Die Studienautoren gelangen zu diesem Befund, indem sie alle zwischen 1955 und 2000 von Ausländern erbrachten Steuern und Sozialabgaben hochrechnen und mit vom Staat geleisteten Transferausgaben verrechnen. Gemeingüter wie Ausbildungs- und Erziehungskosten wurden ebenfalls in die Berechnung einbezogen. Erst nach einer durchgehend erwerbstätigen Aufenthaltsdauer von mehr als 25 Jahren 'profitieren' die öffentlichen Haushalte per positivem Einzahlungssaldo (Sinn et al. 2001).
2002
Die im Jahre 2002 vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichte Studie 'Eine fiskalische Gesamtbilanz der Zuwanderung nach Deutschland' gelangt zu dem Ergebnis, dass die fiskalische Gesamtbilanz der bis dahin stattgefundenen Zuwanderung in die BRD negativ ist (Bonin 2002). Die Studienautoren warnen, dass weitere Zuwanderung nach Deutschland nur dann nutzenstiftend sei, „wenn künftige Zuwanderer die fiskalische Leistungsfähigkeit der heutigen Bevölkerung zügig erreichen.“ (Bonin 2002: Abstract) Retrospektiv und gegenwartsbezogen muss konstatiert werden, dass die damals geforderte zügige Angleichung fiskalischer Leistungsfähigkeit im Regelfall nicht stattfindet.
2008
Eine 2008 erschienene Studie der Bertelsmann-Stiftung beziffert die jährlichen Folgekosten von Integrationsverweigerung in Deutschland auf 16 Milliarden Euro und warnt vor zukünftig signifikant steigenden Folgekosten bei fortdauernder Integrationsresistenz zahlreicher Zuwanderer (Elger et al. 2009).
2010
Im Jahre 2010 bilanzierte Gunnar Heinsohn (2010) hinsichtlich der Kosten der Zuwanderung in die BRD:
„Die Tüchtigen Deutschlands, die viele Millionen Bildungsferne und ihren stetig zunehmenden Nachwuchs versorgen, dürfen Stolz empfinden. […] Eine Billion Euro Sonderschulden […] hatte Deutschland bereits 2007 für Migranten, die mehr aus den Hilfesystemen entnehmen, als sie aufgrund schlechter Schulleistungen und anderer Handicaps in sie einzahlen können. Auf jeden der 25 Millionen vollerwerbstätigen Nettosteuerzahler fallen allein für diese historisch einmalige Aufgabe 40.000 Euro Schulden.“
Das erste Gastarbeiterabkommen wurde im Jahre 1955 in Rom abgeschlossen. Damals lebten in Deutschland – abgesehen von den Besatzungstruppen der Siegermächte – so gut wie keine Ausländer. Die 'Sonderschulden' in Höhe von einer Billion Euro wurden demnach innerhalb eines Zeitraums von 52 Jahren (1955-2007) angehäuft. Für besagten Zeitraum beträgt die durchschnittliche jährliche 'Sonderverschuldung' dementsprechend 19,2 Milliarden Euro. Die Schulden des Bundes belaufen sich gegenwärtig auf etwa 2,1 Billionen Euro. Abzüglich durch Zuwanderung verursachter Sonderschulden bis 2007 beliefe sich die Verschuldung des Bundes demnach auf lediglich 1,1 Billionen Euro. Durch bereits verursachte und weiter anfallende Sonderschulden sehen sich zukünftige Generationen junger Deutscher maßgeblichen Schuldentilgungsbelastungen ausgesetzt. Angesichts der gegenwärtigen demographischen Entwicklung sind diese Tilgungsbelastungen verheerend.
Einer Pressemitteilung der damals regierenden schwarz-roten Bundesregierung zufolge waren 2010 „rund 40% der Hartz-IV-Empfänger Migranten“ (zit. n. Ulfkotte 2010: 30). Im Jahre 2010 wurde der deutsche Bundeshaushalt durch Ausgaben für Hartz-IV-Geldleistungen mit 44,6 Milliarden Euro belastet. Die Auszahlung von Hartz-IV-Geldern an Migranten – also an Ausländer und Passdeutsche – belief sich auf etwa 18 Milliarden Euro. In diesem Betrag sind die Kosten für weitere Hartz-IV-Leistungen wie Wohngeld, Heizkosten, Beiträge für Renten- und Krankenversicherung und sonstige Leistungen wie Möbel, Tapeten oder Kühlschränke noch gar nicht enthalten. Unter Einbeziehung dieser Kostenfaktoren beliefen sich die Ausgaben für fremde Hartz-IV-Bezieher im Jahre 2010 einer Berechnung von Udo Ulfkotte zufolge auf etwa 53,5 Milliarden Euro.
2010 generierten Bund, Länder und Kommunen Staatseinnahmen in Höhe von insgesamt 511,5 Milliarden Euro. Der relative Anteil der Staatseinnahmen, die für fremde Hartz-IV-Bezieher aufgewendet wurden, belief sich demnach auf etwa 10,5% der Gesamteinnahmen. Im Jahre 2010 hatten 75% der mittels Hartz-IV alimentierten Zuwanderer keinerlei Berufsausbildung, 20% weigerten sich, Deutsch zu lernen. Die Zukunftsperspektive der meisten Hartz-IV-Zuwanderer auf dem deutschen Arbeitsmarkt gestaltete sich folglich denkbar ungünstig (Ulfkotte 2010: 30).
2014/2015
November 2014 Im November 2014 berichteten deutsche Leitmedien, die in Deutschland lebenden Ausländer zahlten deutlich mehr Steuern und Sozialabgaben, als sie den Staat kosteten, die Zuwanderung in die BRD sei folglich ein 'Gewinngeschäft'. Die Medienberichterstattung bezog sich auf eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung mit dem Titel 'Der Beitrag von Ausländern und künftiger Zuwanderung zum deutschen Staatshaushalt', die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung angefertigt wurde und kurz zuvor erschienen war (Bonin 2014). Die Qualitätsmedien kolportierten, in Deutschland lebende Ausländer hätten im Jahre 2012 durchschnittlich 3.300 Euro mehr an Steuern und Sozialabgaben gezahlt, als sie an staatlichen Leistungen erhielten. Insgesamt hätten die Ausländer in Deutschland ein Plus an Steuern und Abgaben in Höhe von 22 Milliarden Euro erwirtschaftet (Böcking 2014). Die Meldungen ließen insbesondere deshalb aufhorchen, weil die angeblichen Studienbefunde vorherigen Studienergebnissen in Deutschland und dem europäischen Ausland diametral widersprachen.
Dezember 2014
Einige Wochen nach besagter Berichterstattung meldete sich der damalige Chef des Münchner Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn zu Wort. Sinn hatte die medial veröffentlichten Zahlen einer kritischen Prüfung unterzogen. Daraufhin warf er den Medien vor, die Bertelsmann-Studie – bewusst oder unbewusst – missinterpretiert und fälschlicherweise von einem „Milliarden-Gewinn durch Zuwanderung“ geschrieben zu haben. Zudem verwies er darauf, dass die Studie letztlich zu einem negativen Ergebnis mit einem „impliziten Finanzierungsdefizit“ kommt, nämlich zu einem mittleren Negativsaldo von 79.100 Euro pro Zuwanderer. Nachdem Wissenschaftler des Ifo-Instituts den in der Bertelsmann-Studie aufgeführten Negativsaldo um unberücksichtigte Kostenfaktoren ergänzt hatten, errechnete das Ifo-Institut eine „fiskalische Nettobilanz je Migrant von minus 1800 Euro im Jahr“. Sinns Befund: „Migration ist ein Verlustgeschäft.“ (FAZ 2014) In diesem Kontext warf Sinn den Altparteien schwere Versäumnisse vor: „So wie die Migration derzeit läuft, läuft sie falsch.“ Der deutsche Sozialstaat wirke wie ein Magnet für unqualifizierte Unterschichtenmigranten. Deutschland sei das zweitgrößte Zielland für Zuwanderer, belege jedoch hinsichtlich des Qualifikationsniveaus der Zuwandernden einen der letzten Plätze in der Statistik. Deshalb habe sich die bisherige Zuwanderung als große Belastung für die Staatsund Sozialkassen erwiesen. Sinns Forderung an die Politik lautete: „Angesichts dieser Verhältnisse sollte nun endlich eine ideologiefreie und nicht vom Streben nach politischer Korrektheit getriebene Debatte über die Migrationspolitik beginnen.“ (zit. n. FAZ 2014)
Außerdem warnte er für den Fall fortlaufender Trends vor dramatischen gesellschaftlichen Verwerfungen in Deutschland. Sinn im Wortlaut: „Wollte man die Relation von Alten und Jungen und damit zugleich das relative Rentenniveau und die Beitragssätze zur Rentenversicherung auf dem heutigen Niveau stabilisieren, würden insgesamt 32 Millionen junge Zuwanderer benötigt, die meisten wohl aus außereuropäischen Gebieten.“ (zit. n. FAZ 2014)
Es sei kaum vorstellbar, dass das deutsche Volk die dazu notendige Integrationskraft aufbringen könne. Längst manifestierten sich die Grenzen der vom politisch-medialen Komplex propagierten ‚Willkommenskultur’ in einer außerparlamentarischen Opposition in Form der Bürgerbewegung PEGIDA und anderer Protestbündnisse (FAZ 2014).
Zur Lösung des Demographie-Problems in Deutschland forderte Sinn – ähnlich wie Prof. Herwig Birg bereits im Jahre 2001 – „eine fundamentale und radikale Änderung der verzerrenden Anreizstrukturen im Steuer- und Rentenrecht zugunsten von Familien und Kindern“. Nur eine aktive Bevölkerungspolitik und ein damit einhergehender Anstieg der Zahl deutscher Kinder könne letztlich das Demographie- und Rentenkassenproblem in Deutschland lösen. Zudem forderte Sinn, dass EU-Zuwanderern in Deutschland Sozialleistungen künftig nur noch in Höhe der Sozialleistungen ihres Heimatlandes ausgezahlt werden dürften (FAZ 2014).
Wenig überraschend erntete Sinn für seine Äußerungen heftigen Widerspruch. Stellvertretend für die negative Rezeption insbesondere in linksliberalen Medienorganen sei auf einen Debattenbeitrag der Spiegel-Journalisten Demling und Rickens (2014) verwiesen, die unter Anführung kurzfristiger Grenzkosten mit fragwürdigen Rechenbeispielen erfolglos versuchten, „Hans-Werner Sinns Migranten-Mathematik“ zu widerlegen. Aufschlussreich ist besonders der folgende im Artikel enthaltene Satz: „Sinn wehrt sich gegen diese Sichtweise [von Demling und Rickens] – mit Verweis auf die ökonomische Theorie.“ Womit denn sonst? Natürlich werden ökonomische Debatten unter Verweis auf ökonomische Theoreme geführt. Im weiteren Verlauf des Artikels versuchen Demling und Rickens ob ihrer schwachbrüstigen ökonomischen Argumente mit billiger Polemik und multikultureller und –kulinarischer Bereicherungsrhetorik vom ökonomischen Kontext der von Sinn losgetretenen Debatte abzulenken: „Hat die AfD einen neuen Chefökonomen? […] Außerhalb von Stammtischen und Pegida-Demonstrationen herrschte bisher der Konsens: Zuwanderer sind gut für Deutschland. Nicht nur, weil sie die Bundesrepublik bunter und die Speisekarten unserer Restaurants abwechslungsreicher machen.“ Weil Sinn sich wagte, diesen vermeintlichen (!) gesellschaftlichen Konsens zu stören, geriet er unter linksliberalen Beschuss. Der Vorsitzende des deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg widersprach Sinn ebenfalls. Dessen ökonomische Kalkulation sei „nicht haltbar“. Begründung: Die 'gesellschaftliche Realität' widerspreche Sinns Thesen. Sinns Debattenbeitrag bezog sich allerdings auf ökonomische und nicht auf vorgebliche gesellschaftliche Realitäten. Viele sogenannte 'Flüchtlinge' – auf die sich Sinn überhaupt nicht explizit bezogen hatte – seien, so Landsberg, gut ausgebildet und würden schnell in Arbeit vermittelt (Handelsblatt 2014). Diese Darstellung ist zwar unzutreffend, blieb in der Debatte jedoch unwidersprochen.
Januar 2015
Infolge des ökonomisch wenig fundierten und vielfach polemischen Widerspruchs meldete sich Sinn (2015) Anfang 2015 nochmals mit einem Gastbeitrag in der FAZ zu Wort. In diesem Rahmen verwahrte er sich gegen politkorrekte linksliberale Anfeindungen und widerlegte die inhaltliche Kritik an seinem Debattenbeitrag:
„Nun argumentieren zwei Journalisten von 'Spiegel Online', dass man diese anderen Staatskosten den Migranten nicht voll zurechnen könne, weil sie ohnehin anfallen. Man dürfe nur die sogenannten Grenzkosten rechnen. Dabei bezieht sich das Magazin implizit auf die kurzfristigen Grenzkosten, die es gedanklich nicht einmal vollständig erfasst. Da es bei der Beurteilung von Migrationsstrategien um extrem langfristige Phänomene geht, kommt es freilich nicht auf die kurzfristigen, sondern auf die langfristigen Grenzkosten an. […] So gesehen ist die Behauptung, eine Grenzkostenberechnung führe zu einer positiveren Beurteilung der Migration als die vom ifo Institut angewandte Durchschnittskostenrechnung auf der Basis des tatsächlichen Staatsbudgets abwegig. Das Gegenteil wäre der Fall.“
Zudem zitierte Sinn den negativen Befund der Bertelsmann-Studie in Bezug auf die fiskalische Bilanz der Zuwanderung nach Deutschland. Die Studie resümiert: „Stellt man den Ausländern gemäß ihrem Bevölkerungsanteil einen Anteil an den allgemeinen Staatsausgaben – Verteidigung, Straßenbau etc. – in Rechnung, gerät ihre fiskalische Bilanz ins Defizit.“ (zit. n. Sinn 2015) In diesem Kontext verwies Sinn (2015) nochmals auf das von den Studienautoren nete lebensumspannende Defizit von 79.100 Euro und die Unterschichtenzuwanderung nach Deutschland: „Da Deutschlands Immigranten, wie die neuesten OECD-Statistiken wiederum eindrucksvoll belegen, über eine unterdurchschnittliche Qualifikation verfügen, verdienen sie unterdurchschnittlich und profitieren deshalb von der Umverteilungsaktivität des Sozialstaates."
Februar 2015
Im Februar 2015 sprang die Wirtschaftsjournalistin Dorothea Siems (2015) dem damaligen Ifo-Chefökonom mit einem eigenen Debattenbeitrag bei:
„Hans-Werner Sinn soll mundtot gemacht werden. Eine beispiellose Attacke soll Deutschlands prominentesten Ökonomen treffen. Sie zeigt, wie sich die Zunft dem Zeitgeist anpasst und die lästige Ordnungspolitik zu diskreditieren versucht. […] Der Mann ist unbequem. Wenn es einen Ökonomen gibt, der deutsche Politiker regelmäßig in Erklärungsnot bringt, dann ist das HansWerner Sinn. Ob Zuwanderung, Euro-Rettung, Klimawandel oder Sozialstaat – der Chef des Ifo-Instituts mischt sich mit seinen messerscharfen Analysen in alle relevanten Gesellschaftsdebatten ein und schert sich dabei herzlich wenig um politische Korrektheit. Für Linke und Gewerkschafter ist der Professor mit dem markanten Kapitänsbart ein Neoliberaler und damit von jeher ein Feindbild. Mittlerweile ist auch die Union, die früher häufig seinen Rat suchte, auf Distanz gegangen. […] Zuletzt sorgte der streitbare Forscher mit Berechnungen für Furore, dass Zuwanderer für den Fiskus ein Minusgeschäft sind. […] Tatsächlich ist Sinn, der immer wieder auch unbequeme Reformen anmahnt, kein Populist, er ist nur nicht bereit, seine Erkenntnisse dem konsensverliebten Zeitgeist anzupassen. […] Sinn bleibt politisch unkorrekt, zum Glück.“
Eine im Februar 2015 vom Institut für Staatspolitik (IfS) veröffentlichte Studie mit dem Titel 'Der Bereicherungsmythos – Die Kosten der Einwanderung nach Deutschland' befasst sich ebenfalls mit der Bertelsmann-Studie und der von Sinn angestoßenen Debatte. Die Studienautoren identifizieren im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Kalkulation hinsichtlich der Zuwanderung in die BRD weitere unberücksichtigte Kostenfaktoren. Die IfS-Arbeitsgruppe Zuwanderung und Integration konstatiert:
„Weder die Bertelsmann-Studie noch Sinn hatten diverse Kostenfaktoren berücksichtigt, die Einwanderung mit sich bringt. Ebenso die durch Ausländerkriminalität anfallenden Kosten und die Gelder, die jährlich für die Integration und Betreuung von Zuwanderern aufgebracht werden müssen. Auch der Kapitalabfluß, der in Deutschland dadurch entsteht, daß Ausländer hierzulande erwirtschaftete Gelder in ihre Heimatländer schicken, fand keinen Eingang in die Berechnungen. Genauso wie die durch knapper werdenden Wohnraum steigenden Mieten sowie die durch ein Überangebot an Arbeitskräften in bestimmten Bereichen sinkenden Löhne. Auch die durch Schwarzarbeit von Ausländern, insbesondere im Handwerk, auf dem Bau sowie im Dienstleistungs- und Pflegesektor, verursachten volkswirtschaftlichen Schäden sowie der Wertverlust von Immobilien in Wohngegenden, in denen der Ausländer- bzw. der Asylantenanteil durch die Errichtung von Flüchtlingsheimen steigt, wurden nicht in die Berechnungen mit einbezogen. Gleiches gilt für die Summen, die der Staat in die Bildung und Ausbildung von Ausländern investiert, die dann Deutschland verlassen, keinerlei Steuern hierzulande zahlen und auch nichts mehr zu einer positiveren demographischen Entwicklung Deutschlands beitragen.“ (IfS 2015: 29)
Unter Berücksichtigung der vom IfS genannten Faktoren würde die fiskalische Negativbilanz der Fremden in Deutschland noch wesentlich ungünstiger ausfallen als in der Bertelsmann-Studie mit 79.100 Euro ausgewiesen.
2. Kosten der Zuwanderung nach Westeuropa
Frankreich
Im Jahre 1994 kamen lediglich 29% der Migranten nach Frankreich, um zu arbeiten, während 71% im Zuge der Familienzusammenführung einreisten, einen Asylantrag stellten oder aus sonstigen Gründen zuwanderten (Caldwell 2009a: 49). Berechnungen des französischen Steuerzahlerbundes aus dem Jahre 2008 zufolge übersteigen die fiskalischen Kosten der französischen Zuwanderungspolitik die staatlichen Einnahmen um 30,4 Milliarden Euro pro Jahr (Benoist 2012: 127).
Großbritannien
Im Jahre 1997 kamen lediglich 12% der Zuwandernden nach Großbritannien, um dort zu arbeiten (Caldwell 2009a: 49). Eine 2014 veröffentlichte Studie des University College London mit dem Titel 'The Fiscal Effects of Immigration to the UK' untersucht die fiskalischen Effekte inner- und außereuropäischer Zuwanderung nach Großbritannien zwischen 1995 und 2011. Während des Untersuchungszeitraums belasteten außereuropäische Zuwanderer die britischen Staatskassen per Saldo mit 120 Milliarden britischen Pfund. Der Saldo europäischer Zuwanderer ist hingegen mit 4,4 Milliarden Pfund geringfügig positiv. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Kosten im Schul- und Gesundheitswesen sowie Arbeitslosengeldzahlungen und sonstige Transferleistungen (Dustmann und Frattini 2014). Kritiker der Studie verweisen darauf, dass „einige wesentliche Kosten“ keine Berücksichtigung fanden, die tatsächlichen Kosten der Zuwanderung also noch deutlich höher anzusetzen seien (Junge Freiheit 2014). Unklar bleibt, welche Auswirkungen die Einbeziehung unberücksichtigter Kostenfaktoren auf den geringfügig positiven Saldo europäischer Zuwanderer hätte. Die damalige britische Innenministerin und nunmehrige Premierministerin Theresa May hatte bereits 2010 von einem durch Zuwanderung erzeugten „inakzeptablen Druck“ auf die Sozialsysteme gesprochen (zit. n. Welt 2010).
Niederlande
Eine Studie mit dem Titel 'Immigration and the Dutch Economy', die 2003 von dem Centraal Plan Bureau, das an das niederländische Wirtschaftsministerium angegliedert ist, veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass sich bei Zuwanderern erst nach 25-jähriger oder längerer durchgehend erwerbstätiger Aufenthaltsdauer eine positive Nettoeinzahlungsbilanz in die staatlichen Sicherungssysteme ergibt. Außerdem konstatiert die Studie einen signifikanten Umverteilungseffekt zugunsten der Fremdbevölkerung und zuungunsten der autochthonen Bevölkerung. Der Umverteilungseffekt zugunsten der Fremden beläuft sich im Falle eines im Alter von 25 Jahren Zugewanderten für die gesamte Restlebensspanne auf durchschnittlich 43.000 Euro. Die Autoren der Studie resümieren, dass massenhafte Migration kein wirksames Mittel darstellt, um die finanziellen Folgen gesellschaftlicher Überalterung zu kompensieren und warnt vor den gesellschaftlichen und kulturellen Konsequenzen massiver Zuwanderung (Spits 2003; Vlasblom 2010).
Im Jahre 2009 lebten 40% der Zuwanderer in den Niederlanden überwiegend von Sozialtransfers (Vlasblom 2010). Eine 2010 erschienene Studie des Nyenrode Forum for Economic Research mit dem Titel 'Budgettaire effecten van immigratie van niet-westeren allochthonen' (zu Deutsch: Budgeteffekte der Immigration nicht-westlicher Allochthoner) gelangt zu dem Ergebnis, dass ein 'gemittelter' 25 bis 35 Jahre alter nichtwestlicher Migrant den Staat zwischen 40.000 und 50.000 Euro kostet. Der Studienbefund basiert auf der Überprüfung der ökonomischen Rentabilität 25.000 nichtwestlicher Zuwanderer, bei denen es sich größtenteils um Türken und Marokkaner handelte. Laut Studie betragen die jährlich anfallenden Kosten für den öffentlichen Sektor im Falle einer Nettozuwanderung von 25.000 nichtwestlichen Migranten und zusätzlichen 25.000 Familiennachzüglern pro Jahr rund 7,2 Milliarden Euro (Bauch 2010: 17; IfS 2015: 19; Ulfkotte 2010: 21, 44).
Ebenfalls im Jahre 2010 errechnete der niederländische Ökonom Pieter Lakemann, dass Immigranten den niederländischen Staatshaushalt mit 5,9 Milliarden Euro pro Jahr belasten (Vlasblom 2010). Die im Jahre 2010 publizierte Dissertation des Wirtschaftswissenschaftlers Jan van der Beek untersucht die ökonomischen Konsequenzen der Massenmigration in die Niederlande zwischen 1960 und 2005 und deren Tabuisierung durch die niederländischen Eliten. Über die wirtschaftlichen Konsequenzen schreibt van der Beek:
„Die Anwerbung von Gastarbeitern in den 1960er Jahren war eine ökonomische Katastrophe. Der Staat hatte die Absicht, die Lohnkosten niedrig zu halten, dabei wären wir besser beraten gewesen, einen Anstieg zuzulassen.“
Über die Gründe für das Verschweigen der 'ökonomischen Katastrophe' durch die niederländischen Funktionseliten schreibt der Wirtschaftswissenschaftler:
„In den 1980er und 1990er Jahren befürchtete man den Aufstieg rechter Parteien. […] Deshalb wurden uns die wahren Kosten der Migration vorenthalten. […] Dieser Umstand resultierte in einer [gesellschaftlichen] Wissenslücke.“ (zit. n. Vlasblom 2010; Übers. d. Verf.)
Norwegen
In Norwegen bezogen nichtwestliche Ausländer in den 2000er Jahren zehnmal häufiger Sozialleistungen als autochthone Norweger (Fjordman 2011: 44)
Schweden
Schweden galt lange Zeit als Musterland der Integration. Deshalb sind die in dem skandinavischen Land verfügbaren Statistiken von besonderem Interesse für die Beurteilung der Machbarkeit der 'Arbeitsmarktintegration' von Fremden. Die Bevölkerung in Schweden bestand vor Beginn der Völkerwanderung im Jahre 2015 zu 86% aus Einheimischen und zu 14% aus Fremden. Obwohl die Fremden 'nur' 14% der Wohnbevölkerung ausmachten, lag ihr Anteil an den Arbeitslosen im berufsfähigen Alter bei 48% (Langzeitarbeitslose: 42%). Selbst nach 15-jähriger Aufenthaltsdauer waren noch 40% der Fremden arbeitslos. Außerdem beanspruchte diese Bevölkerungsgruppe bereits vor Beginn der neuzeitlichen Völkerwanderung nach Europa 58% der Sozialleistungen, 45% der Kinder mit den schlechtesten Schulleistungen waren zudem migrantischer Herkunft. Die erwerbstätigen Migranten verdienten aufgrund ihrer schlechten Qualifikation im Durchschnitt 40% weniger als Einheimische (Heinsohn 2015). Infolge der Völkerwanderung nach Schweden seit 2015 werden sich die angeführten statistischen Werte in kommenden Jahren fortlaufend verschlechtern.
Schweiz
Im Jahre 2010 wurden 80% der in der Schweiz ausgezahlten Sozialleistungen von Ausländern, Asylbewerbern und kürzlich Eingebürgerten in Anspruch genommen (Köppel 2014).
3. Kosten der Zuwanderung – eine Bilanz
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im deutschen Bundestag Thomas Oppermann behauptet: „Ohne Einwanderung hätten wir keine Überschüsse in den Sozialkassen. Und ohne Einwanderung würden wir in ein wirtschaftliches Desaster laufen.“ (zit. n. IfS 2015: 4) Eine Meta-Analyse verfügbarer Kosten-NutzenAnalysen und Statistiken zeigt, dass die Aussage Oppermanns der empirischen Faktenlage diametral widerspricht. Es handelt sich folglich um eine Falschbehauptung. Bereits vor Beginn der Völkerwanderung in die BRD im Jahre 2015 erwirtschafteten die Zuwanderer in Deutschland (Ausländer und Passdeutsche) per Saldo keineswegs Überschüsse für die Sozialkassen. Das von Oppermann beschworene 'wirtschaftliche Desaster' droht also nicht wegen mangelnder Zuwanderung, sondern wegen massenhafter (Unterschichten-) Zuwanderung. „Einwanderer […] kommen“ dem linksliberalen Weltbild zufolge „aus den von Dürre und Hunger betroffenen Regionen der Dritten Welt, etwa aus Afrika, um in der Ersten Welt zu arbeiten, Rentenbeiträge zu zahlen sowie in Pflegeheimen für die alternde europäische Urbevölkerung tätig zu sein.“ (Caldwell 2009b) Die ernüchternde Realität ist hingegen eine andere: „Kapitalisten und Sozialisten haben sich geirrt: Die ungesteuerte Einwanderung nach Europa war kein dauerhafter Gewinn. Sie hat weder volkswirtschaftlich genutzt, noch stabilisiert sie den Wohlfahrtsstaat – im Gegenteil.“ (Caldwell 2009b) In diesem Kontext schreibt Abt (2010: 14) zutreffend vom „Mythos von der Wirtschaftlichkeit der Zuwanderung“. Das Institut für Staatspolitik bilanziert und prognostiziert bezüglich der fiskalischen Sinnhaftigkeit vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Zuwanderung in die BRD:
„Bislang hat Deutschland von der Einwanderung nicht profitiert, sondern einen hohen Preis dafür gezahlt. Dabei geht es noch nicht einmal um die innere Sicherheit und kulturelle Identität Deutschlands, sondern um den Nutzen der Einwanderung aus fiskalischer Sicht. Hier ist die Bilanz desaströs. Nimmt man alle verfügbaren Zahlen und Studien, so ergibt sich ein eindeutiges Bild: Die negative Bilanz der Einwanderung wird sich auch in Zukunft nicht ausgleichen. Einwanderung löst keines unserer Probleme, die sich aus dem demographischen Niedergang Deutschlands ergeben. […] Es gibt keinen rationalen Grund, der Einwanderung zu einer Notwendigkeit für den Erhalt Deutschlands macht. Die Bereicherung durch Einwanderung ist ein Mythos.“ (IfS 2015: 38)
Wir halten fest: Die vorliegende Meta-Analyse belegt, dass sich die bisherige Zuwanderung nach Deutschland aus volkswirtschaftlicher, fiskalischer und sozialstaatlicher Perspektive keinesfalls als Gewinn, sondern als Verlustgeschäft erwiesen hat. Durch die Zuwanderung in die BRD – das gilt insbesondere für kulturferne Zuwanderung – und die damit einhergehende schleichende Entfleißigung der Wohnbevölkerung werden die Deutschen in wirtschaftlicher Hinsicht nicht bereichert, sondern entreicht. Dieser Befund gilt gleichermaßen für zahlreiche weitere westeuropäische Länder. Infolge der Völkerwanderung insbesondere in die BRD aber auch in andere westeuropäische Staaten werden sich die in der Meta-Analyse abgebildeten Entwicklungen in kommenden Jahren fortlaufend verschärfen.
Zum Autor: Dr. Jan Moldenhauer, 1980, studierte Wirtschaftswissenschaften in Köln, London und Liverpool, ist Vorsitzender der Friedrich-Friesen-Stiftung und arbeitet als Assistent des Fraktionsvorstandes und leitender Referent für die Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt.
Literaturverzeichnis
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Beitrag II
Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in der BRD nach Herkunftsgruppenvon Dr. Jan Moldenhauer
Die Arbeitsmarktintegration von Arabern, Schwarzafrikanern, Türken und sogenannten ‚mobilen ethnischen Minderheiten‘ in der BRD ist dramatisch gescheitert. Grund dafür sind insbesondere kultur- und religionsimmanente Faktoren.
Zum Beitrag pdf
Beitrag III
Deutschland ist kein Einwanderungslandvon Dr. Jan Moldenhauer
Deutschland ist kein Einwanderungsland, sondern ein linksliberalisiertes und zunehmend überfremdetes Zuwanderungsland. Hauptursächlich dafür sind die Politik der offenen Grenzen sowie der deutsche Asyl- und Sozialstaatsmagnet.
Zum Beitrag pdf
WIR, die für Migration zuständigen Außenminister des Innern, der
Integration, und hohe Vertreter der folgenden Länder: ÖSTERREICH, BELGIEN,
BENIN, BULGARIEN, BURKINA FASO, CABO VERDE, KAMERUN, ZENTRALAFRIKANISCHE
REPUBLIK, CHAD, CONGO, CÔTE D’IVOIRE,
KROATIEN,
ZYPERN, TSCHECHISCHE REPUBLIK, DEMOKRATISCHE
REPUBLIK DES KONGO, DÄNEMARK, ÄQUATORIALGUINEA, ESTLAND, FINNLAND, FRANKREICH,
GABON, GAMBIA, DEUTSCHLAND, GHANA, GRIECHENLAND, GUINEA, GUINEA-BISSAU, IRLAND,
ITALIEN, LETTLAND, LIBERIA, LITAUEN, LUXEMBURG, MALI, MALTA, MAURITANIEN,
MAROKKO, NIEDERLANDE, NIGER, NIGERREICH, NORWEGEN, POLEN, PORTUGAL, RUMÄNIEN,
SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE, SENEGAL, SIERRA LEONE, SLOWAKEI, SLÜWIEN, SPANIEN,
SCHWEDEN, SCHWEIZ, TOGO, TUNESIEN und VEREINIGTES KÖNIGREICH;
Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Europäischer Kommissar für Migration, Innenpolitik und Unionsbürgerschaft sowie hohe Vertreter der Kommission der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten sowie Algerien und Libyen als Beobachterländer;
TAGUNG am 2. Mai 2018 in Marrakesch auf Einladung des Königreichs Marokko;
IN ANERKENNTNIS der wachsenden Bedeutung von Migrationsfragen auf
globaler Ebene im Allgemeinen und in den europäisch-afrikanischen und
innerafrikanischen Beziehungen im Besonderen sowie der Notwendigkeit, angepasste
und koordinierte Reaktionen auf die Steuerung der Migrationsströme in all ihren
Aspekten zu ermitteln;
UNTER HINWEIS AUF die
Verpflichtungen, die die Partner des Rabat-Prozesses im Rahmen der Gemeinsamen
Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung von 2006, der Erklärung 2014
Afrika-EU zu Migration und Mobilität, der von den Vereinten Nationen im Jahr
2015 angenommenen Agenda für nachhaltige Entwicklung, in der sich die Staaten
verpflichten, „niemanden zurückzulassen“, der Erklärung von New York für
Flüchtlinge und Migranten, die von den Vereinten Nationen am 19. September 2016
angenommen wurde, der Erklärung der Vereinten Nationen über den hochrangigen
Dialog über internationale Migration von 2013 und der politischen Erklärung des
5;
UNTER BEKRÄFTIGUNG der Verpflichtungen, die die Partner des Rabat-Prozesses auf dem Gipfel von Valletta über Migration im November 2015 und dem Treffen hoher Beamter von Valletta im Februar 2017 eingegangen sind, sowie ihrer Einhaltung der Grundsätze der Solidarität, der Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung bei der gemeinsamen Bewältigung von Migrationsfragen unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte;
UNTER HINWEIS AUF das Engagement der Rabat-Prozess-Partner für die wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans von Valletta (JVAP);
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des Mandats, das den Rabat- und Khartum-Prozessen erteilt wurde, um die JVAP zu überwachen, sowie der bereits durchgeführten Kartierungsarbeiten, um deren Umsetzung zu gewährleisten, und UNTER VERWENDUNG der Bemühungen um die Umsetzung des technischen Instruments für die langfristige Überwachung der JVAP;
UNTER HINWEIS AUF die Verpflichtungen, die die Rabat-Prozess-Partner auf den Ministerkonferenzen 2006, 2008, 2011 und 2014 eingegangen sind, und auf die in der Erklärung von Dakar 2011 enthaltenen Grundsätze (operativer und kohärenter Dialog, flexibler und ausgewogener Ansatz, engagierte Partner und gemeinsame Verantwortung);
IN ANERKENNUNG der im Rahmen der verschiedenen Pläne und Strategien des Rabat-Prozesses erzielten Fortschritte und unter Berücksichtigung der Lehren aus den Analysen, die am Ende des Römischen Programms 2014-2017 durchgeführt wurden;
IN ANBETRACHT des Wertes des technischen Fachwissens und der Erfahrung externer Beobachter wie internationaler Organisationen, die im Bereich Migration und Asyl tätig sind, zivilgesellschaftlicher Akteure, Mitglieder der Diaspora und akademischer Vertreter bei der Bereicherung und Operationalisierung des Dialogs; IN ANBETRACHT der Stärkung der Zusammenarbeit mit letzteren durch verstärkte Konsultationen;
IN DEM BEWUSSTSEIN der treibenden Kraft des Rabat-Prozesses bei der
Ermittlung gemeinsamer politischer Prioritäten für Migrations- und Asylfragen
zwischen Afrika und Europa und seinem Beitrag zur Formulierung und Umsetzung von
Migrationsstrategien;
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, um die
Kohärenz mit den seit 2014 entstandenen Durchführungsinstrumenten zu
gewährleisten, die den Partnerschaftsrahmen neu festlegen, die Verdoppelung der
in dieser Hinsicht durchgeführten Maßnahmen zu vermeiden und die
Komplementarität der Maßnahmen zu gewährleisten;
das Marrakesch-Programm für 2018-2020 anzunehmen, das die vorliegende politische Erklärung sowie den angestrebten, operativen Aktionsplan umfasst und auf einem regionalen Ansatz unter Wahrung der staatlichen Souveränität beruht;
KOMMEN ÜBEREIN, das genannte Programm an die fünf Bereiche der GAP anzupassen, um die Kohärenz und Komplementarität mit ihr zu wahren:
Bereich 1: Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung der
Ursachen für irreguläre Migration und
Zwangsvertreibung;
Bereich 2: Legale Migration und
Mobilität;
Bereich 3: Schutz und
Asyl;
Bereich 4: Prävention und Bekämpfung von
irregulärer Migration, Menschenschmuggel und
Menschenhandel;
Bereich 5: Rückkehr, Rückübernahme und
Reintegration;
KOMMEN ÜBEREIN, den Aktionsplan, der somit angenommen wird, unter Einbeziehung der folgenden Querschnittsprioritäten in ausgewogener Weise wirksam umzusetzen:
1. Ein menschenrechtsbasierter Ansatz: Die durchgeführten Maßnahmen werden dazu beitragen, die Menschenrechte und die Würde von Flüchtlingen und Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus uneingeschränkt zu achten;
2. Besondere Aufmerksamkeit wird den Fragen des Geschlechts und des Schutzes von Migranten in prekären Situationen, insbesondere von Frauen und Kindern, gewidmet;
3. Verstärkte Aufmerksamkeit für die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung: Die Partner werden sich bemühen, diese Phänomene zu bekämpfen und eine ausgewogene, auf Fakten beruhende Darstellung von Migration und Diaspora zu fördern und ihren positiven Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern hervorzuheben;
4. Ein regionaler Ansatz: Bei der Festlegung, Formulierung und Durchführung von Maßnahmen werden die lokalen und regionalen Besonderheiten berücksichtigt.
5. Ein integrativer und multistakeholderorientierter Ansatz: Die
Partner werden sich bemühen, alle Akteure unter der Koordination der nationalen
Behörden (regionale Organisationen, lokale Behörden, traditionelle und
traditionelle Behörden, Vertreter der Zivilgesellschaft und Migranten- und
Flüchtlingsgemeinschaften, Sozialpartner, Privatsektor, Medien) in ihre
Maßnahmen einzubeziehen.
und Wissenschaft) sowie der
einschlägigen internationalen Organisationen, um ein koordiniertes und
geordnetes Management aller Dimensionen des Migrationsphänomens zu
gewährleisten.
6. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhebung, Analyse und Weitergabe disaggregierter Daten: Unter den geplanten Maßnahmen werden sich die Partner bemühen, bestehende Initiativen und Studien zu ermitteln, Migrationsdaten auszutauschen und gegebenenfalls spezifische Studien für operative Zwecke auf nationaler oder regionaler Ebene durchzuführen. Die gewonnenen Daten und Informationen werden in die migrationspolitischen Entscheidungsprozesse einfließen und dazu beitragen;
Beschließen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die den spezifischen Mehrwert des Rabat-Prozesses widerspiegeln. Dies liegt insbesondere in ihrer Fähigkeit, Netzwerke von technischen und politischen Akteuren aufzubauen, Maßnahmen zu formulieren, die den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, und die bei ihrer Umsetzung gesammelten Informationen zu zentralisieren und gleichzeitig das geografische Gleichgewicht auf allen Ebenen zu wahren;
KOMMEN ÜBEREIN, die Modalitäten für die Durchführung der gezielten Aktionen festzulegen und die einschlägigen Mechanismen und Instrumente zur Überwachung und Bewertung der Durchführung des Marrakesch-Programms für 2018-2020 regelmäßig zu nutzen, um seinen Umfang und seine Auswirkungen zu verbessern.
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Bereich 1: Entwicklungsnutzen der Migration und Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration und des Phänomens der Vertriebenen
Die Agenda für nachhaltige Entwicklung von 2030 zielt in ihrem Ziel 10.7 darauf ab, „eine geordnete, sichere, regelmäßige und verantwortungsvolle Migration und Mobilität der Menschen zu erleichtern, auch durch die Umsetzung geplanter und gut geführter Migrationspolitiken“.
Seit seiner Gründung hat der Rabat-Prozess das positive Potenzial der regulären Migration und die Schlüsselrolle der Diaspora für Herkunfts-, Transit- und Zielländer konsequent gefördert. Die Stärkung der Synergien zwischen Migration und Entwicklung ist ein vorrangiger Bereich und ein spezifischer Bestandteil des Rabat-Prozesses. Die Gesprächspartner kommen überein, diesen Weg fortzusetzen, und werden sich bei den meisten ihrer Maßnahmen auf die Maximierung der Vorteile der regulären Migration für die Entwicklung konzentrieren, wobei sie vorrangig die Mitglieder der Diaspora in diesen Prozess einbeziehen werden.
Die Rabat-Prozess-Partner erkennen die vielfältigen Ursachen für irreguläre Migration und Zwangsvertreibung. Diese Ursachen, von denen die meisten miteinander verbunden sind, müssen zunehmend durch ein breites Spektrum geeigneter Maßnahmen sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene angegangen werden. Unter Berücksichtigung des gemischten Charakters der Migrationsströme bekräftigen die Partner die im Rahmen von Valletta eingegangenen Verpflichtungen, in die Entwicklung und die Beseitigung der Armut zu investieren, die Ursachen der irregulären Migration zu bekämpfen, die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe in den am stärksten von dem Phänomen der Vertriebenen betroffenen Ländern zu unterstützen und Umwelt- und Klimafragen in den am stärksten betroffenen Regionen anzugehen.
Ziel 1: Maximierung der positiven Auswirkungen der regulären Migration auf die Entwicklung
Aktion 1: Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, die es den Ländern ermöglichen, bessere Kenntnisse über die Profile ihrer Diasporen zu erlangen und Strategien zur Förderung ihres wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungspotenzials anzunehmen oder zu optimieren, wobei gleichzeitig die potenziellen Hindernisse für die Übernahme und Optimierung dieser bewährten Verfahren analysiert werden.
Aktion 2: Beitrag zur Senkung der Kosten für Rücküberweisungen und
zur Erleichterung der Rücküberweisungen von Migranten in ihre Herkunftsländer,
insbesondere durch Unterstützung innovativer oder bestehender Initiativen, die
das Potenzial der Digitalisierung nutzen. Die Partner könnten sich
beispielsweise auf die Arbeit des Afrikanischen Instituts für Überweisungen und
sein Netzwerk von Anlaufstellen beziehen.
Aktion 3:
Förderung von Initiativen zur Unterstützung des Unternehmertums und produktiver
Investitionen junger Menschen aus der afrikanischen Diaspora (wie das im Rahmen
des Rabat-Prozesses entwickelte Flaggschiffprogramm MEETAfrica) und Ermutigung
dieser jungen Menschen, ihre Fähigkeiten zum Wohle ihrer Herkunftsländer
einzusetzen.
Ziel 2: Erzielung eines gemeinsamen Verständnisses der Ursachen für irreguläre Migration und Zwangsvertreibung in der Region des Rabat-Prozesses.
Aktion 4: Analyse der Grundursachen und Abgabe praktischer Empfehlungen (insbesondere durch die Organisation von thematischen Treffen zu diesem Thema), um die Einbeziehung dieser Fragen in die Politikentwicklung zu verbessern.
Aktion 5: Förderung einer systematischeren Einbeziehung von Fragen im Zusammenhang mit den Ursachen irregulärer Migration und Zwangsvertreibung in sozioökonomische Entwicklungsstrategien und -programme auf nationaler Ebene sowie in Programme der Entwicklungszusammenarbeit, wobei gleichzeitig die Eigenverantwortung für bestehende regionale normative Rahmenbedingungen gefördert wird.
Bereich 2: Legale Migration und Mobilität
Die Rabat-Prozess-Partner nehmen das oben genannte Ziel 10.7 der Agenda für nachhaltige Entwicklung von 2030 zur Kenntnis und erkennen an, dass die Wege zur regulären Migration auf der Grundlage effizienter ziviler Registrierungssysteme gefördert und verstärkt werden müssen und dass die Mobilität bestimmter Kategorien von Reisenden (insbesondere Geschäftsleute, junge Fachkräfte oder Forscher) zwischen europäischen und nord-, west- und zentralafrikanischen Ländern gefördert werden muss.
Ziel 3: Förderung der regelmäßigen Migration und Mobilität, insbesondere von Jugendlichen und Frauen, zwischen Europa und Nord-, West- und Zentralafrika sowie innerhalb dieser Regionen.
Aktion 6: Förderung der Einrichtung von Austauschnetzen zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Arbeitsämtern in Europa und Afrika, um die Fähigkeiten junger Migranten voll zu nutzen und die technische Ausbildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Aktivitäten gewidmet, die sich an Frauen und Jugendliche richten.
Aktion 7: Im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen sollen Projekte gefördert werden, die darauf abzielen, die Portabilität der Rechte und des Sozialschutzes regulärer Migranten und ihrer Familien zu stärken, beispielsweise durch den Abschluss und die Umsetzung geeigneter bilateraler, regionaler oder internationaler Übereinkommen.
Aktion 8: Ermittlung bewährter Praktiken und Erfolgsfaktoren, die die
relevante Politikentwicklung leiten und die inter- und intraregionale Mobilität
unterstützen können, insbesondere durch die Analyse bestehender Studien über
zirkuläre Migration, insbesondere auf regionaler
Ebene.
Ziel 4: Förderung der Erleichterung der
Verfahren zur Erteilung von Visa
Aktion 9: Führen Sie im Geiste der Partnerschaft einen offenen Dialog über Visaerleichterungen, insbesondere durch Treffen und technische Schulungen.
Maßnahme 10: Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Effizienz und Transparenz der verschiedenen nationalen Systeme für die Visumerteilung, einschließlich der Unterstützung bei der Schaffung lokaler Informationsstrukturen oder der Einrichtung von Online-Informationsportalen.
Bereich 3: Schutz und Asyl
Die Partner des Rabat-Prozesses bekräftigen ihre internationalen Verpflichtungen im Bereich Schutz und Asyl, einschließlich derjenigen, die in der politischen Erklärung von Valletta enthalten sind, und insbesondere diejenigen, die darauf abzielen, „allen Anspruchsberechtigten im Einklang mit internationalen und regionalen Instrumenten“ Schutz zu bieten. Sie bekräftigen ihre Achtung der Würde von Flüchtlingen und anderen gewaltsam Vertriebenen sowie des Schutzes ihrer Menschenrechte, unabhängig vom Status. Die Partner ermutigen die Länder in ihren Bemühungen, bestehende internationale Übereinkommen zum Schutz zu unterzeichnen und umzusetzen, einschließlich der Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und ihres Protokolls von 1967. Sie fördern auch den Aufbau von Kapazitäten der nationalen Institutionen im Bereich der Asylsysteme.
Ziel 5: Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes von Flüchtlingen und anderen gewaltsam Vertriebenen
Aktion 11: Ermittlung bestehender grenzüberschreitender und regionaler Schutzinitiativen in einer der Teilregionen des Dialogs und Vorschlag von Maßnahmen für Interessengruppen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Berücksichtigung der an den stärksten gefährdeten Personen, des Kindeswohls und der Bedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger geschenkt.
Aktion 12: Förderung der Annahme lokaler, nationaler und regionaler Aktionspläne zur Festlegung von Verfahren für eine wirksame Reaktion, insbesondere im Falle massiver Vertreibungen von Menschen.
Ziel 6: Förderung der Integration von Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen in die Aufnahmegemeinden
Aktion 13: Förderung der Integration von Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen durch die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen, die sich einerseits an die lokalen Gemeinschaften und andererseits an Flüchtlinge und Asylbewerber richten und ihre Rechte und Pflichten in den Aufnahmeländern abdecken.
Aktion 14: Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, die den Zugang zu Arbeit erleichtern und es den Menschen, die internationalen Schutz genießen, ermöglichen, selbstständiger zu werden.
Bereich 4: Prävention und Bekämpfung von irregulärer Migration, Menschenschmuggel und Menschenhandel
Die Partner des Rabat-Prozesses bekräftigen ihr Eintreten für internationale Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel, die zwei schwerwiegende Formen der organisierten Kriminalität nach internationalem Recht sind (das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 und die Zusatzprotokolle der Vereinten Nationen gegen den Schmuggel von Migranten auf dem Land-, Luft- und Seeweg, die darauf abzielen, den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel, zu verhindern, zu unterdrücken und zu bestrafen).
Im Einklang mit der politischen Erklärung von Valletta fördern die Partner die Intensivierung der Bemühungen um die Verhütung und Bekämpfung dieser Phänomene sowohl in Europa als auch in Afrika durch verschiedene Instrumente. In diesem Rahmen werden insbesondere die Suche nach Alternativen zur Schattenwirtschaft, die sich aus dem illegalen Schmuggel von Migranten und dem Menschenhandel ergeben, sowie Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert.
Die Partner würdigen den Beitrag regionaler und internationaler Organisationen und zivilgesellschaftlicher Organisationen in diesem Bereich. Der Mehrwert des Rabat-Prozesses besteht unter anderem darin, dass er die von diesen beiden Phänomenen betroffenen Akteure miteinander verbinden kann, um das gegenseitige Lernen zu fördern und die Zusammenarbeit zu verbessern.
Ziel 7: Aufbau der Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen mit
Kompetenzen in den Bereichen integrierter Grenzschutz sowie Prävention und
Bekämpfung von Menschenschmuggel und
Menschenhandel.
Maßnahme 15: Verbesserung der
Aufklärungskapazitäten der nationalen Behörden in Bezug auf die Schleusung von
Migranten und Personen, die internationalen Schutz benötigen, den Menschenhandel
sowie im Bereich der integrierten Grenzüberwachung und -kontrolle.
Maßnahme 16: Stärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf bilateraler, inter- und intraregionaler und internationaler Ebene beim Informationsaustausch unter besonderer Berücksichtigung der Finanzermittlungen.
Maßnahme 17: Fortsetzung und Begleitung der Bemühungen zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter gesetzlicher und institutioneller Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 und den einschlägigen Zusatzprotokollen gegen die Schleusung von Migranten und den Menschenhandel.
Ziel 8: Verbesserung des Schutzes von Migranten und Personen, die internationalen Schutz benötigen, die geschmuggelt wurden, sowie von Opfern des Menschenhandels.
Maßnahme 18: Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren in Bezug auf die Sensibilisierung und Information über die Risiken irregulärer Migration und Menschenhandel, insbesondere für Kinder und Frauen, unter Einbeziehung aller Beteiligten (Staat, Diaspora, Medien, soziale Netzwerke, Zivilgesellschaft, internationale Organisationen und Privatsektor).
Aktion 19: Formulierung konkreter Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der von Menschenschmuggel betroffenen Personen und der Opfer des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Mädchen (Aufnahmestrukturen, Rechtsberatung, soziale, psychosoziale und gesundheitliche Dienste, Dolmetschen, Wiedereingliederung usw.) und Förderung ihrer Einbeziehung in nationale, regionale und subregionale Initiativen und Politiken.
Bereich 5: Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration
Die Rabat-Prozesspartner bekräftigen, dass sie die völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Rückkehr und Rückübernahme einhalten, und erinnern an die Bedeutung einer nachhaltigen Wiedereingliederung. Sie bekräftigen ihre Unterstützung für den Grundsatz der Nichtzurückweisung und kommen überein, der freiwilligen Rückkehr den Vorzug zu geben. Sie erinnern daran, dass die Politik im Bereich der Rückkehr und Rückübernahme in die gemeinsame Verantwortung der Staaten fällt und dass sie effizient, transparent und unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte, der Sicherheit und der Würde der Migranten durchgeführt werden sollte.
Die Partner des Rabat-Prozesses begrüßen die gemeinsamen Fortschritte, die durch die politischen Dialoge erzielt wurden, die in diesem Bereich eingeleitet wurden. Es ist wichtig, dass diese Bemühungen fortgesetzt und dieser Dialog in die Tat umgesetzt werden, was zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einer effizienteren Rückkehr und Rückübernahme führt.
Ziel 9: Stärkung der Kapazitäten der zuständigen Behörden, um die Identifizierungsverfahren und die Ausstellung von Reisedokumenten zu verbessern und sicherzustellen.
Maßnahme 20: Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung auf nationaler, regionaler und grenzüberschreitender Ebene (insbesondere durch regionale Konsultationen).
Maßnahme 21: Förderung des Einsatzes innovativer Identifizierungstechniken. Auf der thematischen Tagung über Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung, die 2016 in Brüssel stattfand, wurde unter anderem vorgeschlagen, Videokonferenzen zur Identifizierung oder Vorabidentifizierung, eine systematischere Verwendung von Fingerabdrücken oder gemeinsame Aktionen für komplexe Fälle zu nutzen. Je nach Bedarf eine bestimmte Gruppe von Ländern unterstützen (technische Hilfe, Peer-Support oder Training), um ihnen bei der Einführung dieser Techniken zu helfen.
Ziel 10: Förderung von Programmen, die die sichere Rückkehr und nachhaltige Wiedereingliederung von Migranten unter uneingeschränkter Achtung ihrer Rechte und Würde gewährleisten.
Aktion 22: Organisation von Peer-to-Peer-Treffen zwischen europäischen und afrikanischen Städten und mit anderen zuständigen Behörden, um gegenseitiges Lernen bei der Migrationssteuerung, einschließlich nachhaltiger Rückkehr, zu ermöglichen, aufbauend auf bestehenden Netzwerken (wie der City-to-City-Initiative) und unter Nutzung ihrer Ergebnisse.
Aktion 23: Stärkung der unterstützten Rückkehrprogramme und Förderung von Maßnahmen zur Begleitung und Einbeziehung aller zurückgekehrten Migranten in die Entwicklungspolitik und -programme auf lokaler Ebene.
Am 10. und 11. Dezember soll in Marrakesch (Marokko) der UN-Migrationspakt unterzeichnet werden. Nach der vollständigen Lektüre glaube ich, sagen zu können: Ich habe noch niemals einen Text gelesen, der so voll von Hybris und völliger Verabschiedung von jeglichem Realitätssinn ist, voll von Heuchelei und Verlogenheit, von Augenwischerei und Mimikry. Doch bilden Sie sich ein eigenes Urteil. JFB veröffentlicht hier den gesamten Text des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ in deutscher Übersetzung.
Der ganze Text des „Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre
Migration“ umfasst zig Seiten, die äußerst mühsam zu lesen sind. Er ist voll von
tausendfach kolportierten, schön klingenden Phrasen. In jedem zweiten, dritten
Satz ist von „Menschenrechten“ die Rede und es wird schnell klar, worum sich die
gesamte Politik der Länder, die diesen Pakt unterzeichnen, in den nächsten
Jahrzehnte drehen soll: um Migranten und deren Wohl. Dass man hier nicht nur
einige wenige Millionen Migranten im Blick hat, sondern zig, wenn nicht hunderte
Millionen, auch das dürfte klar sein. Offensichtlich ist hier ein gigantisches
Umsiedlungsprogramm geplant, wie es die Welt noch keines gesehen hat.
Und
dieses Programm richtet sich vor allem gegen eine Seite: gegen Europa, gegen die
europäischen Völker, die Stück für Stück ihrer Souveränität beraubt, die voll
und ganz auf ein großes Ziel eingeschworen werden sollen: sich um die massenhaft
nach Europa strömenden Immigranten zu kümmern, alles für diese zu tun, damit
diese sich so wohl wir nur möglich fühlen und damit sie möglichst schnell
integriert werden, was auch immer das heißen soll, was dann natürlich einen
nochmals stärkeren Sog auslösen wird, wenn sie in Europa derart betütelt und
umsorgt werden. Den Europäern selbst scheint dagegen primär eine Aufgabe
zuzukommen, die Neuankömmlinge, die Jahr für Jahr kommen werden – und dieser
Strom soll niemals abreißen, bis Europa, Afrika und die arabische Welt einander
vollkommen angeglichen sind – mit offenen Armen aufzunehmen, sie zu versorgen,
sie auszubilden, sie niemals auch nur ansatzweise irgendwo zu benachteiligen,
eher im Gegenteil, und sich ihnen anzupassen.
Wie verlogen dieses ganze
Projekt ist, erkennt man besonders in den Passagen, wenn davon die Rede ist, man
wolle „einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen
Diskurs fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren
Wahrnehmung von Migration und Migranten“ führen soll oder von
„Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht“, zuvor aber bereits
völlig undifferenziert, pauschal und apodiktisch festgestellt wurde, dass
Migration per se etwas Gutes wäre, man dies dem jeweiligen Volk nur eben klar
machen müsse, was impliziert, dass alle Fakten, die dem widersprechen, aus dem
öffentlichen „offenen Diskurs“ verbannt werden sollen, weil sie als
„diskriminierend“ oder gar als „Hass schürend“ diskreditiert, mithin
diskriminiert werden.
Es soll also ein „offener, faktenbasierter Diskurs“
geführt werden, bei dem aber das Ergebnis von vorneherein feststeht und nur
Fakten zulässig sind, die dieses präjudizierte Ergebnis stützen. Aber lesen Sie
selbst.
Vereinte Nationen – Generalversammlung
Zwischenstaatliche
Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und
reguläre Migration, Marrakesch (Marokko), 10. und 11. Dezember 2018,
Punkt 10
der vorläufigen Tagesordnung*, Ergebnis der Konferenz
Entwurf des
Ergebnisdokuments der Konferenz – Mitteilung des Präsidenten der
Generalversammlung
1. In ihrer Resolution 72/244 vom 24. Dezember bekräftigte
die Generalversammlung
ihren Beschluss, dass die Zwischenstaatliche Konferenz
zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre
Migration zur Annahme eines zwischenstaatlich ausgehandelten und vereinbarten
Ergebnisdokuments mit dem Titel „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und
reguläre Migration“ führen wird und dass der Präsident der Generalversammlung
das Ergebnis der gemäß ihrer Resolution 71/280 abgehaltenen zwischenstaatlichen
Verhandlungen der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme übermitteln
wird.
2. Der Wortlaut des vereinbarten Ergebnisdokuments der gemäß Resolution
71/280 unter
der Leitung der Ko-Moderatoren Juan José Gómez Camacho (Mexiko)
und Jürg Lauber
(Schweiz) abgehaltenen zwischenstaatlichen Verhandlungen vom
13. Juli 2018 (siehe
Anlage) wird hiermit der Konferenz im Einklang mit
Ziffer 6 b) der Resolution 72/244 zur
Annahme übermittelt.
Anlage:
Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration*
Wir, die
Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten, zusammengetreten am
10. und 11. Dezember 2018 in Marokko, in Bekräftigung der New Yorker Erklärung
für Flüchtlinge und Migranten und entschlossen, einen bedeutenden Beitrag zur
verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen
ihren Dimensionen zu leisten, haben den nachstehenden Globalen Pakt für eine
sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen:
Präambel
1. Dieser
Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten
Nationen.
2. Er beruht außerdem auf der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte; dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte;
dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte;
den anderen grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen¹; dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität, einschließlich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und
Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und
des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und
Luftweg; dem Übereinkommen betreffend die Sklaverei und dem Zusatzübereinkommen
über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und Sklaverei ähnlicher
Einrichtungen und Praktiken; dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen; dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der
Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen
Ländern, insbesondere in Afrika; dem Übereinkommen von Paris² und den
Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Förderung
menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration³ sowie auf der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung, der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten
Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, dem Sendai-Rahmen für
Katastrophenvorsorge
2015-2030 und der Neuen Urbanen Agenda.
3. Die
Diskussionen auf globaler Ebene zur internationalen Migration sind nicht neu.
Wir erinnern an die Fortschritte, die im Rahmen der Dialoge der Vereinten
Nationen auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung 2006 und
2013 erzielt wurden. Wir anerkennen außerdem die Beiträge des Globalen Forums
für Migration und Entwicklung, das 2007 ins Leben gerufen wurde. Diese
Plattformen waren Wegbereiter für die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und
Migranten, mit der wir uns verpflichteten, im Rahmen zweier getrennter Prozesse
einen Globalen Pakt für Flüchtlinge auszuarbeiten und diesen Globalen Pakt für
eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzunehmen. Gemeinsam bilden die
beiden Globalen Pakte komplementäre internationale Kooperationsrahmen, deren
jeweilige Mandate entsprechend der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und
Migranten zu erfüllen sind, in der anerkannt wird, dass Migranten und
Flüchtlinge sich vielen gemeinsamen Problemen gegenübersehen und ähnlichen
Risiken ausgesetzt sind.
4. Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf
dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet,
geschützt und gewährleistet werden müssen. Dennoch handelt es sich bei ihnen um
verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich
Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den
das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Der vorliegende Globale Pakt
bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in
allen ihren Dimensionen dar.
_______________
* Personenbezeichnungen, die
in diesem Dokument aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form
wiedergegeben sind, umfassen Personen jeden Geschlechts.
¹Internationales
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe, Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Internationale
Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer
Familienangehörigen, Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor
dem Verschwindenlassen und Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen.
² Angenommen nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen in FCCC/CP/2015/10/Add.1, Beschluss 1/CP.21.
³
Übereinkommen (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, Übereinkommen
(Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, Übereinkommen
(Nr. 118) über die Gleichbehandlung (Soziale Sicherheit), 1962, und
Übereinkommen (Nr. 189) über Hausangestellte, 2011.
5. Wir anerkennen die von
den Mitgliedstaaten und relevanten Interessenträgern während der Konsultations-
und Bestandsaufnahmephasen eingebrachten Beiträge sowie den Bericht des
Generalsekretärs mit dem Titel „Migration zum Nutzen aller gestalten“ als
Beitrag zum Vorbereitungsprozess für diesen Globalen Pakt.
6. Dieser Globale
Pakt stellt einen Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der
internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration dar. Ihm liegen die
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Aktionsagenda von Addis Abeba
sowie die im Oktober 2013 verabschiedete Erklärung des Dialogs auf hoher Ebene
über internationale Migration und Entwicklung zugrunde. Er fußt auf der
Pionierarbeit des ehemaligen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für
Migration, unter anderem auf seinem Bericht vom 3. Februar 2017.
7. Dieser
Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der
auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New
Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. In der
Erkenntnis, dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt
werden kann, fördert er die internationale Zusammenarbeit zwischen allen
relevanten Akteuren im Bereich der Migration und wahrt die Souveränität der
Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten.
Unsere Vision und
Leitprinzipien
8. Dieser Globale Pakt ist Ausdruck unserer gemeinsamen
Entschlossenheit, die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Migration zu
verbessern. Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir
erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands,
der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese
positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert
werden können. Die meisten Migranten auf der Welt reisen, leben und arbeiten
heute auf sichere, geordnete und reguläre Weise. Dennoch hat Migration
unbestreitbar sehr unterschiedliche und manchmal unvorhersehbare Auswirkungen
auf unsere Länder und Gemeinschaften und auf die Migranten und ihre Familien
selbst.
9. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die Herausforderungen
und Chancen der internationalen Migration uns einen, anstatt uns zu spalten.
Dieser Globale Pakt ist Ausdruck unseres gemeinsamen Verständnisses, unserer
gemeinsamen Verantwortung und unseres gemeinsamen Zwecks in der Frage der
Migration, mit dem Ziel, sie zum Nutzen aller zu gestalten.
Gemeinsames
Verständnis
10. Dieser Globale Pakt ist das Ergebnis einer beispiellosen
Überprüfung von Fakten und Daten, die im Rahmen eines offenen, transparenten und
inklusiven Prozesses gesammelt wurden. Wir haben uns über unsere jeweiligen
Realitäten ausgetauscht und eine Vielfalt von Stimmen gehört, die unser
gemeinsames Verständnis dieses komplexen Phänomens bereichert und geprägt haben.
Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer
globalisierten Welt ist, Gesellschaften innerhalb aller Regionen und über sie
hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern
macht. Wir sind uns dessen bewusst, dass fortlaufend internationale
Anstrengungen zur Verstärkung unseres Wissens über Migration und ihrer Analyse
unternommen werden müssen, denn ein gemeinsames Verständnis wird eine bessere
Politik hervorbringen, die das Potenzial der nachhaltigen Entwicklung für alle
freisetzt. Wir müssen Daten hoher Qualität erheben und verbreiten. Wir müssen
sicherstellen, dass gegenwärtige und potenzielle Migranten vollständig über ihre
Rechte und Pflichten und die Möglichkeiten für eine sichere, geordnete und
reguläre Migration informiert sind und sich der mit irregulärer Migration
verbundenen Risiken bewusst sind. Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen
und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile
und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die
zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.
Gemeinsame
Verantwortung
11. Dieser Globale Pakt betrachtet internationale Migration aus
einer 360-Grad-Perspektive und folgt der Erkenntnis, dass ein umfassender Ansatz
erforderlich ist, um den Gesamtnutzen von Migration zu optimieren und
gleichzeitig die Risiken und Herausforderungen anzugehen, die sich den einzelnen
Menschen und den Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern
stellen. Kein Land kann die mit diesem globalen Phänomen verbundenen
Herausforderungen und Chancen allein bewältigen. Mit diesem umfassenden Ansatz
wollen wir eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtern und
gleichzeitig das Auftreten und die negativen Auswirkungen irregulärer Migration
durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination der in diesem Pakt
dargelegten Maßnahmen reduzieren. Als Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
sind wir uns der gegenseitigen Verantwortung bewusst, den Bedürfnissen und
Anliegen der jeweils anderen Rechnung zu tragen, sowie dessen, dass wir der
übergeordneten Verpflichtung unterliegen, die Menschenrechte aller Migranten
ungeachtet ihres Migrationsstatus zu achten, zu schützen und zu gewährleisten
und dabei gleichzeitig die Sicherheit und das Wohlergehen aller unserer
Gemeinschaften zu fördern.
12. Dieser Globale Pakt hat das Ziel, die
nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen
daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage
aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach
einer besseren Zukunft zu suchen. Er beabsichtigt, die Risiken und prekären
Situationen, denen Migranten in verschiedenen Phasen der Migration ausgesetzt
sind, zu mindern, indem ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und
gewährleistet werden und ihnen Fürsorge und Unterstützung zukommen. Mit dem Pakt
wird versucht, legitimen Anliegen von Gemeinschaften Rechnung zu tragen und
gleichzeitig anzuerkennen, dass Gesellschaften demografische, wirtschaftliche,
soziale und umweltbedingte Veränderungen unterschiedlichen Ausmaßes durchlaufen,
die sich auf die Migration auswirken und aus ihr resultieren können. Er soll
förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere
Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen
Fähigkeiten zu bereichern und so besser zu einer nachhaltigen Entwicklung auf
lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene beizutragen.
Gemeinsamer
Zweck
13. Mit dem Globalen Pakt wird anerkannt, dass eine sichere, geordnete
und reguläre Migration dann für alle funktioniert, wenn sie auf der Basis von
guter Information, Planung und Konsens stattfindet. Migration sollte nie ein Akt
der Verzweiflung sein. Ist sie es dennoch, müssen wir zusammenarbeiten, um den
Bedürfnissen von Migranten in prekären Situationen Rechnung zu tragen, und die
jeweiligen Herausforderungen angehen. In gemeinsamer Arbeit müssen wir die
Bedingungen schaffen, die es den Gemeinschaften und den einzelnen Menschen
ermöglichen, in ihren eigenen Ländern in Sicherheit und Würde zu leben. Wir
müssen Menschenleben retten und Migranten vor Gefahren schützen. Wir müssen sie
in die Lage versetzen, zu vollwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaften zu
werden, ihre positiven Beiträge herausstellen und Inklusion und sozialen
Zusammenhalt fördern. Wir müssen für Staaten, Gemeinschaften und Migranten
gleichermaßen mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit schaffen. Zu diesem Zweck
verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle
aller zu erleichtern und zu gewährleisten.
14. Unser Erfolg beruht auf dem
gegenseitigen Vertrauen, der Entschlossenheit und der Solidarität unter den
Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und
Verpflichtungen. Vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden
Zusammenarbeit stellen wir uns in geteilter Verantwortung und mit innovativen
Lösungen den Herausforderungen und Chancen der Migration in allen ihren
Dimensionen. Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen und im vollen Bewusstsein,
dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen
Meilenstein, aber noch nicht den Endpunkt unserer Anstrengungen darstellt, gehen
wir diesen historischen Schritt. Wir verpflichten uns, den multilateralen Dialog
im Rahmen der Vereinten Nationen durch einen periodischen und wirksamen Folge-
und Überprüfungsmechanismus fortzusetzen, der sicherstellt, dass die in diesem
Dokument enthaltenen Worte in konkrete Taten zum Nutzen von Millionen von
Menschen in allen Regionen der Welt umgesetzt werden.
15. Wir sind uns darin
einig, dass dieser Globale Pakt auf einer Reihe übergreifender und
interdependenter Leitprinzipien beruht:
a) Der Mensch im Mittelpunkt. Dem
Globalen Pakt wohnt wie der Migrationserfahrung selbst eine starke menschliche
Dimension inne. Er fördert das Wohlergehen von Migranten und der Mitglieder der
Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Infolgedessen steht
in seinem Mittelpunkt der einzelne Mensch;
b) Internationale Zusammenarbeit.
Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der
anerkennt, dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann, da das
Phänomen von Natur aus grenzüberschreitend ist und somit Zusammenarbeit und
Dialog auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene erfordert. Die
Autorität des Paktes beruht auf seinem Konsenscharakter, seiner Glaubwürdigkeit,
seiner kollektiven Trägerschaft und seiner gemeinsamen Umsetzung,
Weiterverfolgung und Überprüfung;
c) Nationale Souveränität. Der Globale Pakt
bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik
selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres
Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.
Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und
irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschließlich bei der Festlegung
ihrer gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen
Paktes, unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Realitäten,
Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und
im Einklang mit dem Völkerrecht;
d) Rechtsstaatlichkeit und ordnungsgemäße
Verfahren. Der Globale Pakt erkennt an, dass die Achtung der
Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung ordnungsgemäßer Verfahren und der Zugang zur
Justiz für alle Aspekte einer gesteuerten Migration von grundlegender Bedeutung
sind. Das bedeutet, dass der Staat, öffentliche und private Institutionen und
Einrichtungen sowie alle Personen an Gesetze gebunden sind, die öffentlich
verkündet und in gleicher Weise angewandt werden, über deren Einhaltung
unabhängige Gerichte wachen und die mit dem Völkerrecht im Einklang
stehen;
e) Nachhaltige Entwicklung. Der Globale Pakt wurzelt in der Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung und baut auf der in der Agenda enthaltenen
Erkenntnis auf, dass Migration eine multidimensionale Realität darstellt, die
für die nachhaltige Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer von
großer Bedeutung ist und kohärente und umfassende Antworten erfordert. Migration
trägt, insbesondere wenn sie gut gesteuert wird, zu positiven
Entwicklungsergebnissen und zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung bei. Ziel des Globalen Paktes ist es, das Potenzial der
Migration für die Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu nutzen
sowie die Wirkung zu erhöhen, die die Erreichung der Ziele in Zukunft auf
Migration haben wird;
f) Menschenrechte. Der Globale Pakt gründet auf den
internationalen Menschenrechtsnormen und wahrt die Grundsätze der
Nichtregression und Nichtdiskriminierung. Durch die Umsetzung des Globalen
Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet
ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus wirksam geachtet,
geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen außerdem die Verpflichtung,
alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit
und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen;
g)
Geschlechtersensibilität. Der Globale Pakt gewährleistet, dass die
Menschenrechte von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen in allen Phasen der
Migration geachtet werden, dass ihre besonderen Bedürfnisse richtig verstanden
und berücksichtigt werden und dass sie als Trägerinnen und Träger des Wandels
gestärkt werden. Der Pakt trägt der Geschlechterperspektive durchgängig Rechnung
und fördert die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung aller Frauen
und Mädchen, in Anerkennung ihrer Unabhängigkeit, Handlungsfähigkeit und
Führungsrolle und mit dem Ziel, davon wegzukommen, dass Migrantinnen primär aus
der Perspektive der Viktimisierung betrachtet werden;
h) Kindergerechtigkeit.
Der Globale Pakt fördert die bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen in
Bezug auf die Rechte des Kindes und wahrt den Grundsatz, dass das Wohl des
Kindes im Kontext der internationalen Migration in allen Situationen, an denen
Kinder, einschließlich unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder,
beteiligt sind, stets vorrangig zu berücksichtigen ist.
i)
Gesamtregierungsansatz. Der Globale Pakt trägt dem Umstand Rechnung, dass
Migration eine multidimensionale Realität darstellt, die nicht von einem
Regierungsressort allein behandelt werden kann. Die Erarbeitung und Umsetzung
wirksamer migrationspolitischer Maßnahmen und Verfahren erfordert einen
Gesamtregierungsansatz, der eine horizontale und vertikale Politikkohärenz quer
über alle staatlichen Bereiche und Ebenen hinweg gewährleistet;
j) Alle Teile
der Gesellschaft umfassender Ansatz. Der Globale Pakt fördert breit angelegte
Multi-Akteur-Partnerschaften, die sich mit der Migration in allen ihren
Dimensionen befassen und Migranten, die Diaspora, lokale Gemeinwesen, die
Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, den Privatsektor, Parlamentsabgeordnete,
Gewerkschaften, nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Medien und andere
relevante Interessenträger in die Steuerung der Migration einbinden.
Unser
Kooperationsrahmen
16. Mit der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und
Migranten haben wir eine politische Erklärung und ein Paket von Verpflichtungen
angenommen. Wir bekräftigen diese Erklärung in ihrer Gesamtheit und bauen mit
dem nachstehenden Kooperationsrahmen auf ihr auf; dieser umfasst 23 Ziele und
deren Umsetzung, Weiterverfolgung und Überprüfung. Jedes Ziel enthält eine
Verpflichtung, gefolgt von einer Reihe von Maßnahmen, die als relevante
Politikinstrumente und bewährte Verfahren angesehen werden. Zur Erfüllung der 23
Ziele werden wir aus diesen Maßnahmen schöpfen, um eine sichere, geordnete und
reguläre Migration entlang des gesamten Migrationszyklus zu erreichen.
Ziele
für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
1. Erhebung und Nutzung
korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung,
die auf nachweisbaren Fakten beruht
2. Minimierung nachteiliger Triebkräfte
und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu
verlassen
3. Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen
Phasen der Migration
4. Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den
Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen
5.
Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre
Migration
6. Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von
Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige
Arbeit
7. Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von
Migration
8. Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter
internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten
9. Verstärkung der
grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten
10. Prävention,
Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen
Migration
11. Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement
12.
Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur
Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung
13.
Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um
Alternativen
14. Verbesserung des konsularischen Schutzes und der
konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus
15.
Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen
16. Befähigung
von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion
und des sozialen Zusammenhalts
17. Beseitigung aller Formen der
Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden
öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration
18.
Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen
Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen
19. Herstellung
von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur
nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können
20. Schaffung von
Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen
und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten
21. Zusammenarbeit bei
der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme
sowie einer nachhaltigen Reintegration
22. Schaffung von Mechanismen zur
Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen
Leistungsansprüchen
23. Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler
Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
Ziele und
Verpflichtungen
Ziel 1: Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlüsselter
Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten
beruht
17. Wir verpflichten uns, die globale Faktengrundlage zur
internationalen Migration zu stärken und zu diesem Zweck die Erhebung, Analyse
und Verbreitung genauer, verlässlicher und vergleichbarer Daten, die nach
Geschlecht, Alter, Migrationsstatus und anderen im nationalen Kontext relevanten
Merkmalen aufgeschlüsselt sind, zu verbessern und darin zu investieren und dabei
gleichzeitig das Recht auf Privatheit gemäß den internationalen
Menschenrechtsnormen zu wahren und personenbezogene Daten zu schützen. Wir
verpflichten uns ferner, sicherzustellen, dass diese Daten die Forschung
fördern, als Orientierung für eine faktengestützte Politikgestaltung und einen
aufgeklärten öffentlichen Diskurs dienen und eine wirksame Überwachung und
Evaluierung der Umsetzung der Verpflichtungen im Laufe der Zeit
ermöglichen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den
folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) unter Mitwirkung aller relevanten Interessenträger und unter Anleitung der
Statistischen Kommission der Vereinten Nationen eine umfassende Strategie
ausarbeiten und umsetzen, die das Ziel hat, migrationsbezogene Daten auf
lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene zu verbessern, indem die
Methoden der Datenerhebung harmonisiert und die Analyse und Verbreitung
migrationsbezogener Daten und Indikatoren gestärkt werden;
b) die
internationale Vergleichbarkeit und Kompatibilität von Statistiken und
nationalen Datensystemen im Bereich Migration verbessern, einschließlich durch
die Weiterentwicklung und Anwendung der statistischen Definition des Begriffs
„internationaler Migrant“, die Ausarbeitung eines Katalogs von Standards zur
Messung von Migrationsbeständen und -strömen und die Dokumentierung von
Migrationsmustern und -trends, Migrantenmerkmalen sowie Triebkräften und
Auswirkungen von Migration;
c) ein globales Programm zum Aufbau und zur
Stärkung nationaler Kapazitäten im Bereich der Datenerhebung, -analyse und
-verbreitung entwickeln, das dem Zweck dient, Daten auszutauschen, Datenlücken
zu schließen und wichtige Migrationstrends zu bewerten, die Zusammenarbeit
zwischen relevanten Interessenträgern auf allen Ebenen zu fördern, gezielte Aus-
und Fortbildung sowie finanzielle Unterstützung und technische Hilfe
bereitzustellen und neue Datenquellen, einschließlich Megadaten, wirksam zu
nutzen, und das von der Statistischen Kommission regelmäßig überprüft
wird;
d) Daten zu den Auswirkungen und Vorteilen der Migration sowie zu den
Beiträgen von Migranten und der Diaspora zur nachhaltigen Entwicklung erheben,
analysieren und als Informationsquelle für die Umsetzung der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung und der damit zusammenhängenden Strategien und Programme
auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene nutzen;
e) die
Weiterentwicklung bestehender globaler und regionaler Datenbanken und -depots,
darunter das globale Migrationsdatenportal der Internationalen Organisation für
Migration (IOM) und die Globale Wissenspartnerschaft für Migration und
Entwicklung (KNOMAD) der Weltbank, und die Zusammenarbeit zwischen ihnen
unterstützen, mit dem Ziel, einschlägige Daten auf transparente und
nutzerfreundliche Weise systematisch zu konsolidieren und gleichzeitig die
interinstitutionelle Zusammenarbeit zu fördern, um Doppelspurigkeiten zu
vermeiden;
f) regionale Forschungs- und Ausbildungszentren zum Thema
Migration oder Migrationsbeobachtungsstellen, wie die Afrikanische
Beobachtungsstelle für Migration und Entwicklung, einrichten und stärken, um
Daten gemäß den Standards der Vereinten Nationen zu erheben und zu analysieren,
einschließlich zu bewährten Verfahren, den Beiträgen von Migranten, den gesamten
wirtschaftlichen, sozialen und politischen Vorteilen und Herausforderungen der
Migration in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern sowie den Triebkräften der
Migration, mit dem Ziel, gemeinsame Strategien zu entwickeln und den Wert
aufgeschlüsselter Migrationsdaten zu maximieren, in Abstimmung mit bestehenden
regionalen und subregionalen Mechanismen;
g) die Datenerhebung auf nationaler
Ebene durch eine möglichst frühzeitige Einbeziehung migrationsbezogener Fragen
in nationale Zählungen verbessern, wie etwa zum Geburtsland, zum Geburtsland der
Eltern, zum Land der Staatsangehörigkeit, zum Wohnsitzland fünf Jahre vor der
Zählung, zum letzten Einreisedatum und zum Migrationsgrund, und so
sicherstellen, dass die Ergebnisse, aufgeschlüsselt und tabelliert gemäß
internationalen Standards, zeitnah für statistische Zwecke analysiert und
verbreitet werden;
h) Haushalts-, Arbeitskräfte- und sonstige Erhebungen zur
Sammlung von Informationen über die soziale und wirtschaftliche Integration von
Migranten durchführen oder bestehenden Haushaltserhebungen
Standard-Migrationsmodule anfügen, um die nationale, regionale und
internationale Vergleichbarkeit zu verbessern, und die erhobenen Daten in Form
öffentlich nutzbarer statistischer Mikrodatendateien zugänglich machen;
i)
die Zusammenarbeit zwischen den für migrationsbezogene Daten zuständigen
staatlichen Stellen und nationalen statistischen Ämtern verbessern, um
migrationsbezogene Statistiken zu erstellen, unter anderem durch die Verwendung
administrativer Aufzeichnungen für statistische Zwecke, wie etwa Ein- und
Ausreisedaten, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Bevölkerungsregister und andere
einschlägige Quellen, bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Privatheit und
Schutz personenbezogener Daten;
j) länderspezifische Migrationsprofile
entwickeln und nutzen, die aufgeschlüsselte Daten zu allen migrationsrelevanten
Aspekten im nationalen Kontext enthalten, darunter zum Bedarf auf dem
Arbeitsmarkt, zur Nachfrage nach Fertigkeiten und deren Verfügbarkeit, zu den
wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von Migration, zu den
Kosten für Rücküberweisungen, zu Gesundheit, Bildung, Beruf, Lebens- und
Arbeitsbedingungen, Löhnen und Gehältern sowie zu den Bedürfnissen der Migranten
und der Aufnahmegemeinschaften, mit dem Ziel, eine auf nachweisbaren Fakten
beruhende Migrationspolitik zu entwickeln;
k) in Zusammenarbeit mit
relevanten Interessenträgern in Herkunfts-, Transit- und Zielländern
Forschungsarbeiten, Studien und Erhebungen zur Wechselbeziehung zwischen
Migration und den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, zu den
Beiträgen und Fertigkeiten von Migranten und der Diaspora sowie zu ihren
Bindungen zu den Herkunfts- und Zielländern durchführen.
Ziel 2: Minimierung
nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen,
ihre Herkunftsländer zu verlassen
18. Wir verpflichten uns, förderliche
politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen zu
schaffen, unter denen die Menschen in ihren eigenen Ländern ein friedliches,
produktives und nachhaltiges Leben führen und ihre persönlichen Ambitionen
verwirklichen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Verzweiflung und
sich verschlechternde Umweltbedingungen sie nicht dazu veranlassen, durch
irreguläre Migration anderswo eine Existenzgrundlage zu suchen. Wir verpflichten
uns ferner, für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung zu sorgen sowie auf anderen bestehenden Rahmenwerken
aufzubauen und in ihre Umsetzung zu investieren, um die Gesamtwirkung des
Globalen Paktes zur Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären
Migration zu erhöhen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus
den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Umsetzung der Agenda 2030
für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Ziele für nachhaltige
Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba, und der Verpflichtung,
diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen, sowie die
Umsetzung des Übereinkommens von Paris und des Sendai-Rahmens für
Katastrophenvorsorge 2015-2030 fördern;
b) in Programme investieren, die die
Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Staaten beschleunigen,
mit dem Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu
beseitigen, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen, unter
anderem durch Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und
Sanitärversorgung, Bildung, inklusives Wirtschaftswachstum,
Infrastrukturentwicklung, städtische und ländliche Entwicklung, Schaffung von
Arbeitsplätzen, menschenwürdige Arbeit, Gleichstellung der Geschlechter und
Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, Aufbau von Resilienz und
Katastrophenvorsorge, Klimawandelabschwächung und -anpassung, Bekämpfung der
sozioökonomischen Auswirkungen aller Formen der Gewalt, Nichtdiskriminierung,
Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung, Zugang zur Justiz und Schutz der
Menschenrechte, sowie mit dem Ziel, friedliche und inklusive Gesellschaften mit
wirksamen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen zu schaffen
und zu erhalten;
c) in enger Zusammenarbeit mit und zur Unterstützung von
anderen Staaten, zuständigen nationalen und lokalen Behörden, nationalen
Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft Mechanismen zur
Beobachtung und Vorauserkennung der Entwicklung von Gefahren und Bedrohungen,
die Migrationsbewegungen auslösen oder beeinflussen könnten, einrichten oder
stärken, Frühwarnsysteme stärken, Notstandsverfahren und -Instrumentarien
entwickeln, Notfalleinsätze in Gang setzen und die Normalisierung nach
Notsituationen unterstützen;
d) in allen Regionen auf lokaler und nationaler
Ebene in die nachhaltige Entwicklung investieren, damit alle Menschen ihr Leben
verbessern und ihre Ambitionen verwirklichen können, durch Förderung
dauerhaften, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums, einschließlich
durch private und ausländische Direktinvestitionen und Handelspräferenzen, mit
dem Ziel, förderliche Bedingungen zu schaffen, unter denen die Gemeinschaften
und der einzelne Mensch Chancen im eigenen Land nutzen und eine nachhaltige
Entwicklung voranbringen können;
e) in die Erschließung von Humanressourcen
investieren, durch Förderung von Unternehmertum, Bildung, berufsausbildenden und
-qualifizierenden Programmen und Partnerschaften sowie die Schaffung produktiver
Arbeitsplätze, entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und in
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Gewerkschaften, mit dem Ziel, die
Jugendarbeitslosigkeit zu senken, die Abwanderung hochqualifizierter
Arbeitskräfte („brain drain“) zu vermeiden und die Zuwanderung
hochqualifizierter Arbeitskräfte („brain gain“) in den Herkunftsländern zu
optimieren sowie die demografische Dividende bestmöglich zu nutzen;
f) die
Zusammenarbeit zwischen humanitären Akteuren und Entwicklungsakteuren stärken,
unter anderem durch Förderung von gemeinsamen Analysen, Multi-Geber-Konzepten
und mehrjährigen Finanzierungszyklen, um langfristige Maßnahmen zu entwickeln
und Ergebnisse zu erzielen, die die Achtung der Rechte von Betroffenen, die
Resilienz und die Bewältigungskapazitäten der Bevölkerung sowie die
wirtschaftliche und soziale Eigenständigkeit sicherstellen, und durch
Sicherstellung dessen, dass bei diesen Bemühungen die Migration berücksichtigt
wird;
g) Migranten im Rahmen der nationalen Notfallvorsorge und -bewältigung
berücksichtigen, einschließlich durch Berücksichtigung einschlägiger
Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der
Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural
Disaster (Leitlinien der Initiative „Migrants in Countries in Crisis“ zum
Migrantenschutz in von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffenen Ländern);
Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und
Umweltzerstörung
h) gemeinsame Analysen und den Informationsaustausch
verstärken, um Migrationsbewegungen, die etwa durch plötzliche und schleichende
Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels,
Umweltzerstörung und andere prekäre Situationen ausgelöst werden können, besser
zu dokumentieren, zu verstehen, vorherzusagen und zu bewältigen, und
gleichzeitig sicherstellen, dass die Menschenrechte aller Migranten wirksam
geachtet, geschützt und gewährleistet werden;
i) Strategien zur Anpassung und
zur Stärkung der Resilienz gegenüber plötzlichen und schleichenden
Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und der
Umweltzerstörung wie Wüstenbildung, Landverödung, Dürre und Anstieg des
Meeresspiegels entwickeln, unter Berücksichtigung der möglichen Implikationen
für Migration und in Anerkennung dessen, dass die Anpassung im Herkunftsland
vorrangig ist;
j) Erwägungen betreffend Vertreibung in
Katastrophenschutzstrategien einbeziehen und die Zusammenarbeit mit
Nachbarländern und anderen in Betracht kommenden Ländern fördern, um
hinsichtlich Frühwarnung, Notfallplanung, Vorratshaltung,
Koordinierungsmechanismen, Evakuierungsplanung, Vorkehrungen für Aufnahme
und
Hilfeleistung sowie Aufklärung der Bevölkerung vorbereitet zu sein;
k) auf
subregionaler und regionaler Ebene Konzepte und Mechanismen abstimmen und
entwickeln, um der prekären Situation der von plötzlichen und schleichenden
Naturkatastrophen betroffenen Menschen entgegenzuwirken, indem ihr Zugang zu
einer humanitären Hilfe, die ihre Grundbedürfnisse deckt, gewährleistet wird,
unter voller Achtung ihrer Rechte, gleichviel wo sie sich befinden, und indem
nachhaltige Lösungen zur Steigerung der Resilienz und Eigenständigkeit gefördert
werden, unter Berücksichtigung der Kapazitäten aller beteiligten Länder;
l)
kohärente Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen von Migrationsbewegungen
im Kontext plötzlicher und schleichender Naturkatastrophen entwickeln,
einschließlich durch Berücksichtigung einschlägiger Empfehlungen aus den von
Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Agenda for the Protection of
Cross-Border Displaced Persons in the Context of Disasters and Climate Change
(Agenda zum Schutz der aufgrund von Katastrophen und Klimaänderungen über
Grenzen hinweg Vertriebenen) und der Plattform zu Flucht vor
Naturkatastrophen.
Ziel 3: Bereitstellung korrekter und zeitnaher
Informationen in allen Phasen der Migration
19. Wir verpflichten uns zur
Verstärkung unserer Anstrengungen, korrekte, aktuelle, zugängliche und
transparente Informationen zu Migrationsfragen für Staaten, Gemeinschaften und
Migranten in allen Phasen der Migration bereitzustellen, verfügbar zu machen und
unter ihnen zu verbreiten. Wir verpflichten uns ferner, diese Informationen zur
Entwicklung einer Migrationspolitik zu verwenden, die für alle Beteiligten ein
hohes Maß an Planbarkeit und Rechtssicherheit schafft.
Um diese Verpflichtung
zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir
werden
a) eine zentralisierte und öffentlich zugängliche nationale Website
erstellen und veröffentlichen, die über Möglichkeiten für eine reguläre
Migration informiert, so etwa über landesspezifische Einwanderungsgesetze und
-regelungen, Visumspflicht, Antragstellungsformalitäten, Gebühren und
Umwandlungskriterien, Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis, erforderliche
berufliche Qualifikationen, Prüfung und Anerkennung von Zeugnissen, Ausbildungs-
und Studienmöglichkeiten sowie Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen, damit
Migranten über eine Entscheidungsgrundlage verfügen;
b) eine systematische
Zusammenarbeit und einen systematischen Dialog auf bilateraler, regionaler und
internationaler Ebene fördern und verbessern, um Informationen über
Migrationstrends auszutauschen, einschließlich durch gemeinsame Datenbanken,
Online-Plattformen, internationale Ausbildungszentren und Verbindungsnetzwerke,
bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Privatheit und Schutz
personenbezogener Daten;
c) entlang wichtiger Migrationsrouten offene und
frei zugängliche Informationsstellen einrichten, die Migranten auf Möglichkeiten
für eine kindergerechte und geschlechtersensible Unterstützung und Beratung
verweisen, Möglichkeiten zur Kommunikation mit der konsularischen Vertretung des
Herkunftslandes bereitstellen und in einer für die Betroffenen verständlichen
Sprache relevante Informationen bereitstellen können, unter anderem über
Menschenrechte und Grundfreiheiten, angemessenen Schutz und angemessene Hilfe,
Optionen und Wege für eine reguläre Migration und Rückkehrmöglichkeiten;
d)
Neuankömmlingen gezielte, geschlechtersensible, kindergerechte, barrierefreie
und umfassende Informationen und rechtliche Beratung über ihre Rechten und
Pflichten zur Verfügung stellen, einschließlich über die Einhaltung der
nationalen und lokalen Rechtsvorschriften, die Erlangung einer Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung, Statusanpassungen, die Registrierung bei Behörden, den
Zugang zur Justiz für die Erstattung von Anzeigen wegen Rechtsverletzungen sowie
den Zugang zu Grundleistungen;
e) in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden,
konsularischen und diplomatischen Vertretungen, dem Privatsektor, der
Wissenschaft, Migranten- und Diasporaorganisationen sowie der Zivilgesellschaft
mehrsprachige, geschlechtersensible und faktengestützte Informationskampagnen in
den Herkunftsländern fördern und Aufklärungsveranstaltungen sowie
Orientierungskurse vor der Abreise organisieren, um eine sichere, geordnete und
reguläre Migration zu fördern und auf die mit irregulärer und unsicherer
Migration verbundenen Risiken hinzuweisen.
Ziel 4: Sicherstellung, dass alle
Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende
Dokumente verfügen
20. Wir verpflichten uns, das Recht aller Menschen auf
eine rechtliche Identität zu erfüllen, indem wir alle unsere Staatsangehörigen
mit Nachweisen ihrer Staatsangehörigkeit und relevanten Dokumenten ausstatten,
die es nationalen und lokalen Behörden ermöglichen, die rechtliche Identität von
Migranten bei der Einreise, während des Aufenthalts und zum Zwecke der Rückkehr
festzustellen sowie effektive Migrationsverfahren, eine effiziente
Bereitstellung von Diensten und eine bessere öffentliche Sicherheit zu
gewährleisten. Wir verpflichten uns ferner, mittels geeigneter Maßnahmen
sicherzustellen, dass Migranten in allen Phasen der Migration ausreichende
Dokumente und Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
ausgestellt werden, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Menschenrechte
effektiv auszuüben.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus
den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Systeme der
Personenstandsregistrierung verbessern, mit besonderem Schwerpunkt darauf, nicht
registrierte Personen und unsere im Ausland lebenden Staatsangehörigen zu
erreichen, einschließlich durch die Ausstellung relevanter Ausweise und
Personenstandsdokumente, die Stärkung der Kapazitäten und Investitionen in
informations- und kommunikationstechnologische Lösungen, und dabei gleichzeitig
das Recht auf Privatheit wahren und personenbezogene Daten schützen;
b) gemäß
den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation Reisedokumente
vereinheitlichen, um die interoperable und universelle Anerkennung von
Reisedokumenten zu erleichtern und Identitätsbetrug und Dokumentenfälschung zu
bekämpfen, unter anderem durch Investitionen in die Digitalisierung und die
Stärkung von Mechanismen zum Austausch biometrischer Daten, und dabei
gleichzeitig das Recht auf Privatheit wahren und personenbezogene Daten
schützen;
c) sicherstellen, dass unsere in anderen Ländern wohnhaften
Staatsangehörigen auf angemessene, rasche, verlässliche und leicht zugängliche
Weise konsularische Dokumente, einschließlich Ausweisen und Reisedokumenten,
erhalten, unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie
durch lokale Informations- und Kontaktarbeit, insbesondere in entfernt gelegenen
Gebieten;
d) den Zugang zu personenbezogenen Dokumenten wie Reisepässen und
Visa erleichtern und sicherstellen, dass die einschlägigen Vorschriften und
Kriterien für den Erhalt solcher Dokumente nichtdiskriminierend sind, indem eine
geschlechts- und alterssensible Überprüfung vorgenommen wird, um während des
gesamten Migrationszyklus eine Erhöhung des Risikos, in eine prekäre Situation
zu geraten, abzuwenden;
e) verstärkte Maßnahmen zur Verminderung der
Staatenlosigkeit ergreifen, unter anderem, indem wir neugeborene Migranten
registrieren, dafür sorgen, dass Frauen und Männer gleichermaßen ihre
Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weitergeben können, und im Hoheitsgebiet
eines anderen Staates geborenen Kindern die Staatsangehörigkeit zuerkennen,
insbesondere in Fällen, in denen das Kind sonst staatenlos wäre, unter voller
Achtung des Menschenrechts auf eine Staatsangehörigkeit und im Einklang mit den
innerstaatlichen Rechtsvorschriften;
f) die Bestimmungen zur Erbringung des
Staatsangehörigkeitsnachweises in Einrichtungen zur Bereitstellung von Diensten
überprüfen und revidieren, um sicherzustellen, dass Migranten, die ihre
Staatsangehörigkeit oder rechtliche Identität nicht nachweisen können, weder der
Zugang zu Grundleistungen noch ihre Menschenrechte verwehrt werden;
g)
aufbauend auf bestehenden Praktiken auf lokaler Ebene, die die Teilhabe am Leben
der Gemeinschaft erleichtern, etwa den Kontakt mit Behörden und den Zugang zu
wichtigen Diensten, allen in einer Gemeinde lebenden Personen, einschließlich
Migranten, Registrierungskarten ausstellen, auf denen grundlegende Informationen
zur Person vermerkt sind, die aber keinen Anspruch auf Staatsangehörigkeit oder
Aufenthalt begründen.
Ziel 5: Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität
der Wege für eine reguläre Migration
21. Wir verpflichten uns, die Optionen
und Wege für eine reguläre Migration in einer Weise anzupassen, die in
Widerspiegelung der demografischen Wirklichkeit und der Realität auf dem
Arbeitsmarkt Arbeitskräftemobilität und menschenwürdige Arbeit erleichtert,
Bildungschancen optimiert, das Recht auf ein Familienleben wahrt und den
Bedürfnissen von Migranten in einer prekären Situation gerecht wird, mit dem
Ziel, die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre
Migration zu verbessern und zu diversifizieren.
Um diese Verpflichtung zu
verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a)
in Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern menschenrechtsbasierte und
geschlechtersensible bilaterale, regionale und multilaterale Vereinbarungen zur
Arbeitskräftemobilität mit Sektor spezifischen
Standard-Beschäftigungsbedingungen
entwickeln, unter Heranziehung der
einschlägigen Standards, Richtlinien und
Grundsätze der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) und im Einklang mit den internationalen
Menschenrechtsnormen und dem internationalen Arbeitsrecht;
b) durch
internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen, wie beispielsweise
Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung oder Visa für mehrere Länder, und
durch Kooperationsrahmen für Arbeitskräftemobilität die regionale und Regionen
übergreifende Arbeitskräftemobilität erleichtern, im Einklang mit den nationalen
Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem
Qualifikationsangebot;
c) in Abstimmung mit dem Privatsektor und anderen
relevanten Interessenträgern bestehende Optionen und Wege für eine reguläre
Migration überprüfen und überarbeiten, mit dem Ziel, die Abstimmung von
Qualifikationen mit dem Arbeitsmarktbedarf zu optimieren und den demografischen
Realitäten und Entwicklungsherausforderungen und -chancen Rechnung zu tragen, im
Einklang mit der Arbeitsmarktnachfrage und dem Qualifikationsangebot auf lokaler
und nationaler Ebene;
d) flexible, auf Rechte gestützte und
geschlechtersensible Arbeitsmobilitätsprogramme für Migranten entwickeln, im
Einklang mit der Arbeitsmarktnachfrage auf lokaler und nationaler Ebene und dem
Qualifikationsangebot auf allen Niveaus, darunter befristete, saisonale und
zirkuläre Programme sowie Schnellspurprogramme in Bereichen mit
Arbeitskräftemangel, durch Ausstellung flexibler, umwandelbarer und
nichtdiskriminierender Visa und Genehmigungen, beispielsweise für dauerhafte und
befristete Beschäftigung oder die mehrfache Einreise zu Studien-, Geschäfts-,
Besuchs-, Investitions- und unternehmerischen Zwecken;
e) eine effektive
Abstimmung von Qualifikationen mit dem Arbeitsmarktbedarf der Volkswirtschaft
fördern, indem lokale Behörden und andere relevante Interessenträger, vor allem
der Privatsektor und die Gewerkschaften, in die Analyse des lokalen
Arbeitsmarktes, die Ermittlung von Qualifikationsdefiziten, die Festlegung von
Qualifikationsanforderungsprofilen und die Bewertung der Wirksamkeit von
Arbeitsmigrationsregelungen einbezogen werden, mit dem Ziel, durch reguläre
Zugangswege eine marktorientierte Mobilität von Vertragsarbeitskräften
sicherzustellen;
f) effiziente und wirksame Programme der
Qualifikationsabstimmung fördern, indem die Fristen für die Bearbeitung von Visa
und Erlaubnissen für Standard-Beschäftigungsgenehmigungen verkürzt werden und
Arbeitgebern, die sich nachweislich an die Regeln halten, eine Beschleunigung
und Erleichterung der Bearbeitung von Visa und Erlaubnissen angeboten
wird;
g) nationale und regionale Verfahren für die Einreise und Aufenthalte
von angemessener Dauer entwickeln oder bestehende Verfahren ausbauen, die auf
der Grundlage mitmenschlicher, humanitärer oder sonstiger Erwägungen für
Migranten gelten, die aufgrund plötzlicher Naturkatastrophen und anderer
prekärer Situationen gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen,
beispielsweise durch die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen, die
Übernahme privater Patenschaften, die Gewährleistung des Bildungszugangs für
Kinder und die Erteilung befristeter Arbeitsgenehmigungen, solange eine
Anpassung im Herkunftsland oder eine Rückkehr dorthin nicht möglich ist;
h)
bei der Ermittlung, Entwicklung und Verstärkung von Lösungen für Migranten
zusammenarbeiten, die aufgrund von schleichenden Naturkatastrophen, den
nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung, beispielsweise
Wüstenbildung, Landverödung, Dürren und Anstieg des Meeresspiegels, gezwungen
sind, ihr Herkunftsland zu verlassen, einschließlich indem in Fällen, in denen
eine Anpassung im Herkunftsland oder eine Rückkehr dorthin nicht möglich ist,
Optionen für eine geplante Neuansiedlung und Visumerteilung konzipiert
werden;
i) für Migranten auf allen Qualifikationsniveaus den Zugang zu
Verfahren der Familienzusammenführung durch geeignete Maßnahmen erleichtern, die
die Verwirklichung des Rechts auf ein Familienleben und das Wohl des Kindes
fördern, einschließlich durch Überprüfung und Neufassung geltender Vorschriften,
beispielsweise in Bezug auf Einkommen, Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer,
Arbeitsgenehmigung und Zugang zu sozialer Sicherheit und sozialen
Diensten;
j) in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und
anderen relevanten Interessenträgern vorhandene Möglichkeiten für akademische
Mobilität erweitern, einschließlich durch bilaterale und multilaterale
Vereinbarungen, die akademische Austausche ermöglichen, wie zum Beispiel
Stipendien für Studierende und wissenschaftliche Fachkräfte, Gastprofessuren,
gemeinsame Ausbildungsprogramme und internationale
Forschungsmöglichkeiten.
Ziel 6: Förderung einer fairen und ethisch
vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen
für eine menschenwürdige Arbeit
22. Wir verpflichten uns, bestehende
Rekrutierungsmechanismen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie fair und
ethisch vertretbar sind, und alle Arbeitsmigranten vor allen Formen von
Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, um eine menschenwürdige Arbeit zu
garantieren und den sozioökonomischen Beitrag von Migranten sowohl in ihren
Herkunfts- als auch in ihren Zielländern zu maximieren.
Um diese
Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen.
Wir werden
a) die Unterzeichnung und Ratifikation der einschlägigen internationalen
Übereinkünfte betreffend internationale Arbeitsmigration, Arbeitsrechte,
menschenwürdige Arbeit und Zwangsarbeit sowie den Beitritt zu diesen
Übereinkünften und ihre Durchführung fördern;
b) auf bestehenden bilateralen,
subregionalen und regionalen Plattformen aufbauen, die Hindernisse für die
Arbeitskräftemobilität überwunden und bewährte Verfahren in diesem Bereich
aufgezeigt haben, indem ein regionenübergreifender Dialog gefördert wird, um
dieses Wissen weiterzugeben und um die volle Achtung der Menschen- und
Arbeitsrechte von Arbeitsmigranten auf allen Qualifikationsniveaus,
einschließlich Hausangestellter mit Migrationshintergrund, zu fördern;
c) die
Vorschriften betreffend öffentliche und private Vermittler von Arbeitskräften
verbessern, um sie mit internationalen Richtlinien und bewährten Verfahren in
Einklang zu bringen, und Vermittlern und Arbeitgebern verbieten,
Arbeitsmigranten Vermittlungsgebühren oder ähnliche Kosten in Rechnung zu
stellen oder auf sie zu verlagern, mit dem Ziel, Schuldknechtschaft, Ausbeutung
und Zwangsarbeit zu verhindern, einschließlich durch die Schaffung
verbindlicher, durchsetzbarer Mechanismen für eine wirksame Regulierung und
Überwachung der Vermittlungsbranche;
d) mit allen relevanten
Interessenträgern, einschließlich Arbeitgebern, Arbeitsmigrantenorganisationen
und Gewerkschaften, Partnerschaften bilden, um sicherzustellen, dass
Arbeitsmigranten schriftliche Verträge erhalten und in einer ihnen
verständlichen Sprache über die darin enthaltenen Bestimmungen, die Vorschriften
in Bezug auf die internationale Rekrutierung von Arbeitskräften und die
Beschäftigung im Zielland, ihre Rechte und Pflichten sowie über ihre
Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen
aufgeklärt werden;
e) innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Bestrafung von
Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen, insbesondere in Fällen von
Zwangs- und Kinderarbeit, erlassen und umsetzen und in Zusammenarbeit mit dem
Privatsektor, einschließlich Arbeitgebern, Arbeitskräftevermittlern,
Subunternehmern und Lieferanten, Partnerschaften aufbauen, die menschenwürdige
Arbeitsbedingungen fördern, Missbrauch und Ausbeutung verhindern und
sicherstellen, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der
Rekrutierungs- und Beschäftigungsprozesse klar umrissen sind, wodurch die
Transparenz der Lieferkette erhöht wird;
f) die Durchsetzung von Normen und
Grundsätzen für eine faire und ethisch vertretbare Rekrutierung von
Arbeitskräften und menschenwürdige Arbeit verstärken und zu diesem Zweck die
Fähigkeit von Arbeitsaufsichts- und anderen Behörden verbessern,
Arbeitskräftevermittler, Arbeitgeber und Dienstleister in allen Sektoren besser
zu überwachen, und so sicherstellen, dass die internationalen Menschenrechts-
und Arbeitsrechtsnormen eingehalten werden, um alle Formen der Ausbeutung,
Sklaverei, Knechtschaft und Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit zu
verhindern;
g) Prozesse der Arbeitsmigration und einer fairen und ethisch
vertretbaren Rekrutierung entwickeln und verstärken, die es Migranten
ermöglichen, mit minimalem Verwaltungsaufwand den Arbeitgeber zu wechseln und
die Bedingungen oder die Dauer ihres Aufenthalts zu ändern, und dabei
gleichzeitig mehr Chancen auf menschenwürdige Arbeit und die Achtung der
internationalen Menschenrechts- und Arbeitsrechtsnormen fördern;
h) Maßnahmen
ergreifen, die die Einziehung oder ohne Einwilligung erfolgende Einbehaltung von
Arbeitsverträgen und Reise- oder Ausweisdokumenten von Migranten verbieten, um
Missbrauch, alle Formen von Ausbeutung, Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit,
Erpressung und andere Situationen der Abhängigkeit zu verhindern und Migranten
zu ermöglichen, ihre Menschenrechte in vollem Umfang auszuüben;
i)
Arbeitsmigranten, die einer bezahlten und vertragsgemäßen Arbeit nachgehen,
dieselben Arbeitsrechte und denselben Arbeitsschutz gewährleisten, die allen
Arbeitskräften im jeweiligen Sektor gewährt werden, beispielsweise das Recht auf
gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, auf gleiches Entgelt für
gleichwertige Arbeit, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen
Zwecken und auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger
Gesundheit, einschließlich durch Lohnschutzmechanismen, sozialen Dialog und
Mitgliedschaft in Gewerkschaften;
j) sicherstellen, dass Migranten, die in
der informellen Wirtschaft arbeiten, bei Ausbeutung, Missbrauch oder Verletzung
ihrer Rechte am Arbeitsplatz einen sicheren Zugang zu wirksamen Anzeige-,
Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen haben, ohne dass diejenigen von ihnen,
die solche Vorkommnisse anprangern, in eine noch prekärere Situation geraten,
und dass sie an den jeweiligen Rechtsverfahren, sei es im Herkunfts-oder im
Zielland, teilnehmen können;
k) die einschlägigen nationalen Arbeitsgesetze
und beschäftigungspolitischen Strategien und Programme überprüfen, um
sicherzustellen, dass sie den besonderen Bedürfnissen und Beiträgen von
Arbeitsmigrantinnen Rechnung tragen, insbesondere denjenigen, die als
Hausangestellte arbeiten oder Tätigkeiten nachgehen, die eine geringe
Qualifikation erfordern, und gezielte Maßnahmen ergreifen, um alle Formen von
Ausbeutung und Missbrauch, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer
Gewalt, zu verhindern, zu melden, zu bekämpfen und wirksame Rechtsbehelfe
dagegen zu schaffen, als Grundlage für die Förderung einer geschlechtersensiblen
Politik zur Arbeitskräftemobilität;
l) nationale Richtlinien und Programme
betreffend die internationale Arbeitskräftemobilität entwickeln und verbessern
und dabei die einschlägigen Empfehlungen der von der IAO herausgegebenen General
Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment (Allgemeine
Grundsätze und operative Leitlinien für faire Rekrutierung), der Leitprinzipien
der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und des Internationalen
Systems für Integrität bei der Rekrutierung (International Recruitment Integrity
System, IRIS) der IOM zu berücksichtigen.
Ziel 7: Bewältigung und Minderung
prekärer Situationen im Rahmen von Migration
23. Wir verpflichten uns, auf
die Bedürfnisse von Migranten einzugehen, die sich aufgrund der Bedingungen,
unter denen sie unterwegs sind oder mit denen sie im Herkunfts-, Transit- oder
Zielland konfrontiert sind, in prekären Situationen befinden können, und sie zu
diesem Zweck im Einklang mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu
unterstützen und ihre Menschenrechte zu schützen. Wir verpflichten uns ferner,
in Situationen, in denen Kinder betroffen sind, jederzeit das Wohl des Kindes
als vorrangigen Gesichtspunkt zu wahren und im Umgang mit prekären Situationen
einen geschlechtersensiblen Ansatz anzuwenden, einschließlich bei
Antwortmaßnahmen auf gemischte Flucht- und Migrationsbewegungen.
Um diese
Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen.
Wir werden
a) einschlägige Richtlinien und Verfahrensweisen überprüfen, um
sicherzustellen, dass sie Migranten nicht in prekäre Situationen bringen oder
solche Situationen verschärfen oder unabsichtlich verstärken, unter anderem
indem ein menschenrechtsbasierter, geschlechter- und behindertensensibler sowie
alters- und kindergerechter Ansatz verfolgt wird;
b) umfassende Regelungen
treffen und Partnerschaften entwickeln, die Migranten in einer prekären
Situation ungeachtet ihres Migrationsstatus in allen Phasen der Migration
notwendige Unterstützung geben, durch Identifizierung und Hilfestellung sowie
Schutz ihrer Menschenrechte, insbesondere in Fällen im Zusammenhang mit
gefährdeten Frauen, Kindern, insbesondere unbegleiteten und von ihrer Familie
getrennten Kindern, Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten, Opfern
von Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, älteren
Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die aus irgendeinem Grund
diskriminiert werden, Angehörigen indigener Völker, Arbeitskräften, die
Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt sind, Hausangestellten, Opfern von
Menschenhandel und Migranten, die im Kontext von Migrantenschleusung Ausbeutung
und Missbrauch ausgesetzt sind;
c) eine geschlechtersensible
Migrationspolitik entwickeln, die den besonderen Bedürfnissen und prekären
Situationen migrierender Frauen, Mädchen und Jungen Rechnung trägt und
Hilfeleistung, Gesundheitsversorgung, psychologische und sonstige
Beratungsdienste sowie Zugang zur Justiz und die Bereitstellung wirksamer
Rechtsbehelfe, insbesondere in Fällen sexueller und geschlechtsspezifischer
Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung, einschließen kann;
d) in Zusammenarbeit
mit relevanten Interessenträgern, insbesondere dem Privatsektor, die bestehenden
einschlägigen Arbeitsgesetze und Arbeitsbedingungen überprüfen, um die Gefahren
und Missbräuche zu ermitteln und wirksam zu bekämpfen, denen Arbeitsmigranten
aller Qualifikationsniveaus am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, einschließlich
derjenigen, die Hausangestellte sind und die in der informellen Wirtschaft
arbeiten;
e) im Rahmen nationaler Kinderschutzsysteme Kindermigranten
Rechnung tragen und zu diesem Zweck robuste Verfahren zu ihrem Schutz in
relevanten gesetzgeberischen, administrativen und gerichtlichen Verfahren und
Entscheidungen sowie in allen migrationspolitischen Strategien und Programmen,
die sich auf Kinder auswirken, festlegen, darunter Maßnahmen und Leistungen im
Bereich des konsularischen Schutzes sowie grenzübergreifende Kooperationsrahmen,
um zu gewährleisten, dass der Grundsatz des Kindeswohls angemessen integriert,
einheitlich ausgelegt und in Abstimmung und Zusammenarbeit mit
Kinderschutzbehörden angewandt
wird;
f) unbegleitete und von ihren
Familien getrennte Kinder in allen Phasen der Migration durch die Festlegung
spezieller Verfahren zu ihrer Identifizierung, Weiterverweisung, Betreuung und
Familienzusammenführung schützen und ihnen den Zugang zu Gesundheitsversorgung,
einschließlich im Bereich der psychischen Gesundheit, sowie zu Bildung,
rechtlicher Unterstützung und dem Recht, in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
gehört zu werden, gewährleisten, einschließlich durch die zügige Bestellung
eines kompetenten und unparteiischen Vormunds, als wesentliches Mittel, um den
besonderen Verwundbarkeiten und der Diskriminierung, denen sie ausgesetzt sind,
zu begegnen, sie vor allen Formen von Gewalt zu schützen und ihnen zu
nachhaltigen Lösungen zu verhelfen, die in ihrem besten Interesse liegen;
g)
sicherstellen, dass Migranten in sie betreffenden Gerichtsverfahren,
einschließlich bei jeder damit zusammenhängenden gerichtlichen oder
administrativen Anhörung, Zugang zu einer staatlichen oder bezahlbaren
unabhängigen rechtlichen Unterstützung und Vertretung haben, um zu
gewährleisten, dass alle Migranten überall vor dem Gesetz als Person anerkannt
werden und dass die Rechtsprechung unparteiisch und nichtdiskriminierend
ist;
h) zugängliche und zweckdienliche Verfahren entwickeln, die den Übergang
von einem Status zum anderen erleichtern und Migranten über ihre Rechte und
Pflichten informieren, um zu vermeiden, dass sie im Zielland in einen
irregulären Status geraten, die Unsicherheit in Bezug auf den Status und die
damit verbundenen Verwundbarkeiten zu mindern sowie individuelle Statusprüfungen
für Migranten zu ermöglichen, auch für diejenigen, die ihren regulären Status
verloren haben, ohne dass sie eine willkürliche Ausweisung befürchten
müssen;
i) aufbauend auf bestehenden Verfahrensweisen Migranten mit
irregulärem Status auf Einzelfallbasis und mit klaren und transparenten
Kriterien den Zugang zu einer individuellen Prüfung, die zu einem regulären
Status führen kann, erleichtern, insbesondere in Fällen, in denen Kinder,
Jugendliche und Familien betroffen sind, als Option, um prekäre Situationen zu
mindern sowie Staaten zu ermöglichen, sich ein besseres Wissen über die
ansässige Bevölkerung zu verschaffen;
j) konkrete Unterstützungsmaßnahmen
treffen, um sicherzustellen, dass Migranten, die in Transit- und Zielländern in
Krisensituationen geraten sind, Zugang zu konsularischem Schutz und humanitärer
Hilfe haben, so auch durch Erleichterung der grenzübergreifenden und breiteren
internationalen Zusammenarbeit und Berücksichtigung von Migrantengruppen bei der
Krisenvorsorge, bei Notfallmaßnahmen und bei der Krisennachsorge;
k) lokale
Behörden und relevante Interessenträger an der Identifizierung, Weiterverweisung
und Unterstützung von Migranten, die sich in einer prekären Situation befinden,
beteiligen, einschließlich durch Vereinbarungen mit nationalen
Schutzeinrichtungen und Anbietern von rechtlicher Unterstützung und Diensten
sowie die Inanspruchnahme mobiler Einsatzteams, wo diese bestehen;
l)
nationale Strategien und Programme zur Verbesserung der nationalen Maßnahmen
entwickeln, die den Bedürfnissen von Migranten in prekären Situationen Rechnung
tragen, und dabei die einschlägigen Empfehlungen der von der Globalen Gruppe für
Migrationsfragen herausgegebenen Principles and Guidelines, supported by
practical guidance, on the human rights protection of migrants in vulnerable
situations (Grundsätze und Leitlinien, gestützt auf praktische Anleitung, über
den Schutz der Menschenrechte von Migranten in prekären Situationen)
berücksichtigen.
Ziel 8: Rettung von Menschenleben und Festlegung
koordinierter internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten
24.
Wir verpflichten uns zur internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel, durch
einzelne oder gemeinsame Such- und Rettungseinsätze und durch standardisierte
Sammlung und Austausch einschlägiger Informationen Menschenleben zu retten und
den Tod und die Verletzung von Migranten zu verhindern, in kollektiver
Verantwortung für den Schutz des Lebens aller Migranten und im Einklang mit dem
Völkerrecht. Wir verpflichten uns ferner, die Toten oder Vermissten zu
identifizieren und die Kommunikation mit den betroffenen Familien zu
erleichtern.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den
folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Verfahren und Vereinbarungen für
die Suche und Rettung von Migranten erarbeiten, deren primäres Ziel es ist, das
Recht von Migranten auf Leben zu schützen, und die das Verbot der
Kollektivausweisung aufrechterhalten, ordnungsgemäße Verfahren und
Einzelprüfungen garantieren, Aufnahme- und Hilfskapazitäten verbessern und
sicherstellen, dass die Bereitstellung von Hilfe aus rein humanitären Gründen
nicht als rechtswidrig erachtet wird;
b) die Auswirkungen migrationsbezogener
Politik und Gesetzgebung überprüfen, um sicherzustellen, dass diese nicht das
Risiko des Verschwindens von Migranten erhöhen oder hervorrufen, unter anderem
indem die gefährlichen Migrationsrouten ermittelt werden, mit anderen Staaten
sowie relevanten Interessenträgern und internationalen Organisationen
zusammengearbeitet wird, um die kontextuellen Risiken zu erkennen, und
entsprechende Mechanismen zur Verhinderung solcher Situationen und zur Reaktion
darauf geschaffen werden, mit besonderer Aufmerksamkeit auf Kindern,
insbesondere unbegleiteten oder von ihren Familien getrennten Kindern;
c)
Migranten ermöglichen, unverzüglich mit ihren Familien Kontakt aufzunehmen und
ihnen mitzuteilen, dass sie am Leben sind, indem ihnen entlang der Routen und an
ihren Zielorten, einschließlich an Orten, wo sie in Gewahrsam gehalten werden,
Zugang zu Kommunikationsmitteln sowie zu konsularischen Vertretungen, lokalen
Behörden und Organisationen, die bei der Kontaktaufnahme zur Familie
Hilfestellung leisten können, verschafft wird, insbesondere in Fällen, in denen
unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder und Jugendliche betroffen
sind;
d) grenzüberschreitende Koordinierungskanäle einrichten, einschließlich
im Wege konsularischer Zusammenarbeit, und Kontaktstellen benennen, an die sich
Familien auf der Suche nach vermissten Migranten wenden können, um über den
Stand der Suche auf dem Laufenden gehalten zu werden, bei gleichzeitiger Wahrung
des Rechts auf Privatheit und Schutz personenbezogener Daten;
e) Daten in
Bezug auf Leichen sammeln, zentralisieren und systematisieren und die
Rückverfolgbarkeit nach der Bestattung im Einklang mit international anerkannten
forensischen Standards sicherstellen sowie Koordinierungskanäle auf
grenzüberschreitender Ebene einrichten, um die Identifizierung der Leichen und
die Bereitstellung von Informationen für die Familien zu erleichtern;
f)
alles tun, einschließlich durch internationale Zusammenarbeit, um die
sterblichen Überreste von Migranten zu bergen, zu identifizieren und in ihre
Herkunftsländer zurückzuführen, entsprechend den Wünschen der trauernden
Familien, und im Falle nicht identifizierter Personen die Identifizierung und
nachfolgende Bergung der sterblichen Überreste erleichtern, wobei wir
sicherstellen, dass die Überreste in einer würdigen, respektvollen und
angemessenen Weise behandelt werden.
Ziel 9: Verstärkung der
grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten
25. Wir
verpflichten uns, die gemeinsamen Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung
der Schleusung von Migranten zu intensivieren, indem wir die Kapazitäten und die
internationale Zusammenarbeit zur Prävention, Untersuchung, strafrechtlichen
Verfolgung und Bestrafung der Schleusung von Migranten verstärken, mit dem Ziel,
der Straflosigkeit der Schleusernetzwerke ein Ende zu bereiten. Wir verpflichten
uns ferner, zu gewährleisten, dass Migranten nicht strafrechtlich dafür verfolgt
werden können, dass sie Gegenstand der Schleusung waren, ungeachtet einer
potenziellen strafrechtlichen Verfolgung wegen anderer Verstöße gegen nationales
Recht. Wir verpflichten uns außerdem, geschleuste Migranten zu identifizieren,
um ihre Menschenrechte zu schützen, und dabei die besonderen Bedürfnisse von
Frauen und Kindern zu berücksichtigen und insbesondere diejenigen Migranten, die
unter erschwerenden Umständen geschleust wurden, zu unterstützen, im Einklang
mit dem Völkerrecht.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus
den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Ratifikation des
Protokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg
zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität, den Beitritt zu diesem Protokoll und seine
Durchführung fördern;
b) über grenzüberschreitende, regionale und bilaterale
Mechanismen einschlägige Informationen und erkennungsdienstliche Daten über
Schleuserrouten, Modus Operandi und Finanztransaktionen von Schleusernetzwerken
und die Gefahren, denen geschleuste Migranten ausgesetzt sind, sowie andere
Daten austauschen, um die Schleusernetzwerke zu zerschlagen und gemeinsame
Abwehrmaßnahmen zu verbessern;
c) geschlechtersensible und kindergerechte
Protokolle für die Kooperation entlang der Migrationsrouten erarbeiten, in denen
Schritt für Schritt Maßnahmen zur adäquaten Identifizierung und Unterstützung
geschleuster Migranten aufgeführt sind, im Einklang mit dem Völkerrecht, sowie
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und
Nachrichtendiensten erleichtern, um die Schleusung von Migranten zu verhüten und
zu bekämpfen und so die Straflosigkeit für Schleuser zu beenden und irreguläre
Migration zu verhindern, und dabei gleichzeitig sicherstellen, dass bei allen
Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleusung die Menschenrechte in vollem Umfang
geachtet werden;
d) im Einklang mit dem Völkerrecht die erforderlichen
gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen treffen, um die Schleusung von
Migranten, wenn vorsätzlich und zur Erlangung eines finanziellen oder sonstigen
materiellen Vorteils begangen, als Straftat zu umschreiben, und für Schleusung
von Migranten unter erschwerenden Umständen höhere Strafen vorsehen;
e)
einschlägige Politiken und Verfahren konzipieren, überprüfen oder ändern, um
zwischen den Straftatbeständen der Schleusung von Migranten und des
Menschenhandels mittels der korrekten Definitionen und Anwendung
unterschiedlicher Maßnahmen gegen diese separaten Verbrechen zu unterscheiden,
bei gleichzeitiger Anerkennung dessen, dass geschleuste Migranten auch Opfer von
Menschenhandel werden können und daher geeigneten Schutz und Hilfe
benötigen;
f) in Partnerschaft mit anderen Staaten und relevanten
Interessenträgern Maßnahmen zur Prävention der Schleusung von Migranten entlang
des Migrationszyklus ergreifen, unter anderem durch Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Entwicklung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Justiz sowie der
Ausbildung und des Aufbaus technischer Kapazitäten auf nationaler und regionaler
Ebene, mit besonderem Augenmerk auf den geografischen Gebieten, in denen die
irreguläre Migration systematisch ihren Ursprung hat.
Ziel 10: Prävention,
Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen
Migration
26. Wir verpflichten uns, gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen
zu treffen, um Menschenhandel im Kontext internationaler Migration zu verhüten,
zu bekämpfen und zu beseitigen, indem wir die Kapazitäten und die internationale
Zusammenarbeit zur Untersuchung, strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung von
Menschenhandel verstärken, der Nachfrage entgegenwirken, die eine zu
Menschenhandel führende Ausbeutung fördert, und der Straflosigkeit für
Menschenhändlernetzwerke ein Ende setzen. Wir verpflichten uns ferner, die
Identifizierung, den Schutz und die Unterstützung von Migranten, die Opfer von
Menschenhandel geworden sind, zu verbessern und dabei Frauen und Kindern
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen,
werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die
Ratifikation des Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des
Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,
den Beitritt zu diesem Protokoll und seine Durchführung fördern;
b) die
Umsetzung des Weltaktionsplans der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des
Menschenhandels fördern und bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und
regionaler Politiken und Maßnahmen gegen den Menschenhandel die einschlägigen
Empfehlungen des vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC) entwickelten Toolkit to Combat Trafficking in
Persons (Instrumentarium zur Bekämpfung des Menschenhandels) und anderer
einschlägiger Dokumente des UNODC berücksichtigen;
c) die Routen irregulärer
Migration, die von Menschenhändlernetzwerken zum Zweck der Anwerbung und
Viktimisierung geschleuster oder irregulärer Migranten ausgenutzt werden können,
überwachen, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit bei der Prävention und Untersuchung
von Menschenhandel und der strafrechtlichen Verfolgung der Tatverantwortlichen
sowie bei der Identifizierung, dem Schutz und der Unterstützung der Opfer von
Menschenhandel auf bilateraler, regionaler und Regionen übergreifender Ebene zu
verstärken;
d) über transnationale und regionale Mechanismen einschlägige
Informationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse austauschen,
einschließlich über den Modus Operandi, die Geschäftsmodelle und die
Bedingungen, die Menschenhändlernetzwerke antreiben, die Zusammenarbeit zwischen
allen zuständigen Akteuren, darunter Zentralstellen für Geldwäschemeldungen und
Finanztransaktionsuntersuchungen („financial intelligence units“),
Regulierungsbehörden und Finanzinstitutionen verstärken, um die mit
Menschenhandel zusammenhängenden Finanzströme zu ermitteln und zu unterbinden,
und die justizielle Zusammenarbeit und Durchsetzung verbessern, um Rechenschaft
zu gewährleisten und die Straflosigkeit zu beenden;
e) Maßnahmen anwenden,
die den besonderen Verwundbarkeiten von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen, die
Menschenhandel und anderen Formen der Ausbeutung unterworfen wurden oder davon
bedroht sind, ungeachtet ihres Migrationsstatus Rechnung tragen, indem ihnen der
Zugang zur Justiz erleichtert und eine sichere Anzeigenerstattung ohne Furcht
vor Freiheitsentzug, Abschiebung oder Bestrafung ermöglicht wird, der
Schwerpunkt auf Prävention, Identifizierung, angemessenen Schutz und
Unterstützung gelegt wird und gegen spezifische Formen von Missbrauch und
Ausbeutung vorgegangen wird;
f) sicherstellen, dass der Begriff des
Menschenhandels, der in den Rechtsvorschriften, in der Migrationspolitik und
-planung sowie in der strafrechtlichen Verfolgung verwendet wird, der
völkerrechtlichen Definition entspricht, damit zwischen den Straftatbeständen
des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten unterschieden wird;
g)
die Rechtsvorschriften und einschlägigen Verfahren stärken, um die
Strafverfolgung von Menschenhändlern zu verbessern, Migranten, die Opfer von
Menschenhandel sind, nicht wegen Straftaten in Verbindung mit Menschenhandel zu
kriminalisieren und sicherzustellen, dass das Opfer einen angemessenen Schutz
und eine angemessene Unterstützung erhält, an die nicht die Bedingung einer
Kooperation mit den Behörden gegen mutmaßliche Menschenhändler geknüpft
ist;
h) im Einklang mit dem Völkerrecht Migranten, die Opfer von
Menschenhandel geworden sind, Schutz und Unterstützung gewähren, beispielsweise
in Form von Maßnahmen zur körperlichen, seelischen und sozialen Genesung sowie
Maßnahmen, die ihnen in geeigneten Fällen ein vorübergehendes oder dauerhaftes
Bleiberecht im Zielland gestatten, und ihnen den Zugang zur Justiz,
einschließlich Wiedergutmachung und Entschädigung, ermöglichen;
i) nationale
und lokale Informationssysteme und Programme zur Sensibilisierung und Aufklärung
von Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitgebern, Beamten und Strafverfolgungspersonal
einrichten und die Kapazitäten zur Erkennung von Anzeichen von Menschenhandel,
wie etwa Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit, in den Herkunfts-, Transit- und
Zielländern verstärken;
j) in Partnerschaft mit relevanten Interessenträgern
in Kampagnen zur Sensibilisierung von Migranten sowie Migrationswilligen für die
Risiken und Gefahren des Menschenhandels investieren und sie darüber
informieren, wie Menschenhandelsaktivitäten verhindert und angezeigt werden
können.
Ziel 11: Integriertes, sicheres und koordiniertes
Grenzmanagement
27. Wir verpflichten uns, das Management unserer nationalen
Grenzen zu koordinieren, die bilaterale und regionale Zusammenarbeit zu fördern,
die Sicherheit der Staaten, Gemeinschaften und Migranten zu gewährleisten,
sichere und reguläre Grenzübertritte zu ermöglichen und gleichzeitig irreguläre
Migration zu verhindern. Wir verpflichten uns ferner, eine
Grenzmanagementpolitik durchzuführen, die die nationale Souveränität, die
Rechtsstaatlichkeit, die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die
Menschenrechte aller Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus achtet und
nichtdiskriminierend, geschlechtersensibel und kindergerecht ist.
Um diese
Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen.
Wir werden
a) unter Berücksichtigung der besonderen Situation der
Transitländer die internationale, regionale und Regionen übergreifende
Zusammenarbeit im Grenzmanagement bei der ordnungsgemäßen Identifizierung, der
raschen und effizienten Weiterverweisung, der Unterstützung und dem angemessenen
Schutz von Migranten in prekären Situationen an oder in der Nähe von
internationalen Grenzen verbessern, unter Einhaltung der internationalen
Menschenrechtsnormen, und zu diesem Zweck einen Gesamtregierungsansatz
verfolgen, gemeinsame grenzübergreifende Trainings durchführen und
Kapazitätsaufbaumaßnahmen fördern;
b) geeignete Strukturen und Mechanismen
für ein effektives integriertes Grenzmanagement schaffen und zu diesem Zweck für
umfassende und effiziente Grenzübertrittsverfahren sorgen, einschließlich durch
Vorabkontrollen ankommender Personen, Vorabübermittlung von
Passagierinformationen durch Beförderungsunternehmen und Nutzung der
Informations- und Kommunikationstechnologien, und dabei den Grundsatz der
Nichtdiskriminierung wahren, das Recht auf Privatheit achten und
personenbezogene Daten schützen;
c) die einschlägigen nationalen Verfahren
der Grenzkontrolle, der Einzelprüfung und der Befragung überprüfen und
revidieren, um zu gewährleisten, dass die Verfahren an internationalen Grenzen
ordnungsgemäß ablaufen und dass alle Migranten im Einklang mit den
internationalen Menschenrechtsnormen behandelt werden, einschließlich in
Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen relevanten
Interessenträgern;
d) Vereinbarungen zur technischen Zusammenarbeit
erarbeiten, die es Staaten ermöglichen, Ressourcen, Ausrüstungen und sonstige
technische Hilfe zur Stärkung des Grenzmanagements anzufordern und anzubieten,
insbesondere bei Such- und Rettungseinsätzen sowie in anderen
Notfallsituationen;
e) im Einklang mit dem Völkerrecht sicherstellen, dass
Kinderschutzbehörden unverzüglich informiert und angewiesen werden, sich an
Verfahren zur Feststellung des Kindeswohls zu beteiligen, sobald ein
unbegleitetes oder von seiner Familie getrenntes Kind eine internationale Grenze
überschreitet, was die Schulung von Grenzbeamten im Umgang mit den Rechten des
Kindes und mit kindergerechten Verfahren einschließt, wie etwa Verfahren zur
Prävention von Familientrennungen oder zur Zusammenführung getrennter
Familien;
f) die einschlägigen Gesetze und Vorschriften überprüfen und
revidieren, um festzustellen, ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf
irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt sind, und wenn ja,
sicherzustellen, dass die Sanktionen verhältnismäßig, ausgewogen und
nichtdiskriminierend sind und in vollem Umfang rechtsstaatlichen Verfahren und
anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechen;
g) die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nachbarstaaten und anderen Staaten
im Zusammenhang mit der Behandlung von Menschen, die internationale Grenzen
überschreiten oder zu überschreiten versuchen, verbessern, einschließlich durch
Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen der vom Hohen
Kommissariat
der Vereinten Nationen für Menschenrechte herausgegebenen
Recommended Principles and Guidelines on Human Rights at International Borders
(Empfohlene Grundsätze und Leitlinien zu Menschenrechten an internationalen
Grenzen) bei der Ermittlung bewährter Verfahren.
Ziel 12: Stärkung der
Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung
einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung
28. Wir
verpflichten uns, im Einklang mit dem Völkerrecht die Rechtssicherheit und
Planbarkeit der Migrationsverfahren zu erhöhen, indem wir effektive und
menschenrechtsbasierte Mechanismen für die adäquate und zeitnahe Prüfung und
Einzelbeurteilung aller Migranten entwickeln und stärken, zu dem Zweck,
geeignete Weiterverweisungsverfahren festzulegen und den Zugang zu ihnen zu
erleichtern.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den
folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Transparenz von
Migrationsverfahren und den Zugang zu ihnen verbessern und zu diesem Zweck über
die Voraussetzungen für Einreise, Aufnahme, Aufenthalt, Arbeit, Studium oder
andere Tätigkeiten informieren und Technologien zur Vereinfachung der
Antragsverfahren einführen, um unnötige Verzögerungen und Kosten für die Staaten
und Migranten zu vermeiden;
b) intraregionale und Regionen übergreifende
menschenrechtsbasierte und traumasensible Spezialausbildungen für Ersthelfer und
Beamte entwickeln und durchführen, einschließlich für Strafverfolgungsbehörden,
Grenzbeamte, konsularische Vertretungen und Justizbehörden, um die
Identifizierung und Weiterleitung sowie die angemessene Unterstützung und
kultursensible Beratung von Opfern von Menschenhandel, Migranten in prekären
Situationen, einschließlich Kindern, insbesondere unbegleiteten und von ihren
Familien getrennten Kindern, sowie von Personen, die von irgendeiner Form von
Ausbeutung und Missbrauch im Zusammenhang mit der Schleusung von Migranten unter
erschwerenden Umständen betroffen sind, zu erleichtern und
vereinheitlichen;
c) geschlechtersensible und kindergerechte
Weiterverweisungsmechanismen einrichten, einschließlich verbesserter
Prüfmaßnahmen und Einzelbeurteilungen an den Grenzen und ersten Ankunftsorten,
und dabei standardisierte Verfahren anwenden, die in Abstimmung mit lokalen
Behörden, nationalen Menschenrechtsinstitutionen,
internationalen
Organisationen und der Zivilgesellschaft entwickelt wurden;
d) sicherstellen,
dass die Identität von Kindermigranten am ersten Ankunftsort in Transit- und
Zielländern unverzüglich festgestellt wird und unbegleitete oder von ihren
Familien getrennte Kinder zügig an Kinderschutzbehörden und andere zuständige
Stellen weiterverwiesen werden und einen kompetenten und unparteiischen Vormund
zugewiesen bekommen, dass die Einheit der Familie geschützt wird und dass jede
Person, die rechtmäßig behauptet, ein Kind zu sein, als solches behandelt wird,
es sei denn, eine multidisziplinäre, unabhängige und kindergerechte
Altersprüfung kommt zu einem anderen Schluss;
e) sicherstellen, dass im
Kontext gemischter Flucht- und Migrationsbewegungen einschlägige Informationen
über Rechte und Pflichten gemäß der innerstaatlichen Gesetze und Verfahren,
einschließlich über Einreise- und Aufenthaltsbedingungen, verfügbare Formen des
Schutzes sowie Möglichkeiten der Rückkehr und Wiedereingliederung, auf
angemessene, schnelle und wirksame Weise vermittelt werden und zugänglich
sind.
Ziel 13: Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und
Bemühung um Alternativen
29. Wir verpflichten uns, zu gewährleisten, dass
jegliche Freiheitsentziehung im Kontext der internationalen Migration einem
rechtsstaatlichen Verfahren folgt, nicht willkürlich ist, auf der Grundlage des
Gesetzes, der Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit und einer Einzelprüfung
erfolgt, von entsprechend befugtem Personal vorgenommen wird und von möglichst
kurzer Dauer ist, ungeachtet dessen, ob die Freiheitsentziehung bei der
Einreise, beim Transit oder beim Rückkehrverfahren stattfindet und an welchem
Ort sie erfolgt. Wir verpflichten uns ferner, nicht freiheitsentziehenden
Alternativen, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, den Vorzug zu geben
und einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen, bei dem die Entziehung
der Freiheit von Migranten nur als letztes Mittel eingesetzt wird.
Um diese
Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen.
Wir werden
a) mittels bestehender relevanter Menschenrechtsmechanismen die
unabhängige Überwachung der Freiheitsentziehung bei Migranten verbessern und
dabei gewährleisten, dass sie nur als letztes Mittel eingesetzt wird, dass keine
Menschenrechtsverletzungen begangen werden und dass Staaten Alternativen zur
Freiheitsentziehung fördern, umsetzen und ausbauen, vorzugsweise nicht
freiheitsentziehende Maßnahmen und Regelungen für die Betreuung in der
Gemeinschaft, insbesondere im Falle von Familien und Kindern;
b) ein
umfassendes Repositorium zur Verbreitung bewährter Verfahrensweisen für
menschenrechtsbasierte Alternativen zur Freiheitsentziehung im Kontext
internationaler Migration aufbauen, so auch indem regelmäßige Austausche und die
Entwicklung von Initiativen auf der Grundlage erfolgreicher Verfahrensweisen
zwischen Staaten und relevanten Interessenträgern erleichtert werden;
c) die
einschlägige Gesetzgebung, Politik und Praxis betreffend die Entziehung der
Freiheit von Migranten überprüfen und revidieren, um sicherzustellen, dass keine
willkürliche Freiheitsentziehung stattfindet, dass Entscheidungen zur
Freiheitsentziehung auf der Grundlage des Gesetzes erfolgen, verhältnismäßig
sind, einen rechtmäßigen Zweck erfüllen und auf Einzelfallbasis und unter voller
Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren und Verfahrensgarantien erfolgen und dass
die Freiheitsentziehung weder dem Zweck der Abschreckung dient noch als eine
Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eingesetzt wird,
im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen;
d) allen Migranten,
denen in Transit- und Zielländern die Freiheit entzogen wird oder werden könnte,
Zugang zur Justiz gewähren, unter anderem indem der Zugang zu einer kostenlosen
oder bezahlbaren qualifizierten und unabhängigen Rechtsberatung und -hilfe sowie
der Zugang zu Informationen und dem Recht auf ordnungsgemäße Prüfung einer
Anordnung zur Freiheitsentziehung erleichtert werden;
e) gewährleisten, dass
alle in Gewahrsam befindlichen Migranten in einer ihnen verständlichen Sprache
eine Begründung für den Entzug ihrer Freiheit erhalten, und ihnen die Ausübung
ihrer Rechte ermöglichen, einschließlich des Rechts, unverzüglich mit der
entsprechenden konsularischen oder diplomatischen Vertretung, Rechtsvertretern
und Familienangehörigen zu kommunizieren, im Einklang mit dem Völkerrecht und
rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien;
f) die negativen und potenziell
anhaltenden Auswirkungen einer Freiheitsentziehung bei Migranten verringern,
indem ordnungsgemäße Verfahren und Verhältnismäßigkeit garantiert werden sowie
gewährleistet wird, dass die Freiheitsentziehung von minimaler Dauer ist, die
körperliche und geistig-seelische Unversehrtheit gewahrt bleibt und mindestens
der Zugang zu Nahrung, medizinischer Grundversorgung, rechtlicher Orientierung
und Unterstützung und Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine
angemessene Unterbringung gewährleistet ist, im Einklang mit den internationalen
Menschenrechtsnormen;
g) sicherstellen, dass alle staatlichen Behörden und
privaten Akteure, die ordnungsgemäß befugt sind, Migranten in Gewahrsam zu
nehmen und zu halten, dies auf eine menschenrechtskonforme Weise tun, dass sie
in Nichtdiskriminierung und Prävention willkürlicher Festnahme und
Freiheitsentziehung im Kontext internationaler Migration geschult sind und dass
sie für Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe zur Rechenschaft gezogen
werden;
h) jederzeit die Rechte und das Wohl des Kindes ungeachtet seines
Migrationsstatus schützen und achten und zu diesem Zweck sicherstellen, dass
eine Reihe gangbarer Alternativen zur Freiheitsentziehung zur Verfügung stehen
und genutzt werden können, vorzugsweise Regelungen für die Betreuung in der
Gemeinschaft, die den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung gewährleisten
und das Recht auf Familienleben und die Einheit der Familie achten, und uns
dafür einsetzen, dass die Praxis der Freiheitsentziehung bei Kindern im Kontext
internationaler Migration beendet wird.
Ziel 14: Verbesserung des
konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im
gesamten Migrationszyklus
30. Wir verpflichten uns, den konsularischen Schutz
und die konsularische Hilfe für unsere Staatsangehörigen im Ausland sowie die
konsularische Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu verstärken, um die Rechte
und Interessen aller Migranten zu jeder Zeit besser zu schützen, und aufbauend
auf den Funktionen konsularischer Vertretungen die Interaktionen zwischen
Migranten und den staatlichen Behörden der Herkunfts-, Transit- und Zielländer
zu verbessern, im Einklang mit dem Völkerrecht.
Um diese Verpflichtung zu
verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a)
dabei zusammenarbeiten, konsularische Kapazitäten aufzubauen, Konsularbeamte zu
schulen und Regelungen für die kollektive Bereitstellung konsularischer Dienste
zu fördern, wenn einzelne Staaten nicht über die Kapazitäten verfügen,
einschließlich durch Bereitstellung technischer Hilfe, und bilaterale oder
regionale Vereinbarungen zu verschiedenen Aspekten der konsularischen
Zusammenarbeit erarbeiten;
b) zuständiges konsularisches Personal und
Personal von Einwanderungsbehörden an bestehenden globalen und regionalen
Migrationsforen beteiligen, um Informationen und bewährte Verfahrensweisen in
Fragen von gegenseitigem Interesse, die sich auf im Ausland befindliche
Bürgerinnen und Bürger beziehen, auszutauschen, und zur Gestaltung einer
umfassenden und auf nachweisbaren Fakten beruhenden Migrationspolitik
beitragen;
c) bilaterale oder regionale Abkommen schließen über konsularische
Hilfe und Vertretung an Orten, an denen Staaten ein Interesse an einer Stärkung
wirksamer konsularischer Dienste im Zusammenhang mit Migration haben, aber über
keine diplomatische oder konsularische Präsenz verfügen;
d) die
konsularischen Kapazitäten verstärken, um unsere Staatsangehörigen im Ausland,
die sich in prekären Situationen befinden, zu identifizieren, zu schützen und zu
unterstützen, unter anderem von Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen
oder -Verstößen Betroffene, Opfer von Verbrechen, Opfer von Menschenhandel,
Migranten, die unter erschwerenden Umständen geschleust wurden, sowie
Arbeitsmigranten, die im Prozess der Rekrutierung ausgebeutet wurden, und zu
diesem Zweck Konsularbeamten menschenrechtsbasierte, geschlechtersensible und
kindergerechte Vorgehensweisen vermitteln;
e) unseren Staatsangehörigen im
Ausland die Möglichkeit zur Registrierung im Herkunftsland geben, in enger
Zusammenarbeit mit konsularischen, nationalen und lokalen Behörden sowie
relevanten Migrantenorganisationen, damit Migranten in Notsituationen leichter
Informationen, Dienste und Hilfestellung erhalten können und Zugang zu
sachdienlichen und aktuellen Informationen haben, zum Beispiel durch die
Einrichtung telefonischer Beratungsdienste und die Konsolidierung nationaler
digitaler Datenbanken, wobei das Recht auf Privatheit gewahrt und
personenbezogene Daten geschützt werden;
f) unseren Staatsangehörigen
konsularische Unterstützung leisten, indem wir ihnen Rat erteilen, unter anderem
im Hinblick auf lokale Gesetze und Gebräuche, den Umgang mit Behörden,
finanzielle Inklusion und Geschäftsgründungen, und ihnen einschlägige Dokumente
wie Reiseausweise und konsularische Identitätsausweise ausstellen, die den
Zugang zu Diensten, Hilfe in Notsituationen, die Eröffnung eines Bankkontos und
den Zugang zu Rücküberweisungsstellen erleichtern können.
Ziel 15:
Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen
31. Wir
verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres
Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu
Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von
Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen,
dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf
umfassendere Leistungen haben; dabei ist sicherzustellen, dass jede
unterschiedliche Behandlung auf dem Gesetz beruht, verhältnismäßig ist und einen
rechtmäßigen Zweck verfolgt, im Einklang mit den internationalen
Menschenrechtsnormen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus
den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Gesetze erlassen und
Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei der Erbringung von Leistungen
keine Diskriminierung von Migranten aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des
Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen
Überzeugung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt,
einer Behinderung oder aus anderen Gründen stattfindet, ungeachtet der Fälle, in
denen eine unterschiedliche Leistungserbringung aufgrund des Migrationsstatus
zutreffen kann;
b) sicherstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen
Leistungserbringern und Einwanderungsbehörden nicht die prekäre Situation
irregulärer Migranten verschärft, indem ihr sicherer Zugang zu Grundleistungen
beeinträchtigt oder das Menschenrecht auf Privatheit, Freiheit und Sicherheit
der Person an Orten der Erbringung von Grundleistungen verletzt wird;
c)
ganzheitliche und leicht erreichbare Servicestellen auf lokaler Ebene einrichten
und stärken, die Migranten einschließen, einschlägige Informationen über
Grundleistungen in einer geschlechter- und behindertensensiblen sowie
kindergerechten Weise bereitstellen und einen sicheren Zugang dazu
ermöglichen;
d) unabhängige Institutionen auf nationaler oder lokaler Ebene,
wie etwa nationale Menschenrechtsorganisationen, zu dem Zweck einrichten oder
damit beauftragen, Beschwerden über Situationen, in denen der Zugang von
Migranten zu Grundleistungen systematisch verweigert oder behindert wird,
entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu verfolgen, den Zugang zu Rechtsbehelfen
zu erleichtern und auf eine Änderung in der Praxis hinzuwirken;
e) den
gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten im Rahmen der nationalen und lokalen
Gesundheitspolitik und -planung Rechnung tragen, indem beispielsweise die
Kapazitäten für die Leistungserbringung verstärkt werden, ein bezahlbarer und
nichtdiskriminierender Zugang gefördert wird, Kommunikationshindernisse abgebaut
werden und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in kultureller
Sensibilität geschult werden, um die körperliche und geistig-seelische
Gesundheit von Migranten und Gemeinschaften allgemein zu fördern, einschließlich
unter Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen des von der
Weltgesundheitsorganisation entwickelten Framework of Priorities and Guiding
Principles to Promote the Health of Refugees and Migrants (Rahmen der
Prioritäten und Leitprinzipien zur Förderung der Gesundheit von Flüchtlingen und
Migranten);
f) Migranten im Kindes- und Jugendalter eine inklusive und
gleichberechtigte hochwertige Bildung gewährleisten sowie den Zugang zu
Möglichkeiten des lebenslangen Lernens erleichtern, so auch indem die
Kapazitäten der Bildungssysteme verstärkt werden und ein nichtdiskriminierender
Zugang zu Programmen der frühkindlichen Erziehung, der formalen Schulbildung und
der informellen Bildung für Kinder, die keinen Zugang zum formalen
Bildungssystem haben, sowie zu einer Ausbildung am Arbeitsplatz, Berufs- und
Fachausbildung und Sprachunterricht erleichtert wird sowie Partnerschaften mit
allen Interessenträgern gefördert werden, die solche Vorhaben unterstützen
können.
Ziel 16: Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur
Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts
32.
Wir verpflichten uns, inklusive, von sozialem Zusammenhalt geprägte
Gesellschaften zu fördern, indem wir Migranten befähigen, zu aktiven Mitgliedern
der Gesellschaft zu werden, und das gegenseitige Engagement der
Aufnahmegesellschaft und der Migranten bei der Ausübung ihrer Rechte und
Pflichten zueinander fördern, einschließlich der Einhaltung der innerstaatlichen
Gesetze und der Achtung der Gebräuche des Ziellandes. Wir verpflichten uns
ferner, das Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaft zu stärken, indem wir
Ungleichheiten so weit wie möglich verringern, Polarisierung vermeiden und das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrationspolitik und die mit Migration
befassten Institutionen stärken, entsprechend der Erkenntnis, dass vollständig
integrierte Migranten besser in der Lage sind, zum Wohlstand beizutragen.
Um
diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen
schöpfen. Wir werden
a) den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die
Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten fördern und
zu diesem Zweck bewährte Verfahrensweisen im Bereich von Integrationspolitik,
-programmen und -tätigkeiten, einschließlich Wegen zur Förderung der Akzeptanz
von Vielfalt und der Erleichterung von sozialem Zusammenhalt und Inklusion,
austauschen und umsetzen;
b) umfassende und bedarfsabhängige Programme
einrichten, die vor der Abreise und nach der Ankunft über Rechte und Pflichten
informieren, grundlegende Sprachkenntnisse vermitteln sowie eine Orientierung
über die sozialen Normen und Gebräuche im Zielland umfassen können;
c)
nationale kurz-, mittel- und langfristige Politikziele zur gesellschaftlichen
Inklusion von Migranten entwickeln, insbesondere zur Eingliederung in den
Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung, Bildung, Nichtdiskriminierung und
Gesundheit, einschließlich durch die Förderung von Partnerschaften mit
relevanten Interessenträgern;
d) auf inklusive Arbeitsmärkte und eine
umfassende Teilhabe von Arbeitsmigranten in der formellen Wirtschaft
hinarbeiten, indem der Zugang zu einer menschenwürdigen Arbeit und
Beschäftigung, für die sie am besten qualifiziert sind, erleichtert wird, im
Einklang mit der Arbeitsmarktnachfrage und dem Qualifikationsangebot auf lokaler
und nationaler Ebene;
e) Arbeitsmigrantinnen stärken, indem
geschlechtsspezifische diskriminierende Hindernisse für die formelle
Beschäftigung beseitigt werden, das Recht auf Vereinigungsfreiheit gewährleistet
wird und der Zugang zu Grundleistungen erleichtert wird, mit dem Ziel, ihre
Führungsfähigkeiten zu fördern und ihre volle, freie und gleichberechtigte
Teilhabe in Gesellschaft und Wirtschaft zu garantieren;
f) auf lokaler Ebene
kommunale Zentren oder Programme zur Förderung der Teilhabe von Migranten in der
Aufnahmegesellschaft einrichten, in denen sich Migranten, Mitglieder der
örtlichen Gemeinschaft, Diasporaorganisationen, Migrantenverbände und lokale
Behörden an einem interkulturellen Dialog, dem Austausch von Geschichten,
Mentorenprogrammen und der Entwicklung geschäftlicher Beziehungen beteiligen,
die die Integrationsergebnisse verbessern und den gegenseitigen Respekt
fördern;
g) aus den Fertigkeiten und kulturellen und sprachlichen Kenntnissen
von Migranten und Aufnahmegemeinschaften Nutzen ziehen, indem Programme der
Peer-to-Peer-Ausbildung und geschlechtersensible, berufsausbildende und der
bürgerschaftlichen Integration dienende Kurse und Workshops entwickelt und
gefördert werden;
h) multikulturelle Aktivitäten durch Sport, Musik, Kunst,
kulinarische Feste, ehrenamtliches Engagement und andere soziale Veranstaltungen
unterstützen, die das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung der
Kulturen von Migranten und Zielgesellschaften fördern;
i) ein schulisches
Umfeld fördern, in dem Kindermigranten sich wohlfühlen und sicher sind und das
ihre Bestrebungen unterstützt, und zu diesem Zweck die Beziehungen innerhalb der
schulischen Gemeinschaft verbessern, faktengestützte Informationen über
Migration in die Lehrpläne aufnehmen und für Schulen mit einer hohen
Konzentration von Kindermigranten gezielte Mittel für Integrationsaktivitäten
bereitstellen, um die Achtung von Vielfalt und Inklusion zu fördern und alle
Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
Intoleranz, zu verhüten.
Ziel 17: Beseitigung aller Formen der
Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden
öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration
33. Wir
verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle
Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und
Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit
und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen
und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen
der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden
öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und
konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten
uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien
Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie
Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration
beiträgt.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den
folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Rechtsvorschriften erlassen,
umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten,
die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs-
und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die
sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren
sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu
leisten;
b) Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu
Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene
Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen,
die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im
Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen
werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht
auf freie Meinungsäußerung, zu wahren sind;
c) unter voller Achtung der
Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung
durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter
anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich
Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der
Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen
Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch
Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der
Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;
d) in Partnerschaft mit
nationalen Menschenrechtsinstitutionen Mechanismen schaffen, um die
Behördenpraxis der Erstellung von Migrantenprofilen aufgrund der Rasse, der
Ethnie oder der Religion sowie systematische Fälle von Intoleranz,
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und allen anderen mehrfachen und sich
überschneidenden Formen der Diskriminierung zu verhüten, aufzudecken und zu
bekämpfen, einschließlich durch Beobachtung und Veröffentlichung von
Trendanalysen, und einen Zugang zu wirksamen Beschwerde- und
Rechtsbehelfsmechanismen sicherstellen;
e) Migranten, insbesondere
Migrantinnen, Zugang zu nationalen und regionalen Beschwerde- und
Rechtsbehelfsmechanismen verschaffen, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht zu
fördern und staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit diskriminierenden
Handlungen und Bekundungen, die sich gegen Migranten und ihre Familien richten,
anzugehen;
f) Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den
Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der
Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven
Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu
beenden;
g) Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und
Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von
Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der
Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu
verhüten und Aktivitäten in lokalen Gemeinschaften zur Förderung der
gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschließlich im Rahmen von
Wahlkampagnen.
Ziel 18: Investition in Aus- und Weiterbildung und
Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen
und Kompetenzen
34. Wir verpflichten uns, in innovative Lösungen zu investieren, die die
gegenseitige Anerkennung der Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen von
Arbeitsmigranten auf allen Qualifikationsniveaus erleichtern und eine
bedarfsorientierte Aus- und Weiterbildung fördern, um die
Beschäftigungsfähigkeit von Migranten auf dem formalen
Arbeitsmarkt in den
Zielländern und nach ihrer Rückkehr in die Herkunftsländer zu optimieren und
eine menschenwürdige Arbeit für Arbeitsmigranten zu gewährleisten.
Um diese
Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen.
Wir werden
a) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Industrien Standards und
Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung ausländischer
Qualifikationsabschlüsse und nicht formal erworbener Fertigkeiten in
verschiedenen Sektoren erarbeiten, mit dem Ziel, weltweite Kompatibilität auf
der Grundlage bestehender Modelle und bewährter Verfahrensweisen zu
gewährleisten;
b) die Transparenz der Zertifizierungen und die Kompatibilität
nationaler Qualifikationsrahmen fördern, indem einheitliche Kriterien,
Indikatoren und Bewertungsparameter vereinbart und nationale Instrumente,
Register oder Institutionen zur Erstellung von Qualifikationsprofilen geschaffen
und gestärkt werden, um wirksame
und effiziente Verfahren für die
gegenseitige Anerkennung auf allen Qualifikationsniveaus zu erleichtern;
c)
bilaterale, regionale oder multilaterale Vereinbarungen zur gegenseitigen
Anerkennung schließen oder in andere Vereinbarungen, etwa in Vereinbarungen zur
Arbeitskräftemobilität oder Handelsabkommen, Anerkennungsklauseln aufnehmen, um
Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit in nationalen Systemen herzustellen, zum
Beispiel durch automatische oder gesteuerte Mechanismen zur gegenseitigen
Anerkennung;
d) Technologie und Digitalisierung einsetzen, um Fertigkeiten
auf der Grundlage formaler Zeugnisse sowie nicht formal erworbene Kompetenzen
und Berufserfahrung auf allen Qualifikationsniveaus umfassender zu bewerten und
gegenseitig anzuerkennen;
e) globale Kompetenzpartnerschaften zwischen
Ländern aufbauen, die die Ausbildungskapazitäten der nationalen Behörden und
relevanten Interessenträger, einschließlich des Privatsektors und der
Gewerkschaften, stärken und die Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften in den
Herkunftsländern und von Migranten in den
Zielländern fördern, mit dem Ziel,
die Auszubildenden für eine Beschäftigung auf den Arbeitsmärkten aller
teilnehmenden Länder zu qualifizieren;
f) interinstitutionelle Netzwerke und
Kooperationsprogramme für Partnerschaften zwischen dem Privatsektor und
Bildungseinrichtungen in den Herkunfts- und Zielländern fördern, um Migranten,
Gemeinwesen und teilnehmenden Partnern wechselseitig nutzbringende Möglichkeiten
der Aus- und Weiterbildung zu eröffnen, einschließlich auf der Grundlage der
bewährten Verfahren des im Rahmen des Globalen Forums für Migration und
Entwicklung entwickelten Business Mechanism (Mechanismus zur Einbindung der
Wirtschaft);
g) in Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern bilaterale
Partnerschaften eingehen und Programme durchführen, die die Vermittlung und
Verbreitung von Fertigkeiten und die berufliche Mobilität fördern, zum Beispiel
Studienaustauschprogramme, Stipendien, berufliche Austauschprogramme und
Praktikanten- oder Auszubildendenprogramme, die den daran Teilnehmenden nach
erfolgreichem Abschluss Möglichkeiten eröffnen, eine Beschäftigung zu suchen und
sich unternehmerisch zu betätigen;
h) mit dem Privatsektor und Arbeitgebern
zusammenarbeiten, um Migranten auf allen Qualifikationsniveaus leicht
zugängliche und geschlechtersensible Fern- oder Onlineprogramme zur Vermittlung
und Abstimmung von Qualifikationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich
einer frühzeitigen und berufsspezifischen Sprachausbildung,
Ausbildung am
Arbeitsplatz und Bereitstellung von Fortbildungsprogrammen, und so ihre
Beschäftigungsfähigkeit in Sektoren mit entsprechendem Arbeitskräftebedarf auf
der Grundlage des Wissens der jeweiligen Branche über die Arbeitsmarktdynamik zu
verbessern und insbesondere die wirtschaftliche Selbstbestimmung der Frauen zu
stärken;
i) die Fähigkeit von Arbeitsmigranten verbessern, von einem
Arbeitsplatz oder Arbeitgeber zu einem anderen zu wechseln, indem Dokumente zur
Anerkennung von am Arbeitsplatz oder durch Ausbildung erworbenen Fertigkeiten
bereitgestellt werden, um den Nutzen der Weiterqualifizierung zu
optimieren;
j) innovative Methoden zur gegenseitigen Anerkennung und zur
Bewertung formal und informell erworbener Fertigkeiten entwickeln und fördern,
einschließlich durch eine zeitige und ergänzende Ausbildung von Arbeitsuchenden,
Mentoring und Praktikumsprogramme, um bestehende Zeugnisse voll anzuerkennen und
Befähigungsnachweise zur Validierung neu erworbener Fertigkeiten
bereitzustellen;
k) Zeugnisüberprüfungsmechanismen einrichten und Migranten
darüber informieren, wie sie ihre Fertigkeiten und Qualifikationen vor ihrer
Abreise bewerten und anerkennen lassen können, einschließlich in
Rekrutierungsverfahren oder frühzeitig nach der Ankunft, um die
Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern;
l) zusammenarbeiten, um in
Partnerschaft mit den relevanten Interessenträgern Dokumentations- und
Informationsinstrumente zu fördern, die einen Überblick über die in den
Herkunfts-, Transit- und Zielländern anerkannten Zeugnisse, Fertigkeiten und
Qualifikationen einer Arbeitskraft geben und so Arbeitgeber in die Lage
versetzen, im Rahmen von Bewerbungsverfahren die Eignung von Arbeitsmigranten
einzuschätzen.
Ziel 19: Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten
und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern
beitragen können
35. Wir verpflichten uns, Migranten und Diasporas zu
befähigen, einen katalysatorischen Beitrag zur Entwicklung zu leisten, und die
Vorteile der Migration als Quelle für nachhaltige Entwicklung zu nutzen, in
Bekräftigung dessen, dass Migration eine multidimensionale Realität von hoher
Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und
Zielländer ist.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den
folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die vollständige und wirksame
Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von
Addis Abeba sicherstellen, indem die positiven Auswirkungen von Migration für
die Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung befördert und
verstärkt werden;
b) den Bereich Migration in die Entwicklungsplanung und
Sektorpolitik auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene
integrieren, unter Berücksichtigung vorhandener einschlägiger Richtlinien und
Empfehlungen, wie etwa des von der Globalen Gruppe für Migrationsfragen
herausgegebenen Handbuchs Mainstreaming
Migration into Development Planning:
A Handbook for Policymakers and Practicioners (Integration der Migration in die
Entwicklungsplanung: Handbuch für Verantwortliche in Politik und Praxis), um die
Politikkohärenz und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu
verstärken;
c) in die Erforschung der Wirkung investieren, die von den
nichtfinanziellen Beiträgen von Migranten und Diasporas zur nachhaltigen
Entwicklung in den Herkunfts- und Zielländern ausgeht, etwa von der Übertragung
von Kenntnissen und Fertigkeiten, sozialem und bürgerschaftlichem Engagement und
dem kulturellen Austausch, mit dem Ziel, eine faktengestützte Politik zu
entwickeln und die globalen Politikdiskussionen zu stärken;
d) die Beiträge
von Migranten und Diasporas zu ihren Herkunftsländern fördern, insbesondere
durch die Einrichtung oder Stärkung staatlicher Strukturen oder Mechanismen auf
allen Ebenen, zum Beispiel für die Diaspora zuständiger Büros oder
Anlaufstellen, diasporapolitischer Beiräte für Regierungen, um dem Potenzial von
Migranten und Diasporas bei der Gestaltung der Migrations- und
Entwicklungspolitik Rechnung zu tragen, und für die Diaspora zuständiger
Anlaufstellen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen;
e) gezielte
Förderprogramme und Finanzprodukte entwickeln, die Investitionen und die
unternehmerische Betätigung von Migranten und der Diaspora erleichtern, unter
anderem durch administrative und rechtliche Unterstützung bei der
Unternehmensgründung, Gewährung von Startkapital-Zuschüssen, Auflage von
Diaspora Anleihen, Diaspora-Entwicklungsfonds und Investitionsfonds und die
Veranstaltung spezieller Handelsmessen;
f) leicht zugängliche Informationen
und Orientierungshilfen bereitstellen, einschließlich über digitale Plattformen,
sowie maßgeschneiderte Mechanismen für ein koordiniertes und wirksames
finanzielles, freiwilliges oder philanthropisches Engagement von Migranten und
Diasporas, insbesondere bei humanitären Notsituationen in ihren
Herkunftsländern, auch unter Einbeziehung konsularischer Vertretungen;
g) die
politische Teilhabe und das politische Engagement von Migranten in ihren
Herkunftsländern ermöglichen, insbesondere bei Friedens- und
Aussöhnungsprozessen, bei Wahlen und politischen Reformen, zum Beispiel durch
die Einrichtung von Wahlregistern für Staatsangehörige im Ausland, und durch
parlamentarische Vertretung, im Einklang mit den innerstaatlichen
Rechtsvorschriften;
h) eine Migrationspolitik fördern, die den Nutzen der
Diasporas für die Herkunfts- und Zielländer und ihre Gemeinschaften optimiert,
indem mit minimalem Verwaltungsaufwand flexible Reise-, Arbeits- und
Investitionsregelungen ermöglicht werden, einschließlich durch Überprüfung und
Neufassung von Visums-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsbestimmungen,
soweit angezeigt;
i) mit anderen Staaten, dem Privatsektor und
Arbeitgeberorganisationen zusammenarbeiten, um Migranten und Diasporas die
Möglichkeit zu geben, insbesondere in hochgradig technischen und stark
nachgefragten Bereichen, einen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit in ihren
Heimatländern auszuüben und dort Wissen zu transferieren, ohne dadurch
zwangsläufig ihre Beschäftigung, ihren Aufenthaltsstatus oder ihre
Sozialleistungsansprüche zu verlieren;
j) Partnerschaften zwischen lokalen
Behörden, lokalen Gemeinschaften, dem Privatsektor, Diasporas, Heimatverbänden
und Migrantenorganisationen aufbauen, um den Transfer von Kenntnissen und
Fertigkeiten zwischen ihren Herkunfts- und Zielländern zu fördern,
einschließlich durch Erfassung der Diasporas und ihrer Fertigkeiten, und so die
Verbindung zwischen den Diasporas und ihren Herkunftsländern
aufrechtzuerhalten.
Ziel 20: Schaffung von Möglichkeiten für schnellere,
sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen
Inklusion von Migranten
36. Wir verpflichten uns, schnellere, sicherere und
kostengünstigere Rücküberweisungen zu fördern, indem wir die bestehenden
förderlichen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Wettbewerb,
Regulierung und Innovation auf dem Überweisungsmarkt ermöglichen,
weiterentwickeln und geschlechtersensible Programme und Instrumente
bereitstellen, die die finanzielle Inklusion von Migranten und ihren Familien
fördern. Wir verpflichten uns ferner, die transformative Wirkung von
Rücküberweisungen auf das Wohlergehen von Arbeitsmigranten und ihren Familien
sowie auf die nachhaltige Entwicklung der Länder zu optimieren, unter
Berücksichtigung dessen, dass Rücküberweisungen eine wichtige Quelle privaten
Kapitals darstellen und nicht mit anderen internationalen Finanzströmen wie
ausländischen Direktinvestitionen, öffentlicher Entwicklungshilfe oder anderen
öffentlichen Quellen der Entwicklungsfinanzierung gleichgesetzt werden
können.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden
Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) einen Fahrplan erstellen, um bis 2030 im
Einklang mit Ziel 10.c der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung die
Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent
zu senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent zu
beseitigen;
b) den von den Vereinten Nationen verkündeten Internationalen Tag
der Heimatüberweisungen an Familienangehörige und das vom Internationalen Fonds
für landwirtschaftliche Entwicklung organisierte Globale Forum für
Rücküberweisungen, Investition und Entwicklung als wichtige Plattform zur
Bildung und Stärkung von Partnerschaften für innovative Lösungen für
kostengünstigere, schnellere und sicherere Rücküberweisungen mit allen
relevanten Interessenträgern fördern und unterstützen;
c) die Vorschriften
für den Überweisungsmarkt harmonisieren und die Interoperabilität der
Überweisungsinfrastruktur entlang der Korridore verbessern, indem sichergestellt
wird, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen und Geldwäsche
die Rücküberweisungen von Migranten nicht durch unangemessene, exzessive oder
diskriminierende Politikvorgaben behindern;
d) politische und regulatorische
Rahmenbedingungen schaffen, die einen wettbewerbsfähigen und innovativen
Überweisungsmarkt fördern, ungerechtfertigte Hindernisse für
Überweisungsdienstleister, die keine Banken sind, beim Zugang zur
Zahlungsverkehrsinfrastruktur beseitigen, Steuerbefreiungen oder -anreize in
Bezug
auf Rücküberweisungen anwenden, den Marktzugang für unterschiedliche
Dienstleister fördern, dem Privatsektor Anreize zur Erweiterung des Angebots an
Überweisungsdiensten verschaffen und die Sicherheit und Planbarkeit von
Transaktionen mit geringem Wert verbessern, unter Berücksichtigung von Fragen im
Zusammenhang mit dem Abbau von Risiken, und in Konsultation mit
Überweisungsdienstleistern und Finanzaufsichtsbehörden eine Methodologie zur
Unterscheidung von Rücküberweisungen und illegalen Geldströmen entwickeln;
e)
innovative technologische Lösungen für Rücküberweisungen entwickeln, zum
Beispiel mobile Zahlungen, digitale Instrumente oder Online-Banking, um Kosten
zu senken, die Geschwindigkeit und die Sicherheit zu erhöhen, mehr Überweisungen
über reguläre Kanäle zu ermöglichen und geschlechtersensible Distributionswege
für unterversorgte Bevölkerungsgruppen zu öffnen, insbesondere für Menschen in
ländlichen Gebieten, Menschen mit niedrigem Alphabetisierungsniveau und Menschen
mit Behinderungen;
f) leicht zugängliche Informationen über
Überweisungskosten nach Dienstleister und Überweisungsweg bereitstellen, zum
Beispiel über Preisvergleich-Websites, um die Transparenz und den Wettbewerb auf
dem Überweisungsmarkt zu erhöhen und die finanzielle Kompetenz und Inklusion von
Migranten und ihren Familien durch Ausbildung und Schulung zu fördern;
g)
Programme und Instrumente entwickeln, um Investitionen von Überweisungsabsendern
in lokale Entwicklung und unternehmerische Tätigkeit in den Herkunftsländern zu
fördern, zum Beispiel durch Beihilfemechanismen, kommunale Anleihen und
Partnerschaften mit Heimatverbänden, mit dem Ziel, das transformative Potenzial
von Rücküberweisungen über die einzelnen Haushalte von Arbeitsmigranten aller
Qualifikationsniveaus hinaus zu erhöhen;
h) Migrantinnen in die Lage
versetzen, eine finanzielle Allgemeinbildung zu erlangen, Zugang zu formalen
Systemen für den Überweisungsverkehr zu erhalten, ein Bankkonto zu eröffnen und
finanzielle Vermögenswerte, Investitionen und Geschäfte zu besitzen und zu
lenken, und auf diese Weise geschlechtsspezifische Ungleichheiten bekämpfen und
die aktive Teilhabe von Migrantinnen an der Wirtschaft fördern;
i) für
Migranten, einschließlich einkommensschwacher und von Frauen geführter
Haushalte, Banklösungen und Finanzinstrumente bereitstellen und in
Zusammenarbeit mit dem Bankensektor entwickeln, zum Beispiel Bankkonten, die
direkte Einzahlungen von Arbeitgebern ermöglichen, Sparkonten, Darlehen und
Kredite.
Ziel 21: Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und
würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen
Reintegration
37. Wir verpflichten uns, eine sichere und würdevolle Rückkehr
und Wiederaufnahme zu ermöglichen und diesbezüglich zusammenzuarbeiten und
ordnungsgemäße Verfahren, Einzelprüfungen und effektiven Rechtsschutz zu
gewährleisten, indem wir im Einklang mit unseren internationalen
menschenrechtlichen Verpflichtungen das Verbot der kollektiven Ausweisung und
der Rückführung von Migranten aufrechterhalten, wenn eine reale und
vorhersehbare Gefahr von Tod, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und
erniedrigender Behandlung oder Strafe oder anderer nicht wiedergutzumachender
Schädigung besteht. Wir verpflichten uns ferner, zu gewährleisten, dass unsere
Staatsangehörigen ordnungsgemäß empfangen und wiederaufgenommen werden, unter
voller Achtung des Menschenrechts auf Rückkehr in das eigene Land und der
Verpflichtung der Staaten, ihre eigenen Staatsangehörigen
wiederaufzunehmen.
Wir verpflichten uns außerdem, förderliche Bedingungen für persönliche
Sicherheit, wirtschaftliche Stärkung, Inklusion und sozialen Zusammenhalt in
Gemeinschaften zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Reintegration von
Migranten nach ihrer Rückkehr in ihre Herkunftsländer nachhaltig ist.
Um
diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen
schöpfen. Wir werden
a) bilaterale, regionale und multilaterale
Kooperationsrahmen und -vereinbarungen, einschließlich
Wiederaufnahmevereinbarungen, ausarbeiten und umsetzen, die gewährleisten, dass
die Rückkehr von Migranten in ihr eigenes Land und ihre Wiederaufnahme in
Sicherheit und Würde sowie unter voller Einhaltung der internationalen
Menschenrechtsnormen, einschließlich der Rechte des Kindes, erfolgt, und werden
zu diesem Zweck klare und einvernehmliche Verfahren festlegen, die
Verfahrensgarantien wahren, Einzelprüfungen und Rechtssicherheit gewährleisten,
und sicherstellen, dass diese Verfahren auch Regelungen enthalten, die eine
nachhaltige Reintegration erleichtern;
b) geschlechtersensible und
kindergerechte Rückkehr- und Reintegrationsprogramme fördern, die eine
rechtliche, soziale und finanzielle Unterstützung umfassen können, und
gewährleisten, dass jede Rückkehr im Rahmen solcher freiwilliger Programme
tatsächlich auf der Grundlage der freien, vorherigen und aufgeklärten
Einwilligung der Betroffenen erfolgt und dass zurückkehrende Migranten bei ihrem
Reintegrationsprozess durch wirksame Partnerschaften unterstützt werden, auch um
zu verhindern, dass sie nach der Rückkehr im Herkunftsland zu Vertriebenen
werden;
c) bei der Feststellung der Identität von Staatsangehörigen und der
Ausstellung von Reisedokumenten für eine sichere und würdevolle Rückkehr und
Wiederaufnahme von Personen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates kein
Bleiberecht haben, zusammenarbeiten, indem zuverlässige und effiziente
Instrumente zur Feststellung der Identität der eigenen Staatsangehörigen
geschaffen werden, zum Beispiel durch die Aufnahme biometrischer Identifikatoren
in die Bevölkerungsregister und die Digitalisierung von Personenstandsregistern,
unter voller Achtung des Rechts auf Privatheit und des Schutzes
personenbezogener Daten;
d) institutionelle Kontakte zwischen den
konsularischen Behörden und zuständigen Beamten der Herkunfts- und Zielländer
fördern und Migranten vor ihrer Rückkehr adäquate konsularische Hilfe leisten,
indem ihnen der Zugang zu Ausweisen, Reisedokumenten und anderen Diensten
erleichtert und so Planbarkeit, Sicherheit und
Würde bei der Rückkehr und
Wiederaufnahme gewährleistet werden;
e) sicherstellen, dass die Rückführung
von Migranten, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates kein Bleiberecht
haben, in Sicherheit und Würde und nach Einzelprüfung erfolgt und von den
zuständigen Behörden im Rahmen einer raschen und wirksamen Zusammenarbeit
zwischen Herkunfts- und Zielländern durchgeführt wird und dass dabei alle
anwendbaren Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden können, unter Einhaltung der
Garantien eines ordnungsgemäßen Verfahrens und der anderen internationalen
menschenrechtlichen Verpflichtungen;
f) in Partnerschaft mit relevanten
Interessenträgern nationale Mechanismen des Rückkehrmonitoring einrichten oder
stärken, die unabhängige Empfehlungen zu Mitteln und Wegen zur Stärkung der
Rechenschaftspflicht erteilen, mit dem Ziel, die Sicherheit, die Würde und die
Menschenrechte aller zurückkehrenden Migranten zu gewährleisten;
g)
sicherstellen, dass Verfahren zur Rückführung und Wiederaufnahme von Kindern
erst nach Feststellung des Kindeswohls durchgeführt werden und dabei dem Recht
auf Familienleben und die Einheit der Familie Rechnung getragen wird und dass
ein Elternteil, ein Vormund oder eine speziell befugte Person das Kind während
des gesamten Verfahrens begleitet und dafür gesorgt ist, dass im Herkunftsland
geeignete Regelungen für die Aufnahme, Betreuung und Reintegration
zurückkehrender Kinder bestehen;
h) die nachhaltige Reintegration
zurückkehrender Migranten in das Leben der Gemeinschaft fördern, indem ihnen
gleicher Zugang zu sozialem Schutz und sozialer Versorgung, zur Justiz, zu
psychosozialer Hilfe und beruflicher Ausbildung, zu Beschäftigungsmöglichkeiten
und menschenwürdiger Arbeit verschafft, ihre im Ausland erworbenen Fertigkeiten
anerkannt und ihnen Zugang zu Finanzdienstleistungen gegeben werden, um ihr
unternehmerisches Können, ihre Fertigkeiten und ihr Humankapital als aktive und
zur nachhaltigen Entwicklung im Herkunftsland beitragenden Mitglieder der
Gesellschaft voll zu nutzen;
i) die Bedürfnisse der Gemeinschaften, in die
Migranten zurückkehren, ermitteln und ihnen Rechnung tragen, indem in nationale
und lokale Entwicklungsstrategien, die Infrastrukturplanung,
Haushaltszuweisungen und andere relevante Politikentscheidungen entsprechende
Bestimmungen aufgenommen werden und mit lokalen Behörden und relevanten
Interessenträgern zusammengearbeitet wird.
Ziel 22: Schaffung von Mechanismen
zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen
Leistungsansprüchen
38. Wir verpflichten uns, Arbeitsmigranten aller
Qualifikationsniveaus dabei zu helfen, in den Zielländern Zugang zu Sozialschutz
zu erhalten und von der Übertragbarkeit geltender Sozialversicherungs- und
erworbener Leistungsansprüche in ihren Herkunftsländern oder beim Entschluss zur
Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Land zu profitieren.
Um diese
Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen.
Wir werden
a) im Einklang mit der Empfehlung Nr. 202 der IAO betreffend den
sozialen Basisschutz (2012) nichtdiskriminierende innerstaatliche
Sozialschutzsysteme, einschließlich sozialer Basisschutzniveaus für
Staatsangehörige und Migranten, einrichten oder aufrechterhalten;
b)
bilaterale, regionale oder multilaterale Gegenseitigkeitsabkommen über die
Übertragbarkeit der Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüche von
Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus schließen, die sich auf die in den
jeweiligen Staaten geltenden sozialen Basisschutzniveaus und die geltenden
Sozialversicherungsansprüche und -regelungen wie Renten, Gesundheitsversorgung
oder andere erworbene Leistungen beziehen, oder solche Regelungen in andere
einschlägige Vereinbarungen aufnehmen, etwa zur langfristigen und befristeten
Arbeitsmigration;
c) in die nationalen Rahmenwerke zur sozialen Sicherheit
Bestimmungen zur Übertragbarkeit von Ansprüchen und erworbenen Leistungen
integrieren, Anlaufstellen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern benennen,
die Migranten die Antragstellung auf Übertragung von Ansprüchen erleichtern, den
Schwierigkeiten von Frauen und älteren Menschen beim Zugang zum Sozialschutz
Rechnung tragen und spezielle Instrumente schaffen, zum Beispiel Sozialfonds für
Migranten in den Herkunftsländern, die Arbeitsmigranten und ihre Familien
unterstützen.
Ziel 23: Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler
Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
39. Wir
verpflichten uns, einander durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und
eine neu belebte globale Partnerschaft bei der Verwirklichung der in diesem
Globalen Pakt festgelegten Ziele und Verpflichtungen zu unterstützen, wobei wir
im Geist der Solidarität die zentrale Bedeutung eines umfassenden und
integrierten Ansatzes für die Erleichterung einer sicheren, geordneten und
regulären Migration bekräftigen und anerkennen, dass wir alle Herkunfts-,
Transit- und Zielländer sind. Wir verpflichten uns ferner, gemeinsam zu handeln,
um die Herausforderungen, die sich jedem Land bei der Umsetzung dieses Globalen
Paktes stellen, zu bewältigen, und unterstreichen
die spezifischen
Herausforderungen, vor denen insbesondere afrikanische Länder, am wenigsten
entwickelte Länder, Binnenentwicklungsländer, kleine Inselentwicklungsländer und
Länder mit mittlerem Einkommen stehen. Wir verpflichten uns außerdem, die
wechselseitige Wirkung zwischen diesem Globalen Pakt und den bestehenden
internationalen Rechts- und Politikrahmen zu fördern, indem wir die Umsetzung
des Paktes an diesen Rahmen ausrichten, insbesondere an der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung sowie der Aktionsagenda von Addis Abeba, und an ihrer
Anerkennung dessen, dass Migration und nachhaltige Entwicklung mehrdimensional
und interdependent sind.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden
Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) andere Staaten bei der gemeinsamen
Umsetzung des Globalen Paktes unterstützen, unter anderem durch die
Bereitstellung finanzieller und technischer Hilfe im Einklang mit nationalen
Prioritäten, politischen Richtlinien, Aktionsplänen und Strategien, im Rahmen
eines Gesamtregierungs- und alle Teile der Gesellschaft umfassenden
Ansatzes;
b) die internationale und regionale Zusammenarbeit verstärken, um
die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den geografischen
Gebieten, in denen die irreguläre Migration aufgrund der konsistenten
Auswirkungen von Armut, Arbeitslosigkeit, Klimawandel und Katastrophen,
Ungleichheit, Korruption, schlechter Regierungsführung und anderen strukturellen
Faktoren systematisch ihren Ursprung hat, durch geeignete Kooperationsrahmen,
innovative Partnerschaften und die Einbeziehung aller relevanten
Interessenträger zu beschleunigen, bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen
Eigenverantwortung und einer geteilten Verantwortung;
c) die lokalen Behörden
bei der Ermittlung des Bedarfs und der Chancen für internationale Zusammenarbeit
zur wirksamen Umsetzung des Globalen Paktes einbeziehen und unterstützen und
ihre Perspektiven und Prioritäten in die Entwicklungsstrategien, -programme und
-pläne zum Thema Migration integrieren, um eine gute Regierungsführung sowie
Politikkohärenz quer über die staatlichen Ebenen und Politikbereiche hinweg zu
gewährleisten und die Effektivität und Wirkung der internationalen
Entwicklungszusammenarbeit zu maximieren;
d) den Kapazitätsaufbaumechanismus
nutzen und auf anderen bestehenden Instrumenten aufbauen, um die Kapazitäten der
zuständigen Behörden zu stärken, indem technische, finanzielle und personelle
Ressourcen von Staaten, internationalen Finanzinstitutionen, dem Privatsektor,
internationalen Organisationen und anderen Quellen mobilisiert werden, mit dem
Ziel, allen Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt niedergelegten
Verpflichtungen zu helfen;
e) im Einklang mit dem Völkerrecht auf
bilateraler, regionaler oder multilateraler Ebene gegenseitig nutzbringende,
maßgeschneiderte und transparente Partnerschaften schließen, die gezielte
Lösungen für migrationspolitische Fragen von gemeinsamem Interesse entwickeln
und die Chancen und Herausforderungen der Migration
im Einklang mit dem
Globalen Pakt angehen.
Umsetzung
40. Für die wirksame Umsetzung des
Globalen Paktes benötigen wir konzertierte Anstrengungen auf globaler,
regionaler, nationaler und lokaler Ebene, einschließlich eines kohärenten
Systems der Vereinten Nationen.
41. Wir verpflichten uns, die im Globalen
Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und
unseren Leitprinzipien zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame
Maßnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre
Migration zu ermöglichen. Wir werden den Globalen Pakt in unseren eigenen
Ländern und auf regionaler und globaler Ebene unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und
unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten umsetzen. Wir
bekräftigen unser Bekenntnis zum Völkerrecht und betonen, dass der Globale Pakt
in einer Weise umgesetzt werden muss, die mit unseren Rechten und Pflichten nach
dem Völkerrecht im Einklang steht.
42. Wir werden den Globalen Pakt durch
eine verstärkte bilaterale, regionale und multilaterale Zusammenarbeit und eine
neu belebte globale Partnerschaft im Geist der Solidarität umsetzen. Wir werden
weiter auf den bestehenden Mechanismen, Plattformen und Rahmenwerken aufbauen,
um allen Dimensionen der Migration Rechnung zu tragen. In Anerkennung der
zentralen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für die wirksame
Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen werden wir uns bemühen, unser Engagement
im Bereich der Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation und -hilfe zu
verstärken. Unsere diesbezüglichen Kooperationsbemühungen werden sich an der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba
ausrichten.
43. Wir beschließen, aufbauend auf bestehenden Initiativen einen
Kapazitätsaufbaumechanismus innerhalb der Vereinten Nationen einzurichten, der
die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Globalen Paktes unterstützt. Er
ermöglicht
den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen relevanten
Interessenträgern, einschließlich des Privatsektors und philanthropischer
Stiftungen, auf freiwilliger Basis technische, finanzielle und personelle
Ressourcen bereitzustellen, um Kapazitäten zu stärken und
Multi-Partner-Zusammenarbeit zu fördern. Der Kapazitätsaufbaumechanismus wird
Folgendes umfassen:
a) eine Verbindungsstelle, die nachfrageorientierte,
maßgeschneiderte und integrierte Lösungen ermöglicht, indem sie
i) Ersuchen
von Ländern um die Entwicklung von Lösungen prüft und bearbeitet und
diesbezüglich Beratung erteilt;
ii) die Hauptdurchführungspartner inner- und
außerhalb des Systems der Vereinten Nationen ermittelt, entsprechend den
jeweiligen komparativen Vorteilen und operativen Kapazitäten;
iii) das
Ersuchen mit ähnlichen Initiativen und Lösungen für einen Peer-to-Peer-Austausch
und eine potenzielle Replizierung verknüpft, soweit vorhanden und
relevant;
iv) effektive Voraussetzungen für eine Umsetzung unter Beteiligung
mehrerer Organisationen und Interessenträger sicherstellt;
v)
Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt, einschließlich durch Initiierung des
Anschubfonds;
b) einen Anschubfonds zur Erstfinanzierung projektorientierter
Lösungen, der
i) bei Bedarf Mittel zur Startfinanzierung eines konkreten
Projekts bereitstellt;
ii) andere Finanzierungsquellen ergänzt;
iii)
freiwillige finanzielle Beiträge von Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen,
internationalen Finanzinstitutionen und anderen Interessenträgern,
einschließlich des Privatsektors und philanthropischer Stiftungen,
entgegennimmt;
c) eine globale Wissensplattform als Online-Quelle für frei
zugängliche Daten, die
i) als Repositorium für bestehende nachweisbare
Fakten, Verfahrensweisen und Initiativen dient;
ii) den Zugang zu Wissen und
den Austausch von Lösungen erleichtert;
iii) auf der Plattform für
Partnerschaften des Globalen Forums für Migration und Entwicklung und anderen
relevanten Quellen aufbaut.
44. Wir werden den Globalen Pakt in
Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Migranten, der Zivilgesellschaft,
Migranten- und Diasporaorganisationen, religiösen Organisationen, lokalen
Behörden und Gemeinwesen, dem Privatsektor, Gewerkschaften,
Parlamentsabgeordneten, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, der
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, der Wissenschaft, den Medien
und anderen relevanten Interessenträgern umsetzen.
45. Wir begrüßen den
Beschluss des Generalsekretärs zur Schaffung eines Migrationsnetzwerks der
Vereinten Nationen, das den Zweck hat, entsprechend den Bedürfnissen der
Mitgliedstaaten eine wirksame und kohärente systemweite
Unterstützung bei der
Umsetzung, einschließlich des Kapazitätsaufbaumechanismus, sowie die
Weiterverfolgung und Überprüfung der Umsetzung des Globalen Paktes
sicherzustellen. In dieser Hinsicht stellen wir fest, dass
a) die IOM als
Koordinatorin und Sekretariat des Netzwerks fungieren wird;
b) das Netzwerk
den technischen Sachverstand und die Erfahrung der einschlägigen Stellen
innerhalb des Systems der Vereinten Nationen in vollem Umfang nutzen wird;
c)
die Arbeit des Netzwerks in vollem Einklang mit den bestehenden
Koordinierungsmechanismen und der Neupositionierung des Entwicklungssystems der
Vereinten Nationen stehen wird.
46. Wir ersuchen den Generalsekretär, der
Generalversammlung unter Nutzung des Netzwerks alle zwei Jahre über die
Umsetzung des Globalen Paktes, die diesbezüglichen Tätigkeiten des Systems der
Vereinten Nationen sowie die Funktionsweise der institutionellen Regelungen
Bericht zu erstatten.
47. In weiterer Anerkennung der wichtigen Rolle der von
den Staaten gelenkten Prozesse und Plattformen auf globaler und regionaler Ebene
zur Förderung des internationalen Dialogs über Migration laden wir das Globale
Forum für Migration und Entwicklung, die regionalen Beratungsprozesse und andere
globale, regionale und subregionale Foren dazu ein, Plattformen bereitzustellen,
um Erfahrungen über die Umsetzung des Globalen Paktes und bewährte
Verfahrensweisen zu Politik und Zusammenarbeit auszutauschen sowie innovative
Ansätze und Multi-AkteurPartnerschaften zu spezifischen Politikfragen zu
fördern.
Weiterverfolgung und Überprüfung
48. Wir werden den Stand der
Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler
Ebene im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Staaten gelenkten
Ansatzes und unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger überprüfen. Zur
Weiterverfolgung und Überprüfung vereinbaren wir
zwischenstaatliche
Maßnahmen, die uns bei der Erfüllung unserer Ziele und
Verpflichtungen unterstützen werden.
49. In der Erwägung, dass das Thema der
internationalen Migration ein Forum auf globaler Ebene erfordert, über welches
die Mitgliedstaaten den Stand der Umsetzung überprüfen und die Arbeit der
Vereinten Nationen ausrichten können, beschließen wir Folgendes:
a) Der
Dialog auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung, der
gegenwärtig auf jeder vierten Tagung der Generalversammlung stattfinden soll,
wird neu ausgerichtet und in „Überprüfungsforum Internationale Migration“
umbenannt;
b) das Überprüfungsforum Internationale Migration fungiert als die
primäre zwischenstaatliche globale Plattform für die Mitgliedstaaten zur
Erörterung und zum Austausch der Fortschritte bei der Umsetzung aller Aspekte
des Globalen Paktes unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger,
einschließlich in seinem Zusammenhang
mit der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung;
c) das Überprüfungsforum Internationale Migration findet ab dem
Jahr 2022 alle vier Jahre statt;
d) das Überprüfungsforum Internationale
Migration erörtert die Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler,
regionaler und globaler Ebene und erlaubt die Interaktion mit anderen relevanten
Interessenträgern mit dem Ziel, auf erzielten Ergebnissen aufzubauen und
Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit zu
ermitteln;
e) aus jedem
Überprüfungsforum Internationale Migration wird eine zwischenstaatlich
vereinbarte Fortschrittserklärung hervorgehen, die vom hochrangigen politischen
Forum über nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden kann.
50. In
Anbetracht dessen, dass internationale Migration zumeist innerhalb von Regionen
stattfindet, laden wir die relevanten subregionalen, regionalen und Regionen
übergreifenden Prozesse, Plattformen und Organisationen, einschließlich
der
regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten Nationen oder der regionalen
Beratungsprozesse, dazu ein, unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger
die Umsetzung des Globalen Paktes in den jeweiligen Regionen ab dem Jahr 2020 im
Wechsel mit alle vier Jahre stattfindenden Erörterungen auf globaler Ebene zu
überprüfen und so einen wirksamen Beitrag zu jeder Ausgabe des
Überprüfungsforums Internationale Migration zu leisten.
51. Wir laden das
Globale Forum für Migration und Entwicklung dazu ein, für einen jährlichen
informellen Austausch über die Umsetzung des Globalen Paktes Raum zu schaffen
und dem Überprüfungsforum Internationale Migration über die Ergebnisse,
bewährten Verfahrensweisen und innovativen Konzepte Bericht zu erstatten.
52.
In Anerkennung der wichtigen Beiträge der von den Staaten gelenkten Initiativen
im Bereich der internationalen Migration laden wir Foren wie den Internationalen
Dialog über Migrationsfragen der IOM, die regionalen Beratungsprozesse und
andere dazu ein, durch die Bereitstellung von einschlägigen Daten, nachweisbaren
Fakten, bewährten
Verfahrensweisen, innovativen Konzepten und Empfehlungen,
die in einem Zusammenhang mit der Umsetzung des Globalen Paktes für eine
sichere, geordnete und reguläre Migration stehen, einen Beitrag zum
Überprüfungsforum Internationale Migration zu leisten.
53. Wir legen allen
Mitgliedstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur
Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler
Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die
freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen
Umsetzungsplans.
Diese Überprüfungen sollten sich auf Beiträge aller
relevanten Interessenträger sowie von Parlamenten und lokalen Behörden stützen
und als effektive Informationsgrundlage für die am Überprüfungsforum
Internationale Migration und anderen relevanten Foren teilnehmenden
Mitgliedstaaten dienen.
54. Wir ersuchen die Präsidentschaft der
Generalversammlung, offene, transparente und inklusive zwischenstaatliche
Konsultationen im Jahr 2019 einzuleiten und abzuschließen, um die genauen
Modalitäten und organisatorischen Aspekte der Überprüfungsforen Internationale
Migration festzulegen und zu artikulieren, wie die regionalen Überprüfungen und
anderen relevanten Prozesse zu den Foren beitragen werden, damit die gesamte
Wirksamkeit und Konsistenz des im Globalen Pakt dargelegten Weiterverfolgungs-
und Überprüfungsprozesses weiter gestärkt wird.
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Quelle: Vereinte
Nationen, Generalversammlung, A/CONF.231/3
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AN ALLE NOCH DENKENDEN MITMENSCHEN IN DEUTSCHLAND UND EUROPA
Die in diesem Pakt angesagte Migration beinhaltet eine
Völkerwanderung von mindestens 3,6 Milliarden Menschen meistens aus Afrika nach
Europa,darin wird Deutschland mit ungefähr 270 Millionen neuen
Mit-Bürgern belohnt, also über das dreifache der heutigen
Gesamtbevölkerung.
Diesen Pakt will die BRD-Idiotenriege am 11.Dezember 2018 in Marrakesch/Marokko unterzeichnen.
Also liebe Mitmenschen, dann zieht Euch schon mal warm an, denn es
wird kalt in den deutschen Landen und IHR ALLE helft auch noch kräftig
mit.
Was für ein Irrsinn den IHR mitverantworten müsst, denn
IHR gebt diesen Idioten die dort oben sitzen auch noch eine Stimme, damit IHR
und natürlich wir ALLE dem Untergang geweiht sind.
Lieber Gott (wenn es den überhaupt gibt), lass Hirn regnen, denn IHR ALLE tragt diesen UNSINN mit, welcher ein Verbrechen an der Menschheit in ganz Europa darstellt.
Dieser Pakt ist angeblich nicht bindend (warum wird er dann abgesegnet), bitte einmal, nur ein einziges Mal überlegen, wenn IHR dazu überhaupt noch fähig seid, nach all den Drogen die EUCH täglich verabreicht werden, aber da schützt angebliches Unwissen nicht mehr, denn IHR werdet von allen Seiten darauf hingewiesen, also bitte nicht mit der Ausrede kommen Wir haben es doch nicht gewusst, diese Ausrede zieht nicht mehr.
Ich persönlich und mit mir viele Menschen die sich über freie Medien wie dem ddb-radio.org erkundigen, kann nur hoffen, dass es endlich in den meisten Hirnen KLICK macht (was leider nach den bisherigen Erfahrungen) nicht passiert, denn ich glaube, es muss der Menschheit erst wieder sehr dreckig gehen, damit SIE aufwachen, aber dann wird es leider schon wieder zu spät sein, denn wir streben schon wieder eine WEIMARER REPUBLIK an, mit den Auswirkungen und Einwirkungen der ANTIFA in allen Schichten der Bevölkerung, deshalb aber halte ich nichts, aber auch garnichts von der AFD, welche in der gleichen Schei…. rührt wie ALLE ANDEREN VEREINE.
Liebe (vom Denken getragene) Mitmenschen; es gibt doch nur EINE Möglichkeit und diese ist Das Völkerrecht und dieses Völkerrecht tragt IHR in EUCH, denn IHR seid die RECHTETRÄGER und die ALLEINIGEN TRÄGER ALLER RECHTE in EUCH, welches EUCH durch die Geburt als NATÜRLICHER MENSCH gegeben wurde, aber mit der Geburtsurkunde wieder genommen wurde.
Diese EINZIGE WAHRHEIT erfahrt IHR, wenn IHR EUCH die Sendungen des http://www.ddb-radio.org%20/anhört und verinnerlicht und damit in den Kreis der WISSENDEN eintretet.
Dieses ist mein heutiger Beitrag, welcher EUCH zum Überlegen und Überleben anregen soll, denn nur durch EUER EIGENES TUN und HANDELN kann EUROPA ohne größeren Schaden überleben.
Einen Sonntag zum ÜBERLEGEN wünscht Euch Euer Jürgen vv-bloq und noch eine Bitte, lasst EUCH nicht unterkriegen.
DANKE und ALLES GUTE.
Globale Ungeheuerlichkeit: Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll. Deutschland ist dabei, wichtige Staaten ziehen sich zurück.
Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll, entwirft den totalitären Plan einer Gesellschaft, die das allem anderen übergeordnete Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung der Migranten aus armen Ländern durch die Einheimischen des Westens sicherzustellen, und sie sogar mit Rechten zu versehen, die den eigenen Bürgern nicht zustehen. Die nationale Souveränität soll im Namen des Humanismus, der Diversität, der Gleichheit und der Menschenrechte zugunsten Fremder aufgegeben werden.
Zerstörung der Sozialstaaten
Grund dafür trägt er schon im Namen: Globaler Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration – es geht um die uneingeschränkte Förderung der Migration und ihre Festschreibung als Menschenrecht, für das die sogenannten „Zielländer“ einzustehen haben. Welche Länder das sind, geht eindeutig aus sämtlichen Formulierungen der Verpflichtungen hervor: nicht etwa Saudi-Arabien oder die reichen Ölscheichtümer der arabischen Halbinsel, die Massen von Migrantenarbeitern unter miserablen Bedingungen beschäftigen, sondern ausschließlich um Länder, die Sozialstaaten und Rechtsstaaten sind, – kurzum, die westliche Welt. Der Globale Pakt wäre das erste von den Vereinten Nationen vorbereitete und auf Regierungsebene ausgehandelte Dokument, das Migration zu einer wünschenswerten, positiven und zu fördernden Entwicklung erklärte und die Regierungen verpflichtete, in diesem Sinne zu handeln, erklären die Initiatoren des Globalen Paktes, die Internationale Organisation für Migration.
Die Unterzeichner des Globalen Paktes übernehmen folgende entscheidenden Verpflichtungen (unter noch viele andere detailliert aufgezählte):
Bemerkenswert dabei ist, was der Globale Pakt nicht enthält: Er enthält keinerlei Verpflichtungen den nationalen Bürgern der Zielländer gegenüber, weder von Seiten ihrer eigenen Staaten, noch von den Migranten.
Jede Migration soll legalisiert werden
Von besonders schwerwiegender Bedeutung ist die Tatsache, dass das Abkommen den Begriff der illegalen Migration und infolge dessen den Begriff des illegalen, also strafbaren Grenzübertritts und Aufenthalts auf einem Staatsgebiet nicht mehr kennt. Die vom Globalen Pakt verwendeten Unterscheidungsmerkmale sind „geregelt“ und „ungeregelt“, was unterstellt, dass bei der illegalen Einreise in ein fremdes Staatsgebiet keine Straftat vorliege, stattdessen handele es sich bei der legalen und illegalen Einreise nur um zwei verwaltungstechnische Varianten rechtmäßiger Migration. Das hat freilich bei den vorgesehenen Vorschriften zur Behandlung der „ungeregelten“ Migration zur Folge, dass das Hauptbestreben des Paktes die Umwandlung der ungeregelten in geregelte Migration, und keineswegs deren Verhinderung oder gar strafrechtliche Verfolgung ist.
DOKUMENTATIONDie Mittelstands-Union der CSU fragt: Mit Soft Law am Parlament vorbei?
Obwohl in der Präambel betont wird, in dem Pakt gehe es nicht um die Haltung „Flüchtlingen” gegenüber, es würden ausschließlich Verpflichtungen zur Migration eingegangen, werden die beiden Kategorien trotzdem vermischt. Naturkatastrophen oder andere Katastrophen sollen nicht nur zu Flucht, sondern auch zu regulärer Migration berechtigen. Besonders gefährlich für die Zielländer wird es, wenn auch „sich langsam entwickelnde“, reale oder erfundene Naturereignisse wie die globale Erwärmung, Dürren oder Bodenerosion als Grund für das Recht auf Migration anerkannt werden müssen. Die Beweisführung über Vorhanden- oder Nichtvorhandensein dieses Migrationsgrundes liegt freilich – wie in allen anderen Fällen auch – bei den Zielländern.
Doch letztlich braucht es solcher Begründungen gar nicht. Denn das Dokument geht von der umfassend segensreichen Wirkung der Migration aus, die alle vorgesehenen Maßnahmen für noch mehr Migration zu einem Gebot scheinbarer Vernunft machen. So heißt es unter der Überschrift „Vision und Leitprinzipien“: „Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehen sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an.“ Deshalb verfolgt der Pakt das Ziel, „die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern“, unabhängig davon, ob sie illegal erfolgt ist oder nicht. Und wenn jemand doch nicht von den vielen Vorteilen der Migration überzeugt worden sein sollte, folgt die Berufung auf die Menschenrechte: …wir (haben) die alles überragende Verantwortung, die Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen …“, heißt es weiter unter dem Stichwort „Gemeinsame Verantwortung“.
Wenn die Migration – auf welchem Wege auch immer – erfolgt ist, beginnen die Verpflichtungen der Zielländer: „Wir müssen die Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihr Inklusion und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaften stärken. Wir müssen größere Berechenbarkeit und Gewissheiten für die Staaten, Gemeinschaften und Migranten schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir die sichere, geregelte und planmäßige Migration liefern und sicherstellen – zum Wohle aller.“
Verpflichtungen an den Parlamenten vorbei
Über dieses für die westlichen Sozialstaaten so gefährliche Abkommen haben sich die Mitgliedsländer der UN bereits am 14. Juli weitestgehend praktisch ohne Öffentlichkeit geeinigt. Von 193 Mitgliedern haben sie 192 gebilligt, die Vereinigten Staaten haben sich aus den Verhandlungen darüber zurückgezogen, weil die Verpflichtungen die nationale Sicherheit gefährdeten, und inzwischen haben Ungarn und Australien ihre Zustimmungen zurückgezogen, Dänemark und Österreich haben sich vorläufig distanziert. Die Unterzeichnung in Marokko durch fast alle UN-Mitglieder wird trotzdem nur noch eine Formsache sein. Und es wird kommen wie immer: Jene Länder, die wie Saudi-Arabien oder Südafrika tatsächlich etwas für ihre vielen schlecht behandelten Migrantenarbeiter tun müssten, werden unterzeichnen und nichts tun. Die westlichen Rechts- und Sozialstaaten dagegen werden den meisten zerstörerischen Vorschriften folgen.
DOKUMENTATIONGlobaler Pakt für Migration - Der Entwurfstext in voller Länge
Aber warum stimmen so gut wie alle Länder dieser Welt diesem wahnwitzigen Dokument zu? Die Interessen der afrikanischen und südasiatischen Länder als „Ursprungsländer“ sind offenkundig. Aber Länder wie Russland, China oder Japan? Ihnen und etlichen anderen Ländern kann die Selbstzerstörung des Westens nur recht sein. Und es gibt auch so etwas wie eine Dynamik von Mehrheiten, zumal wenn sie im Gewande der guten Tat daherkommt. Das kann womöglich die Zustimmung von Ländern wie Australien oder der Schweiz erklären, die zur Zeit gewiss nicht daran denken, die Zielsetzungen des Paktes in die Tat umzusetzen. Doch dieses wohlfeile Herdenverhalten bleibt für kein Land folgenlos. Es wird in jedem Land die Befürworter der Aufgabe der nationalstaatlichen Souveränitätsrechte stärken und die innenpolitischen Auseinandersetzungen darüber anheizen.
Nun wird von interessierter Seite (zum Beispiel von der Correctiv-Website) behauptet, das Dokument des Globalen Paktes sei juristisch nicht bindend, und deshalb könne man es ruhig unterzeichnen und wegen der Verwirklichung brauche man sich keine Sorgen zu machen. Tatsächlich wird im Dokument zweimal erwähnt, dass der Globale Pakt nicht gesetzlich bindend sei. Doch das sollte niemanden beruhigen. Denn ist das Dokument erst einmal unterzeichnet, es steht jedem Land frei, die darin enthaltenen Verpflichtungen gesetzlich zu verankern, wenn sich dafür eine Mehrheit im Parlament finden sollte. Die andere Vorgehensweise am Parlament vorbei ist viel einfacher und wird vermutlich der Weg sein, den westeuropäische Länder gehen werden: Die Europäische Union hat bereits Zustimmung signalisiert, also können die Verpflichtungen des Paktes in das EU-Recht ohne lästige nationale Abstimmungen übernommen und dann in den Mitgliedsländern einfach durch die Übernahme der wichtigen Bestimmungen des EU-Rechts in Gesetze gegossen werden, ohne die nationalen Parlamente – und damit die Öffentlichkeit – überhaupt einschalten zu müssen. Die Entscheidungen des Gerichtshofes der EU werden damit feststehen.
MIGRATION ALS QUELLE DES HEILSUN-Flüchtlingspakt, Assam und Berlin
Aber die Einleitung von gesellschaftlichen Veränderungen wie Migration verläuft schon lange nicht mehr über die Parlamente und deren Gesetzgebung. Sobald der Globale Pakt unterzeichnet ist, wird es von NGO der Flüchtlings- und Migrantenindustrie überall in Afrika und Asien verbreitet – dafür wird schon die Internationale Organisation für Migration, die den Pakt initiiert und in der UN eingebracht hat, sorgen. Mit diesem Dokument bewaffnet kann jeder Migrant vor westeuropäischen Gerichten klagen. Jede Klage über Flüchtlings- und Migrantenrecht wird mit Hilfe von linksgrünen Anwälten, – bezahlt von den Steuern der Bürger – vor den Gerichten landen und dort von linksgrünen Richtern zugunsten der Kläger entschieden, schließlich hat das Land die entsprechende Verpflichtung des Paktes unterschrieben. Sind erst einmal genügend Präzedenzfälle geschaffen, werden alle vermeintlichen „Rechte“ zum Gewohnheitsrecht, ohne dass je ein Parlament darüber beraten hätte.
Was ist die Internationale Organisation für Migration?
Das Zustandekommen dieser Vereinbarung ist ein Muster dafür, wie das Netzwerk aus sogenannten NGO, den verschiedenen internationalen Organisationen und der UN als eine sich allmählich abzeichnende Weltregierung mit ihren einzelnen „Ministerien“ von Wählern unkontrollierbar arbeitet und in die Länder hineinregiert, die so allmählich immer größere Teile ihrer Souveränität einbüßen. Formal wurde der Globale Pakt von der „Internationalen Organisation für Migration“ (IOM) eingebracht, einer Organisation, die im Assoziationsverhältnis mit der UN steht. Sie ist ursprünglich als „Provisional Intergovernmental Committee“ 1951 gegründet worden, um bei dem Chaos, das in Europa nach dem 2. Weltkrieg durch die Neuordnung von Ländern und Vertreibung entstanden war, gemeinschaftlich handeln zu können. Bis 1989 war es noch die Aufgabe dieser Körperschaft von Staaten, Hilfen zu leisten in Fällen von politischen oder natürlichen Katastrophen, wie 1956 bei den Folgen der Niederschlagung der ungarischen Revolution, 1968 bei den Folgen des Einmarsches der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei, ab 1975 die Unterstützung der vietnamesischen „boat people“, sowie der Vertriebenen im Kosovo und Osttimor 1999, außerdem in Fällen von großen Naturkatastrophen wie Erdbeben und Vulkanausbrüchen.
WELTBEVÖLKERUNGSPOLITIK IM 21. JAHRHUNDERTUN - A Torrent of Faces
Die Wende in der Tätigkeit der Agentur scheint Schritt für Schritt in den letzten fünfzehn Jahren geschehen zu sein. Sie konzentriert sich seither nicht mehr auf das Auffangen der Folgen von politischen und natürlichen Katastrophen, sondern auf die Förderung der Migration aus unterentwickelten Ländern in den entwickelten Westen. Sie formuliert ihre Zielsetzungen heute so: „Die Agentur erweiterte ihre Aktivität, um zur führenden internationalen Agentur zu werden, die mit Regierungen und Zivilgesellschaften zusammenarbeitet, um das Verständnis der Migration zu vertiefen, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung durch Migration zu fördern und die menschliche Würde und das Wohlergehen der Migranten sicherzustellen.“ Diese Ausweitung und Änderung der Tätigkeit ging einher mit dem stürmischen Wachstum der Organisation. Sie hat inzwischen ca. 10.000 Mitarbeiter, 165 Mitgliedstaaten und ein Budget von 1,4 Mrd. $, die sich von den Mitgliedsbeiträgen der Länder und nicht näher bezeichneten Einzelspenden speist.
Und weiter heißt es: „Die IOM ist dem Grundsatz verpflichtet, dass eine menschenwürdige und geordnete Migration den Migrantinnen und Migranten und der Gesellschaft gleichermaßen zugutekommt.“ Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, hat sie sich von einer Organisation, die die Folgen von Verwerfungen auffangen soll, zu einer Organisation gewandelt, die Migration befeuert und propagiert, NGO, die sich als Schlepper betätigen, fördert und finanziert, Länder unter Druck setzt, ihre Grenzen zu öffnen, und nicht zuletzt als Instrument fungiert, ihren Aktivisten ein gutes, mitunter fürstliches Auskommen zu sichern. (Den beiden Vorsitzenden zum Beispiel steht insgesamt ein Jahressalär von 740.000 Schweizer Franken zu. Dabei handelt es sich um einen in den USA mäßig erfolgreichen Karrierediplomaten, sowie eine Frau mit einer ähnlichen Vita aus Costa Rica.)
Die Organisation sieht Migration als ein Instrument an, das die Ungleichheit zwischen Staaten zu beheben geeignet sei. Sie sieht daher als ihre Aufgabe an: die „Förderung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität von Menschen, einschließlich … (der) Umsetzung von geplanter und gut gesteuerter Migrationspolitik“. Sie versteht sich explizit als Interessenvertretung von Migranten den Staaten gegenüber: „Die internationale Gemeinschaft erkennt zunehmend an, dass alle Migrantinnen und Migranten unabhängig von ihrem Migrationsstatus ein Recht darauf haben, dass ihre Menschenrechte geschützt und geachtet werden. … Darüber hinaus tritt die IOM durch ihre weltweiten Informationskampagnen für eine positive, einbeziehende und ausgewogene Haltung gegenüber Migrantinnen und Migranten ein.“
Die vorläufig letzte Entwicklung in der Tätigkeit und im Status des IOM ist ihre Assoziation mit den Vereinten Nationen, womit sie einen de facto offiziellen Status innerhalb der UN erhielt. „Am 19. September 2016 haben der IOM-Generaldirektor und der UN-Generalsekretär eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der die IOM als verwandte Organisation in das System der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Diese historische Entscheidung wurde mit Blick auf die wachsende globale Bedeutung von Migrationsthemen getroffen und gewährleistet die Beteiligung der IOM im UN-System, welches durch die Expertise und Erfahrung der Organisation bereichert wird.“ Diese Entwicklung macht auch die Brisanz des Dokuments „Global Compact for Migration“ aus.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird zu den begeisterten Unterzeichnern des Paktes bei der Vollversammlung in Marrakesch gehören. Die Zustimmung der gegenwärtigen deutschen Führung scheint schon festzustehen. Doch nichts, nicht die UN und keine internationale Organisation, keine noch so humanistisch erscheinenden Zielsetzung kann die politische Führung eines Landes dazu ermächtigen und berechtigen, das Staatsgebiet, die nationalen Grenzen und das bis jetzt und in Zukunft erarbeitete Vermögen der Staatsbürger an Fremde preiszugeben. Solche Verträge wie dieser wurden in der Geschichte nur bei erlittenen schweren militärischen Niederlagen und der Eroberung des Staatsgebietes durch eine fremde Macht als Kapitulation unterzeichnet. Dies freiwillig und ohne Not zu tun ist beispiellos.