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Die Kosten der Zuwanderung in die BRD

Die Kosten der Zuwanderung in die BRD und nach Westeuropa

Die Kosten der Zuwanderung in die BRD und nach Westeuropa – eine Meta-Analyse Jan Moldenhauer

„Es ist die vornehmste Frage eines Politikers, was er mit dem Geld seines Volkes machen kann, und zwar für dieses Volk machen kann. Dieses Geld, das sind unsere Steuergelder. Und mit diesem Geld gebt Ihr Eurem Land das Wertvollste, was Ihr habt. Ihr gebt mit Euren Steuergeldern einen Teil Eurer Lebenszeit ab. Denn Geld ist nichts anderes als geronnene Lebenszeit.“Björn Höcke, November 2015

Meta-Analysen kombinieren eine Vielzahl von Studien und Statistiken zu einer Zusammenschau. Studienbefunde und statistische Erhebungen werden also ausgewertet und verglichen, um einen Überblick über die Studien- und Datenlage in einem Forschungsbereich zu gewährleisten. Nachfolgend werden verfügbare Studienergebnisse und Statistiken über die ökonomische, fiskalische und sozialstaatliche Kosten-Nutzen-Bilanz der Zuwanderung nach Deutschland (1.) und in andere westeuropäische Länder (2.) in vergangenen Jahrzehnten in zeitlicher Abfolge aufbereitet. Der Untersuchungszeitraum beginnt im Jahre 1955 mit Beginn des BRD-Gastarbeiterprogramms, endet im Jahre 2015 mit Beginn der „Völkerwanderung“ (Klaus 2016) nach Deutschland bzw. Westeuropa und umfasst folglich einen Zeitraum von 60 Jahren. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Bilanz hinsichtlich der Stichhaltigkeit ökonomischer Zuwanderungslegitimationslogik (3.). 1.

Kosten der Zuwanderung in die BRD

1955–1973

Im Jahre 1955 reisten die ersten italienischen Gastarbeiter in die BRD ein. 1960 kamen die ersten Spanier und Griechen, ab 1961 Türken, ab 1963 Marokkaner und Südkoreaner, ab 1965 Tunesier und ab 1968 Jugoslawen. 1973 wurde das deutsche Gastarbeiterprogramm infolge des ersten großen Ölpreisschocks und der damit einhergehenden Weltwirtschaftskrise sowie steigenden Arbeitslosenzahlen in Deutschland eingestellt. Aus privatwirtschaftlicher Perspektive mögen sich die Gastarbeiter im Kontext unternehmerischer Gewinnmaximierung rentiert haben. Aus staatshaushalterischer und sozialstaatlicher Perspektive, also hinsichtlich der Maximierung von Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Minimierung sozialstaatlicher Leistungsinanspruchnahmen, hat sich das Gastarbeiterprogramm hingegen per Saldo nicht rentiert. Das gilt insbesondere bei Einbeziehung der in Deutschland verbliebenen Gastarbeiter insbesondere türkischer Herkunft samt nachgezogenen Familien und deren Nachkommen. Der durch die Gastarbeiter gestiftete relativ geringe volkswirtschaftliche Nutzen beschränkte sich auf die Anfangsjahre des Anwerbeprogramms (Caldwell 2009a: 26).

1971–2003

Zwischen 1971 und 2003 stieg die Zahl der Ausländer in Deutschland laut Statistischem Bundesamt von 3 Millionen auf 7,3 Millionen an, die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Fremder blieb hingegen mit 1,8 Millionen konstant (Steltzner 2010). Ein Großteil der Zuwanderung erfolgte also nicht in den Arbeitsmarkt, sondern in die Sozialsysteme. Im Jahre 1973, dem Jahr des Anwerbestopps für Gastarbeiter, hatten 65% der Ausländer in Deutschland einen Arbeitsplatz, 1983 waren es nur noch 38% (Caldwell 2009b), 2003 nur noch 24,7% (1,8 von 7,3 Millionen). Zwischen 1973 und 1983 sank die relative Beschäftigungsquote von Zuwanderern also von zwei Dritteln auf ein Drittel und zwischen 1983 und 2003 von einem Drittel auf ein Viertel. Zwischen 1980 und 1996 verdoppelte sich die Zahl einheimischer Sozialhilfeempfänger in Deutschland, während sich die Zahl ausländischer Sozialhilfeempfänger verdreizehnfachte (Weiss 2012: 391). 1996 stellten Ausländer einem internen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums zufolge in zahlreichen Empfängergruppen von Sozialleistungen bereits die Mehrheit (IfS 2010: 36).

2001

Im Jahre 2001 veröffentlichte Prof. Herwig Birg vom Institut für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik an der Universität Bielefeld im Auftrag des Bayerischen Innenministeriums ein Gutachten mit dem Titel 'Auswirkungen und Kosten der Zuwanderung nach Deutschland' (Birg 2001). Die Studie gelangt zu dem Ergebnis, dass die von Zuwanderern an den deutschen Staat geleisteten durchschnittlichen Einzahlungen die durchschnittlichen Entnahmen aus staatlichen Förderungs- und sozialen Sicherungssystemen erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 25 Jahren übersteigen. In den ersten 25 Jahren ergibt sich also ein Umverteilungseffekt zugunsten der Zuwanderer und zuungunsten des Staates, den die Studie mit durchschnittlich 1.331 Euro pro Jahr und einer Gesamtsumme von 33.275 Euro beziffert. Den Berechnungen zufolge profitierten im Jahre 2000 rund 5,5 Millionen von damals 7,3 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern, also 75,3% aller Fremden, von einem Überschuss an staatlichen Auszahlungen im Verhältnis zu den von ihnen geleisteten staatlichen Abgaben (Kummer 2002). Birg (2001: 22) resümiert: „Ein wesentlicher Grund für die Umverteilung von Einheimischen zu Zugewanderten ist die bei Zuwanderern wesentlich höhere Arbeitslosenhilfebezugsquote […] und der Unterschied bei der Sozialhilfequote.“ Folgerichtig plädierte Birg für eine proaktive deutsche Familienpolitik als Alternative zu einer fortgesetzten (Unterschichten-) Zuwanderung.

Laut einer Studie des Münchner Ifo-Instituts aus dem Jahre 2001 entnimmt ein Zuwanderer mit einer Aufenthaltsdauer von weniger als zehn Jahren den deutschen Staatskassen jedes Jahr durchschnittlich 2.400 Euro mehr als er einzahlt. Die Studienautoren gelangen zu diesem Befund, indem sie alle zwischen 1955 und 2000 von Ausländern erbrachten Steuern und Sozialabgaben hochrechnen und mit vom Staat geleisteten Transferausgaben verrechnen. Gemeingüter wie Ausbildungs- und Erziehungskosten wurden ebenfalls in die Berechnung einbezogen. Erst nach einer durchgehend erwerbstätigen Aufenthaltsdauer von mehr als 25 Jahren 'profitieren' die öffentlichen Haushalte per positivem Einzahlungssaldo (Sinn et al. 2001).

2002

Die im Jahre 2002 vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichte Studie 'Eine fiskalische Gesamtbilanz der Zuwanderung nach Deutschland' gelangt zu dem Ergebnis, dass die fiskalische Gesamtbilanz der bis dahin stattgefundenen Zuwanderung in die BRD negativ ist (Bonin 2002). Die Studienautoren warnen, dass weitere Zuwanderung nach Deutschland nur dann nutzenstiftend sei, „wenn künftige Zuwanderer die fiskalische Leistungsfähigkeit der heutigen Bevölkerung zügig erreichen.“ (Bonin 2002: Abstract) Retrospektiv und gegenwartsbezogen muss konstatiert werden, dass die damals geforderte zügige Angleichung fiskalischer Leistungsfähigkeit im Regelfall nicht stattfindet.

2008

Eine 2008 erschienene Studie der Bertelsmann-Stiftung beziffert die jährlichen Folgekosten von Integrationsverweigerung in Deutschland auf 16 Milliarden Euro und warnt vor zukünftig signifikant steigenden Folgekosten bei fortdauernder Integrationsresistenz zahlreicher Zuwanderer (Elger et al. 2009).

2010

Im Jahre 2010 bilanzierte Gunnar Heinsohn (2010) hinsichtlich der Kosten der Zuwanderung in die BRD:

„Die Tüchtigen Deutschlands, die viele Millionen Bildungsferne und ihren stetig zunehmenden Nachwuchs versorgen, dürfen Stolz empfinden. […] Eine Billion Euro Sonderschulden […] hatte Deutschland bereits 2007 für Migranten, die mehr aus den Hilfesystemen entnehmen, als sie aufgrund schlechter Schulleistungen und anderer Handicaps in sie einzahlen können. Auf jeden der 25 Millionen vollerwerbstätigen Nettosteuerzahler fallen allein für diese historisch einmalige Aufgabe 40.000 Euro Schulden.“

Das erste Gastarbeiterabkommen wurde im Jahre 1955 in Rom abgeschlossen. Damals lebten in Deutschland – abgesehen von den Besatzungstruppen der Siegermächte – so gut wie keine Ausländer. Die 'Sonderschulden' in Höhe von einer Billion Euro wurden demnach innerhalb eines Zeitraums von 52 Jahren (1955-2007) angehäuft. Für besagten Zeitraum beträgt die durchschnittliche jährliche 'Sonderverschuldung' dementsprechend 19,2 Milliarden Euro. Die Schulden des Bundes belaufen sich gegenwärtig auf etwa 2,1 Billionen Euro. Abzüglich durch Zuwanderung verursachter Sonderschulden bis 2007 beliefe sich die Verschuldung des Bundes demnach auf lediglich 1,1 Billionen Euro. Durch bereits verursachte und weiter anfallende Sonderschulden sehen sich zukünftige Generationen junger Deutscher maßgeblichen Schuldentilgungsbelastungen ausgesetzt. Angesichts der gegenwärtigen demographischen Entwicklung sind diese Tilgungsbelastungen verheerend.

Einer Pressemitteilung der damals regierenden schwarz-roten Bundesregierung zufolge waren 2010 „rund 40% der Hartz-IV-Empfänger Migranten“ (zit. n. Ulfkotte 2010: 30). Im Jahre 2010 wurde der deutsche Bundeshaushalt durch Ausgaben für Hartz-IV-Geldleistungen mit 44,6 Milliarden Euro belastet. Die Auszahlung von Hartz-IV-Geldern an Migranten – also an Ausländer und Passdeutsche – belief sich auf etwa 18 Milliarden Euro. In diesem Betrag sind die Kosten für weitere Hartz-IV-Leistungen wie Wohngeld, Heizkosten, Beiträge für Renten- und Krankenversicherung und sonstige Leistungen wie Möbel, Tapeten oder Kühlschränke noch gar nicht enthalten. Unter Einbeziehung dieser Kostenfaktoren beliefen sich die Ausgaben für fremde Hartz-IV-Bezieher im Jahre 2010 einer Berechnung von Udo Ulfkotte zufolge auf etwa 53,5 Milliarden Euro.

2010 generierten Bund, Länder und Kommunen Staatseinnahmen in Höhe von insgesamt 511,5 Milliarden Euro. Der relative Anteil der Staatseinnahmen, die für fremde Hartz-IV-Bezieher aufgewendet wurden, belief sich demnach auf etwa 10,5% der Gesamteinnahmen. Im Jahre 2010 hatten 75% der mittels Hartz-IV alimentierten Zuwanderer keinerlei Berufsausbildung, 20% weigerten sich, Deutsch zu lernen. Die Zukunftsperspektive der meisten Hartz-IV-Zuwanderer auf dem deutschen Arbeitsmarkt gestaltete sich folglich denkbar ungünstig (Ulfkotte 2010: 30).

2014/2015

November 2014 Im November 2014 berichteten deutsche Leitmedien, die in Deutschland lebenden Ausländer zahlten deutlich mehr Steuern und Sozialabgaben, als sie den Staat kosteten, die Zuwanderung in die BRD sei folglich ein 'Gewinngeschäft'. Die Medienberichterstattung bezog sich auf eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung mit dem Titel 'Der Beitrag von Ausländern und künftiger Zuwanderung zum deutschen Staatshaushalt', die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung angefertigt wurde und kurz zuvor erschienen war (Bonin 2014). Die Qualitätsmedien kolportierten, in Deutschland lebende Ausländer hätten im Jahre 2012 durchschnittlich 3.300 Euro mehr an Steuern und Sozialabgaben gezahlt, als sie an staatlichen Leistungen erhielten. Insgesamt hätten die Ausländer in Deutschland ein Plus an Steuern und Abgaben in Höhe von 22 Milliarden Euro erwirtschaftet (Böcking 2014). Die Meldungen ließen insbesondere deshalb aufhorchen, weil die angeblichen Studienbefunde vorherigen Studienergebnissen in Deutschland und dem europäischen Ausland diametral widersprachen.

Dezember 2014

Einige Wochen nach besagter Berichterstattung meldete sich der damalige Chef des Münchner Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn zu Wort. Sinn hatte die medial veröffentlichten Zahlen einer kritischen Prüfung unterzogen. Daraufhin warf er den Medien vor, die Bertelsmann-Studie – bewusst oder unbewusst – missinterpretiert und fälschlicherweise von einem „Milliarden-Gewinn durch Zuwanderung“ geschrieben zu haben. Zudem verwies er darauf, dass die Studie letztlich zu einem negativen Ergebnis mit einem „impliziten Finanzierungsdefizit“ kommt, nämlich zu einem mittleren Negativsaldo von 79.100 Euro pro Zuwanderer. Nachdem Wissenschaftler des Ifo-Instituts den in der Bertelsmann-Studie aufgeführten Negativsaldo um unberücksichtigte Kostenfaktoren ergänzt hatten, errechnete das Ifo-Institut eine „fiskalische Nettobilanz je Migrant von minus 1800 Euro im Jahr“. Sinns Befund: „Migration ist ein Verlustgeschäft.“ (FAZ 2014) In diesem Kontext warf Sinn den Altparteien schwere Versäumnisse vor: „So wie die Migration derzeit läuft, läuft sie falsch.“ Der deutsche Sozialstaat wirke wie ein Magnet für unqualifizierte Unterschichtenmigranten. Deutschland sei das zweitgrößte Zielland für Zuwanderer, belege jedoch hinsichtlich des Qualifikationsniveaus der Zuwandernden einen der letzten Plätze in der Statistik. Deshalb habe sich die bisherige Zuwanderung als große Belastung für die Staatsund Sozialkassen erwiesen. Sinns Forderung an die Politik lautete: „Angesichts dieser Verhältnisse sollte nun endlich eine ideologiefreie und nicht vom Streben nach politischer Korrektheit getriebene Debatte über die Migrationspolitik beginnen.“ (zit. n. FAZ 2014)

Außerdem warnte er für den Fall fortlaufender Trends vor dramatischen gesellschaftlichen Verwerfungen in Deutschland. Sinn im Wortlaut: „Wollte man die Relation von Alten und Jungen und damit zugleich das relative Rentenniveau und die Beitragssätze zur Rentenversicherung auf dem heutigen Niveau stabilisieren, würden insgesamt 32 Millionen junge Zuwanderer benötigt, die meisten wohl aus außereuropäischen Gebieten.“ (zit. n. FAZ 2014)

Es sei kaum vorstellbar, dass das deutsche Volk die dazu notendige Integrationskraft aufbringen könne. Längst manifestierten sich die Grenzen der vom politisch-medialen Komplex propagierten ‚Willkommenskultur’ in einer außerparlamentarischen Opposition in Form der Bürgerbewegung PEGIDA und anderer Protestbündnisse (FAZ 2014).

Zur Lösung des Demographie-Problems in Deutschland forderte Sinn – ähnlich wie Prof. Herwig Birg bereits im Jahre 2001 – „eine fundamentale und radikale Änderung der verzerrenden Anreizstrukturen im Steuer- und Rentenrecht zugunsten von Familien und Kindern“. Nur eine aktive Bevölkerungspolitik und ein damit einhergehender Anstieg der Zahl deutscher Kinder könne letztlich das Demographie- und Rentenkassenproblem in Deutschland lösen. Zudem forderte Sinn, dass EU-Zuwanderern in Deutschland Sozialleistungen künftig nur noch in Höhe der Sozialleistungen ihres Heimatlandes ausgezahlt werden dürften (FAZ 2014).

Wenig überraschend erntete Sinn für seine Äußerungen heftigen Widerspruch. Stellvertretend für die negative Rezeption insbesondere in linksliberalen Medienorganen sei auf einen Debattenbeitrag der Spiegel-Journalisten Demling und Rickens (2014) verwiesen, die unter Anführung kurzfristiger Grenzkosten mit fragwürdigen Rechenbeispielen erfolglos versuchten, „Hans-Werner Sinns Migranten-Mathematik“ zu widerlegen. Aufschlussreich ist besonders der folgende im Artikel enthaltene Satz: „Sinn wehrt sich gegen diese Sichtweise [von Demling und Rickens] – mit Verweis auf die ökonomische Theorie.“ Womit denn sonst? Natürlich werden ökonomische Debatten unter Verweis auf ökonomische Theoreme geführt. Im weiteren Verlauf des Artikels versuchen Demling und Rickens ob ihrer schwachbrüstigen ökonomischen Argumente mit billiger Polemik und multikultureller und –kulinarischer Bereicherungsrhetorik vom ökonomischen Kontext der von Sinn losgetretenen Debatte abzulenken: „Hat die AfD einen neuen Chefökonomen? […] Außerhalb von Stammtischen und Pegida-Demonstrationen herrschte bisher der Konsens: Zuwanderer sind gut für Deutschland. Nicht nur, weil sie die Bundesrepublik bunter und die Speisekarten unserer Restaurants abwechslungsreicher machen.“ Weil Sinn sich wagte, diesen vermeintlichen (!) gesellschaftlichen Konsens zu stören, geriet er unter linksliberalen Beschuss. Der Vorsitzende des deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg widersprach Sinn ebenfalls. Dessen ökonomische Kalkulation sei „nicht haltbar“. Begründung: Die 'gesellschaftliche Realität' widerspreche Sinns Thesen. Sinns Debattenbeitrag bezog sich allerdings auf ökonomische und nicht auf vorgebliche gesellschaftliche Realitäten. Viele sogenannte 'Flüchtlinge' – auf die sich Sinn überhaupt nicht explizit bezogen hatte – seien, so Landsberg, gut ausgebildet und würden schnell in Arbeit vermittelt (Handelsblatt 2014). Diese Darstellung ist zwar unzutreffend, blieb in der Debatte jedoch unwidersprochen.

Januar 2015

Infolge des ökonomisch wenig fundierten und vielfach polemischen Widerspruchs meldete sich Sinn (2015) Anfang 2015 nochmals mit einem Gastbeitrag in der FAZ zu Wort. In diesem Rahmen verwahrte er sich gegen politkorrekte linksliberale Anfeindungen und widerlegte die inhaltliche Kritik an seinem Debattenbeitrag:

„Nun argumentieren zwei Journalisten von 'Spiegel Online', dass man diese anderen Staatskosten den Migranten nicht voll zurechnen könne, weil sie ohnehin anfallen. Man dürfe nur die sogenannten Grenzkosten rechnen. Dabei bezieht sich das Magazin implizit auf die kurzfristigen Grenzkosten, die es gedanklich nicht einmal vollständig erfasst. Da es bei der Beurteilung von Migrationsstrategien um extrem langfristige Phänomene geht, kommt es freilich nicht auf die kurzfristigen, sondern auf die langfristigen Grenzkosten an. […] So gesehen ist die Behauptung, eine Grenzkostenberechnung führe zu einer positiveren Beurteilung der Migration als die vom ifo Institut angewandte Durchschnittskostenrechnung auf der Basis des tatsächlichen Staatsbudgets abwegig. Das Gegenteil wäre der Fall.“

Zudem zitierte Sinn den negativen Befund der Bertelsmann-Studie in Bezug auf die fiskalische Bilanz der Zuwanderung nach Deutschland. Die Studie resümiert: „Stellt man den Ausländern gemäß ihrem Bevölkerungsanteil einen Anteil an den allgemeinen Staatsausgaben – Verteidigung, Straßenbau etc. – in Rechnung, gerät ihre fiskalische Bilanz ins Defizit.“ (zit. n. Sinn 2015) In diesem Kontext verwies Sinn (2015) nochmals auf das von den Studienautoren nete lebensumspannende Defizit von 79.100 Euro und die Unterschichtenzuwanderung nach Deutschland: „Da Deutschlands Immigranten, wie die neuesten OECD-Statistiken wiederum eindrucksvoll belegen, über eine unterdurchschnittliche Qualifikation verfügen, verdienen sie unterdurchschnittlich und profitieren deshalb von der Umverteilungsaktivität des Sozialstaates."

Februar 2015

Im Februar 2015 sprang die Wirtschaftsjournalistin Dorothea Siems (2015) dem damaligen Ifo-Chefökonom mit einem eigenen Debattenbeitrag bei:

„Hans-Werner Sinn soll mundtot gemacht werden. Eine beispiellose Attacke soll Deutschlands prominentesten Ökonomen treffen. Sie zeigt, wie sich die Zunft dem Zeitgeist anpasst und die lästige Ordnungspolitik zu diskreditieren versucht. […] Der Mann ist unbequem. Wenn es einen Ökonomen gibt, der deutsche Politiker regelmäßig in Erklärungsnot bringt, dann ist das HansWerner Sinn. Ob Zuwanderung, Euro-Rettung, Klimawandel oder Sozialstaat – der Chef des Ifo-Instituts mischt sich mit seinen messerscharfen Analysen in alle relevanten Gesellschaftsdebatten ein und schert sich dabei herzlich wenig um politische Korrektheit. Für Linke und Gewerkschafter ist der Professor mit dem markanten Kapitänsbart ein Neoliberaler und damit von jeher ein Feindbild. Mittlerweile ist auch die Union, die früher häufig seinen Rat suchte, auf Distanz gegangen. […] Zuletzt sorgte der streitbare Forscher mit Berechnungen für Furore, dass Zuwanderer für den Fiskus ein Minusgeschäft sind. […] Tatsächlich ist Sinn, der immer wieder auch unbequeme Reformen anmahnt, kein Populist, er ist nur nicht bereit, seine Erkenntnisse dem konsensverliebten Zeitgeist anzupassen. […] Sinn bleibt politisch unkorrekt, zum Glück.“

Eine im Februar 2015 vom Institut für Staatspolitik (IfS) veröffentlichte Studie mit dem Titel 'Der Bereicherungsmythos – Die Kosten der Einwanderung nach Deutschland' befasst sich ebenfalls mit der Bertelsmann-Studie und der von Sinn angestoßenen Debatte. Die Studienautoren identifizieren im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Kalkulation hinsichtlich der Zuwanderung in die BRD weitere unberücksichtigte Kostenfaktoren. Die IfS-Arbeitsgruppe Zuwanderung und Integration konstatiert:

„Weder die Bertelsmann-Studie noch Sinn hatten diverse Kostenfaktoren berücksichtigt, die Einwanderung mit sich bringt. Ebenso die durch Ausländerkriminalität anfallenden Kosten und die Gelder, die jährlich für die Integration und Betreuung von Zuwanderern aufgebracht werden müssen. Auch der Kapitalabfluß, der in Deutschland dadurch entsteht, daß Ausländer hierzulande erwirtschaftete Gelder in ihre Heimatländer schicken, fand keinen Eingang in die Berechnungen. Genauso wie die durch knapper werdenden Wohnraum steigenden Mieten sowie die durch ein Überangebot an Arbeitskräften in bestimmten Bereichen sinkenden Löhne. Auch die durch Schwarzarbeit von Ausländern, insbesondere im Handwerk, auf dem Bau sowie im Dienstleistungs- und Pflegesektor, verursachten volkswirtschaftlichen Schäden sowie der Wertverlust von Immobilien in Wohngegenden, in denen der Ausländer- bzw. der Asylantenanteil durch die Errichtung von Flüchtlingsheimen steigt, wurden nicht in die Berechnungen mit einbezogen. Gleiches gilt für die Summen, die der Staat in die Bildung und Ausbildung von Ausländern investiert, die dann Deutschland verlassen, keinerlei Steuern hierzulande zahlen und auch nichts mehr zu einer positiveren demographischen Entwicklung Deutschlands beitragen.“ (IfS 2015: 29)

Unter Berücksichtigung der vom IfS genannten Faktoren würde die fiskalische Negativbilanz der Fremden in Deutschland noch wesentlich ungünstiger ausfallen als in der Bertelsmann-Studie mit 79.100 Euro ausgewiesen.

2. Kosten der Zuwanderung nach Westeuropa

Frankreich

Im Jahre 1994 kamen lediglich 29% der Migranten nach Frankreich, um zu arbeiten, während 71% im Zuge der Familienzusammenführung einreisten, einen Asylantrag stellten oder aus sonstigen Gründen zuwanderten (Caldwell 2009a: 49). Berechnungen des französischen Steuerzahlerbundes aus dem Jahre 2008 zufolge übersteigen die fiskalischen Kosten der französischen Zuwanderungspolitik die staatlichen Einnahmen um 30,4 Milliarden Euro pro Jahr (Benoist 2012: 127).

Großbritannien

Im Jahre 1997 kamen lediglich 12% der Zuwandernden nach Großbritannien, um dort zu arbeiten (Caldwell 2009a: 49). Eine 2014 veröffentlichte Studie des University College London mit dem Titel 'The Fiscal Effects of Immigration to the UK' untersucht die fiskalischen Effekte inner- und außereuropäischer Zuwanderung nach Großbritannien zwischen 1995 und 2011. Während des Untersuchungszeitraums belasteten außereuropäische Zuwanderer die britischen Staatskassen per Saldo mit 120 Milliarden britischen Pfund. Der Saldo europäischer Zuwanderer ist hingegen mit 4,4 Milliarden Pfund geringfügig positiv. Die Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt unter anderem Kosten im Schul- und Gesundheitswesen sowie Arbeitslosengeldzahlungen und sonstige Transferleistungen (Dustmann und Frattini 2014). Kritiker der Studie verweisen darauf, dass „einige wesentliche Kosten“ keine Berücksichtigung fanden, die tatsächlichen Kosten der Zuwanderung also noch deutlich höher anzusetzen seien (Junge Freiheit 2014). Unklar bleibt, welche Auswirkungen die Einbeziehung unberücksichtigter Kostenfaktoren auf den geringfügig positiven Saldo europäischer Zuwanderer hätte. Die damalige britische Innenministerin und nunmehrige Premierministerin Theresa May hatte bereits 2010 von einem durch Zuwanderung erzeugten „inakzeptablen Druck“ auf die Sozialsysteme gesprochen (zit. n. Welt 2010).

Niederlande

Eine Studie mit dem Titel 'Immigration and the Dutch Economy', die 2003 von dem Centraal Plan Bureau, das an das niederländische Wirtschaftsministerium angegliedert ist, veröffentlicht wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass sich bei Zuwanderern erst nach 25-jähriger oder längerer durchgehend erwerbstätiger Aufenthaltsdauer eine positive Nettoeinzahlungsbilanz in die staatlichen Sicherungssysteme ergibt. Außerdem konstatiert die Studie einen signifikanten Umverteilungseffekt zugunsten der Fremdbevölkerung und zuungunsten der autochthonen Bevölkerung. Der Umverteilungseffekt zugunsten der Fremden beläuft sich im Falle eines im Alter von 25 Jahren Zugewanderten für die gesamte Restlebensspanne auf durchschnittlich 43.000 Euro. Die Autoren der Studie resümieren, dass massenhafte Migration kein wirksames Mittel darstellt, um die finanziellen Folgen gesellschaftlicher Überalterung zu kompensieren und warnt vor den gesellschaftlichen und kulturellen Konsequenzen massiver Zuwanderung (Spits 2003; Vlasblom 2010).

Im Jahre 2009 lebten 40% der Zuwanderer in den Niederlanden überwiegend von Sozialtransfers (Vlasblom 2010). Eine 2010 erschienene Studie des Nyenrode Forum for Economic Research mit dem Titel 'Budgettaire effecten van immigratie van niet-westeren allochthonen' (zu Deutsch: Budgeteffekte der Immigration nicht-westlicher Allochthoner) gelangt zu dem Ergebnis, dass ein 'gemittelter' 25 bis 35 Jahre alter nichtwestlicher Migrant den Staat zwischen 40.000 und 50.000 Euro kostet. Der Studienbefund basiert auf der Überprüfung der ökonomischen Rentabilität 25.000 nichtwestlicher Zuwanderer, bei denen es sich größtenteils um Türken und Marokkaner handelte. Laut Studie betragen die jährlich anfallenden Kosten für den öffentlichen Sektor im Falle einer Nettozuwanderung von 25.000 nichtwestlichen Migranten und zusätzlichen 25.000 Familiennachzüglern pro Jahr rund 7,2 Milliarden Euro (Bauch 2010: 17; IfS 2015: 19; Ulfkotte 2010: 21, 44).

Ebenfalls im Jahre 2010 errechnete der niederländische Ökonom Pieter Lakemann, dass Immigranten den niederländischen Staatshaushalt mit 5,9 Milliarden Euro pro Jahr belasten (Vlasblom 2010). Die im Jahre 2010 publizierte Dissertation des Wirtschaftswissenschaftlers Jan van der Beek untersucht die ökonomischen Konsequenzen der Massenmigration in die Niederlande zwischen 1960 und 2005 und deren Tabuisierung durch die niederländischen Eliten. Über die wirtschaftlichen Konsequenzen schreibt van der Beek:

„Die Anwerbung von Gastarbeitern in den 1960er Jahren war eine ökonomische Katastrophe. Der Staat hatte die Absicht, die Lohnkosten niedrig zu halten, dabei wären wir besser beraten gewesen, einen Anstieg zuzulassen.“

Über die Gründe für das Verschweigen der 'ökonomischen Katastrophe' durch die niederländischen Funktionseliten schreibt der Wirtschaftswissenschaftler:

In den 1980er und 1990er Jahren befürchtete man den Aufstieg rechter Parteien. […] Deshalb wurden uns die wahren Kosten der Migration vorenthalten. […] Dieser Umstand resultierte in einer [gesellschaftlichen] Wissenslücke.“ (zit. n. Vlasblom 2010; Übers. d. Verf.)

Norwegen

In Norwegen bezogen nichtwestliche Ausländer in den 2000er Jahren zehnmal häufiger Sozialleistungen als autochthone Norweger (Fjordman 2011: 44)

Schweden

Schweden galt lange Zeit als Musterland der Integration. Deshalb sind die in dem skandinavischen Land verfügbaren Statistiken von besonderem Interesse für die Beurteilung der Machbarkeit der 'Arbeitsmarktintegration' von Fremden. Die Bevölkerung in Schweden bestand vor Beginn der Völkerwanderung im Jahre 2015 zu 86% aus Einheimischen und zu 14% aus Fremden. Obwohl die Fremden 'nur' 14% der Wohnbevölkerung ausmachten, lag ihr Anteil an den Arbeitslosen im berufsfähigen Alter bei 48% (Langzeitarbeitslose: 42%). Selbst nach 15-jähriger Aufenthaltsdauer waren noch 40% der Fremden arbeitslos. Außerdem beanspruchte diese Bevölkerungsgruppe bereits vor Beginn der neuzeitlichen Völkerwanderung nach Europa 58% der Sozialleistungen, 45% der Kinder mit den schlechtesten Schulleistungen waren zudem migrantischer Herkunft. Die erwerbstätigen Migranten verdienten aufgrund ihrer schlechten Qualifikation im Durchschnitt 40% weniger als Einheimische (Heinsohn 2015). Infolge der Völkerwanderung nach Schweden seit 2015 werden sich die angeführten statistischen Werte in kommenden Jahren fortlaufend verschlechtern.

Schweiz

Im Jahre 2010 wurden 80% der in der Schweiz ausgezahlten Sozialleistungen von Ausländern, Asylbewerbern und kürzlich Eingebürgerten in Anspruch genommen (Köppel 2014).

3. Kosten der Zuwanderung – eine Bilanz

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im deutschen Bundestag Thomas Oppermann behauptet: „Ohne Einwanderung hätten wir keine Überschüsse in den Sozialkassen. Und ohne Einwanderung würden wir in ein wirtschaftliches Desaster laufen.“ (zit. n. IfS 2015: 4) Eine Meta-Analyse verfügbarer Kosten-NutzenAnalysen und Statistiken zeigt, dass die Aussage Oppermanns der empirischen Faktenlage diametral widerspricht. Es handelt sich folglich um eine Falschbehauptung. Bereits vor Beginn der Völkerwanderung in die BRD im Jahre 2015 erwirtschafteten die Zuwanderer in Deutschland (Ausländer und Passdeutsche) per Saldo keineswegs Überschüsse für die Sozialkassen. Das von Oppermann beschworene 'wirtschaftliche Desaster' droht also nicht wegen mangelnder Zuwanderung, sondern wegen massenhafter (Unterschichten-) Zuwanderung. „Einwanderer […] kommen“ dem linksliberalen Weltbild zufolge „aus den von Dürre und Hunger betroffenen Regionen der Dritten Welt, etwa aus Afrika, um in der Ersten Welt zu arbeiten, Rentenbeiträge zu zahlen sowie in Pflegeheimen für die alternde europäische Urbevölkerung tätig zu sein.“ (Caldwell 2009b) Die ernüchternde Realität ist hingegen eine andere: „Kapitalisten und Sozialisten haben sich geirrt: Die ungesteuerte Einwanderung nach Europa war kein dauerhafter Gewinn. Sie hat weder volkswirtschaftlich genutzt, noch stabilisiert sie den Wohlfahrtsstaat – im Gegenteil.“ (Caldwell 2009b) In diesem Kontext schreibt Abt (2010: 14) zutreffend vom „Mythos von der Wirtschaftlichkeit der Zuwanderung“. Das Institut für Staatspolitik bilanziert und prognostiziert bezüglich der fiskalischen Sinnhaftigkeit vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Zuwanderung in die BRD:

 „Bislang hat Deutschland von der Einwanderung nicht profitiert, sondern einen hohen Preis dafür gezahlt. Dabei geht es noch nicht einmal um die innere Sicherheit und kulturelle Identität Deutschlands, sondern um den Nutzen der Einwanderung aus fiskalischer Sicht. Hier ist die Bilanz desaströs. Nimmt man alle verfügbaren Zahlen und Studien, so ergibt sich ein eindeutiges Bild: Die negative Bilanz der Einwanderung wird sich auch in Zukunft nicht ausgleichen. Einwanderung löst keines unserer Probleme, die sich aus dem demographischen Niedergang Deutschlands ergeben. […] Es gibt keinen rationalen Grund, der Einwanderung zu einer Notwendigkeit für den Erhalt Deutschlands macht. Die Bereicherung durch Einwanderung ist ein Mythos.“ (IfS 2015: 38)

Wir halten fest: Die vorliegende Meta-Analyse belegt, dass sich die bisherige Zuwanderung nach Deutschland aus volkswirtschaftlicher, fiskalischer und sozialstaatlicher Perspektive keinesfalls als Gewinn, sondern als Verlustgeschäft erwiesen hat. Durch die Zuwanderung in die BRD – das gilt insbesondere für kulturferne Zuwanderung – und die damit einhergehende schleichende Entfleißigung der Wohnbevölkerung werden die Deutschen in wirtschaftlicher Hinsicht nicht bereichert, sondern entreicht. Dieser Befund gilt gleichermaßen für zahlreiche weitere westeuropäische Länder. Infolge der Völkerwanderung insbesondere in die BRD aber auch in andere westeuropäische Staaten werden sich die in der Meta-Analyse abgebildeten Entwicklungen in kommenden Jahren fortlaufend verschärfen.

Zum Autor: Dr. Jan Moldenhauer, 1980, studierte Wirtschaftswissenschaften in Köln, London und Liverpool, ist Vorsitzender der Friedrich-Friesen-Stiftung und arbeitet als Assistent des Fraktionsvorstandes und leitender Referent für die Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt.

Literaturverzeichnis

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Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in der BRD nach Herkunftsgruppen

Beitrag II

Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in der BRD nach Herkunftsgruppen

von Dr. Jan Moldenhauer

Die Arbeitsmarktintegration von Arabern, Schwarzafrikanern, Türken und sogenannten ‚mobilen ethnischen Minderheiten‘ in der BRD ist dramatisch gescheitert. Grund dafür sind insbesondere kultur- und religionsimmanente Faktoren.

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Deutschland ist kein Einwanderungsland

Beitrag III

Deutschland ist kein Einwanderungsland

von Dr. Jan Moldenhauer

Deutschland ist kein Einwanderungsland, sondern ein linksliberalisiertes und zunehmend überfremdetes Zuwanderungsland. Hauptursächlich dafür sind die Politik der offenen Grenzen sowie der deutsche Asyl- und Sozialstaatsmagnet.

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Politische Erklärung von Marrakesch

WIR, die für Migration zuständigen Außenminister des Innern, der Integration, und hohe Vertreter der folgenden Länder: ÖSTERREICH, BELGIEN, BENIN, BULGARIEN, BURKINA FASO, CABO VERDE, KAMERUN, ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK, CHAD, CONGO, CÔTE D’IVOIRE, KROATIEN, 
ZYPERN, TSCHECHISCHE REPUBLIK, DEMOKRATISCHE REPUBLIK DES KONGO, DÄNEMARK, ÄQUATORIALGUINEA, ESTLAND, FINNLAND, FRANKREICH, GABON, GAMBIA, DEUTSCHLAND, GHANA, GRIECHENLAND, GUINEA, GUINEA-BISSAU, IRLAND, ITALIEN, LETTLAND, LIBERIA, LITAUEN, LUXEMBURG, MALI, MALTA, MAURITANIEN, MAROKKO, NIEDERLANDE, NIGER, NIGERREICH, NORWEGEN, POLEN, PORTUGAL, RUMÄNIEN, SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE, SENEGAL, SIERRA LEONE, SLOWAKEI, SLÜWIEN, SPANIEN, SCHWEDEN, SCHWEIZ, TOGO, TUNESIEN und VEREINIGTES KÖNIGREICH;

Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Europäischer Kommissar für Migration, Innenpolitik und Unionsbürgerschaft sowie hohe Vertreter der Kommission der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten sowie Algerien und Libyen als Beobachterländer;

TAGUNG am 2. Mai 2018 in Marrakesch auf Einladung des Königreichs Marokko;

IN ANERKENNTNIS der wachsenden Bedeutung von Migrationsfragen auf globaler Ebene im Allgemeinen und in den europäisch-afrikanischen und innerafrikanischen Beziehungen im Besonderen sowie der Notwendigkeit, angepasste und koordinierte Reaktionen auf die Steuerung der Migrationsströme in all ihren Aspekten zu ermitteln; 
UNTER HINWEIS AUF die Verpflichtungen, die die Partner des Rabat-Prozesses im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung von 2006, der Erklärung 2014 Afrika-EU zu Migration und Mobilität, der von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 angenommenen Agenda für nachhaltige Entwicklung, in der sich die Staaten verpflichten, „niemanden zurückzulassen“, der Erklärung von New York für Flüchtlinge und Migranten, die von den Vereinten Nationen am 19. September 2016 angenommen wurde, der Erklärung der Vereinten Nationen über den hochrangigen Dialog über internationale Migration von 2013 und der politischen Erklärung des 5;

UNTER BEKRÄFTIGUNG der Verpflichtungen, die die Partner des Rabat-Prozesses auf dem Gipfel von Valletta über Migration im November 2015 und dem Treffen hoher Beamter von Valletta im Februar 2017 eingegangen sind, sowie ihrer Einhaltung der Grundsätze der Solidarität, der Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung bei der gemeinsamen Bewältigung von Migrationsfragen unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte;

UNTER HINWEIS AUF das Engagement der Rabat-Prozess-Partner für die wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans von Valletta (JVAP);

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG des Mandats, das den Rabat- und Khartum-Prozessen erteilt wurde, um die JVAP zu überwachen, sowie der bereits durchgeführten Kartierungsarbeiten, um deren Umsetzung zu gewährleisten, und UNTER VERWENDUNG der Bemühungen um die Umsetzung des technischen Instruments für die langfristige Überwachung der JVAP;

UNTER HINWEIS AUF die Verpflichtungen, die die Rabat-Prozess-Partner auf den Ministerkonferenzen 2006, 2008, 2011 und 2014 eingegangen sind, und auf die in der Erklärung von Dakar 2011 enthaltenen Grundsätze (operativer und kohärenter Dialog, flexibler und ausgewogener Ansatz, engagierte Partner und gemeinsame Verantwortung);

IN ANERKENNUNG der im Rahmen der verschiedenen Pläne und Strategien des Rabat-Prozesses erzielten Fortschritte und unter Berücksichtigung der Lehren aus den Analysen, die am Ende des Römischen Programms 2014-2017 durchgeführt wurden;

IN ANBETRACHT des Wertes des technischen Fachwissens und der Erfahrung externer Beobachter wie internationaler Organisationen, die im Bereich Migration und Asyl tätig sind, zivilgesellschaftlicher Akteure, Mitglieder der Diaspora und akademischer Vertreter bei der Bereicherung und Operationalisierung des Dialogs; IN ANBETRACHT der Stärkung der Zusammenarbeit mit letzteren durch verstärkte Konsultationen;

IN DEM BEWUSSTSEIN der treibenden Kraft des Rabat-Prozesses bei der Ermittlung gemeinsamer politischer Prioritäten für Migrations- und Asylfragen zwischen Afrika und Europa und seinem Beitrag zur Formulierung und Umsetzung von Migrationsstrategien; 
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, um die Kohärenz mit den seit 2014 entstandenen Durchführungsinstrumenten zu gewährleisten, die den Partnerschaftsrahmen neu festlegen, die Verdoppelung der in dieser Hinsicht durchgeführten Maßnahmen zu vermeiden und die Komplementarität der Maßnahmen zu gewährleisten;

das Marrakesch-Programm für 2018-2020 anzunehmen, das die vorliegende politische Erklärung sowie den angestrebten, operativen Aktionsplan umfasst und auf einem regionalen Ansatz unter Wahrung der staatlichen Souveränität beruht;

KOMMEN ÜBEREIN, das genannte Programm an die fünf Bereiche der GAP anzupassen, um die Kohärenz und Komplementarität mit ihr zu wahren:

Bereich 1: Entwicklungsvorteile der Migration und Bekämpfung der Ursachen für irreguläre Migration und Zwangsvertreibung; 
Bereich 2: Legale Migration und Mobilität; 
Bereich 3: Schutz und Asyl; 
Bereich 4: Prävention und Bekämpfung von irregulärer Migration, Menschenschmuggel und Menschenhandel; 
Bereich 5: Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration;

KOMMEN ÜBEREIN, den Aktionsplan, der somit angenommen wird, unter Einbeziehung der folgenden Querschnittsprioritäten in ausgewogener Weise wirksam umzusetzen:

1. Ein menschenrechtsbasierter Ansatz: Die durchgeführten Maßnahmen werden dazu beitragen, die Menschenrechte und die Würde von Flüchtlingen und Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus uneingeschränkt zu achten;

2. Besondere Aufmerksamkeit wird den Fragen des Geschlechts und des Schutzes von Migranten in prekären Situationen, insbesondere von Frauen und Kindern, gewidmet;

3. Verstärkte Aufmerksamkeit für die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung: Die Partner werden sich bemühen, diese Phänomene zu bekämpfen und eine ausgewogene, auf Fakten beruhende Darstellung von Migration und Diaspora zu fördern und ihren positiven Beitrag zur Entwicklung der Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern hervorzuheben;

4. Ein regionaler Ansatz: Bei der Festlegung, Formulierung und Durchführung von Maßnahmen werden die lokalen und regionalen Besonderheiten berücksichtigt.

5. Ein integrativer und multistakeholderorientierter Ansatz: Die Partner werden sich bemühen, alle Akteure unter der Koordination der nationalen Behörden (regionale Organisationen, lokale Behörden, traditionelle und traditionelle Behörden, Vertreter der Zivilgesellschaft und Migranten- und Flüchtlingsgemeinschaften, Sozialpartner, Privatsektor, Medien) in ihre Maßnahmen einzubeziehen. 
und Wissenschaft) sowie der einschlägigen internationalen Organisationen, um ein koordiniertes und geordnetes Management aller Dimensionen des Migrationsphänomens zu gewährleisten.

6. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhebung, Analyse und Weitergabe disaggregierter Daten: Unter den geplanten Maßnahmen werden sich die Partner bemühen, bestehende Initiativen und Studien zu ermitteln, Migrationsdaten auszutauschen und gegebenenfalls spezifische Studien für operative Zwecke auf nationaler oder regionaler Ebene durchzuführen. Die gewonnenen Daten und Informationen werden in die migrationspolitischen Entscheidungsprozesse einfließen und dazu beitragen;

Beschließen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die den spezifischen Mehrwert des Rabat-Prozesses widerspiegeln. Dies liegt insbesondere in ihrer Fähigkeit, Netzwerke von technischen und politischen Akteuren aufzubauen, Maßnahmen zu formulieren, die den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, und die bei ihrer Umsetzung gesammelten Informationen zu zentralisieren und gleichzeitig das geografische Gleichgewicht auf allen Ebenen zu wahren;

KOMMEN ÜBEREIN, die Modalitäten für die Durchführung der gezielten Aktionen festzulegen und die einschlägigen Mechanismen und Instrumente zur Überwachung und Bewertung der Durchführung des Marrakesch-Programms für 2018-2020 regelmäßig zu nutzen, um seinen Umfang und seine Auswirkungen zu verbessern.

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Aktionsplan von Marrakesch 2018-2020

 18. November 2018 8 Minutes

Bereich 1: Entwicklungsnutzen der Migration und Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration und des Phänomens der Vertriebenen

Die Agenda für nachhaltige Entwicklung von 2030 zielt in ihrem Ziel 10.7 darauf ab, „eine geordnete, sichere, regelmäßige und verantwortungsvolle Migration und Mobilität der Menschen zu erleichtern, auch durch die Umsetzung geplanter und gut geführter Migrationspolitiken“.

Seit seiner Gründung hat der Rabat-Prozess das positive Potenzial der regulären Migration und die Schlüsselrolle der Diaspora für Herkunfts-, Transit- und Zielländer konsequent gefördert. Die Stärkung der Synergien zwischen Migration und Entwicklung ist ein vorrangiger Bereich und ein spezifischer Bestandteil des Rabat-Prozesses. Die Gesprächspartner kommen überein, diesen Weg fortzusetzen, und werden sich bei den meisten ihrer Maßnahmen auf die Maximierung der Vorteile der regulären Migration für die Entwicklung konzentrieren, wobei sie vorrangig die Mitglieder der Diaspora in diesen Prozess einbeziehen werden.

Die Rabat-Prozess-Partner erkennen die vielfältigen Ursachen für irreguläre Migration und Zwangsvertreibung. Diese Ursachen, von denen die meisten miteinander verbunden sind, müssen zunehmend durch ein breites Spektrum geeigneter Maßnahmen sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene angegangen werden. Unter Berücksichtigung des gemischten Charakters der Migrationsströme bekräftigen die Partner die im Rahmen von Valletta eingegangenen Verpflichtungen, in die Entwicklung und die Beseitigung der Armut zu investieren, die Ursachen der irregulären Migration zu bekämpfen, die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe in den am stärksten von dem Phänomen der Vertriebenen betroffenen Ländern zu unterstützen und Umwelt- und Klimafragen in den am stärksten betroffenen Regionen anzugehen.

Ziel 1: Maximierung der positiven Auswirkungen der regulären Migration auf die Entwicklung

Aktion 1: Ermittlung und Austausch bewährter Verfahren, die es den Ländern ermöglichen, bessere Kenntnisse über die Profile ihrer Diasporen zu erlangen und Strategien zur Förderung ihres wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungspotenzials anzunehmen oder zu optimieren, wobei gleichzeitig die potenziellen Hindernisse für die Übernahme und Optimierung dieser bewährten Verfahren analysiert werden.

Aktion 2: Beitrag zur Senkung der Kosten für Rücküberweisungen und zur Erleichterung der Rücküberweisungen von Migranten in ihre Herkunftsländer, insbesondere durch Unterstützung innovativer oder bestehender Initiativen, die das Potenzial der Digitalisierung nutzen. Die Partner könnten sich beispielsweise auf die Arbeit des Afrikanischen Instituts für Überweisungen und sein Netzwerk von Anlaufstellen beziehen. 
Aktion 3: Förderung von Initiativen zur Unterstützung des Unternehmertums und produktiver Investitionen junger Menschen aus der afrikanischen Diaspora (wie das im Rahmen des Rabat-Prozesses entwickelte Flaggschiffprogramm MEETAfrica) und Ermutigung dieser jungen Menschen, ihre Fähigkeiten zum Wohle ihrer Herkunftsländer einzusetzen.

Ziel 2: Erzielung eines gemeinsamen Verständnisses der Ursachen für irreguläre Migration und Zwangsvertreibung in der Region des Rabat-Prozesses.

Aktion 4: Analyse der Grundursachen und Abgabe praktischer Empfehlungen (insbesondere durch die Organisation von thematischen Treffen zu diesem Thema), um die Einbeziehung dieser Fragen in die Politikentwicklung zu verbessern.

Aktion 5: Förderung einer systematischeren Einbeziehung von Fragen im Zusammenhang mit den Ursachen irregulärer Migration und Zwangsvertreibung in sozioökonomische Entwicklungsstrategien und -programme auf nationaler Ebene sowie in Programme der Entwicklungszusammenarbeit, wobei gleichzeitig die Eigenverantwortung für bestehende regionale normative Rahmenbedingungen gefördert wird.

Bereich 2: Legale Migration und Mobilität

Die Rabat-Prozess-Partner nehmen das oben genannte Ziel 10.7 der Agenda für nachhaltige Entwicklung von 2030 zur Kenntnis und erkennen an, dass die Wege zur regulären Migration auf der Grundlage effizienter ziviler Registrierungssysteme gefördert und verstärkt werden müssen und dass die Mobilität bestimmter Kategorien von Reisenden (insbesondere Geschäftsleute, junge Fachkräfte oder Forscher) zwischen europäischen und nord-, west- und zentralafrikanischen Ländern gefördert werden muss.

Ziel 3: Förderung der regelmäßigen Migration und Mobilität, insbesondere von Jugendlichen und Frauen, zwischen Europa und Nord-, West- und Zentralafrika sowie innerhalb dieser Regionen.

Aktion 6: Förderung der Einrichtung von Austauschnetzen zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Arbeitsämtern in Europa und Afrika, um die Fähigkeiten junger Migranten voll zu nutzen und die technische Ausbildung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Aktivitäten gewidmet, die sich an Frauen und Jugendliche richten.

Aktion 7: Im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen sollen Projekte gefördert werden, die darauf abzielen, die Portabilität der Rechte und des Sozialschutzes regulärer Migranten und ihrer Familien zu stärken, beispielsweise durch den Abschluss und die Umsetzung geeigneter bilateraler, regionaler oder internationaler Übereinkommen.

Aktion 8: Ermittlung bewährter Praktiken und Erfolgsfaktoren, die die relevante Politikentwicklung leiten und die inter- und intraregionale Mobilität unterstützen können, insbesondere durch die Analyse bestehender Studien über zirkuläre Migration, insbesondere auf regionaler Ebene. 
Ziel 4: Förderung der Erleichterung der Verfahren zur Erteilung von Visa

Aktion 9: Führen Sie im Geiste der Partnerschaft einen offenen Dialog über Visaerleichterungen, insbesondere durch Treffen und technische Schulungen.

Maßnahme 10: Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Effizienz und Transparenz der verschiedenen nationalen Systeme für die Visumerteilung, einschließlich der Unterstützung bei der Schaffung lokaler Informationsstrukturen oder der Einrichtung von Online-Informationsportalen.

Bereich 3: Schutz und Asyl

Die Partner des Rabat-Prozesses bekräftigen ihre internationalen Verpflichtungen im Bereich Schutz und Asyl, einschließlich derjenigen, die in der politischen Erklärung von Valletta enthalten sind, und insbesondere diejenigen, die darauf abzielen, „allen Anspruchsberechtigten im Einklang mit internationalen und regionalen Instrumenten“ Schutz zu bieten. Sie bekräftigen ihre Achtung der Würde von Flüchtlingen und anderen gewaltsam Vertriebenen sowie des Schutzes ihrer Menschenrechte, unabhängig vom Status. Die Partner ermutigen die Länder in ihren Bemühungen, bestehende internationale Übereinkommen zum Schutz zu unterzeichnen und umzusetzen, einschließlich der Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und ihres Protokolls von 1967. Sie fördern auch den Aufbau von Kapazitäten der nationalen Institutionen im Bereich der Asylsysteme.

Ziel 5: Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes von Flüchtlingen und anderen gewaltsam Vertriebenen

Aktion 11: Ermittlung bestehender grenzüberschreitender und regionaler Schutzinitiativen in einer der Teilregionen des Dialogs und Vorschlag von Maßnahmen für Interessengruppen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Berücksichtigung der an den stärksten gefährdeten Personen, des Kindeswohls und der Bedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger geschenkt.

Aktion 12: Förderung der Annahme lokaler, nationaler und regionaler Aktionspläne zur Festlegung von Verfahren für eine wirksame Reaktion, insbesondere im Falle massiver Vertreibungen von Menschen.

Ziel 6: Förderung der Integration von Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen in die Aufnahmegemeinden

Aktion 13: Förderung der Integration von Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen durch die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen, die sich einerseits an die lokalen Gemeinschaften und andererseits an Flüchtlinge und Asylbewerber richten und ihre Rechte und Pflichten in den Aufnahmeländern abdecken.

Aktion 14: Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, die den Zugang zu Arbeit erleichtern und es den Menschen, die internationalen Schutz genießen, ermöglichen, selbstständiger zu werden.

Bereich 4: Prävention und Bekämpfung von irregulärer Migration, Menschenschmuggel und Menschenhandel

Die Partner des Rabat-Prozesses bekräftigen ihr Eintreten für internationale Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel, die zwei schwerwiegende Formen der organisierten Kriminalität nach internationalem Recht sind (das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 und die Zusatzprotokolle der Vereinten Nationen gegen den Schmuggel von Migranten auf dem Land-, Luft- und Seeweg, die darauf abzielen, den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel, zu verhindern, zu unterdrücken und zu bestrafen).

Im Einklang mit der politischen Erklärung von Valletta fördern die Partner die Intensivierung der Bemühungen um die Verhütung und Bekämpfung dieser Phänomene sowohl in Europa als auch in Afrika durch verschiedene Instrumente. In diesem Rahmen werden insbesondere die Suche nach Alternativen zur Schattenwirtschaft, die sich aus dem illegalen Schmuggel von Migranten und dem Menschenhandel ergeben, sowie Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert.

Die Partner würdigen den Beitrag regionaler und internationaler Organisationen und zivilgesellschaftlicher Organisationen in diesem Bereich. Der Mehrwert des Rabat-Prozesses besteht unter anderem darin, dass er die von diesen beiden Phänomenen betroffenen Akteure miteinander verbinden kann, um das gegenseitige Lernen zu fördern und die Zusammenarbeit zu verbessern.

Ziel 7: Aufbau der Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen mit Kompetenzen in den Bereichen integrierter Grenzschutz sowie Prävention und Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel. 
Maßnahme 15: Verbesserung der Aufklärungskapazitäten der nationalen Behörden in Bezug auf die Schleusung von Migranten und Personen, die internationalen Schutz benötigen, den Menschenhandel sowie im Bereich der integrierten Grenzüberwachung und -kontrolle.

Maßnahme 16: Stärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit auf bilateraler, inter- und intraregionaler und internationaler Ebene beim Informationsaustausch unter besonderer Berücksichtigung der Finanzermittlungen.

Maßnahme 17: Fortsetzung und Begleitung der Bemühungen zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter gesetzlicher und institutioneller Rahmenbedingungen auf nationaler und regionaler Ebene im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 und den einschlägigen Zusatzprotokollen gegen die Schleusung von Migranten und den Menschenhandel.

Ziel 8: Verbesserung des Schutzes von Migranten und Personen, die internationalen Schutz benötigen, die geschmuggelt wurden, sowie von Opfern des Menschenhandels.

Maßnahme 18: Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren in Bezug auf die Sensibilisierung und Information über die Risiken irregulärer Migration und Menschenhandel, insbesondere für Kinder und Frauen, unter Einbeziehung aller Beteiligten (Staat, Diaspora, Medien, soziale Netzwerke, Zivilgesellschaft, internationale Organisationen und Privatsektor).

Aktion 19: Formulierung konkreter Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der von Menschenschmuggel betroffenen Personen und der Opfer des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Mädchen (Aufnahmestrukturen, Rechtsberatung, soziale, psychosoziale und gesundheitliche Dienste, Dolmetschen, Wiedereingliederung usw.) und Förderung ihrer Einbeziehung in nationale, regionale und subregionale Initiativen und Politiken.

Bereich 5: Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration

Die Rabat-Prozesspartner bekräftigen, dass sie die völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Rückkehr und Rückübernahme einhalten, und erinnern an die Bedeutung einer nachhaltigen Wiedereingliederung. Sie bekräftigen ihre Unterstützung für den Grundsatz der Nichtzurückweisung und kommen überein, der freiwilligen Rückkehr den Vorzug zu geben. Sie erinnern daran, dass die Politik im Bereich der Rückkehr und Rückübernahme in die gemeinsame Verantwortung der Staaten fällt und dass sie effizient, transparent und unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte, der Sicherheit und der Würde der Migranten durchgeführt werden sollte.

Die Partner des Rabat-Prozesses begrüßen die gemeinsamen Fortschritte, die durch die politischen Dialoge erzielt wurden, die in diesem Bereich eingeleitet wurden. Es ist wichtig, dass diese Bemühungen fortgesetzt und dieser Dialog in die Tat umgesetzt werden, was zu einer verstärkten Zusammenarbeit und einer effizienteren Rückkehr und Rückübernahme führt.

Ziel 9: Stärkung der Kapazitäten der zuständigen Behörden, um die Identifizierungsverfahren und die Ausstellung von Reisedokumenten zu verbessern und sicherzustellen.

Maßnahme 20: Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung auf nationaler, regionaler und grenzüberschreitender Ebene (insbesondere durch regionale Konsultationen).

Maßnahme 21: Förderung des Einsatzes innovativer Identifizierungstechniken. Auf der thematischen Tagung über Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung, die 2016 in Brüssel stattfand, wurde unter anderem vorgeschlagen, Videokonferenzen zur Identifizierung oder Vorabidentifizierung, eine systematischere Verwendung von Fingerabdrücken oder gemeinsame Aktionen für komplexe Fälle zu nutzen. Je nach Bedarf eine bestimmte Gruppe von Ländern unterstützen (technische Hilfe, Peer-Support oder Training), um ihnen bei der Einführung dieser Techniken zu helfen.

Ziel 10: Förderung von Programmen, die die sichere Rückkehr und nachhaltige Wiedereingliederung von Migranten unter uneingeschränkter Achtung ihrer Rechte und Würde gewährleisten.

Aktion 22: Organisation von Peer-to-Peer-Treffen zwischen europäischen und afrikanischen Städten und mit anderen zuständigen Behörden, um gegenseitiges Lernen bei der Migrationssteuerung, einschließlich nachhaltiger Rückkehr, zu ermöglichen, aufbauend auf bestehenden Netzwerken (wie der City-to-City-Initiative) und unter Nutzung ihrer Ergebnisse.

Aktion 23: Stärkung der unterstützten Rückkehrprogramme und Förderung von Maßnahmen zur Begleitung und Einbeziehung aller zurückgekehrten Migranten in die Entwicklungspolitik und -programme auf lokaler Ebene.

UN-Migrationspakt: der vollständige Text

Am 10. und 11. Dezember soll in Marrakesch (Marokko) der UN-Migrationspakt unterzeichnet werden. Nach der vollständigen Lektüre glaube ich, sagen zu können: Ich habe noch niemals einen Text gelesen, der so voll von Hybris und völliger Verabschiedung von jeglichem Realitätssinn ist, voll von Heuchelei und Verlogenheit, von Augenwischerei und Mimikry. Doch bilden Sie sich ein eigenes Urteil. JFB veröffentlicht hier den gesamten Text des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ in deutscher Übersetzung.

Der ganze Text des „Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ umfasst zig Seiten, die äußerst mühsam zu lesen sind. Er ist voll von tausendfach kolportierten, schön klingenden Phrasen. In jedem zweiten, dritten Satz ist von „Menschenrechten“ die Rede und es wird schnell klar, worum sich die gesamte Politik der Länder, die diesen Pakt unterzeichnen, in den nächsten Jahrzehnte drehen soll: um Migranten und deren Wohl. Dass man hier nicht nur einige wenige Millionen Migranten im Blick hat, sondern zig, wenn nicht hunderte Millionen, auch das dürfte klar sein. Offensichtlich ist hier ein gigantisches Umsiedlungsprogramm geplant, wie es die Welt noch keines gesehen hat.
Und dieses Programm richtet sich vor allem gegen eine Seite: gegen Europa, gegen die europäischen Völker, die Stück für Stück ihrer Souveränität beraubt, die voll und ganz auf ein großes Ziel eingeschworen werden sollen: sich um die massenhaft nach Europa strömenden Immigranten zu kümmern, alles für diese zu tun, damit diese sich so wohl wir nur möglich fühlen und damit sie möglichst schnell integriert werden, was auch immer das heißen soll, was dann natürlich einen nochmals stärkeren Sog auslösen wird, wenn sie in Europa derart betütelt und umsorgt werden. Den Europäern selbst scheint dagegen primär eine Aufgabe zuzukommen, die Neuankömmlinge, die Jahr für Jahr kommen werden – und dieser Strom soll niemals abreißen, bis Europa, Afrika und die arabische Welt einander vollkommen angeglichen sind – mit offenen Armen aufzunehmen, sie zu versorgen, sie auszubilden, sie niemals auch nur ansatzweise irgendwo zu benachteiligen, eher im Gegenteil, und sich ihnen anzupassen.
Wie verlogen dieses ganze Projekt ist, erkennt man besonders in den Passagen, wenn davon die Rede ist, man wolle „einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten“ führen soll oder von „Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht“, zuvor aber bereits völlig undifferenziert, pauschal und apodiktisch festgestellt wurde, dass Migration per se etwas Gutes wäre, man dies dem jeweiligen Volk nur eben klar machen müsse, was impliziert, dass alle Fakten, die dem widersprechen, aus dem öffentlichen „offenen Diskurs“ verbannt werden sollen, weil sie als „diskriminierend“ oder gar als „Hass schürend“ diskreditiert, mithin diskriminiert werden.
Es soll also ein „offener, faktenbasierter Diskurs“ geführt werden, bei dem aber das Ergebnis von vorneherein feststeht und nur Fakten zulässig sind, die dieses präjudizierte Ergebnis stützen. Aber lesen Sie selbst.

Vereinte Nationen – Generalversammlung
Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, Marrakesch (Marokko), 10. und 11. Dezember 2018,
Punkt 10 der vorläufigen Tagesordnung*, Ergebnis der Konferenz
Entwurf des Ergebnisdokuments der Konferenz – Mitteilung des Präsidenten der Generalversammlung
1. In ihrer Resolution 72/244 vom 24. Dezember bekräftigte die Generalversammlung
ihren Beschluss, dass die Zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zur Annahme eines zwischenstaatlich ausgehandelten und vereinbarten Ergebnisdokuments mit dem Titel „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ führen wird und dass der Präsident der Generalversammlung das Ergebnis der gemäß ihrer Resolution 71/280 abgehaltenen zwischenstaatlichen Verhandlungen der Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme übermitteln wird.
2. Der Wortlaut des vereinbarten Ergebnisdokuments der gemäß Resolution 71/280 unter
der Leitung der Ko-Moderatoren Juan José Gómez Camacho (Mexiko) und Jürg Lauber
(Schweiz) abgehaltenen zwischenstaatlichen Verhandlungen vom 13. Juli 2018 (siehe
Anlage) wird hiermit der Konferenz im Einklang mit Ziffer 6 b) der Resolution 72/244 zur
Annahme übermittelt.
Anlage: Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration*
Wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten, zusammengetreten am 10. und 11. Dezember 2018 in Marokko, in Bekräftigung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und entschlossen, einen bedeutenden Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen zu leisten, haben den nachstehenden Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen:
Präambel
1. Dieser Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.
2. Er beruht außerdem auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte; dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; den anderen grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen¹; dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, einschließlich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg; dem Übereinkommen betreffend die Sklaverei und dem Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und Sklaverei ähnlicher Einrichtungen und Praktiken; dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen; dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika; dem Übereinkommen von Paris² und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration³ sowie auf der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge
2015-2030 und der Neuen Urbanen Agenda.
3. Die Diskussionen auf globaler Ebene zur internationalen Migration sind nicht neu. Wir erinnern an die Fortschritte, die im Rahmen der Dialoge der Vereinten Nationen auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung 2006 und 2013 erzielt wurden. Wir anerkennen außerdem die Beiträge des Globalen Forums für Migration und Entwicklung, das 2007 ins Leben gerufen wurde. Diese Plattformen waren Wegbereiter für die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten, mit der wir uns verpflichteten, im Rahmen zweier getrennter Prozesse einen Globalen Pakt für Flüchtlinge auszuarbeiten und diesen Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration anzunehmen. Gemeinsam bilden die beiden Globalen Pakte komplementäre internationale Kooperationsrahmen, deren jeweilige Mandate entsprechend der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten zu erfüllen sind, in der anerkannt wird, dass Migranten und Flüchtlinge sich vielen gemeinsamen Problemen gegenübersehen und ähnlichen Risiken ausgesetzt sind.
4. Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen. Dennoch handelt es sich bei ihnen um verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Der vorliegende Globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar.
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* Personenbezeichnungen, die in diesem Dokument aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form wiedergegeben sind, umfassen Personen jeden Geschlechts.
¹Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
² Angenommen nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in FCCC/CP/2015/10/Add.1, Beschluss 1/CP.21.
³ Übereinkommen (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, Übereinkommen (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, Übereinkommen (Nr. 118) über die Gleichbehandlung (Soziale Sicherheit), 1962, und Übereinkommen (Nr. 189) über Hausangestellte, 2011.
5. Wir anerkennen die von den Mitgliedstaaten und relevanten Interessenträgern während der Konsultations- und Bestandsaufnahmephasen eingebrachten Beiträge sowie den Bericht des Generalsekretärs mit dem Titel „Migration zum Nutzen aller gestalten“ als Beitrag zum Vorbereitungsprozess für diesen Globalen Pakt.
6. Dieser Globale Pakt stellt einen Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration dar. Ihm liegen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Aktionsagenda von Addis Abeba sowie die im Oktober 2013 verabschiedete Erklärung des Dialogs auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung zugrunde. Er fußt auf der Pionierarbeit des ehemaligen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Migration, unter anderem auf seinem Bericht vom 3. Februar 2017.
7. Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. In der Erkenntnis, dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt werden kann, fördert er die internationale Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren im Bereich der Migration und wahrt die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Pflichten.
Unsere Vision und Leitprinzipien
8. Dieser Globale Pakt ist Ausdruck unserer gemeinsamen Entschlossenheit, die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Migration zu verbessern. Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können. Die meisten Migranten auf der Welt reisen, leben und arbeiten heute auf sichere, geordnete und reguläre Weise. Dennoch hat Migration unbestreitbar sehr unterschiedliche und manchmal unvorhersehbare Auswirkungen auf unsere Länder und Gemeinschaften und auf die Migranten und ihre Familien selbst.
9. Es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die Herausforderungen und Chancen der internationalen Migration uns einen, anstatt uns zu spalten. Dieser Globale Pakt ist Ausdruck unseres gemeinsamen Verständnisses, unserer gemeinsamen Verantwortung und unseres gemeinsamen Zwecks in der Frage der Migration, mit dem Ziel, sie zum Nutzen aller zu gestalten.
Gemeinsames Verständnis
10. Dieser Globale Pakt ist das Ergebnis einer beispiellosen Überprüfung von Fakten und Daten, die im Rahmen eines offenen, transparenten und inklusiven Prozesses gesammelt wurden. Wir haben uns über unsere jeweiligen Realitäten ausgetauscht und eine Vielfalt von Stimmen gehört, die unser gemeinsames Verständnis dieses komplexen Phänomens bereichert und geprägt haben. Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt ist, Gesellschaften innerhalb aller Regionen und über sie hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht. Wir sind uns dessen bewusst, dass fortlaufend internationale Anstrengungen zur Verstärkung unseres Wissens über Migration und ihrer Analyse unternommen werden müssen, denn ein gemeinsames Verständnis wird eine bessere Politik hervorbringen, die das Potenzial der nachhaltigen Entwicklung für alle freisetzt. Wir müssen Daten hoher Qualität erheben und verbreiten. Wir müssen sicherstellen, dass gegenwärtige und potenzielle Migranten vollständig über ihre Rechte und Pflichten und die Möglichkeiten für eine sichere, geordnete und reguläre Migration informiert sind und sich der mit irregulärer Migration verbundenen Risiken bewusst sind. Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.
Gemeinsame Verantwortung
11. Dieser Globale Pakt betrachtet internationale Migration aus einer 360-Grad-Perspektive und folgt der Erkenntnis, dass ein umfassender Ansatz erforderlich ist, um den Gesamtnutzen von Migration zu optimieren und gleichzeitig die Risiken und Herausforderungen anzugehen, die sich den einzelnen Menschen und den Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern stellen. Kein Land kann die mit diesem globalen Phänomen verbundenen Herausforderungen und Chancen allein bewältigen. Mit diesem umfassenden Ansatz wollen wir eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtern und gleichzeitig das Auftreten und die negativen Auswirkungen irregulärer Migration durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination der in diesem Pakt dargelegten Maßnahmen reduzieren. Als Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind wir uns der gegenseitigen Verantwortung bewusst, den Bedürfnissen und Anliegen der jeweils anderen Rechnung zu tragen, sowie dessen, dass wir der übergeordneten Verpflichtung unterliegen, die Menschenrechte aller Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus zu achten, zu schützen und zu gewährleisten und dabei gleichzeitig die Sicherheit und das Wohlergehen aller unserer Gemeinschaften zu fördern.
12. Dieser Globale Pakt hat das Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach einer besseren Zukunft zu suchen. Er beabsichtigt, die Risiken und prekären Situationen, denen Migranten in verschiedenen Phasen der Migration ausgesetzt sind, zu mindern, indem ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden und ihnen Fürsorge und Unterstützung zukommen. Mit dem Pakt wird versucht, legitimen Anliegen von Gemeinschaften Rechnung zu tragen und gleichzeitig anzuerkennen, dass Gesellschaften demografische, wirtschaftliche, soziale und umweltbedingte Veränderungen unterschiedlichen Ausmaßes durchlaufen, die sich auf die Migration auswirken und aus ihr resultieren können. Er soll förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern und so besser zu einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene beizutragen.
Gemeinsamer Zweck
13. Mit dem Globalen Pakt wird anerkannt, dass eine sichere, geordnete und reguläre Migration dann für alle funktioniert, wenn sie auf der Basis von guter Information, Planung und Konsens stattfindet. Migration sollte nie ein Akt der Verzweiflung sein. Ist sie es dennoch, müssen wir zusammenarbeiten, um den Bedürfnissen von Migranten in prekären Situationen Rechnung zu tragen, und die jeweiligen Herausforderungen angehen. In gemeinsamer Arbeit müssen wir die Bedingungen schaffen, die es den Gemeinschaften und den einzelnen Menschen ermöglichen, in ihren eigenen Ländern in Sicherheit und Würde zu leben. Wir müssen Menschenleben retten und Migranten vor Gefahren schützen. Wir müssen sie in die Lage versetzen, zu vollwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge herausstellen und Inklusion und sozialen Zusammenhalt fördern. Wir müssen für Staaten, Gemeinschaften und Migranten gleichermaßen mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit schaffen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten.
14. Unser Erfolg beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, der Entschlossenheit und der Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen. Vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit stellen wir uns in geteilter Verantwortung und mit innovativen Lösungen den Herausforderungen und Chancen der Migration in allen ihren Dimensionen. Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen und im vollen Bewusstsein, dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen Meilenstein, aber noch nicht den Endpunkt unserer Anstrengungen darstellt, gehen wir diesen historischen Schritt. Wir verpflichten uns, den multilateralen Dialog im Rahmen der Vereinten Nationen durch einen periodischen und wirksamen Folge- und Überprüfungsmechanismus fortzusetzen, der sicherstellt, dass die in diesem Dokument enthaltenen Worte in konkrete Taten zum Nutzen von Millionen von Menschen in allen Regionen der Welt umgesetzt werden.
15. Wir sind uns darin einig, dass dieser Globale Pakt auf einer Reihe übergreifender und interdependenter Leitprinzipien beruht:
a) Der Mensch im Mittelpunkt. Dem Globalen Pakt wohnt wie der Migrationserfahrung selbst eine starke menschliche Dimension inne. Er fördert das Wohlergehen von Migranten und der Mitglieder der Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Infolgedessen steht in seinem Mittelpunkt der einzelne Mensch;
b) Internationale Zusammenarbeit. Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der anerkennt, dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann, da das Phänomen von Natur aus grenzüberschreitend ist und somit Zusammenarbeit und Dialog auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene erfordert. Die Autorität des Paktes beruht auf seinem Konsenscharakter, seiner Glaubwürdigkeit, seiner kollektiven Trägerschaft und seiner gemeinsamen Umsetzung, Weiterverfolgung und Überprüfung;
c) Nationale Souveränität. Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschließlich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht;
d) Rechtsstaatlichkeit und ordnungsgemäße Verfahren. Der Globale Pakt erkennt an, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung ordnungsgemäßer Verfahren und der Zugang zur Justiz für alle Aspekte einer gesteuerten Migration von grundlegender Bedeutung sind. Das bedeutet, dass der Staat, öffentliche und private Institutionen und Einrichtungen sowie alle Personen an Gesetze gebunden sind, die öffentlich verkündet und in gleicher Weise angewandt werden, über deren Einhaltung unabhängige Gerichte wachen und die mit dem Völkerrecht im Einklang stehen;
e) Nachhaltige Entwicklung. Der Globale Pakt wurzelt in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und baut auf der in der Agenda enthaltenen Erkenntnis auf, dass Migration eine multidimensionale Realität darstellt, die für die nachhaltige Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer von großer Bedeutung ist und kohärente und umfassende Antworten erfordert. Migration trägt, insbesondere wenn sie gut gesteuert wird, zu positiven Entwicklungsergebnissen und zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. Ziel des Globalen Paktes ist es, das Potenzial der Migration für die Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu nutzen sowie die Wirkung zu erhöhen, die die Erreichung der Ziele in Zukunft auf Migration haben wird;
f) Menschenrechte. Der Globale Pakt gründet auf den internationalen Menschenrechtsnormen und wahrt die Grundsätze der Nichtregression und Nichtdiskriminierung. Durch die Umsetzung des Globalen Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen außerdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen;
g) Geschlechtersensibilität. Der Globale Pakt gewährleistet, dass die Menschenrechte von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen in allen Phasen der Migration geachtet werden, dass ihre besonderen Bedürfnisse richtig verstanden und berücksichtigt werden und dass sie als Trägerinnen und Träger des Wandels gestärkt werden. Der Pakt trägt der Geschlechterperspektive durchgängig Rechnung und fördert die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung aller Frauen und Mädchen, in Anerkennung ihrer Unabhängigkeit, Handlungsfähigkeit und Führungsrolle und mit dem Ziel, davon wegzukommen, dass Migrantinnen primär aus der Perspektive der Viktimisierung betrachtet werden;
h) Kindergerechtigkeit. Der Globale Pakt fördert die bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte des Kindes und wahrt den Grundsatz, dass das Wohl des Kindes im Kontext der internationalen Migration in allen Situationen, an denen Kinder, einschließlich unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder, beteiligt sind, stets vorrangig zu berücksichtigen ist.
i) Gesamtregierungsansatz. Der Globale Pakt trägt dem Umstand Rechnung, dass Migration eine multidimensionale Realität darstellt, die nicht von einem Regierungsressort allein behandelt werden kann. Die Erarbeitung und Umsetzung wirksamer migrationspolitischer Maßnahmen und Verfahren erfordert einen Gesamtregierungsansatz, der eine horizontale und vertikale Politikkohärenz quer über alle staatlichen Bereiche und Ebenen hinweg gewährleistet;
j) Alle Teile der Gesellschaft umfassender Ansatz. Der Globale Pakt fördert breit angelegte Multi-Akteur-Partnerschaften, die sich mit der Migration in allen ihren Dimensionen befassen und Migranten, die Diaspora, lokale Gemeinwesen, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, den Privatsektor, Parlamentsabgeordnete, Gewerkschaften, nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Medien und andere relevante Interessenträger in die Steuerung der Migration einbinden.
Unser Kooperationsrahmen
16. Mit der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten haben wir eine politische Erklärung und ein Paket von Verpflichtungen angenommen. Wir bekräftigen diese Erklärung in ihrer Gesamtheit und bauen mit dem nachstehenden Kooperationsrahmen auf ihr auf; dieser umfasst 23 Ziele und deren Umsetzung, Weiterverfolgung und Überprüfung. Jedes Ziel enthält eine Verpflichtung, gefolgt von einer Reihe von Maßnahmen, die als relevante Politikinstrumente und bewährte Verfahren angesehen werden. Zur Erfüllung der 23 Ziele werden wir aus diesen Maßnahmen schöpfen, um eine sichere, geordnete und reguläre Migration entlang des gesamten Migrationszyklus zu erreichen.
Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
1. Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht
2. Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen
3. Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration
4. Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen
5. Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration
6. Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit
7. Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration
8. Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten
9. Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten
10. Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration
11. Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement
12. Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung
13. Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen
14. Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus
15. Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen
16. Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts
17. Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration
18. Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen
19. Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können
20. Schaffung von Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten
21. Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration
22. Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen
23. Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
Ziele und Verpflichtungen
Ziel 1: Erhebung und Nutzung korrekter und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Politikgestaltung, die auf nachweisbaren Fakten beruht
17. Wir verpflichten uns, die globale Faktengrundlage zur internationalen Migration zu stärken und zu diesem Zweck die Erhebung, Analyse und Verbreitung genauer, verlässlicher und vergleichbarer Daten, die nach Geschlecht, Alter, Migrationsstatus und anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind, zu verbessern und darin zu investieren und dabei gleichzeitig das Recht auf Privatheit gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen zu wahren und personenbezogene Daten zu schützen. Wir verpflichten uns ferner, sicherzustellen, dass diese Daten die Forschung fördern, als Orientierung für eine faktengestützte Politikgestaltung und einen aufgeklärten öffentlichen Diskurs dienen und eine wirksame Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Verpflichtungen im Laufe der Zeit ermöglichen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden

a) unter Mitwirkung aller relevanten Interessenträger und unter Anleitung der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen eine umfassende Strategie ausarbeiten und umsetzen, die das Ziel hat, migrationsbezogene Daten auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene zu verbessern, indem die Methoden der Datenerhebung harmonisiert und die Analyse und Verbreitung migrationsbezogener Daten und Indikatoren gestärkt werden;
b) die internationale Vergleichbarkeit und Kompatibilität von Statistiken und nationalen Datensystemen im Bereich Migration verbessern, einschließlich durch die Weiterentwicklung und Anwendung der statistischen Definition des Begriffs „internationaler Migrant“, die Ausarbeitung eines Katalogs von Standards zur Messung von Migrationsbeständen und -strömen und die Dokumentierung von Migrationsmustern und -trends, Migrantenmerkmalen sowie Triebkräften und Auswirkungen von Migration;
c) ein globales Programm zum Aufbau und zur Stärkung nationaler Kapazitäten im Bereich der Datenerhebung, -analyse und -verbreitung entwickeln, das dem Zweck dient, Daten auszutauschen, Datenlücken zu schließen und wichtige Migrationstrends zu bewerten, die Zusammenarbeit zwischen relevanten Interessenträgern auf allen Ebenen zu fördern, gezielte Aus- und Fortbildung sowie finanzielle Unterstützung und technische Hilfe bereitzustellen und neue Datenquellen, einschließlich Megadaten, wirksam zu nutzen, und das von der Statistischen Kommission regelmäßig überprüft wird;
d) Daten zu den Auswirkungen und Vorteilen der Migration sowie zu den Beiträgen von Migranten und der Diaspora zur nachhaltigen Entwicklung erheben, analysieren und als Informationsquelle für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der damit zusammenhängenden Strategien und Programme auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene nutzen;
e) die Weiterentwicklung bestehender globaler und regionaler Datenbanken und -depots, darunter das globale Migrationsdatenportal der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und die Globale Wissenspartnerschaft für Migration und Entwicklung (KNOMAD) der Weltbank, und die Zusammenarbeit zwischen ihnen unterstützen, mit dem Ziel, einschlägige Daten auf transparente und nutzerfreundliche Weise systematisch zu konsolidieren und gleichzeitig die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu fördern, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden;
f) regionale Forschungs- und Ausbildungszentren zum Thema Migration oder Migrationsbeobachtungsstellen, wie die Afrikanische Beobachtungsstelle für Migration und Entwicklung, einrichten und stärken, um Daten gemäß den Standards der Vereinten Nationen zu erheben und zu analysieren, einschließlich zu bewährten Verfahren, den Beiträgen von Migranten, den gesamten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Vorteilen und Herausforderungen der Migration in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern sowie den Triebkräften der Migration, mit dem Ziel, gemeinsame Strategien zu entwickeln und den Wert aufgeschlüsselter Migrationsdaten zu maximieren, in Abstimmung mit bestehenden regionalen und subregionalen Mechanismen;
g) die Datenerhebung auf nationaler Ebene durch eine möglichst frühzeitige Einbeziehung migrationsbezogener Fragen in nationale Zählungen verbessern, wie etwa zum Geburtsland, zum Geburtsland der Eltern, zum Land der Staatsangehörigkeit, zum Wohnsitzland fünf Jahre vor der Zählung, zum letzten Einreisedatum und zum Migrationsgrund, und so sicherstellen, dass die Ergebnisse, aufgeschlüsselt und tabelliert gemäß internationalen Standards, zeitnah für statistische Zwecke analysiert und verbreitet werden;
h) Haushalts-, Arbeitskräfte- und sonstige Erhebungen zur Sammlung von Informationen über die soziale und wirtschaftliche Integration von Migranten durchführen oder bestehenden Haushaltserhebungen Standard-Migrationsmodule anfügen, um die nationale, regionale und internationale Vergleichbarkeit zu verbessern, und die erhobenen Daten in Form öffentlich nutzbarer statistischer Mikrodatendateien zugänglich machen;
i) die Zusammenarbeit zwischen den für migrationsbezogene Daten zuständigen staatlichen Stellen und nationalen statistischen Ämtern verbessern, um migrationsbezogene Statistiken zu erstellen, unter anderem durch die Verwendung administrativer Aufzeichnungen für statistische Zwecke, wie etwa Ein- und Ausreisedaten, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Bevölkerungsregister und andere einschlägige Quellen, bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Privatheit und Schutz personenbezogener Daten;
j) länderspezifische Migrationsprofile entwickeln und nutzen, die aufgeschlüsselte Daten zu allen migrationsrelevanten Aspekten im nationalen Kontext enthalten, darunter zum Bedarf auf dem Arbeitsmarkt, zur Nachfrage nach Fertigkeiten und deren Verfügbarkeit, zu den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von Migration, zu den Kosten für Rücküberweisungen, zu Gesundheit, Bildung, Beruf, Lebens- und Arbeitsbedingungen, Löhnen und Gehältern sowie zu den Bedürfnissen der Migranten und der Aufnahmegemeinschaften, mit dem Ziel, eine auf nachweisbaren Fakten beruhende Migrationspolitik zu entwickeln;
k) in Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern in Herkunfts-, Transit- und Zielländern Forschungsarbeiten, Studien und Erhebungen zur Wechselbeziehung zwischen Migration und den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, zu den Beiträgen und Fertigkeiten von Migranten und der Diaspora sowie zu ihren Bindungen zu den Herkunfts- und Zielländern durchführen.
Ziel 2: Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen
18. Wir verpflichten uns, förderliche politische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen sowie Umweltbedingungen zu schaffen, unter denen die Menschen in ihren eigenen Ländern ein friedliches, produktives und nachhaltiges Leben führen und ihre persönlichen Ambitionen verwirklichen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Verzweiflung und sich verschlechternde Umweltbedingungen sie nicht dazu veranlassen, durch irreguläre Migration anderswo eine Existenzgrundlage zu suchen. Wir verpflichten uns ferner, für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sorgen sowie auf anderen bestehenden Rahmenwerken aufzubauen und in ihre Umsetzung zu investieren, um die Gesamtwirkung des Globalen Paktes zur Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu erhöhen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba, und der Verpflichtung, diejenigen zuerst zu erreichen, die am weitesten zurückliegen, sowie die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und des Sendai-Rahmens für Katastrophenvorsorge 2015-2030 fördern;
b) in Programme investieren, die die Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Staaten beschleunigen, mit dem Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu beseitigen, die Menschen dazu bewegen, ihr Herkunftsland zu verlassen, unter anderem durch Armutsbeseitigung, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Sanitärversorgung, Bildung, inklusives Wirtschaftswachstum, Infrastrukturentwicklung, städtische und ländliche Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, menschenwürdige Arbeit, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, Aufbau von Resilienz und Katastrophenvorsorge, Klimawandelabschwächung und -anpassung, Bekämpfung der sozioökonomischen Auswirkungen aller Formen der Gewalt, Nichtdiskriminierung, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung, Zugang zur Justiz und Schutz der Menschenrechte, sowie mit dem Ziel, friedliche und inklusive Gesellschaften mit wirksamen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen zu schaffen und zu erhalten;
c) in enger Zusammenarbeit mit und zur Unterstützung von anderen Staaten, zuständigen nationalen und lokalen Behörden, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft Mechanismen zur Beobachtung und Vorauserkennung der Entwicklung von Gefahren und Bedrohungen, die Migrationsbewegungen auslösen oder beeinflussen könnten, einrichten oder stärken, Frühwarnsysteme stärken, Notstandsverfahren und -Instrumentarien entwickeln, Notfalleinsätze in Gang setzen und die Normalisierung nach Notsituationen unterstützen;
d) in allen Regionen auf lokaler und nationaler Ebene in die nachhaltige Entwicklung investieren, damit alle Menschen ihr Leben verbessern und ihre Ambitionen verwirklichen können, durch Förderung dauerhaften, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums, einschließlich durch private und ausländische Direktinvestitionen und Handelspräferenzen, mit dem Ziel, förderliche Bedingungen zu schaffen, unter denen die Gemeinschaften und der einzelne Mensch Chancen im eigenen Land nutzen und eine nachhaltige Entwicklung voranbringen können;
e) in die Erschließung von Humanressourcen investieren, durch Förderung von Unternehmertum, Bildung, berufsausbildenden und -qualifizierenden Programmen und Partnerschaften sowie die Schaffung produktiver Arbeitsplätze, entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Gewerkschaften, mit dem Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte („brain drain“) zu vermeiden und die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte („brain gain“) in den Herkunftsländern zu optimieren sowie die demografische Dividende bestmöglich zu nutzen;
f) die Zusammenarbeit zwischen humanitären Akteuren und Entwicklungsakteuren stärken, unter anderem durch Förderung von gemeinsamen Analysen, Multi-Geber-Konzepten und mehrjährigen Finanzierungszyklen, um langfristige Maßnahmen zu entwickeln und Ergebnisse zu erzielen, die die Achtung der Rechte von Betroffenen, die Resilienz und die Bewältigungskapazitäten der Bevölkerung sowie die wirtschaftliche und soziale Eigenständigkeit sicherstellen, und durch Sicherstellung dessen, dass bei diesen Bemühungen die Migration berücksichtigt wird;
g) Migranten im Rahmen der nationalen Notfallvorsorge und -bewältigung berücksichtigen, einschließlich durch Berücksichtigung einschlägiger Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Guidelines to Protect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (Leitlinien der Initiative „Migrants in Countries in Crisis“ zum Migrantenschutz in von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffenen Ländern); Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung
h) gemeinsame Analysen und den Informationsaustausch verstärken, um Migrationsbewegungen, die etwa durch plötzliche und schleichende Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, Umweltzerstörung und andere prekäre Situationen ausgelöst werden können, besser zu dokumentieren, zu verstehen, vorherzusagen und zu bewältigen, und gleichzeitig sicherstellen, dass die Menschenrechte aller Migranten wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden;
i) Strategien zur Anpassung und zur Stärkung der Resilienz gegenüber plötzlichen und schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung wie Wüstenbildung, Landverödung, Dürre und Anstieg des Meeresspiegels entwickeln, unter Berücksichtigung der möglichen Implikationen für Migration und in Anerkennung dessen, dass die Anpassung im Herkunftsland vorrangig ist;
j) Erwägungen betreffend Vertreibung in Katastrophenschutzstrategien einbeziehen und die Zusammenarbeit mit Nachbarländern und anderen in Betracht kommenden Ländern fördern, um hinsichtlich Frühwarnung, Notfallplanung, Vorratshaltung, Koordinierungsmechanismen, Evakuierungsplanung, Vorkehrungen für Aufnahme
und Hilfeleistung sowie Aufklärung der Bevölkerung vorbereitet zu sein;
k) auf subregionaler und regionaler Ebene Konzepte und Mechanismen abstimmen und entwickeln, um der prekären Situation der von plötzlichen und schleichenden Naturkatastrophen betroffenen Menschen entgegenzuwirken, indem ihr Zugang zu einer humanitären Hilfe, die ihre Grundbedürfnisse deckt, gewährleistet wird, unter voller Achtung ihrer Rechte, gleichviel wo sie sich befinden, und indem nachhaltige Lösungen zur Steigerung der Resilienz und Eigenständigkeit gefördert werden, unter Berücksichtigung der Kapazitäten aller beteiligten Länder;
l) kohärente Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen von Migrationsbewegungen im Kontext plötzlicher und schleichender Naturkatastrophen entwickeln, einschließlich durch Berücksichtigung einschlägiger Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Agenda for the Protection of Cross-Border Displaced Persons in the Context of Disasters and Climate Change (Agenda zum Schutz der aufgrund von Katastrophen und Klimaänderungen über Grenzen hinweg Vertriebenen) und der Plattform zu Flucht vor Naturkatastrophen.
Ziel 3: Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration
19. Wir verpflichten uns zur Verstärkung unserer Anstrengungen, korrekte, aktuelle, zugängliche und transparente Informationen zu Migrationsfragen für Staaten, Gemeinschaften und Migranten in allen Phasen der Migration bereitzustellen, verfügbar zu machen und unter ihnen zu verbreiten. Wir verpflichten uns ferner, diese Informationen zur Entwicklung einer Migrationspolitik zu verwenden, die für alle Beteiligten ein hohes Maß an Planbarkeit und Rechtssicherheit schafft.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) eine zentralisierte und öffentlich zugängliche nationale Website erstellen und veröffentlichen, die über Möglichkeiten für eine reguläre Migration informiert, so etwa über landesspezifische Einwanderungsgesetze und -regelungen, Visumspflicht, Antragstellungsformalitäten, Gebühren und Umwandlungskriterien, Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis, erforderliche berufliche Qualifikationen, Prüfung und Anerkennung von Zeugnissen, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten sowie Lebenshaltungskosten und Lebensbedingungen, damit Migranten über eine Entscheidungsgrundlage verfügen;
b) eine systematische Zusammenarbeit und einen systematischen Dialog auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene fördern und verbessern, um Informationen über Migrationstrends auszutauschen, einschließlich durch gemeinsame Datenbanken, Online-Plattformen, internationale Ausbildungszentren und Verbindungsnetzwerke, bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Privatheit und Schutz personenbezogener Daten;
c) entlang wichtiger Migrationsrouten offene und frei zugängliche Informationsstellen einrichten, die Migranten auf Möglichkeiten für eine kindergerechte und geschlechtersensible Unterstützung und Beratung verweisen, Möglichkeiten zur Kommunikation mit der konsularischen Vertretung des Herkunftslandes bereitstellen und in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache relevante Informationen bereitstellen können, unter anderem über Menschenrechte und Grundfreiheiten, angemessenen Schutz und angemessene Hilfe, Optionen und Wege für eine reguläre Migration und Rückkehrmöglichkeiten;
d) Neuankömmlingen gezielte, geschlechtersensible, kindergerechte, barrierefreie und umfassende Informationen und rechtliche Beratung über ihre Rechten und Pflichten zur Verfügung stellen, einschließlich über die Einhaltung der nationalen und lokalen Rechtsvorschriften, die Erlangung einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, Statusanpassungen, die Registrierung bei Behörden, den Zugang zur Justiz für die Erstattung von Anzeigen wegen Rechtsverletzungen sowie den Zugang zu Grundleistungen;
e) in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, konsularischen und diplomatischen Vertretungen, dem Privatsektor, der Wissenschaft, Migranten- und Diasporaorganisationen sowie der Zivilgesellschaft mehrsprachige, geschlechtersensible und faktengestützte Informationskampagnen in den Herkunftsländern fördern und Aufklärungsveranstaltungen sowie Orientierungskurse vor der Abreise organisieren, um eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu fördern und auf die mit irregulärer und unsicherer Migration verbundenen Risiken hinzuweisen.
Ziel 4: Sicherstellung, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen
20. Wir verpflichten uns, das Recht aller Menschen auf eine rechtliche Identität zu erfüllen, indem wir alle unsere Staatsangehörigen mit Nachweisen ihrer Staatsangehörigkeit und relevanten Dokumenten ausstatten, die es nationalen und lokalen Behörden ermöglichen, die rechtliche Identität von Migranten bei der Einreise, während des Aufenthalts und zum Zwecke der Rückkehr festzustellen sowie effektive Migrationsverfahren, eine effiziente Bereitstellung von Diensten und eine bessere öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Wir verpflichten uns ferner, mittels geeigneter Maßnahmen sicherzustellen, dass Migranten in allen Phasen der Migration ausreichende Dokumente und Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausgestellt werden, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Menschenrechte effektiv auszuüben.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Systeme der Personenstandsregistrierung verbessern, mit besonderem Schwerpunkt darauf, nicht registrierte Personen und unsere im Ausland lebenden Staatsangehörigen zu erreichen, einschließlich durch die Ausstellung relevanter Ausweise und Personenstandsdokumente, die Stärkung der Kapazitäten und Investitionen in informations- und kommunikationstechnologische Lösungen, und dabei gleichzeitig das Recht auf Privatheit wahren und personenbezogene Daten schützen;
b) gemäß den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation Reisedokumente vereinheitlichen, um die interoperable und universelle Anerkennung von Reisedokumenten zu erleichtern und Identitätsbetrug und Dokumentenfälschung zu bekämpfen, unter anderem durch Investitionen in die Digitalisierung und die Stärkung von Mechanismen zum Austausch biometrischer Daten, und dabei gleichzeitig das Recht auf Privatheit wahren und personenbezogene Daten schützen;
c) sicherstellen, dass unsere in anderen Ländern wohnhaften Staatsangehörigen auf angemessene, rasche, verlässliche und leicht zugängliche Weise konsularische Dokumente, einschließlich Ausweisen und Reisedokumenten, erhalten, unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie durch lokale Informations- und Kontaktarbeit, insbesondere in entfernt gelegenen Gebieten;
d) den Zugang zu personenbezogenen Dokumenten wie Reisepässen und Visa erleichtern und sicherstellen, dass die einschlägigen Vorschriften und Kriterien für den Erhalt solcher Dokumente nichtdiskriminierend sind, indem eine geschlechts- und alterssensible Überprüfung vorgenommen wird, um während des gesamten Migrationszyklus eine Erhöhung des Risikos, in eine prekäre Situation zu geraten, abzuwenden;
e) verstärkte Maßnahmen zur Verminderung der Staatenlosigkeit ergreifen, unter anderem, indem wir neugeborene Migranten registrieren, dafür sorgen, dass Frauen und Männer gleichermaßen ihre Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weitergeben können, und im Hoheitsgebiet eines anderen Staates geborenen Kindern die Staatsangehörigkeit zuerkennen, insbesondere in Fällen, in denen das Kind sonst staatenlos wäre, unter voller Achtung des Menschenrechts auf eine Staatsangehörigkeit und im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften;
f) die Bestimmungen zur Erbringung des Staatsangehörigkeitsnachweises in Einrichtungen zur Bereitstellung von Diensten überprüfen und revidieren, um sicherzustellen, dass Migranten, die ihre Staatsangehörigkeit oder rechtliche Identität nicht nachweisen können, weder der Zugang zu Grundleistungen noch ihre Menschenrechte verwehrt werden;
g) aufbauend auf bestehenden Praktiken auf lokaler Ebene, die die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft erleichtern, etwa den Kontakt mit Behörden und den Zugang zu wichtigen Diensten, allen in einer Gemeinde lebenden Personen, einschließlich Migranten, Registrierungskarten ausstellen, auf denen grundlegende Informationen zur Person vermerkt sind, die aber keinen Anspruch auf Staatsangehörigkeit oder Aufenthalt begründen.
Ziel 5: Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration
21. Wir verpflichten uns, die Optionen und Wege für eine reguläre Migration in einer Weise anzupassen, die in Widerspiegelung der demografischen Wirklichkeit und der Realität auf dem Arbeitsmarkt Arbeitskräftemobilität und menschenwürdige Arbeit erleichtert, Bildungschancen optimiert, das Recht auf ein Familienleben wahrt und den Bedürfnissen von Migranten in einer prekären Situation gerecht wird, mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) in Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern menschenrechtsbasierte und geschlechtersensible bilaterale, regionale und multilaterale Vereinbarungen zur Arbeitskräftemobilität mit Sektor spezifischen Standard-Beschäftigungsbedingungen
entwickeln, unter Heranziehung der einschlägigen Standards, Richtlinien und
Grundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und dem internationalen Arbeitsrecht;
b) durch internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen, wie beispielsweise Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung oder Visa für mehrere Länder, und durch Kooperationsrahmen für Arbeitskräftemobilität die regionale und Regionen übergreifende Arbeitskräftemobilität erleichtern, im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot;
c) in Abstimmung mit dem Privatsektor und anderen relevanten Interessenträgern bestehende Optionen und Wege für eine reguläre Migration überprüfen und überarbeiten, mit dem Ziel, die Abstimmung von Qualifikationen mit dem Arbeitsmarktbedarf zu optimieren und den demografischen Realitäten und Entwicklungsherausforderungen und -chancen Rechnung zu tragen, im Einklang mit der Arbeitsmarktnachfrage und dem Qualifikationsangebot auf lokaler und nationaler Ebene;
d) flexible, auf Rechte gestützte und geschlechtersensible Arbeitsmobilitätsprogramme für Migranten entwickeln, im Einklang mit der Arbeitsmarktnachfrage auf lokaler und nationaler Ebene und dem Qualifikationsangebot auf allen Niveaus, darunter befristete, saisonale und zirkuläre Programme sowie Schnellspurprogramme in Bereichen mit Arbeitskräftemangel, durch Ausstellung flexibler, umwandelbarer und nichtdiskriminierender Visa und Genehmigungen, beispielsweise für dauerhafte und befristete Beschäftigung oder die mehrfache Einreise zu Studien-, Geschäfts-, Besuchs-, Investitions- und unternehmerischen Zwecken;
e) eine effektive Abstimmung von Qualifikationen mit dem Arbeitsmarktbedarf der Volkswirtschaft fördern, indem lokale Behörden und andere relevante Interessenträger, vor allem der Privatsektor und die Gewerkschaften, in die Analyse des lokalen Arbeitsmarktes, die Ermittlung von Qualifikationsdefiziten, die Festlegung von Qualifikationsanforderungsprofilen und die Bewertung der Wirksamkeit von Arbeitsmigrationsregelungen einbezogen werden, mit dem Ziel, durch reguläre Zugangswege eine marktorientierte Mobilität von Vertragsarbeitskräften sicherzustellen;
f) effiziente und wirksame Programme der Qualifikationsabstimmung fördern, indem die Fristen für die Bearbeitung von Visa und Erlaubnissen für Standard-Beschäftigungsgenehmigungen verkürzt werden und Arbeitgebern, die sich nachweislich an die Regeln halten, eine Beschleunigung und Erleichterung der Bearbeitung von Visa und Erlaubnissen angeboten wird;
g) nationale und regionale Verfahren für die Einreise und Aufenthalte von angemessener Dauer entwickeln oder bestehende Verfahren ausbauen, die auf der Grundlage mitmenschlicher, humanitärer oder sonstiger Erwägungen für Migranten gelten, die aufgrund plötzlicher Naturkatastrophen und anderer prekärer Situationen gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen, beispielsweise durch die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen, die Übernahme privater Patenschaften, die Gewährleistung des Bildungszugangs für Kinder und die Erteilung befristeter Arbeitsgenehmigungen, solange eine Anpassung im Herkunftsland oder eine Rückkehr dorthin nicht möglich ist;
h) bei der Ermittlung, Entwicklung und Verstärkung von Lösungen für Migranten zusammenarbeiten, die aufgrund von schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung, beispielsweise Wüstenbildung, Landverödung, Dürren und Anstieg des Meeresspiegels, gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen, einschließlich indem in Fällen, in denen eine Anpassung im Herkunftsland oder eine Rückkehr dorthin nicht möglich ist, Optionen für eine geplante Neuansiedlung und Visumerteilung konzipiert werden;
i) für Migranten auf allen Qualifikationsniveaus den Zugang zu Verfahren der Familienzusammenführung durch geeignete Maßnahmen erleichtern, die die Verwirklichung des Rechts auf ein Familienleben und das Wohl des Kindes fördern, einschließlich durch Überprüfung und Neufassung geltender Vorschriften, beispielsweise in Bezug auf Einkommen, Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer, Arbeitsgenehmigung und Zugang zu sozialer Sicherheit und sozialen Diensten;
j) in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen relevanten Interessenträgern vorhandene Möglichkeiten für akademische Mobilität erweitern, einschließlich durch bilaterale und multilaterale Vereinbarungen, die akademische Austausche ermöglichen, wie zum Beispiel Stipendien für Studierende und wissenschaftliche Fachkräfte, Gastprofessuren, gemeinsame Ausbildungsprogramme und internationale Forschungsmöglichkeiten.
Ziel 6: Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit
22. Wir verpflichten uns, bestehende Rekrutierungsmechanismen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie fair und ethisch vertretbar sind, und alle Arbeitsmigranten vor allen Formen von Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, um eine menschenwürdige Arbeit zu garantieren und den sozioökonomischen Beitrag von Migranten sowohl in ihren Herkunfts- als auch in ihren Zielländern zu maximieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden

a) die Unterzeichnung und Ratifikation der einschlägigen internationalen Übereinkünfte betreffend internationale Arbeitsmigration, Arbeitsrechte, menschenwürdige Arbeit und Zwangsarbeit sowie den Beitritt zu diesen Übereinkünften und ihre Durchführung fördern;
b) auf bestehenden bilateralen, subregionalen und regionalen Plattformen aufbauen, die Hindernisse für die Arbeitskräftemobilität überwunden und bewährte Verfahren in diesem Bereich aufgezeigt haben, indem ein regionenübergreifender Dialog gefördert wird, um dieses Wissen weiterzugeben und um die volle Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte von Arbeitsmigranten auf allen Qualifikationsniveaus, einschließlich Hausangestellter mit Migrationshintergrund, zu fördern;
c) die Vorschriften betreffend öffentliche und private Vermittler von Arbeitskräften verbessern, um sie mit internationalen Richtlinien und bewährten Verfahren in Einklang zu bringen, und Vermittlern und Arbeitgebern verbieten, Arbeitsmigranten Vermittlungsgebühren oder ähnliche Kosten in Rechnung zu stellen oder auf sie zu verlagern, mit dem Ziel, Schuldknechtschaft, Ausbeutung und Zwangsarbeit zu verhindern, einschließlich durch die Schaffung verbindlicher, durchsetzbarer Mechanismen für eine wirksame Regulierung und Überwachung der Vermittlungsbranche;
d) mit allen relevanten Interessenträgern, einschließlich Arbeitgebern, Arbeitsmigrantenorganisationen und Gewerkschaften, Partnerschaften bilden, um sicherzustellen, dass Arbeitsmigranten schriftliche Verträge erhalten und in einer ihnen verständlichen Sprache über die darin enthaltenen Bestimmungen, die Vorschriften in Bezug auf die internationale Rekrutierung von Arbeitskräften und die Beschäftigung im Zielland, ihre Rechte und Pflichten sowie über ihre Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen aufgeklärt werden;
e) innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Bestrafung von Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen, insbesondere in Fällen von Zwangs- und Kinderarbeit, erlassen und umsetzen und in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, einschließlich Arbeitgebern, Arbeitskräftevermittlern, Subunternehmern und Lieferanten, Partnerschaften aufbauen, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen fördern, Missbrauch und Ausbeutung verhindern und sicherstellen, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Rekrutierungs- und Beschäftigungsprozesse klar umrissen sind, wodurch die Transparenz der Lieferkette erhöht wird;
f) die Durchsetzung von Normen und Grundsätzen für eine faire und ethisch vertretbare Rekrutierung von Arbeitskräften und menschenwürdige Arbeit verstärken und zu diesem Zweck die Fähigkeit von Arbeitsaufsichts- und anderen Behörden verbessern, Arbeitskräftevermittler, Arbeitgeber und Dienstleister in allen Sektoren besser zu überwachen, und so sicherstellen, dass die internationalen Menschenrechts- und Arbeitsrechtsnormen eingehalten werden, um alle Formen der Ausbeutung, Sklaverei, Knechtschaft und Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit zu verhindern;
g) Prozesse der Arbeitsmigration und einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung entwickeln und verstärken, die es Migranten ermöglichen, mit minimalem Verwaltungsaufwand den Arbeitgeber zu wechseln und die Bedingungen oder die Dauer ihres Aufenthalts zu ändern, und dabei gleichzeitig mehr Chancen auf menschenwürdige Arbeit und die Achtung der internationalen Menschenrechts- und Arbeitsrechtsnormen fördern;
h) Maßnahmen ergreifen, die die Einziehung oder ohne Einwilligung erfolgende Einbehaltung von Arbeitsverträgen und Reise- oder Ausweisdokumenten von Migranten verbieten, um Missbrauch, alle Formen von Ausbeutung, Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit, Erpressung und andere Situationen der Abhängigkeit zu verhindern und Migranten zu ermöglichen, ihre Menschenrechte in vollem Umfang auszuüben;
i) Arbeitsmigranten, die einer bezahlten und vertragsgemäßen Arbeit nachgehen, dieselben Arbeitsrechte und denselben Arbeitsschutz gewährleisten, die allen Arbeitskräften im jeweiligen Sektor gewährt werden, beispielsweise das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken und auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit, einschließlich durch Lohnschutzmechanismen, sozialen Dialog und Mitgliedschaft in Gewerkschaften;
j) sicherstellen, dass Migranten, die in der informellen Wirtschaft arbeiten, bei Ausbeutung, Missbrauch oder Verletzung ihrer Rechte am Arbeitsplatz einen sicheren Zugang zu wirksamen Anzeige-, Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen haben, ohne dass diejenigen von ihnen, die solche Vorkommnisse anprangern, in eine noch prekärere Situation geraten, und dass sie an den jeweiligen Rechtsverfahren, sei es im Herkunfts-oder im Zielland, teilnehmen können;
k) die einschlägigen nationalen Arbeitsgesetze und beschäftigungspolitischen Strategien und Programme überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den besonderen Bedürfnissen und Beiträgen von Arbeitsmigrantinnen Rechnung tragen, insbesondere denjenigen, die als Hausangestellte arbeiten oder Tätigkeiten nachgehen, die eine geringe Qualifikation erfordern, und gezielte Maßnahmen ergreifen, um alle Formen von Ausbeutung und Missbrauch, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, zu verhindern, zu melden, zu bekämpfen und wirksame Rechtsbehelfe dagegen zu schaffen, als Grundlage für die Förderung einer geschlechtersensiblen Politik zur Arbeitskräftemobilität;
l) nationale Richtlinien und Programme betreffend die internationale Arbeitskräftemobilität entwickeln und verbessern und dabei die einschlägigen Empfehlungen der von der IAO herausgegebenen General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment (Allgemeine Grundsätze und operative Leitlinien für faire Rekrutierung), der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und des Internationalen Systems für Integrität bei der Rekrutierung (International Recruitment Integrity System, IRIS) der IOM zu berücksichtigen.
Ziel 7: Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration
23. Wir verpflichten uns, auf die Bedürfnisse von Migranten einzugehen, die sich aufgrund der Bedingungen, unter denen sie unterwegs sind oder mit denen sie im Herkunfts-, Transit- oder Zielland konfrontiert sind, in prekären Situationen befinden können, und sie zu diesem Zweck im Einklang mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen und ihre Menschenrechte zu schützen. Wir verpflichten uns ferner, in Situationen, in denen Kinder betroffen sind, jederzeit das Wohl des Kindes als vorrangigen Gesichtspunkt zu wahren und im Umgang mit prekären Situationen einen geschlechtersensiblen Ansatz anzuwenden, einschließlich bei Antwortmaßnahmen auf gemischte Flucht- und Migrationsbewegungen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) einschlägige Richtlinien und Verfahrensweisen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie Migranten nicht in prekäre Situationen bringen oder solche Situationen verschärfen oder unabsichtlich verstärken, unter anderem indem ein menschenrechtsbasierter, geschlechter- und behindertensensibler sowie alters- und kindergerechter Ansatz verfolgt wird;
b) umfassende Regelungen treffen und Partnerschaften entwickeln, die Migranten in einer prekären Situation ungeachtet ihres Migrationsstatus in allen Phasen der Migration notwendige Unterstützung geben, durch Identifizierung und Hilfestellung sowie Schutz ihrer Menschenrechte, insbesondere in Fällen im Zusammenhang mit gefährdeten Frauen, Kindern, insbesondere unbegleiteten und von ihrer Familie getrennten Kindern, Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten, Opfern von Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die aus irgendeinem Grund diskriminiert werden, Angehörigen indigener Völker, Arbeitskräften, die Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt sind, Hausangestellten, Opfern von Menschenhandel und Migranten, die im Kontext von Migrantenschleusung Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt sind;
c) eine geschlechtersensible Migrationspolitik entwickeln, die den besonderen Bedürfnissen und prekären Situationen migrierender Frauen, Mädchen und Jungen Rechnung trägt und Hilfeleistung, Gesundheitsversorgung, psychologische und sonstige Beratungsdienste sowie Zugang zur Justiz und die Bereitstellung wirksamer Rechtsbehelfe, insbesondere in Fällen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung, einschließen kann;
d) in Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern, insbesondere dem Privatsektor, die bestehenden einschlägigen Arbeitsgesetze und Arbeitsbedingungen überprüfen, um die Gefahren und Missbräuche zu ermitteln und wirksam zu bekämpfen, denen Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, einschließlich derjenigen, die Hausangestellte sind und die in der informellen Wirtschaft arbeiten;
e) im Rahmen nationaler Kinderschutzsysteme Kindermigranten Rechnung tragen und zu diesem Zweck robuste Verfahren zu ihrem Schutz in relevanten gesetzgeberischen, administrativen und gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen sowie in allen migrationspolitischen Strategien und Programmen, die sich auf Kinder auswirken, festlegen, darunter Maßnahmen und Leistungen im Bereich des konsularischen Schutzes sowie grenzübergreifende Kooperationsrahmen, um zu gewährleisten, dass der Grundsatz des Kindeswohls angemessen integriert, einheitlich ausgelegt und in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Kinderschutzbehörden angewandt
wird;
f) unbegleitete und von ihren Familien getrennte Kinder in allen Phasen der Migration durch die Festlegung spezieller Verfahren zu ihrer Identifizierung, Weiterverweisung, Betreuung und Familienzusammenführung schützen und ihnen den Zugang zu Gesundheitsversorgung, einschließlich im Bereich der psychischen Gesundheit, sowie zu Bildung, rechtlicher Unterstützung und dem Recht, in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gehört zu werden, gewährleisten, einschließlich durch die zügige Bestellung eines kompetenten und unparteiischen Vormunds, als wesentliches Mittel, um den besonderen Verwundbarkeiten und der Diskriminierung, denen sie ausgesetzt sind, zu begegnen, sie vor allen Formen von Gewalt zu schützen und ihnen zu nachhaltigen Lösungen zu verhelfen, die in ihrem besten Interesse liegen;
g) sicherstellen, dass Migranten in sie betreffenden Gerichtsverfahren, einschließlich bei jeder damit zusammenhängenden gerichtlichen oder administrativen Anhörung, Zugang zu einer staatlichen oder bezahlbaren unabhängigen rechtlichen Unterstützung und Vertretung haben, um zu gewährleisten, dass alle Migranten überall vor dem Gesetz als Person anerkannt werden und dass die Rechtsprechung unparteiisch und nichtdiskriminierend ist;
h) zugängliche und zweckdienliche Verfahren entwickeln, die den Übergang von einem Status zum anderen erleichtern und Migranten über ihre Rechte und Pflichten informieren, um zu vermeiden, dass sie im Zielland in einen irregulären Status geraten, die Unsicherheit in Bezug auf den Status und die damit verbundenen Verwundbarkeiten zu mindern sowie individuelle Statusprüfungen für Migranten zu ermöglichen, auch für diejenigen, die ihren regulären Status verloren haben, ohne dass sie eine willkürliche Ausweisung befürchten müssen;
i) aufbauend auf bestehenden Verfahrensweisen Migranten mit irregulärem Status auf Einzelfallbasis und mit klaren und transparenten Kriterien den Zugang zu einer individuellen Prüfung, die zu einem regulären Status führen kann, erleichtern, insbesondere in Fällen, in denen Kinder, Jugendliche und Familien betroffen sind, als Option, um prekäre Situationen zu mindern sowie Staaten zu ermöglichen, sich ein besseres Wissen über die ansässige Bevölkerung zu verschaffen;
j) konkrete Unterstützungsmaßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Migranten, die in Transit- und Zielländern in Krisensituationen geraten sind, Zugang zu konsularischem Schutz und humanitärer Hilfe haben, so auch durch Erleichterung der grenzübergreifenden und breiteren internationalen Zusammenarbeit und Berücksichtigung von Migrantengruppen bei der Krisenvorsorge, bei Notfallmaßnahmen und bei der Krisennachsorge;
k) lokale Behörden und relevante Interessenträger an der Identifizierung, Weiterverweisung und Unterstützung von Migranten, die sich in einer prekären Situation befinden, beteiligen, einschließlich durch Vereinbarungen mit nationalen Schutzeinrichtungen und Anbietern von rechtlicher Unterstützung und Diensten sowie die Inanspruchnahme mobiler Einsatzteams, wo diese bestehen;
l) nationale Strategien und Programme zur Verbesserung der nationalen Maßnahmen entwickeln, die den Bedürfnissen von Migranten in prekären Situationen Rechnung tragen, und dabei die einschlägigen Empfehlungen der von der Globalen Gruppe für Migrationsfragen herausgegebenen Principles and Guidelines, supported by practical guidance, on the human rights protection of migrants in vulnerable situations (Grundsätze und Leitlinien, gestützt auf praktische Anleitung, über den Schutz der Menschenrechte von Migranten in prekären Situationen) berücksichtigen.
Ziel 8: Rettung von Menschenleben und Festlegung koordinierter internationaler Maßnahmen betreffend vermisste Migranten
24. Wir verpflichten uns zur internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel, durch einzelne oder gemeinsame Such- und Rettungseinsätze und durch standardisierte Sammlung und Austausch einschlägiger Informationen Menschenleben zu retten und den Tod und die Verletzung von Migranten zu verhindern, in kollektiver Verantwortung für den Schutz des Lebens aller Migranten und im Einklang mit dem Völkerrecht. Wir verpflichten uns ferner, die Toten oder Vermissten zu identifizieren und die Kommunikation mit den betroffenen Familien zu erleichtern.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Verfahren und Vereinbarungen für die Suche und Rettung von Migranten erarbeiten, deren primäres Ziel es ist, das Recht von Migranten auf Leben zu schützen, und die das Verbot der Kollektivausweisung aufrechterhalten, ordnungsgemäße Verfahren und Einzelprüfungen garantieren, Aufnahme- und Hilfskapazitäten verbessern und sicherstellen, dass die Bereitstellung von Hilfe aus rein humanitären Gründen nicht als rechtswidrig erachtet wird;
b) die Auswirkungen migrationsbezogener Politik und Gesetzgebung überprüfen, um sicherzustellen, dass diese nicht das Risiko des Verschwindens von Migranten erhöhen oder hervorrufen, unter anderem indem die gefährlichen Migrationsrouten ermittelt werden, mit anderen Staaten sowie relevanten Interessenträgern und internationalen Organisationen zusammengearbeitet wird, um die kontextuellen Risiken zu erkennen, und entsprechende Mechanismen zur Verhinderung solcher Situationen und zur Reaktion darauf geschaffen werden, mit besonderer Aufmerksamkeit auf Kindern, insbesondere unbegleiteten oder von ihren Familien getrennten Kindern;
c) Migranten ermöglichen, unverzüglich mit ihren Familien Kontakt aufzunehmen und ihnen mitzuteilen, dass sie am Leben sind, indem ihnen entlang der Routen und an ihren Zielorten, einschließlich an Orten, wo sie in Gewahrsam gehalten werden, Zugang zu Kommunikationsmitteln sowie zu konsularischen Vertretungen, lokalen Behörden und Organisationen, die bei der Kontaktaufnahme zur Familie Hilfestellung leisten können, verschafft wird, insbesondere in Fällen, in denen unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder und Jugendliche betroffen sind;
d) grenzüberschreitende Koordinierungskanäle einrichten, einschließlich im Wege konsularischer Zusammenarbeit, und Kontaktstellen benennen, an die sich Familien auf der Suche nach vermissten Migranten wenden können, um über den Stand der Suche auf dem Laufenden gehalten zu werden, bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Privatheit und Schutz personenbezogener Daten;
e) Daten in Bezug auf Leichen sammeln, zentralisieren und systematisieren und die Rückverfolgbarkeit nach der Bestattung im Einklang mit international anerkannten forensischen Standards sicherstellen sowie Koordinierungskanäle auf grenzüberschreitender Ebene einrichten, um die Identifizierung der Leichen und die Bereitstellung von Informationen für die Familien zu erleichtern;
f) alles tun, einschließlich durch internationale Zusammenarbeit, um die sterblichen Überreste von Migranten zu bergen, zu identifizieren und in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, entsprechend den Wünschen der trauernden Familien, und im Falle nicht identifizierter Personen die Identifizierung und nachfolgende Bergung der sterblichen Überreste erleichtern, wobei wir sicherstellen, dass die Überreste in einer würdigen, respektvollen und angemessenen Weise behandelt werden.
Ziel 9: Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten
25. Wir verpflichten uns, die gemeinsamen Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung der Schleusung von Migranten zu intensivieren, indem wir die Kapazitäten und die internationale Zusammenarbeit zur Prävention, Untersuchung, strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Schleusung von Migranten verstärken, mit dem Ziel, der Straflosigkeit der Schleusernetzwerke ein Ende zu bereiten. Wir verpflichten uns ferner, zu gewährleisten, dass Migranten nicht strafrechtlich dafür verfolgt werden können, dass sie Gegenstand der Schleusung waren, ungeachtet einer potenziellen strafrechtlichen Verfolgung wegen anderer Verstöße gegen nationales Recht. Wir verpflichten uns außerdem, geschleuste Migranten zu identifizieren, um ihre Menschenrechte zu schützen, und dabei die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern zu berücksichtigen und insbesondere diejenigen Migranten, die unter erschwerenden Umständen geschleust wurden, zu unterstützen, im Einklang mit dem Völkerrecht.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Ratifikation des Protokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, den Beitritt zu diesem Protokoll und seine Durchführung fördern;
b) über grenzüberschreitende, regionale und bilaterale Mechanismen einschlägige Informationen und erkennungsdienstliche Daten über Schleuserrouten, Modus Operandi und Finanztransaktionen von Schleusernetzwerken und die Gefahren, denen geschleuste Migranten ausgesetzt sind, sowie andere Daten austauschen, um die Schleusernetzwerke zu zerschlagen und gemeinsame Abwehrmaßnahmen zu verbessern;
c) geschlechtersensible und kindergerechte Protokolle für die Kooperation entlang der Migrationsrouten erarbeiten, in denen Schritt für Schritt Maßnahmen zur adäquaten Identifizierung und Unterstützung geschleuster Migranten aufgeführt sind, im Einklang mit dem Völkerrecht, sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten erleichtern, um die Schleusung von Migranten zu verhüten und zu bekämpfen und so die Straflosigkeit für Schleuser zu beenden und irreguläre Migration zu verhindern, und dabei gleichzeitig sicherstellen, dass bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleusung die Menschenrechte in vollem Umfang geachtet werden;
d) im Einklang mit dem Völkerrecht die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen treffen, um die Schleusung von Migranten, wenn vorsätzlich und zur Erlangung eines finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteils begangen, als Straftat zu umschreiben, und für Schleusung von Migranten unter erschwerenden Umständen höhere Strafen vorsehen;
e) einschlägige Politiken und Verfahren konzipieren, überprüfen oder ändern, um zwischen den Straftatbeständen der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels mittels der korrekten Definitionen und Anwendung unterschiedlicher Maßnahmen gegen diese separaten Verbrechen zu unterscheiden, bei gleichzeitiger Anerkennung dessen, dass geschleuste Migranten auch Opfer von Menschenhandel werden können und daher geeigneten Schutz und Hilfe benötigen;
f) in Partnerschaft mit anderen Staaten und relevanten Interessenträgern Maßnahmen zur Prävention der Schleusung von Migranten entlang des Migrationszyklus ergreifen, unter anderem durch Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Justiz sowie der Ausbildung und des Aufbaus technischer Kapazitäten auf nationaler und regionaler Ebene, mit besonderem Augenmerk auf den geografischen Gebieten, in denen die irreguläre Migration systematisch ihren Ursprung hat.
Ziel 10: Prävention, Bekämpfung und Beseitigung von Menschenhandel im Kontext der internationalen Migration
26. Wir verpflichten uns, gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen zu treffen, um Menschenhandel im Kontext internationaler Migration zu verhüten, zu bekämpfen und zu beseitigen, indem wir die Kapazitäten und die internationale Zusammenarbeit zur Untersuchung, strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung von Menschenhandel verstärken, der Nachfrage entgegenwirken, die eine zu Menschenhandel führende Ausbeutung fördert, und der Straflosigkeit für Menschenhändlernetzwerke ein Ende setzen. Wir verpflichten uns ferner, die Identifizierung, den Schutz und die Unterstützung von Migranten, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, zu verbessern und dabei Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Ratifikation des Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, den Beitritt zu diesem Protokoll und seine Durchführung fördern;
b) die Umsetzung des Weltaktionsplans der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Menschenhandels fördern und bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Politiken und Maßnahmen gegen den Menschenhandel die einschlägigen Empfehlungen des vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) entwickelten Toolkit to Combat Trafficking in Persons (Instrumentarium zur Bekämpfung des Menschenhandels) und anderer einschlägiger Dokumente des UNODC berücksichtigen;
c) die Routen irregulärer Migration, die von Menschenhändlernetzwerken zum Zweck der Anwerbung und Viktimisierung geschleuster oder irregulärer Migranten ausgenutzt werden können, überwachen, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit bei der Prävention und Untersuchung von Menschenhandel und der strafrechtlichen Verfolgung der Tatverantwortlichen sowie bei der Identifizierung, dem Schutz und der Unterstützung der Opfer von Menschenhandel auf bilateraler, regionaler und Regionen übergreifender Ebene zu verstärken;
d) über transnationale und regionale Mechanismen einschlägige Informationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse austauschen, einschließlich über den Modus Operandi, die Geschäftsmodelle und die Bedingungen, die Menschenhändlernetzwerke antreiben, die Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Akteuren, darunter Zentralstellen für Geldwäschemeldungen und Finanztransaktionsuntersuchungen („financial intelligence units“), Regulierungsbehörden und Finanzinstitutionen verstärken, um die mit Menschenhandel zusammenhängenden Finanzströme zu ermitteln und zu unterbinden, und die justizielle Zusammenarbeit und Durchsetzung verbessern, um Rechenschaft zu gewährleisten und die Straflosigkeit zu beenden;
e) Maßnahmen anwenden, die den besonderen Verwundbarkeiten von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen, die Menschenhandel und anderen Formen der Ausbeutung unterworfen wurden oder davon bedroht sind, ungeachtet ihres Migrationsstatus Rechnung tragen, indem ihnen der Zugang zur Justiz erleichtert und eine sichere Anzeigenerstattung ohne Furcht vor Freiheitsentzug, Abschiebung oder Bestrafung ermöglicht wird, der Schwerpunkt auf Prävention, Identifizierung, angemessenen Schutz und Unterstützung gelegt wird und gegen spezifische Formen von Missbrauch und Ausbeutung vorgegangen wird;
f) sicherstellen, dass der Begriff des Menschenhandels, der in den Rechtsvorschriften, in der Migrationspolitik und -planung sowie in der strafrechtlichen Verfolgung verwendet wird, der völkerrechtlichen Definition entspricht, damit zwischen den Straftatbeständen des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten unterschieden wird;
g) die Rechtsvorschriften und einschlägigen Verfahren stärken, um die Strafverfolgung von Menschenhändlern zu verbessern, Migranten, die Opfer von Menschenhandel sind, nicht wegen Straftaten in Verbindung mit Menschenhandel zu kriminalisieren und sicherzustellen, dass das Opfer einen angemessenen Schutz und eine angemessene Unterstützung erhält, an die nicht die Bedingung einer Kooperation mit den Behörden gegen mutmaßliche Menschenhändler geknüpft ist;
h) im Einklang mit dem Völkerrecht Migranten, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, Schutz und Unterstützung gewähren, beispielsweise in Form von Maßnahmen zur körperlichen, seelischen und sozialen Genesung sowie Maßnahmen, die ihnen in geeigneten Fällen ein vorübergehendes oder dauerhaftes Bleiberecht im Zielland gestatten, und ihnen den Zugang zur Justiz, einschließlich Wiedergutmachung und Entschädigung, ermöglichen;
i) nationale und lokale Informationssysteme und Programme zur Sensibilisierung und Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitgebern, Beamten und Strafverfolgungspersonal einrichten und die Kapazitäten zur Erkennung von Anzeichen von Menschenhandel, wie etwa Zwangs-, Pflicht- oder Kinderarbeit, in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern verstärken;
j) in Partnerschaft mit relevanten Interessenträgern in Kampagnen zur Sensibilisierung von Migranten sowie Migrationswilligen für die Risiken und Gefahren des Menschenhandels investieren und sie darüber informieren, wie Menschenhandelsaktivitäten verhindert und angezeigt werden können.
Ziel 11: Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement
27. Wir verpflichten uns, das Management unserer nationalen Grenzen zu koordinieren, die bilaterale und regionale Zusammenarbeit zu fördern, die Sicherheit der Staaten, Gemeinschaften und Migranten zu gewährleisten, sichere und reguläre Grenzübertritte zu ermöglichen und gleichzeitig irreguläre Migration zu verhindern. Wir verpflichten uns ferner, eine Grenzmanagementpolitik durchzuführen, die die nationale Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit, die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die Menschenrechte aller Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus achtet und nichtdiskriminierend, geschlechtersensibel und kindergerecht ist.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Transitländer die internationale, regionale und Regionen übergreifende Zusammenarbeit im Grenzmanagement bei der ordnungsgemäßen Identifizierung, der raschen und effizienten Weiterverweisung, der Unterstützung und dem angemessenen Schutz von Migranten in prekären Situationen an oder in der Nähe von internationalen Grenzen verbessern, unter Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen, und zu diesem Zweck einen Gesamtregierungsansatz verfolgen, gemeinsame grenzübergreifende Trainings durchführen und Kapazitätsaufbaumaßnahmen fördern;
b) geeignete Strukturen und Mechanismen für ein effektives integriertes Grenzmanagement schaffen und zu diesem Zweck für umfassende und effiziente Grenzübertrittsverfahren sorgen, einschließlich durch Vorabkontrollen ankommender Personen, Vorabübermittlung von Passagierinformationen durch Beförderungsunternehmen und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien, und dabei den Grundsatz der Nichtdiskriminierung wahren, das Recht auf Privatheit achten und personenbezogene Daten schützen;
c) die einschlägigen nationalen Verfahren der Grenzkontrolle, der Einzelprüfung und der Befragung überprüfen und revidieren, um zu gewährleisten, dass die Verfahren an internationalen Grenzen ordnungsgemäß ablaufen und dass alle Migranten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen behandelt werden, einschließlich in Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen relevanten Interessenträgern;
d) Vereinbarungen zur technischen Zusammenarbeit erarbeiten, die es Staaten ermöglichen, Ressourcen, Ausrüstungen und sonstige technische Hilfe zur Stärkung des Grenzmanagements anzufordern und anzubieten, insbesondere bei Such- und Rettungseinsätzen sowie in anderen Notfallsituationen;
e) im Einklang mit dem Völkerrecht sicherstellen, dass Kinderschutzbehörden unverzüglich informiert und angewiesen werden, sich an Verfahren zur Feststellung des Kindeswohls zu beteiligen, sobald ein unbegleitetes oder von seiner Familie getrenntes Kind eine internationale Grenze überschreitet, was die Schulung von Grenzbeamten im Umgang mit den Rechten des Kindes und mit kindergerechten Verfahren einschließt, wie etwa Verfahren zur Prävention von Familientrennungen oder zur Zusammenführung getrennter Familien;
f) die einschlägigen Gesetze und Vorschriften überprüfen und revidieren, um festzustellen, ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt sind, und wenn ja, sicherzustellen, dass die Sanktionen verhältnismäßig, ausgewogen und nichtdiskriminierend sind und in vollem Umfang rechtsstaatlichen Verfahren und anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechen;
g) die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nachbarstaaten und anderen Staaten im Zusammenhang mit der Behandlung von Menschen, die internationale Grenzen überschreiten oder zu überschreiten versuchen, verbessern, einschließlich durch Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen der vom Hohen Kommissariat
der Vereinten Nationen für Menschenrechte herausgegebenen Recommended Principles and Guidelines on Human Rights at International Borders (Empfohlene Grundsätze und Leitlinien zu Menschenrechten an internationalen Grenzen) bei der Ermittlung bewährter Verfahren.
Ziel 12: Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung
28. Wir verpflichten uns, im Einklang mit dem Völkerrecht die Rechtssicherheit und Planbarkeit der Migrationsverfahren zu erhöhen, indem wir effektive und menschenrechtsbasierte Mechanismen für die adäquate und zeitnahe Prüfung und Einzelbeurteilung aller Migranten entwickeln und stärken, zu dem Zweck, geeignete Weiterverweisungsverfahren festzulegen und den Zugang zu ihnen zu erleichtern.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die Transparenz von Migrationsverfahren und den Zugang zu ihnen verbessern und zu diesem Zweck über die Voraussetzungen für Einreise, Aufnahme, Aufenthalt, Arbeit, Studium oder andere Tätigkeiten informieren und Technologien zur Vereinfachung der Antragsverfahren einführen, um unnötige Verzögerungen und Kosten für die Staaten und Migranten zu vermeiden;
b) intraregionale und Regionen übergreifende menschenrechtsbasierte und traumasensible Spezialausbildungen für Ersthelfer und Beamte entwickeln und durchführen, einschließlich für Strafverfolgungsbehörden, Grenzbeamte, konsularische Vertretungen und Justizbehörden, um die Identifizierung und Weiterleitung sowie die angemessene Unterstützung und kultursensible Beratung von Opfern von Menschenhandel, Migranten in prekären Situationen, einschließlich Kindern, insbesondere unbegleiteten und von ihren Familien getrennten Kindern, sowie von Personen, die von irgendeiner Form von Ausbeutung und Missbrauch im Zusammenhang mit der Schleusung von Migranten unter erschwerenden Umständen betroffen sind, zu erleichtern und vereinheitlichen;
c) geschlechtersensible und kindergerechte Weiterverweisungsmechanismen einrichten, einschließlich verbesserter Prüfmaßnahmen und Einzelbeurteilungen an den Grenzen und ersten Ankunftsorten, und dabei standardisierte Verfahren anwenden, die in Abstimmung mit lokalen Behörden, nationalen Menschenrechtsinstitutionen,
internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft entwickelt wurden;
d) sicherstellen, dass die Identität von Kindermigranten am ersten Ankunftsort in Transit- und Zielländern unverzüglich festgestellt wird und unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder zügig an Kinderschutzbehörden und andere zuständige Stellen weiterverwiesen werden und einen kompetenten und unparteiischen Vormund zugewiesen bekommen, dass die Einheit der Familie geschützt wird und dass jede Person, die rechtmäßig behauptet, ein Kind zu sein, als solches behandelt wird, es sei denn, eine multidisziplinäre, unabhängige und kindergerechte Altersprüfung kommt zu einem anderen Schluss;
e) sicherstellen, dass im Kontext gemischter Flucht- und Migrationsbewegungen einschlägige Informationen über Rechte und Pflichten gemäß der innerstaatlichen Gesetze und Verfahren, einschließlich über Einreise- und Aufenthaltsbedingungen, verfügbare Formen des Schutzes sowie Möglichkeiten der Rückkehr und Wiedereingliederung, auf angemessene, schnelle und wirksame Weise vermittelt werden und zugänglich sind.

Ziel 13: Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen
29. Wir verpflichten uns, zu gewährleisten, dass jegliche Freiheitsentziehung im Kontext der internationalen Migration einem rechtsstaatlichen Verfahren folgt, nicht willkürlich ist, auf der Grundlage des Gesetzes, der Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit und einer Einzelprüfung erfolgt, von entsprechend befugtem Personal vorgenommen wird und von möglichst kurzer Dauer ist, ungeachtet dessen, ob die Freiheitsentziehung bei der Einreise, beim Transit oder beim Rückkehrverfahren stattfindet und an welchem Ort sie erfolgt. Wir verpflichten uns ferner, nicht freiheitsentziehenden Alternativen, die im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, den Vorzug zu geben und einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu verfolgen, bei dem die Entziehung der Freiheit von Migranten nur als letztes Mittel eingesetzt wird.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) mittels bestehender relevanter Menschenrechtsmechanismen die unabhängige Überwachung der Freiheitsentziehung bei Migranten verbessern und dabei gewährleisten, dass sie nur als letztes Mittel eingesetzt wird, dass keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden und dass Staaten Alternativen zur Freiheitsentziehung fördern, umsetzen und ausbauen, vorzugsweise nicht freiheitsentziehende Maßnahmen und Regelungen für die Betreuung in der Gemeinschaft, insbesondere im Falle von Familien und Kindern;
b) ein umfassendes Repositorium zur Verbreitung bewährter Verfahrensweisen für menschenrechtsbasierte Alternativen zur Freiheitsentziehung im Kontext internationaler Migration aufbauen, so auch indem regelmäßige Austausche und die Entwicklung von Initiativen auf der Grundlage erfolgreicher Verfahrensweisen zwischen Staaten und relevanten Interessenträgern erleichtert werden;
c) die einschlägige Gesetzgebung, Politik und Praxis betreffend die Entziehung der Freiheit von Migranten überprüfen und revidieren, um sicherzustellen, dass keine willkürliche Freiheitsentziehung stattfindet, dass Entscheidungen zur Freiheitsentziehung auf der Grundlage des Gesetzes erfolgen, verhältnismäßig sind, einen rechtmäßigen Zweck erfüllen und auf Einzelfallbasis und unter voller Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren und Verfahrensgarantien erfolgen und dass die Freiheitsentziehung weder dem Zweck der Abschreckung dient noch als eine Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eingesetzt wird, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen;
d) allen Migranten, denen in Transit- und Zielländern die Freiheit entzogen wird oder werden könnte, Zugang zur Justiz gewähren, unter anderem indem der Zugang zu einer kostenlosen oder bezahlbaren qualifizierten und unabhängigen Rechtsberatung und -hilfe sowie der Zugang zu Informationen und dem Recht auf ordnungsgemäße Prüfung einer Anordnung zur Freiheitsentziehung erleichtert werden;
e) gewährleisten, dass alle in Gewahrsam befindlichen Migranten in einer ihnen verständlichen Sprache eine Begründung für den Entzug ihrer Freiheit erhalten, und ihnen die Ausübung ihrer Rechte ermöglichen, einschließlich des Rechts, unverzüglich mit der entsprechenden konsularischen oder diplomatischen Vertretung, Rechtsvertretern und Familienangehörigen zu kommunizieren, im Einklang mit dem Völkerrecht und rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien;
f) die negativen und potenziell anhaltenden Auswirkungen einer Freiheitsentziehung bei Migranten verringern, indem ordnungsgemäße Verfahren und Verhältnismäßigkeit garantiert werden sowie gewährleistet wird, dass die Freiheitsentziehung von minimaler Dauer ist, die körperliche und geistig-seelische Unversehrtheit gewahrt bleibt und mindestens der Zugang zu Nahrung, medizinischer Grundversorgung, rechtlicher Orientierung und Unterstützung und Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie eine angemessene Unterbringung gewährleistet ist, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen;
g) sicherstellen, dass alle staatlichen Behörden und privaten Akteure, die ordnungsgemäß befugt sind, Migranten in Gewahrsam zu nehmen und zu halten, dies auf eine menschenrechtskonforme Weise tun, dass sie in Nichtdiskriminierung und Prävention willkürlicher Festnahme und Freiheitsentziehung im Kontext internationaler Migration geschult sind und dass sie für Menschenrechtsverletzungen oder -übergriffe zur Rechenschaft gezogen werden;
h) jederzeit die Rechte und das Wohl des Kindes ungeachtet seines Migrationsstatus schützen und achten und zu diesem Zweck sicherstellen, dass eine Reihe gangbarer Alternativen zur Freiheitsentziehung zur Verfügung stehen und genutzt werden können, vorzugsweise Regelungen für die Betreuung in der Gemeinschaft, die den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung gewährleisten und das Recht auf Familienleben und die Einheit der Familie achten, und uns dafür einsetzen, dass die Praxis der Freiheitsentziehung bei Kindern im Kontext internationaler Migration beendet wird.
Ziel 14: Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus
30. Wir verpflichten uns, den konsularischen Schutz und die konsularische Hilfe für unsere Staatsangehörigen im Ausland sowie die konsularische Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu verstärken, um die Rechte und Interessen aller Migranten zu jeder Zeit besser zu schützen, und aufbauend auf den Funktionen konsularischer Vertretungen die Interaktionen zwischen Migranten und den staatlichen Behörden der Herkunfts-, Transit- und Zielländer zu verbessern, im Einklang mit dem Völkerrecht.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) dabei zusammenarbeiten, konsularische Kapazitäten aufzubauen, Konsularbeamte zu schulen und Regelungen für die kollektive Bereitstellung konsularischer Dienste zu fördern, wenn einzelne Staaten nicht über die Kapazitäten verfügen, einschließlich durch Bereitstellung technischer Hilfe, und bilaterale oder regionale Vereinbarungen zu verschiedenen Aspekten der konsularischen Zusammenarbeit erarbeiten;
b) zuständiges konsularisches Personal und Personal von Einwanderungsbehörden an bestehenden globalen und regionalen Migrationsforen beteiligen, um Informationen und bewährte Verfahrensweisen in Fragen von gegenseitigem Interesse, die sich auf im Ausland befindliche Bürgerinnen und Bürger beziehen, auszutauschen, und zur Gestaltung einer umfassenden und auf nachweisbaren Fakten beruhenden Migrationspolitik beitragen;
c) bilaterale oder regionale Abkommen schließen über konsularische Hilfe und Vertretung an Orten, an denen Staaten ein Interesse an einer Stärkung wirksamer konsularischer Dienste im Zusammenhang mit Migration haben, aber über keine diplomatische oder konsularische Präsenz verfügen;
d) die konsularischen Kapazitäten verstärken, um unsere Staatsangehörigen im Ausland, die sich in prekären Situationen befinden, zu identifizieren, zu schützen und zu unterstützen, unter anderem von Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen oder -Verstößen Betroffene, Opfer von Verbrechen, Opfer von Menschenhandel, Migranten, die unter erschwerenden Umständen geschleust wurden, sowie Arbeitsmigranten, die im Prozess der Rekrutierung ausgebeutet wurden, und zu diesem Zweck Konsularbeamten menschenrechtsbasierte, geschlechtersensible und kindergerechte Vorgehensweisen vermitteln;
e) unseren Staatsangehörigen im Ausland die Möglichkeit zur Registrierung im Herkunftsland geben, in enger Zusammenarbeit mit konsularischen, nationalen und lokalen Behörden sowie relevanten Migrantenorganisationen, damit Migranten in Notsituationen leichter Informationen, Dienste und Hilfestellung erhalten können und Zugang zu sachdienlichen und aktuellen Informationen haben, zum Beispiel durch die Einrichtung telefonischer Beratungsdienste und die Konsolidierung nationaler digitaler Datenbanken, wobei das Recht auf Privatheit gewahrt und personenbezogene Daten geschützt werden;
f) unseren Staatsangehörigen konsularische Unterstützung leisten, indem wir ihnen Rat erteilen, unter anderem im Hinblick auf lokale Gesetze und Gebräuche, den Umgang mit Behörden, finanzielle Inklusion und Geschäftsgründungen, und ihnen einschlägige Dokumente wie Reiseausweise und konsularische Identitätsausweise ausstellen, die den Zugang zu Diensten, Hilfe in Notsituationen, die Eröffnung eines Bankkontos und den Zugang zu Rücküberweisungsstellen erleichtern können.
Ziel 15: Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen
31. Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben; dabei ist sicherzustellen, dass jede unterschiedliche Behandlung auf dem Gesetz beruht, verhältnismäßig ist und einen rechtmäßigen Zweck verfolgt, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei der Erbringung von Leistungen keine Diskriminierung von Migranten aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Überzeugung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung oder aus anderen Gründen stattfindet, ungeachtet der Fälle, in denen eine unterschiedliche Leistungserbringung aufgrund des Migrationsstatus zutreffen kann;
b) sicherstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Einwanderungsbehörden nicht die prekäre Situation irregulärer Migranten verschärft, indem ihr sicherer Zugang zu Grundleistungen beeinträchtigt oder das Menschenrecht auf Privatheit, Freiheit und Sicherheit der Person an Orten der Erbringung von Grundleistungen verletzt wird;
c) ganzheitliche und leicht erreichbare Servicestellen auf lokaler Ebene einrichten und stärken, die Migranten einschließen, einschlägige Informationen über Grundleistungen in einer geschlechter- und behindertensensiblen sowie kindergerechten Weise bereitstellen und einen sicheren Zugang dazu ermöglichen;
d) unabhängige Institutionen auf nationaler oder lokaler Ebene, wie etwa nationale Menschenrechtsorganisationen, zu dem Zweck einrichten oder damit beauftragen, Beschwerden über Situationen, in denen der Zugang von Migranten zu Grundleistungen systematisch verweigert oder behindert wird, entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu verfolgen, den Zugang zu Rechtsbehelfen zu erleichtern und auf eine Änderung in der Praxis hinzuwirken;
e) den gesundheitlichen Bedürfnissen von Migranten im Rahmen der nationalen und lokalen Gesundheitspolitik und -planung Rechnung tragen, indem beispielsweise die Kapazitäten für die Leistungserbringung verstärkt werden, ein bezahlbarer und nichtdiskriminierender Zugang gefördert wird, Kommunikationshindernisse abgebaut werden und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in kultureller Sensibilität geschult werden, um die körperliche und geistig-seelische Gesundheit von Migranten und Gemeinschaften allgemein zu fördern, einschließlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Empfehlungen des von der Weltgesundheitsorganisation entwickelten Framework of Priorities and Guiding Principles to Promote the Health of Refugees and Migrants (Rahmen der Prioritäten und Leitprinzipien zur Förderung der Gesundheit von Flüchtlingen und Migranten);
f) Migranten im Kindes- und Jugendalter eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung gewährleisten sowie den Zugang zu Möglichkeiten des lebenslangen Lernens erleichtern, so auch indem die Kapazitäten der Bildungssysteme verstärkt werden und ein nichtdiskriminierender Zugang zu Programmen der frühkindlichen Erziehung, der formalen Schulbildung und der informellen Bildung für Kinder, die keinen Zugang zum formalen Bildungssystem haben, sowie zu einer Ausbildung am Arbeitsplatz, Berufs- und Fachausbildung und Sprachunterricht erleichtert wird sowie Partnerschaften mit allen Interessenträgern gefördert werden, die solche Vorhaben unterstützen können.
Ziel 16: Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts
32. Wir verpflichten uns, inklusive, von sozialem Zusammenhalt geprägte Gesellschaften zu fördern, indem wir Migranten befähigen, zu aktiven Mitgliedern der Gesellschaft zu werden, und das gegenseitige Engagement der Aufnahmegesellschaft und der Migranten bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten zueinander fördern, einschließlich der Einhaltung der innerstaatlichen Gesetze und der Achtung der Gebräuche des Ziellandes. Wir verpflichten uns ferner, das Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaft zu stärken, indem wir Ungleichheiten so weit wie möglich verringern, Polarisierung vermeiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrationspolitik und die mit Migration befassten Institutionen stärken, entsprechend der Erkenntnis, dass vollständig integrierte Migranten besser in der Lage sind, zum Wohlstand beizutragen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten fördern und zu diesem Zweck bewährte Verfahrensweisen im Bereich von Integrationspolitik, -programmen und -tätigkeiten, einschließlich Wegen zur Förderung der Akzeptanz von Vielfalt und der Erleichterung von sozialem Zusammenhalt und Inklusion, austauschen und umsetzen;
b) umfassende und bedarfsabhängige Programme einrichten, die vor der Abreise und nach der Ankunft über Rechte und Pflichten informieren, grundlegende Sprachkenntnisse vermitteln sowie eine Orientierung über die sozialen Normen und Gebräuche im Zielland umfassen können;
c) nationale kurz-, mittel- und langfristige Politikziele zur gesellschaftlichen Inklusion von Migranten entwickeln, insbesondere zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Familienzusammenführung, Bildung, Nichtdiskriminierung und Gesundheit, einschließlich durch die Förderung von Partnerschaften mit relevanten Interessenträgern;
d) auf inklusive Arbeitsmärkte und eine umfassende Teilhabe von Arbeitsmigranten in der formellen Wirtschaft hinarbeiten, indem der Zugang zu einer menschenwürdigen Arbeit und Beschäftigung, für die sie am besten qualifiziert sind, erleichtert wird, im Einklang mit der Arbeitsmarktnachfrage und dem Qualifikationsangebot auf lokaler und nationaler Ebene;
e) Arbeitsmigrantinnen stärken, indem geschlechtsspezifische diskriminierende Hindernisse für die formelle Beschäftigung beseitigt werden, das Recht auf Vereinigungsfreiheit gewährleistet wird und der Zugang zu Grundleistungen erleichtert wird, mit dem Ziel, ihre Führungsfähigkeiten zu fördern und ihre volle, freie und gleichberechtigte Teilhabe in Gesellschaft und Wirtschaft zu garantieren;
f) auf lokaler Ebene kommunale Zentren oder Programme zur Förderung der Teilhabe von Migranten in der Aufnahmegesellschaft einrichten, in denen sich Migranten, Mitglieder der örtlichen Gemeinschaft, Diasporaorganisationen, Migrantenverbände und lokale Behörden an einem interkulturellen Dialog, dem Austausch von Geschichten, Mentorenprogrammen und der Entwicklung geschäftlicher Beziehungen beteiligen, die die Integrationsergebnisse verbessern und den gegenseitigen Respekt fördern;
g) aus den Fertigkeiten und kulturellen und sprachlichen Kenntnissen von Migranten und Aufnahmegemeinschaften Nutzen ziehen, indem Programme der Peer-to-Peer-Ausbildung und geschlechtersensible, berufsausbildende und der bürgerschaftlichen Integration dienende Kurse und Workshops entwickelt und gefördert werden;
h) multikulturelle Aktivitäten durch Sport, Musik, Kunst, kulinarische Feste, ehrenamtliches Engagement und andere soziale Veranstaltungen unterstützen, die das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung der Kulturen von Migranten und Zielgesellschaften fördern;
i) ein schulisches Umfeld fördern, in dem Kindermigranten sich wohlfühlen und sicher sind und das ihre Bestrebungen unterstützt, und zu diesem Zweck die Beziehungen innerhalb der schulischen Gemeinschaft verbessern, faktengestützte Informationen über Migration in die Lehrpläne aufnehmen und für Schulen mit einer hohen Konzentration von Kindermigranten gezielte Mittel für Integrationsaktivitäten bereitstellen, um die Achtung von Vielfalt und Inklusion zu fördern und alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, zu verhüten.
Ziel 17: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration
33. Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten;
b) Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu wahren sind;
c) unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;
d) in Partnerschaft mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen Mechanismen schaffen, um die Behördenpraxis der Erstellung von Migrantenprofilen aufgrund der Rasse, der Ethnie oder der Religion sowie systematische Fälle von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und allen anderen mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung zu verhüten, aufzudecken und zu bekämpfen, einschließlich durch Beobachtung und Veröffentlichung von Trendanalysen, und einen Zugang zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen sicherstellen;
e) Migranten, insbesondere Migrantinnen, Zugang zu nationalen und regionalen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen verschaffen, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht zu fördern und staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit diskriminierenden Handlungen und Bekundungen, die sich gegen Migranten und ihre Familien richten, anzugehen;
f) Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden;
g) Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu verhüten und Aktivitäten in lokalen Gemeinschaften zur Förderung der gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschließlich im Rahmen von Wahlkampagnen.
Ziel 18: Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen

34. Wir verpflichten uns, in innovative Lösungen zu investieren, die die gegenseitige Anerkennung der Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen von Arbeitsmigranten auf allen Qualifikationsniveaus erleichtern und eine bedarfsorientierte Aus- und Weiterbildung fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit von Migranten auf dem formalen
Arbeitsmarkt in den Zielländern und nach ihrer Rückkehr in die Herkunftsländer zu optimieren und eine menschenwürdige Arbeit für Arbeitsmigranten zu gewährleisten.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Industrien Standards und Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung ausländischer Qualifikationsabschlüsse und nicht formal erworbener Fertigkeiten in verschiedenen Sektoren erarbeiten, mit dem Ziel, weltweite Kompatibilität auf der Grundlage bestehender Modelle und bewährter Verfahrensweisen zu gewährleisten;
b) die Transparenz der Zertifizierungen und die Kompatibilität nationaler Qualifikationsrahmen fördern, indem einheitliche Kriterien, Indikatoren und Bewertungsparameter vereinbart und nationale Instrumente, Register oder Institutionen zur Erstellung von Qualifikationsprofilen geschaffen und gestärkt werden, um wirksame
und effiziente Verfahren für die gegenseitige Anerkennung auf allen Qualifikationsniveaus zu erleichtern;
c) bilaterale, regionale oder multilaterale Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung schließen oder in andere Vereinbarungen, etwa in Vereinbarungen zur Arbeitskräftemobilität oder Handelsabkommen, Anerkennungsklauseln aufnehmen, um Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit in nationalen Systemen herzustellen, zum Beispiel durch automatische oder gesteuerte Mechanismen zur gegenseitigen Anerkennung;
d) Technologie und Digitalisierung einsetzen, um Fertigkeiten auf der Grundlage formaler Zeugnisse sowie nicht formal erworbene Kompetenzen und Berufserfahrung auf allen Qualifikationsniveaus umfassender zu bewerten und gegenseitig anzuerkennen;
e) globale Kompetenzpartnerschaften zwischen Ländern aufbauen, die die Ausbildungskapazitäten der nationalen Behörden und relevanten Interessenträger, einschließlich des Privatsektors und der Gewerkschaften, stärken und die Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften in den Herkunftsländern und von Migranten in den
Zielländern fördern, mit dem Ziel, die Auszubildenden für eine Beschäftigung auf den Arbeitsmärkten aller teilnehmenden Länder zu qualifizieren;
f) interinstitutionelle Netzwerke und Kooperationsprogramme für Partnerschaften zwischen dem Privatsektor und Bildungseinrichtungen in den Herkunfts- und Zielländern fördern, um Migranten, Gemeinwesen und teilnehmenden Partnern wechselseitig nutzbringende Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung zu eröffnen, einschließlich auf der Grundlage der bewährten Verfahren des im Rahmen des Globalen Forums für Migration und Entwicklung entwickelten Business Mechanism (Mechanismus zur Einbindung der Wirtschaft);
g) in Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern bilaterale Partnerschaften eingehen und Programme durchführen, die die Vermittlung und Verbreitung von Fertigkeiten und die berufliche Mobilität fördern, zum Beispiel Studienaustauschprogramme, Stipendien, berufliche Austauschprogramme und Praktikanten- oder Auszubildendenprogramme, die den daran Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss Möglichkeiten eröffnen, eine Beschäftigung zu suchen und sich unternehmerisch zu betätigen;
h) mit dem Privatsektor und Arbeitgebern zusammenarbeiten, um Migranten auf allen Qualifikationsniveaus leicht zugängliche und geschlechtersensible Fern- oder Onlineprogramme zur Vermittlung und Abstimmung von Qualifikationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich einer frühzeitigen und berufsspezifischen Sprachausbildung,
Ausbildung am Arbeitsplatz und Bereitstellung von Fortbildungsprogrammen, und so ihre Beschäftigungsfähigkeit in Sektoren mit entsprechendem Arbeitskräftebedarf auf der Grundlage des Wissens der jeweiligen Branche über die Arbeitsmarktdynamik zu verbessern und insbesondere die wirtschaftliche Selbstbestimmung der Frauen zu stärken;
i) die Fähigkeit von Arbeitsmigranten verbessern, von einem Arbeitsplatz oder Arbeitgeber zu einem anderen zu wechseln, indem Dokumente zur Anerkennung von am Arbeitsplatz oder durch Ausbildung erworbenen Fertigkeiten bereitgestellt werden, um den Nutzen der Weiterqualifizierung zu optimieren;
j) innovative Methoden zur gegenseitigen Anerkennung und zur Bewertung formal und informell erworbener Fertigkeiten entwickeln und fördern, einschließlich durch eine zeitige und ergänzende Ausbildung von Arbeitsuchenden, Mentoring und Praktikumsprogramme, um bestehende Zeugnisse voll anzuerkennen und Befähigungsnachweise zur Validierung neu erworbener Fertigkeiten bereitzustellen;
k) Zeugnisüberprüfungsmechanismen einrichten und Migranten darüber informieren, wie sie ihre Fertigkeiten und Qualifikationen vor ihrer Abreise bewerten und anerkennen lassen können, einschließlich in Rekrutierungsverfahren oder frühzeitig nach der Ankunft, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern;
l) zusammenarbeiten, um in Partnerschaft mit den relevanten Interessenträgern Dokumentations- und Informationsinstrumente zu fördern, die einen Überblick über die in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern anerkannten Zeugnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen einer Arbeitskraft geben und so Arbeitgeber in die Lage versetzen, im Rahmen von Bewerbungsverfahren die Eignung von Arbeitsmigranten einzuschätzen.
Ziel 19: Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können
35. Wir verpflichten uns, Migranten und Diasporas zu befähigen, einen katalysatorischen Beitrag zur Entwicklung zu leisten, und die Vorteile der Migration als Quelle für nachhaltige Entwicklung zu nutzen, in Bekräftigung dessen, dass Migration eine multidimensionale Realität von hoher Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ist.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) die vollständige und wirksame Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba sicherstellen, indem die positiven Auswirkungen von Migration für die Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung befördert und verstärkt werden;
b) den Bereich Migration in die Entwicklungsplanung und Sektorpolitik auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene integrieren, unter Berücksichtigung vorhandener einschlägiger Richtlinien und Empfehlungen, wie etwa des von der Globalen Gruppe für Migrationsfragen herausgegebenen Handbuchs Mainstreaming
Migration into Development Planning: A Handbook for Policymakers and Practicioners (Integration der Migration in die Entwicklungsplanung: Handbuch für Verantwortliche in Politik und Praxis), um die Politikkohärenz und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu verstärken;
c) in die Erforschung der Wirkung investieren, die von den nichtfinanziellen Beiträgen von Migranten und Diasporas zur nachhaltigen Entwicklung in den Herkunfts- und Zielländern ausgeht, etwa von der Übertragung von Kenntnissen und Fertigkeiten, sozialem und bürgerschaftlichem Engagement und dem kulturellen Austausch, mit dem Ziel, eine faktengestützte Politik zu entwickeln und die globalen Politikdiskussionen zu stärken;
d) die Beiträge von Migranten und Diasporas zu ihren Herkunftsländern fördern, insbesondere durch die Einrichtung oder Stärkung staatlicher Strukturen oder Mechanismen auf allen Ebenen, zum Beispiel für die Diaspora zuständiger Büros oder Anlaufstellen, diasporapolitischer Beiräte für Regierungen, um dem Potenzial von Migranten und Diasporas bei der Gestaltung der Migrations- und Entwicklungspolitik Rechnung zu tragen, und für die Diaspora zuständiger Anlaufstellen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen;
e) gezielte Förderprogramme und Finanzprodukte entwickeln, die Investitionen und die unternehmerische Betätigung von Migranten und der Diaspora erleichtern, unter anderem durch administrative und rechtliche Unterstützung bei der Unternehmensgründung, Gewährung von Startkapital-Zuschüssen, Auflage von Diaspora Anleihen, Diaspora-Entwicklungsfonds und Investitionsfonds und die Veranstaltung spezieller Handelsmessen;
f) leicht zugängliche Informationen und Orientierungshilfen bereitstellen, einschließlich über digitale Plattformen, sowie maßgeschneiderte Mechanismen für ein koordiniertes und wirksames finanzielles, freiwilliges oder philanthropisches Engagement von Migranten und Diasporas, insbesondere bei humanitären Notsituationen in ihren Herkunftsländern, auch unter Einbeziehung konsularischer Vertretungen;
g) die politische Teilhabe und das politische Engagement von Migranten in ihren Herkunftsländern ermöglichen, insbesondere bei Friedens- und Aussöhnungsprozessen, bei Wahlen und politischen Reformen, zum Beispiel durch die Einrichtung von Wahlregistern für Staatsangehörige im Ausland, und durch parlamentarische Vertretung, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften;
h) eine Migrationspolitik fördern, die den Nutzen der Diasporas für die Herkunfts- und Zielländer und ihre Gemeinschaften optimiert, indem mit minimalem Verwaltungsaufwand flexible Reise-, Arbeits- und Investitionsregelungen ermöglicht werden, einschließlich durch Überprüfung und Neufassung von Visums-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsbestimmungen, soweit angezeigt;
i) mit anderen Staaten, dem Privatsektor und Arbeitgeberorganisationen zusammenarbeiten, um Migranten und Diasporas die Möglichkeit zu geben, insbesondere in hochgradig technischen und stark nachgefragten Bereichen, einen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit in ihren Heimatländern auszuüben und dort Wissen zu transferieren, ohne dadurch zwangsläufig ihre Beschäftigung, ihren Aufenthaltsstatus oder ihre Sozialleistungsansprüche zu verlieren;
j) Partnerschaften zwischen lokalen Behörden, lokalen Gemeinschaften, dem Privatsektor, Diasporas, Heimatverbänden und Migrantenorganisationen aufbauen, um den Transfer von Kenntnissen und Fertigkeiten zwischen ihren Herkunfts- und Zielländern zu fördern, einschließlich durch Erfassung der Diasporas und ihrer Fertigkeiten, und so die Verbindung zwischen den Diasporas und ihren Herkunftsländern aufrechtzuerhalten.
Ziel 20: Schaffung von Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten
36. Wir verpflichten uns, schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen zu fördern, indem wir die bestehenden förderlichen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Wettbewerb, Regulierung und Innovation auf dem Überweisungsmarkt ermöglichen, weiterentwickeln und geschlechtersensible Programme und Instrumente bereitstellen, die die finanzielle Inklusion von Migranten und ihren Familien fördern. Wir verpflichten uns ferner, die transformative Wirkung von Rücküberweisungen auf das Wohlergehen von Arbeitsmigranten und ihren Familien sowie auf die nachhaltige Entwicklung der Länder zu optimieren, unter Berücksichtigung dessen, dass Rücküberweisungen eine wichtige Quelle privaten Kapitals darstellen und nicht mit anderen internationalen Finanzströmen wie ausländischen Direktinvestitionen, öffentlicher Entwicklungshilfe oder anderen öffentlichen Quellen der Entwicklungsfinanzierung gleichgesetzt werden können.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) einen Fahrplan erstellen, um bis 2030 im Einklang mit Ziel 10.c der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung die Transaktionskosten für Rücküberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent zu senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent zu beseitigen;
b) den von den Vereinten Nationen verkündeten Internationalen Tag der Heimatüberweisungen an Familienangehörige und das vom Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung organisierte Globale Forum für Rücküberweisungen, Investition und Entwicklung als wichtige Plattform zur Bildung und Stärkung von Partnerschaften für innovative Lösungen für kostengünstigere, schnellere und sicherere Rücküberweisungen mit allen relevanten Interessenträgern fördern und unterstützen;
c) die Vorschriften für den Überweisungsmarkt harmonisieren und die Interoperabilität der Überweisungsinfrastruktur entlang der Korridore verbessern, indem sichergestellt wird, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen und Geldwäsche die Rücküberweisungen von Migranten nicht durch unangemessene, exzessive oder diskriminierende Politikvorgaben behindern;
d) politische und regulatorische Rahmenbedingungen schaffen, die einen wettbewerbsfähigen und innovativen Überweisungsmarkt fördern, ungerechtfertigte Hindernisse für Überweisungsdienstleister, die keine Banken sind, beim Zugang zur Zahlungsverkehrsinfrastruktur beseitigen, Steuerbefreiungen oder -anreize in Bezug
auf Rücküberweisungen anwenden, den Marktzugang für unterschiedliche Dienstleister fördern, dem Privatsektor Anreize zur Erweiterung des Angebots an Überweisungsdiensten verschaffen und die Sicherheit und Planbarkeit von Transaktionen mit geringem Wert verbessern, unter Berücksichtigung von Fragen im Zusammenhang mit dem Abbau von Risiken, und in Konsultation mit Überweisungsdienstleistern und Finanzaufsichtsbehörden eine Methodologie zur Unterscheidung von Rücküberweisungen und illegalen Geldströmen entwickeln;
e) innovative technologische Lösungen für Rücküberweisungen entwickeln, zum Beispiel mobile Zahlungen, digitale Instrumente oder Online-Banking, um Kosten zu senken, die Geschwindigkeit und die Sicherheit zu erhöhen, mehr Überweisungen über reguläre Kanäle zu ermöglichen und geschlechtersensible Distributionswege für unterversorgte Bevölkerungsgruppen zu öffnen, insbesondere für Menschen in ländlichen Gebieten, Menschen mit niedrigem Alphabetisierungsniveau und Menschen mit Behinderungen;
f) leicht zugängliche Informationen über Überweisungskosten nach Dienstleister und Überweisungsweg bereitstellen, zum Beispiel über Preisvergleich-Websites, um die Transparenz und den Wettbewerb auf dem Überweisungsmarkt zu erhöhen und die finanzielle Kompetenz und Inklusion von Migranten und ihren Familien durch Ausbildung und Schulung zu fördern;
g) Programme und Instrumente entwickeln, um Investitionen von Überweisungsabsendern in lokale Entwicklung und unternehmerische Tätigkeit in den Herkunftsländern zu fördern, zum Beispiel durch Beihilfemechanismen, kommunale Anleihen und Partnerschaften mit Heimatverbänden, mit dem Ziel, das transformative Potenzial von Rücküberweisungen über die einzelnen Haushalte von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus hinaus zu erhöhen;
h) Migrantinnen in die Lage versetzen, eine finanzielle Allgemeinbildung zu erlangen, Zugang zu formalen Systemen für den Überweisungsverkehr zu erhalten, ein Bankkonto zu eröffnen und finanzielle Vermögenswerte, Investitionen und Geschäfte zu besitzen und zu lenken, und auf diese Weise geschlechtsspezifische Ungleichheiten bekämpfen und die aktive Teilhabe von Migrantinnen an der Wirtschaft fördern;
i) für Migranten, einschließlich einkommensschwacher und von Frauen geführter Haushalte, Banklösungen und Finanzinstrumente bereitstellen und in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor entwickeln, zum Beispiel Bankkonten, die direkte Einzahlungen von Arbeitgebern ermöglichen, Sparkonten, Darlehen und Kredite.
Ziel 21: Zusammenarbeit bei der Ermöglichung einer sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiederaufnahme sowie einer nachhaltigen Reintegration
37. Wir verpflichten uns, eine sichere und würdevolle Rückkehr und Wiederaufnahme zu ermöglichen und diesbezüglich zusammenzuarbeiten und ordnungsgemäße Verfahren, Einzelprüfungen und effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, indem wir im Einklang mit unseren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen das Verbot der kollektiven Ausweisung und der Rückführung von Migranten aufrechterhalten, wenn eine reale und vorhersehbare Gefahr von Tod, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe oder anderer nicht wiedergutzumachender Schädigung besteht. Wir verpflichten uns ferner, zu gewährleisten, dass unsere Staatsangehörigen ordnungsgemäß empfangen und wiederaufgenommen werden, unter voller Achtung des Menschenrechts auf Rückkehr in das eigene Land und der Verpflichtung der Staaten, ihre eigenen Staatsangehörigen
wiederaufzunehmen. Wir verpflichten uns außerdem, förderliche Bedingungen für persönliche Sicherheit, wirtschaftliche Stärkung, Inklusion und sozialen Zusammenhalt in Gemeinschaften zu schaffen, um sicherzustellen, dass die Reintegration von Migranten nach ihrer Rückkehr in ihre Herkunftsländer nachhaltig ist.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) bilaterale, regionale und multilaterale Kooperationsrahmen und -vereinbarungen, einschließlich Wiederaufnahmevereinbarungen, ausarbeiten und umsetzen, die gewährleisten, dass die Rückkehr von Migranten in ihr eigenes Land und ihre Wiederaufnahme in Sicherheit und Würde sowie unter voller Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich der Rechte des Kindes, erfolgt, und werden zu diesem Zweck klare und einvernehmliche Verfahren festlegen, die Verfahrensgarantien wahren, Einzelprüfungen und Rechtssicherheit gewährleisten, und sicherstellen, dass diese Verfahren auch Regelungen enthalten, die eine nachhaltige Reintegration erleichtern;
b) geschlechtersensible und kindergerechte Rückkehr- und Reintegrationsprogramme fördern, die eine rechtliche, soziale und finanzielle Unterstützung umfassen können, und gewährleisten, dass jede Rückkehr im Rahmen solcher freiwilliger Programme tatsächlich auf der Grundlage der freien, vorherigen und aufgeklärten Einwilligung der Betroffenen erfolgt und dass zurückkehrende Migranten bei ihrem Reintegrationsprozess durch wirksame Partnerschaften unterstützt werden, auch um zu verhindern, dass sie nach der Rückkehr im Herkunftsland zu Vertriebenen werden;
c) bei der Feststellung der Identität von Staatsangehörigen und der Ausstellung von Reisedokumenten für eine sichere und würdevolle Rückkehr und Wiederaufnahme von Personen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates kein Bleiberecht haben, zusammenarbeiten, indem zuverlässige und effiziente Instrumente zur Feststellung der Identität der eigenen Staatsangehörigen geschaffen werden, zum Beispiel durch die Aufnahme biometrischer Identifikatoren in die Bevölkerungsregister und die Digitalisierung von Personenstandsregistern, unter voller Achtung des Rechts auf Privatheit und des Schutzes personenbezogener Daten;
d) institutionelle Kontakte zwischen den konsularischen Behörden und zuständigen Beamten der Herkunfts- und Zielländer fördern und Migranten vor ihrer Rückkehr adäquate konsularische Hilfe leisten, indem ihnen der Zugang zu Ausweisen, Reisedokumenten und anderen Diensten erleichtert und so Planbarkeit, Sicherheit und
Würde bei der Rückkehr und Wiederaufnahme gewährleistet werden;
e) sicherstellen, dass die Rückführung von Migranten, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates kein Bleiberecht haben, in Sicherheit und Würde und nach Einzelprüfung erfolgt und von den zuständigen Behörden im Rahmen einer raschen und wirksamen Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Zielländern durchgeführt wird und dass dabei alle anwendbaren Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden können, unter Einhaltung der Garantien eines ordnungsgemäßen Verfahrens und der anderen internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen;
f) in Partnerschaft mit relevanten Interessenträgern nationale Mechanismen des Rückkehrmonitoring einrichten oder stärken, die unabhängige Empfehlungen zu Mitteln und Wegen zur Stärkung der Rechenschaftspflicht erteilen, mit dem Ziel, die Sicherheit, die Würde und die Menschenrechte aller zurückkehrenden Migranten zu gewährleisten;
g) sicherstellen, dass Verfahren zur Rückführung und Wiederaufnahme von Kindern erst nach Feststellung des Kindeswohls durchgeführt werden und dabei dem Recht auf Familienleben und die Einheit der Familie Rechnung getragen wird und dass ein Elternteil, ein Vormund oder eine speziell befugte Person das Kind während des gesamten Verfahrens begleitet und dafür gesorgt ist, dass im Herkunftsland geeignete Regelungen für die Aufnahme, Betreuung und Reintegration zurückkehrender Kinder bestehen;
h) die nachhaltige Reintegration zurückkehrender Migranten in das Leben der Gemeinschaft fördern, indem ihnen gleicher Zugang zu sozialem Schutz und sozialer Versorgung, zur Justiz, zu psychosozialer Hilfe und beruflicher Ausbildung, zu Beschäftigungsmöglichkeiten und menschenwürdiger Arbeit verschafft, ihre im Ausland erworbenen Fertigkeiten anerkannt und ihnen Zugang zu Finanzdienstleistungen gegeben werden, um ihr unternehmerisches Können, ihre Fertigkeiten und ihr Humankapital als aktive und zur nachhaltigen Entwicklung im Herkunftsland beitragenden Mitglieder der Gesellschaft voll zu nutzen;
i) die Bedürfnisse der Gemeinschaften, in die Migranten zurückkehren, ermitteln und ihnen Rechnung tragen, indem in nationale und lokale Entwicklungsstrategien, die Infrastrukturplanung, Haushaltszuweisungen und andere relevante Politikentscheidungen entsprechende Bestimmungen aufgenommen werden und mit lokalen Behörden und relevanten Interessenträgern zusammengearbeitet wird.
Ziel 22: Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen
38. Wir verpflichten uns, Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus dabei zu helfen, in den Zielländern Zugang zu Sozialschutz zu erhalten und von der Übertragbarkeit geltender Sozialversicherungs- und erworbener Leistungsansprüche in ihren Herkunftsländern oder beim Entschluss zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Land zu profitieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) im Einklang mit der Empfehlung Nr. 202 der IAO betreffend den sozialen Basisschutz (2012) nichtdiskriminierende innerstaatliche Sozialschutzsysteme, einschließlich sozialer Basisschutzniveaus für Staatsangehörige und Migranten, einrichten oder aufrechterhalten;
b) bilaterale, regionale oder multilaterale Gegenseitigkeitsabkommen über die Übertragbarkeit der Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüche von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus schließen, die sich auf die in den jeweiligen Staaten geltenden sozialen Basisschutzniveaus und die geltenden Sozialversicherungsansprüche und -regelungen wie Renten, Gesundheitsversorgung oder andere erworbene Leistungen beziehen, oder solche Regelungen in andere einschlägige Vereinbarungen aufnehmen, etwa zur langfristigen und befristeten Arbeitsmigration;
c) in die nationalen Rahmenwerke zur sozialen Sicherheit Bestimmungen zur Übertragbarkeit von Ansprüchen und erworbenen Leistungen integrieren, Anlaufstellen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern benennen, die Migranten die Antragstellung auf Übertragung von Ansprüchen erleichtern, den Schwierigkeiten von Frauen und älteren Menschen beim Zugang zum Sozialschutz Rechnung tragen und spezielle Instrumente schaffen, zum Beispiel Sozialfonds für Migranten in den Herkunftsländern, die Arbeitsmigranten und ihre Familien unterstützen.
Ziel 23: Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partnerschaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration
39. Wir verpflichten uns, einander durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und eine neu belebte globale Partnerschaft bei der Verwirklichung der in diesem Globalen Pakt festgelegten Ziele und Verpflichtungen zu unterstützen, wobei wir im Geist der Solidarität die zentrale Bedeutung eines umfassenden und integrierten Ansatzes für die Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration bekräftigen und anerkennen, dass wir alle Herkunfts-, Transit- und Zielländer sind. Wir verpflichten uns ferner, gemeinsam zu handeln, um die Herausforderungen, die sich jedem Land bei der Umsetzung dieses Globalen Paktes stellen, zu bewältigen, und unterstreichen
die spezifischen Herausforderungen, vor denen insbesondere afrikanische Länder, am wenigsten entwickelte Länder, Binnenentwicklungsländer, kleine Inselentwicklungsländer und Länder mit mittlerem Einkommen stehen. Wir verpflichten uns außerdem, die wechselseitige Wirkung zwischen diesem Globalen Pakt und den bestehenden internationalen Rechts- und Politikrahmen zu fördern, indem wir die Umsetzung des Paktes an diesen Rahmen ausrichten, insbesondere an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie der Aktionsagenda von Addis Abeba, und an ihrer Anerkennung dessen, dass Migration und nachhaltige Entwicklung mehrdimensional und interdependent sind.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) andere Staaten bei der gemeinsamen Umsetzung des Globalen Paktes unterstützen, unter anderem durch die Bereitstellung finanzieller und technischer Hilfe im Einklang mit nationalen Prioritäten, politischen Richtlinien, Aktionsplänen und Strategien, im Rahmen eines Gesamtregierungs- und alle Teile der Gesellschaft umfassenden Ansatzes;
b) die internationale und regionale Zusammenarbeit verstärken, um die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den geografischen Gebieten, in denen die irreguläre Migration aufgrund der konsistenten Auswirkungen von Armut, Arbeitslosigkeit, Klimawandel und Katastrophen, Ungleichheit, Korruption, schlechter Regierungsführung und anderen strukturellen Faktoren systematisch ihren Ursprung hat, durch geeignete Kooperationsrahmen, innovative Partnerschaften und die Einbeziehung aller relevanten Interessenträger zu beschleunigen, bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen Eigenverantwortung und einer geteilten Verantwortung;
c) die lokalen Behörden bei der Ermittlung des Bedarfs und der Chancen für internationale Zusammenarbeit zur wirksamen Umsetzung des Globalen Paktes einbeziehen und unterstützen und ihre Perspektiven und Prioritäten in die Entwicklungsstrategien, -programme und -pläne zum Thema Migration integrieren, um eine gute Regierungsführung sowie Politikkohärenz quer über die staatlichen Ebenen und Politikbereiche hinweg zu gewährleisten und die Effektivität und Wirkung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zu maximieren;
d) den Kapazitätsaufbaumechanismus nutzen und auf anderen bestehenden Instrumenten aufbauen, um die Kapazitäten der zuständigen Behörden zu stärken, indem technische, finanzielle und personelle Ressourcen von Staaten, internationalen Finanzinstitutionen, dem Privatsektor, internationalen Organisationen und anderen Quellen mobilisiert werden, mit dem Ziel, allen Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt niedergelegten Verpflichtungen zu helfen;
e) im Einklang mit dem Völkerrecht auf bilateraler, regionaler oder multilateraler Ebene gegenseitig nutzbringende, maßgeschneiderte und transparente Partnerschaften schließen, die gezielte Lösungen für migrationspolitische Fragen von gemeinsamem Interesse entwickeln und die Chancen und Herausforderungen der Migration
im Einklang mit dem Globalen Pakt angehen.
Umsetzung
40. Für die wirksame Umsetzung des Globalen Paktes benötigen wir konzertierte Anstrengungen auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene, einschließlich eines kohärenten Systems der Vereinten Nationen.
41. Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leitprinzipien zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen. Wir werden den Globalen Pakt in unseren eigenen Ländern und auf regionaler und globaler Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten umsetzen. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum Völkerrecht und betonen, dass der Globale Pakt in einer Weise umgesetzt werden muss, die mit unseren Rechten und Pflichten nach dem Völkerrecht im Einklang steht.
42. Wir werden den Globalen Pakt durch eine verstärkte bilaterale, regionale und multilaterale Zusammenarbeit und eine neu belebte globale Partnerschaft im Geist der Solidarität umsetzen. Wir werden weiter auf den bestehenden Mechanismen, Plattformen und Rahmenwerken aufbauen, um allen Dimensionen der Migration Rechnung zu tragen. In Anerkennung der zentralen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für die wirksame Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen werden wir uns bemühen, unser Engagement im Bereich der Nord-Süd-, Süd-Süd- und Dreieckskooperation und -hilfe zu verstärken. Unsere diesbezüglichen Kooperationsbemühungen werden sich an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba ausrichten.
43. Wir beschließen, aufbauend auf bestehenden Initiativen einen Kapazitätsaufbaumechanismus innerhalb der Vereinten Nationen einzurichten, der die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Globalen Paktes unterstützt. Er ermöglicht
den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen relevanten Interessenträgern, einschließlich des Privatsektors und philanthropischer Stiftungen, auf freiwilliger Basis technische, finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen, um Kapazitäten zu stärken und Multi-Partner-Zusammenarbeit zu fördern. Der Kapazitätsaufbaumechanismus wird Folgendes umfassen:
a) eine Verbindungsstelle, die nachfrageorientierte, maßgeschneiderte und integrierte Lösungen ermöglicht, indem sie
i) Ersuchen von Ländern um die Entwicklung von Lösungen prüft und bearbeitet und diesbezüglich Beratung erteilt;
ii) die Hauptdurchführungspartner inner- und außerhalb des Systems der Vereinten Nationen ermittelt, entsprechend den jeweiligen komparativen Vorteilen und operativen Kapazitäten;
iii) das Ersuchen mit ähnlichen Initiativen und Lösungen für einen Peer-to-Peer-Austausch und eine potenzielle Replizierung verknüpft, soweit vorhanden und relevant;
iv) effektive Voraussetzungen für eine Umsetzung unter Beteiligung mehrerer Organisationen und Interessenträger sicherstellt;
v) Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt, einschließlich durch Initiierung des Anschubfonds;
b) einen Anschubfonds zur Erstfinanzierung projektorientierter Lösungen, der
i) bei Bedarf Mittel zur Startfinanzierung eines konkreten Projekts bereitstellt;
ii) andere Finanzierungsquellen ergänzt;
iii) freiwillige finanzielle Beiträge von Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen, internationalen Finanzinstitutionen und anderen Interessenträgern, einschließlich des Privatsektors und philanthropischer Stiftungen, entgegennimmt;
c) eine globale Wissensplattform als Online-Quelle für frei zugängliche Daten, die
i) als Repositorium für bestehende nachweisbare Fakten, Verfahrensweisen und Initiativen dient;
ii) den Zugang zu Wissen und den Austausch von Lösungen erleichtert;
iii) auf der Plattform für Partnerschaften des Globalen Forums für Migration und Entwicklung und anderen relevanten Quellen aufbaut.
44. Wir werden den Globalen Pakt in Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Migranten, der Zivilgesellschaft, Migranten- und Diasporaorganisationen, religiösen Organisationen, lokalen Behörden und Gemeinwesen, dem Privatsektor, Gewerkschaften, Parlamentsabgeordneten, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, der Wissenschaft, den Medien und anderen relevanten Interessenträgern umsetzen.
45. Wir begrüßen den Beschluss des Generalsekretärs zur Schaffung eines Migrationsnetzwerks der Vereinten Nationen, das den Zweck hat, entsprechend den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten eine wirksame und kohärente systemweite
Unterstützung bei der Umsetzung, einschließlich des Kapazitätsaufbaumechanismus, sowie die Weiterverfolgung und Überprüfung der Umsetzung des Globalen Paktes sicherzustellen. In dieser Hinsicht stellen wir fest, dass
a) die IOM als Koordinatorin und Sekretariat des Netzwerks fungieren wird;
b) das Netzwerk den technischen Sachverstand und die Erfahrung der einschlägigen Stellen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen in vollem Umfang nutzen wird;
c) die Arbeit des Netzwerks in vollem Einklang mit den bestehenden Koordinierungsmechanismen und der Neupositionierung des Entwicklungssystems der Vereinten Nationen stehen wird.
46. Wir ersuchen den Generalsekretär, der Generalversammlung unter Nutzung des Netzwerks alle zwei Jahre über die Umsetzung des Globalen Paktes, die diesbezüglichen Tätigkeiten des Systems der Vereinten Nationen sowie die Funktionsweise der institutionellen Regelungen Bericht zu erstatten.
47. In weiterer Anerkennung der wichtigen Rolle der von den Staaten gelenkten Prozesse und Plattformen auf globaler und regionaler Ebene zur Förderung des internationalen Dialogs über Migration laden wir das Globale Forum für Migration und Entwicklung, die regionalen Beratungsprozesse und andere globale, regionale und subregionale Foren dazu ein, Plattformen bereitzustellen, um Erfahrungen über die Umsetzung des Globalen Paktes und bewährte Verfahrensweisen zu Politik und Zusammenarbeit auszutauschen sowie innovative Ansätze und Multi-AkteurPartnerschaften zu spezifischen Politikfragen zu fördern.
Weiterverfolgung und Überprüfung
48. Wir werden den Stand der Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Staaten gelenkten Ansatzes und unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger überprüfen. Zur Weiterverfolgung und Überprüfung vereinbaren wir zwischenstaatliche
Maßnahmen, die uns bei der Erfüllung unserer Ziele und Verpflichtungen unterstützen werden.
49. In der Erwägung, dass das Thema der internationalen Migration ein Forum auf globaler Ebene erfordert, über welches die Mitgliedstaaten den Stand der Umsetzung überprüfen und die Arbeit der Vereinten Nationen ausrichten können, beschließen wir Folgendes:
a) Der Dialog auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung, der gegenwärtig auf jeder vierten Tagung der Generalversammlung stattfinden soll, wird neu ausgerichtet und in „Überprüfungsforum Internationale Migration“ umbenannt;
b) das Überprüfungsforum Internationale Migration fungiert als die primäre zwischenstaatliche globale Plattform für die Mitgliedstaaten zur Erörterung und zum Austausch der Fortschritte bei der Umsetzung aller Aspekte des Globalen Paktes unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger, einschließlich in seinem Zusammenhang
mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung;
c) das Überprüfungsforum Internationale Migration findet ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre statt;
d) das Überprüfungsforum Internationale Migration erörtert die Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene und erlaubt die Interaktion mit anderen relevanten Interessenträgern mit dem Ziel, auf erzielten Ergebnissen aufzubauen und Möglichkeiten für eine weitere Zusammenarbeit zu
ermitteln;
e) aus jedem Überprüfungsforum Internationale Migration wird eine zwischenstaatlich vereinbarte Fortschrittserklärung hervorgehen, die vom hochrangigen politischen Forum über nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden kann.
50. In Anbetracht dessen, dass internationale Migration zumeist innerhalb von Regionen stattfindet, laden wir die relevanten subregionalen, regionalen und Regionen übergreifenden Prozesse, Plattformen und Organisationen, einschließlich
der regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten Nationen oder der regionalen Beratungsprozesse, dazu ein, unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger die Umsetzung des Globalen Paktes in den jeweiligen Regionen ab dem Jahr 2020 im Wechsel mit alle vier Jahre stattfindenden Erörterungen auf globaler Ebene zu überprüfen und so einen wirksamen Beitrag zu jeder Ausgabe des Überprüfungsforums Internationale Migration zu leisten.
51. Wir laden das Globale Forum für Migration und Entwicklung dazu ein, für einen jährlichen informellen Austausch über die Umsetzung des Globalen Paktes Raum zu schaffen und dem Überprüfungsforum Internationale Migration über die Ergebnisse, bewährten Verfahrensweisen und innovativen Konzepte Bericht zu erstatten.
52. In Anerkennung der wichtigen Beiträge der von den Staaten gelenkten Initiativen im Bereich der internationalen Migration laden wir Foren wie den Internationalen Dialog über Migrationsfragen der IOM, die regionalen Beratungsprozesse und andere dazu ein, durch die Bereitstellung von einschlägigen Daten, nachweisbaren Fakten, bewährten
Verfahrensweisen, innovativen Konzepten und Empfehlungen, die in einem Zusammenhang mit der Umsetzung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration stehen, einen Beitrag zum Überprüfungsforum Internationale Migration zu leisten.
53. Wir legen allen Mitgliedstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans.
Diese Überprüfungen sollten sich auf Beiträge aller relevanten Interessenträger sowie von Parlamenten und lokalen Behörden stützen und als effektive Informationsgrundlage für die am Überprüfungsforum Internationale Migration und anderen relevanten Foren teilnehmenden Mitgliedstaaten dienen.
54. Wir ersuchen die Präsidentschaft der Generalversammlung, offene, transparente und inklusive zwischenstaatliche Konsultationen im Jahr 2019 einzuleiten und abzuschließen, um die genauen Modalitäten und organisatorischen Aspekte der Überprüfungsforen Internationale Migration festzulegen und zu artikulieren, wie die regionalen Überprüfungen und anderen relevanten Prozesse zu den Foren beitragen werden, damit die gesamte Wirksamkeit und Konsistenz des im Globalen Pakt dargelegten Weiterverfolgungs- und Überprüfungsprozesses weiter gestärkt wird.
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Quelle: Vereinte Nationen, Generalversammlung, A/CONF.231/3
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UN – Migrationspakt

AN ALLE NOCH DENKENDEN MITMENSCHEN IN DEUTSCHLAND UND EUROPA

Die in diesem Pakt angesagte Migration beinhaltet eine Völkerwanderung von mindestens 3,6 Milliarden Menschen meistens aus Afrika nach Europa,darin wird Deutschland mit ungefähr 270 Millionen neuen Mit-Bürgern belohnt, also über das dreifache der heutigen Gesamtbevölkerung.

Diesen Pakt will die BRD-Idiotenriege am 11.Dezember 2018 in Marrakesch/Marokko unterzeichnen.

Also liebe Mitmenschen, dann zieht Euch schon mal warm an, denn es wird kalt in den deutschen Landen und IHR ALLE helft auch noch kräftig mit.
Was für ein Irrsinn den IHR mitverantworten müsst, denn IHR gebt diesen Idioten die dort oben sitzen auch noch eine Stimme, damit IHR und natürlich wir ALLE dem Untergang geweiht sind.

Lieber Gott (wenn es den überhaupt gibt), lass Hirn regnen, denn IHR ALLE tragt diesen UNSINN mit, welcher ein Verbrechen an der Menschheit in ganz Europa darstellt.

Dieser Pakt ist angeblich nicht bindend (warum wird er dann abgesegnet), bitte einmal, nur ein einziges Mal überlegen, wenn IHR dazu überhaupt noch fähig seid, nach all den Drogen die EUCH täglich verabreicht werden, aber da schützt angebliches Unwissen nicht mehr, denn IHR werdet von allen Seiten darauf hingewiesen, also bitte nicht mit der Ausrede kommen Wir haben es doch nicht gewusst, diese Ausrede zieht nicht mehr.

Ich persönlich und mit mir viele Menschen die sich über freie Medien wie dem ddb-radio.org erkundigen, kann nur hoffen, dass es endlich in den meisten Hirnen KLICK macht (was leider nach den bisherigen Erfahrungen) nicht passiert, denn ich glaube, es muss der Menschheit erst wieder sehr dreckig gehen, damit SIE aufwachen, aber dann wird es leider schon wieder zu spät sein, denn wir streben schon wieder eine WEIMARER REPUBLIK an, mit den Auswirkungen und Einwirkungen der ANTIFA in allen Schichten der Bevölkerung, deshalb aber halte ich nichts, aber auch garnichts von der AFD, welche in der gleichen Schei…. rührt wie ALLE ANDEREN VEREINE.

Liebe (vom Denken getragene) Mitmenschen; es gibt doch nur EINE Möglichkeit und diese ist Das Völkerrecht und dieses Völkerrecht tragt IHR in EUCH, denn IHR seid die RECHTETRÄGER und die ALLEINIGEN TRÄGER ALLER RECHTE in EUCH, welches EUCH durch die Geburt als NATÜRLICHER MENSCH gegeben wurde, aber mit der Geburtsurkunde wieder genommen wurde.

Diese EINZIGE WAHRHEIT erfahrt IHR, wenn IHR EUCH die Sendungen des http://www.ddb-radio.org%20/anhört und verinnerlicht und damit in den Kreis der WISSENDEN eintretet.

Dieses ist mein heutiger Beitrag, welcher EUCH zum Überlegen und Überleben anregen soll, denn nur durch EUER EIGENES TUN und HANDELN kann EUROPA ohne größeren Schaden überleben.

Einen Sonntag zum ÜBERLEGEN wünscht Euch Euer Jürgen vv-bloq und noch eine Bitte, lasst EUCH nicht unterkriegen.

DANKE und ALLES GUTE.

UN-Migrationspakt: Bedingungslose Kapitulation

Globale Ungeheuerlichkeit: Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll. Deutschland ist dabei, wichtige Staaten ziehen sich zurück.

Der „Globale Pakt über Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration“, der Anfang Dezember in Marokko auf einer UN-Vollversammlung verabschiedet werden soll, entwirft den totalitären Plan einer Gesellschaft, die das allem anderen übergeordnete Ziel verfolgt, die bestmögliche Versorgung der Migranten aus armen Ländern durch die Einheimischen des Westens sicherzustellen, und sie sogar mit Rechten zu versehen, die den eigenen Bürgern nicht zustehen. Die nationale Souveränität soll im Namen des Humanismus, der Diversität, der Gleichheit und der Menschenrechte zugunsten Fremder aufgegeben werden.

Zerstörung der Sozialstaaten

Grund dafür trägt er schon im Namen: Globaler Pakt für Sichere, Geregelte und Planmäßige Migration – es geht um die uneingeschränkte Förderung der Migration und ihre Festschreibung als Menschenrecht, für das die sogenannten „Zielländer“ einzustehen haben. Welche Länder das sind, geht eindeutig aus sämtlichen Formulierungen der Verpflichtungen hervor: nicht etwa Saudi-Arabien oder die reichen Ölscheichtümer der arabischen Halbinsel, die Massen von Migrantenarbeitern unter miserablen Bedingungen beschäftigen, sondern ausschließlich um Länder, die Sozialstaaten und Rechtsstaaten sind, – kurzum, die westliche Welt. Der Globale Pakt wäre das erste von den Vereinten Nationen vorbereitete und auf Regierungsebene ausgehandelte Dokument, das Migration zu einer wünschenswerten, positiven und zu fördernden Entwicklung erklärte und die Regierungen verpflichtete, in diesem Sinne zu handeln, erklären die Initiatoren des Globalen Paktes, die Internationale Organisation für Migration.

Die Unterzeichner des Globalen Paktes übernehmen folgende entscheidenden Verpflichtungen (unter noch viele andere detailliert aufgezählte):

  • Sie geben die Souveränität über ihre Grenzen auf;
  • Sie geben die Souveränität auf, entscheiden zu können, wer auf ihrem Territorium leben und arbeiten darf im Namen internationaler Abkommen, die noch geschlossen werden sollen;
  • Niemanden, der illegal einreist und sich illegal auf dem Staatsgebiet aufhält, zu bestrafen;
  • Internierung illegal Eingereister nur in Ausnahmenfällen zu verfügen;
  • Die uneingeschränkte Familienzusammenführung als Grundrecht für alle Migranten zu garantieren, insbesondere für Kinder oder Migranten, die behaupten, welche zu sein; den auf ihrem Territorium geborenen Kindern die Staatsbürgerschaft zu verleihen ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Eltern;
  • Die Anwerbung von Migranten in deren Heimatländern für „gute Arbeit“ zu fördern, auszuweiten und zur Staatsaufgabe zu machen; über das Internet für mehr Migration zu werben, ebenso entlang der „wichtigen Migrationsrouten“;
  • Migranten die gleichen Sozialleistungen im Gesundheitswesen, Bildung und bei allen anderen sozialen Absicherungen zukommen zu lassen wie den einheimischen Bürgern, die für diese Leistungen bezahlen oder bezahlt haben, Migranten sollen sie dagegen als Menschenrecht verpflichtend erhalten; die allgemeine Gleichstellung von Migranten mit den eigenen Staatsbürgern anzustreben;
  • Den Migranten die Erhaltung und Pflege ihrer eigenen Kultur erlauben, garantieren und fördern;
  • Dafür zu sorgen, dass in den Medien, im Bildungswesen und im öffentlichen Leben ein ausschließlich positives Bild von den Migranten und ihrer vorteilhaften Wirkung für die Gesellschaft entsteht, dafür Agitation und Propaganda zu betreiben und Zuwiderhandlungen ob von Medien oder Individuen unter Strafe zu stellen;
  • Migranten darüber zu informieren, wie sie Aufenthalt und Leistungen einklagen können, und sie dabei zu unterstützen;
  • Dafür zu sorgen, dass Migranten das Recht erhalten, gegen jede echte oder vermeintliche Verletzung ihrer Menschenrechte zu klagen und Widergutmachung zu fordern, ohne für die Kosten der Prozesse aufkommen zu müssen;
  • Jeden ihrer Bürger im eigenen Land zu verfolgen und abzuurteilen, der gegen diese Prinzipien verstößt oder sie kritisiert.

Bemerkenswert dabei ist, was der Globale Pakt nicht enthält: Er enthält keinerlei Verpflichtungen den nationalen Bürgern der Zielländer gegenüber, weder von Seiten ihrer eigenen Staaten, noch von den Migranten.

Jede Migration soll legalisiert werden

Von besonders schwerwiegender Bedeutung ist die Tatsache, dass das Abkommen den Begriff der illegalen Migration und infolge dessen den Begriff des illegalen, also strafbaren Grenzübertritts und Aufenthalts auf einem Staatsgebiet nicht mehr kennt. Die vom Globalen Pakt verwendeten Unterscheidungsmerkmale sind „geregelt“ und „ungeregelt“, was unterstellt, dass bei der illegalen Einreise in ein fremdes Staatsgebiet keine Straftat vorliege, stattdessen handele es sich bei der legalen und illegalen Einreise nur um zwei verwaltungstechnische Varianten rechtmäßiger Migration. Das hat freilich bei den vorgesehenen Vorschriften zur Behandlung der „ungeregelten“ Migration zur Folge, dass das Hauptbestreben des Paktes die Umwandlung der ungeregelten in geregelte Migration, und keineswegs deren Verhinderung oder gar strafrechtliche Verfolgung ist.

DOKUMENTATIONDie Mittelstands-Union der CSU fragt: Mit Soft Law am Parlament vorbei?

Obwohl in der Präambel betont wird, in dem Pakt gehe es nicht um die Haltung „Flüchtlingen” gegenüber, es würden ausschließlich Verpflichtungen zur Migration eingegangen, werden die beiden Kategorien trotzdem vermischt. Naturkatastrophen oder andere Katastrophen sollen nicht nur zu Flucht, sondern auch zu regulärer Migration berechtigen. Besonders gefährlich für die Zielländer wird es, wenn auch „sich langsam entwickelnde“, reale oder erfundene Naturereignisse wie die globale Erwärmung, Dürren oder Bodenerosion als Grund für das Recht auf Migration anerkannt werden müssen. Die Beweisführung über Vorhanden- oder Nichtvorhandensein dieses Migrationsgrundes liegt freilich – wie in allen anderen Fällen auch – bei den Zielländern.

Doch letztlich braucht es solcher Begründungen gar nicht. Denn das Dokument geht von der umfassend segensreichen Wirkung der Migration aus, die alle vorgesehenen Maßnahmen für noch mehr Migration zu einem Gebot scheinbarer Vernunft machen. So heißt es unter der Überschrift „Vision und Leitprinzipien“: „Während der ganzen Geschichte war Migration eine menschliche Erfahrung. Wir sehen sie als eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalen Welt an.“ Deshalb verfolgt der Pakt das Ziel, „die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern“, unabhängig davon, ob sie illegal erfolgt ist oder nicht. Und wenn jemand doch nicht von den vielen Vorteilen der Migration überzeugt worden sein sollte, folgt die Berufung auf die Menschenrechte: …wir (haben) die alles überragende Verantwortung, die Menschenrechte aller Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen …“, heißt es weiter unter dem Stichwort „Gemeinsame Verantwortung“.

Wenn die Migration – auf welchem Wege auch immer – erfolgt ist, beginnen die Verpflichtungen der Zielländer: „Wir müssen die Migranten befähigen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge hervorheben, ihr Inklusion und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaften stärken. Wir müssen größere Berechenbarkeit und Gewissheiten für die Staaten, Gemeinschaften und Migranten schaffen. Um dies zu erreichen, müssen wir die sichere, geregelte und planmäßige Migration liefern und sicherstellen – zum Wohle aller.“

Verpflichtungen an den Parlamenten vorbei

Über dieses für die westlichen Sozialstaaten so gefährliche Abkommen haben sich die Mitgliedsländer der UN bereits am 14. Juli weitestgehend praktisch ohne Öffentlichkeit geeinigt. Von 193 Mitgliedern haben sie 192 gebilligt, die Vereinigten Staaten haben sich aus den Verhandlungen darüber zurückgezogen, weil die Verpflichtungen die nationale Sicherheit gefährdeten, und inzwischen haben Ungarn und Australien ihre Zustimmungen zurückgezogen, Dänemark und Österreich haben sich vorläufig distanziert. Die Unterzeichnung in Marokko durch fast alle UN-Mitglieder wird trotzdem nur noch eine Formsache sein. Und es wird kommen wie immer: Jene Länder, die wie Saudi-Arabien oder Südafrika tatsächlich etwas für ihre vielen schlecht behandelten Migrantenarbeiter tun müssten, werden unterzeichnen und nichts tun. Die westlichen Rechts- und Sozialstaaten dagegen werden den meisten zerstörerischen Vorschriften folgen.

DOKUMENTATIONGlobaler Pakt für Migration - Der Entwurfstext in voller Länge

Aber warum stimmen so gut wie alle Länder dieser Welt diesem wahnwitzigen Dokument zu? Die Interessen der afrikanischen und südasiatischen Länder als „Ursprungsländer“ sind offenkundig. Aber Länder wie Russland, China oder Japan? Ihnen und etlichen anderen Ländern kann die Selbstzerstörung des Westens nur recht sein. Und es gibt auch so etwas wie eine Dynamik von Mehrheiten, zumal wenn sie im Gewande der guten Tat daherkommt. Das kann womöglich die Zustimmung von Ländern wie Australien oder der Schweiz erklären, die zur Zeit gewiss nicht daran denken, die Zielsetzungen des Paktes in die Tat umzusetzen. Doch dieses wohlfeile Herdenverhalten bleibt für kein Land folgenlos. Es wird in jedem Land die Befürworter der Aufgabe der nationalstaatlichen Souveränitätsrechte stärken und die innenpolitischen Auseinandersetzungen darüber anheizen.

Nun wird von interessierter Seite (zum Beispiel von der Correctiv-Website) behauptet, das Dokument des Globalen Paktes sei juristisch nicht bindend, und deshalb könne man es ruhig unterzeichnen und wegen der Verwirklichung brauche man sich keine Sorgen zu machen. Tatsächlich wird im Dokument zweimal erwähnt, dass der Globale Pakt nicht gesetzlich bindend sei. Doch das sollte niemanden beruhigen. Denn ist das Dokument erst einmal unterzeichnet, es steht jedem Land frei, die darin enthaltenen Verpflichtungen gesetzlich zu verankern, wenn sich dafür eine Mehrheit im Parlament finden sollte. Die andere Vorgehensweise am Parlament vorbei ist viel einfacher und wird vermutlich der Weg sein, den westeuropäische Länder gehen werden: Die Europäische Union hat bereits Zustimmung signalisiert, also können die Verpflichtungen des Paktes in das EU-Recht ohne lästige nationale Abstimmungen übernommen und dann in den Mitgliedsländern einfach durch die Übernahme der wichtigen Bestimmungen des EU-Rechts in Gesetze gegossen werden, ohne die nationalen Parlamente – und damit die Öffentlichkeit – überhaupt einschalten zu müssen. Die Entscheidungen des Gerichtshofes der EU werden damit feststehen.

MIGRATION ALS QUELLE DES HEILSUN-Flüchtlingspakt, Assam und Berlin

Aber die Einleitung von gesellschaftlichen Veränderungen wie Migration verläuft schon lange nicht mehr über die Parlamente und deren Gesetzgebung. Sobald der Globale Pakt unterzeichnet ist, wird es von NGO der Flüchtlings- und Migrantenindustrie überall in Afrika und Asien verbreitet – dafür wird schon die Internationale Organisation für Migration, die den Pakt initiiert und in der UN eingebracht hat, sorgen. Mit diesem Dokument bewaffnet kann jeder Migrant vor westeuropäischen Gerichten klagen. Jede Klage über Flüchtlings- und Migrantenrecht wird mit Hilfe von linksgrünen Anwälten, – bezahlt von den Steuern der Bürger – vor den Gerichten landen und dort von linksgrünen Richtern zugunsten der Kläger entschieden, schließlich hat das Land die entsprechende Verpflichtung des Paktes unterschrieben. Sind erst einmal genügend Präzedenzfälle geschaffen, werden alle vermeintlichen „Rechte“ zum Gewohnheitsrecht, ohne dass je ein Parlament darüber beraten hätte.

Was ist die Internationale Organisation für Migration?

Das Zustandekommen dieser Vereinbarung ist ein Muster dafür, wie das Netzwerk aus sogenannten NGO, den verschiedenen internationalen Organisationen und der UN als eine sich allmählich abzeichnende Weltregierung mit ihren einzelnen „Ministerien“ von Wählern unkontrollierbar arbeitet und in die Länder hineinregiert, die so allmählich immer größere Teile ihrer Souveränität einbüßen. Formal wurde der Globale Pakt von der „Internationalen Organisation für Migration“ (IOM) eingebracht, einer Organisation, die im Assoziationsverhältnis mit der UN steht. Sie ist ursprünglich als „Provisional Intergovernmental Committee“ 1951 gegründet worden, um bei dem Chaos, das in Europa nach dem 2. Weltkrieg durch die Neuordnung von Ländern und Vertreibung entstanden war, gemeinschaftlich handeln zu können. Bis 1989 war es noch die Aufgabe dieser Körperschaft von Staaten, Hilfen zu leisten in Fällen von politischen oder natürlichen Katastrophen, wie 1956 bei den Folgen der Niederschlagung der ungarischen Revolution, 1968 bei den Folgen des Einmarsches der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei, ab 1975 die Unterstützung der vietnamesischen „boat people“, sowie der Vertriebenen im Kosovo und Osttimor 1999, außerdem in Fällen von großen Naturkatastrophen wie Erdbeben und Vulkanausbrüchen.

WELTBEVÖLKERUNGSPOLITIK IM 21. JAHRHUNDERTUN - A Torrent of Faces

Die Wende in der Tätigkeit der Agentur scheint Schritt für Schritt in den letzten fünfzehn Jahren geschehen zu sein. Sie konzentriert sich seither nicht mehr auf das Auffangen der Folgen von politischen und natürlichen Katastrophen, sondern auf die Förderung der Migration aus unterentwickelten Ländern in den entwickelten Westen. Sie formuliert ihre Zielsetzungen heute so: „Die Agentur erweiterte ihre Aktivität, um zur führenden internationalen Agentur zu werden, die mit Regierungen und Zivilgesellschaften zusammenarbeitet, um das Verständnis der Migration zu vertiefen, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung durch Migration zu fördern und die menschliche Würde und das Wohlergehen der Migranten sicherzustellen.“ Diese Ausweitung und Änderung der Tätigkeit ging einher mit dem stürmischen Wachstum der Organisation. Sie hat inzwischen ca. 10.000 Mitarbeiter, 165 Mitgliedstaaten und ein Budget von 1,4 Mrd. $, die sich von den Mitgliedsbeiträgen der Länder und nicht näher bezeichneten Einzelspenden speist.

Und weiter heißt es: „Die IOM ist dem Grundsatz verpflichtet, dass eine menschenwürdige und geordnete Migration den Migrantinnen und Migranten und der Gesellschaft gleichermaßen zugutekommt.“ Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, hat sie sich von einer Organisation, die die Folgen von Verwerfungen auffangen soll, zu einer Organisation gewandelt, die Migration befeuert und propagiert, NGO, die sich als Schlepper betätigen, fördert und finanziert, Länder unter Druck setzt, ihre Grenzen zu öffnen, und nicht zuletzt als Instrument fungiert, ihren Aktivisten ein gutes, mitunter fürstliches Auskommen zu sichern. (Den beiden Vorsitzenden zum Beispiel steht insgesamt ein Jahressalär von 740.000 Schweizer Franken zu. Dabei handelt es sich um einen in den USA mäßig erfolgreichen Karrierediplomaten, sowie eine Frau mit einer ähnlichen Vita aus Costa Rica.)

Die Organisation sieht Migration als ein Instrument an, das die Ungleichheit zwischen Staaten zu beheben geeignet sei. Sie sieht daher als ihre Aufgabe an: die „Förderung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität von Menschen, einschließlich … (der) Umsetzung von geplanter und gut gesteuerter Migrationspolitik“. Sie versteht sich explizit als Interessenvertretung von Migranten den Staaten gegenüber: „Die internationale Gemeinschaft erkennt zunehmend an, dass alle Migrantinnen und Migranten unabhängig von ihrem Migrationsstatus ein Recht darauf haben, dass ihre Menschenrechte geschützt und geachtet werden. … Darüber hinaus tritt die IOM durch ihre weltweiten Informationskampagnen für eine positive, einbeziehende und ausgewogene Haltung gegenüber Migrantinnen und Migranten ein.“

Die vorläufig letzte Entwicklung in der Tätigkeit und im Status des IOM ist ihre Assoziation mit den Vereinten Nationen, womit sie einen de facto offiziellen Status innerhalb der UN erhielt. „Am 19. September 2016 haben der IOM-Generaldirektor und der UN-Generalsekretär eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der die IOM als verwandte Organisation in das System der Vereinten Nationen aufgenommen wurde. Diese historische Entscheidung wurde mit Blick auf die wachsende globale Bedeutung von Migrationsthemen getroffen und gewährleistet die Beteiligung der IOM im UN-System, welches durch die Expertise und Erfahrung der Organisation bereichert wird.“ Diese Entwicklung macht auch die Brisanz des Dokuments „Global Compact for Migration“ aus.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird zu den begeisterten Unterzeichnern des Paktes bei der Vollversammlung in Marrakesch gehören. Die Zustimmung der gegenwärtigen deutschen Führung scheint schon festzustehen. Doch nichts, nicht die UN und keine internationale Organisation, keine noch so humanistisch erscheinenden Zielsetzung kann die politische Führung eines Landes dazu ermächtigen und berechtigen, das Staatsgebiet, die nationalen Grenzen und das bis jetzt und in Zukunft erarbeitete Vermögen der Staatsbürger an Fremde preiszugeben. Solche Verträge wie dieser wurden in der Geschichte nur bei erlittenen schweren militärischen Niederlagen und der Eroberung des Staatsgebietes durch eine fremde Macht als Kapitulation unterzeichnet. Dies freiwillig und ohne Not zu tun ist beispiellos.

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