Klöndöör

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Die Merkmale von Gehirnwäsche

Von Deutsches Maedchen

Opfer von Gehirnwäsche erkennt man an einigen wesentlichen Kennzeichen:

Zum Beispiel der Unfähigkeit, ihr Weltbild zu verändern! Wo ein „normaler“ und geistig freier Mensch sagt: „Kannst du das beweisen, was du behauptest?“ oder „Wie kommst du darauf?“ wird eine gehirngewaschene Person auf Abstand gehen und überhaupt nicht nach fragen. Ganz im Gegenteil, Erklärungen und Argumente sind ihr genauso ein Gräuel wie dem Teufel das Weihwasser! Sie wird sich tunlichst fern davon halten, selbst wenn dies bedeutet sich die Hände auf beide Ohren zu pressen, um ja nichts hören zu müssen!

Ein weiteres Merkmal sind Plattitüden. Also alles, was man so in der Bildzeitung lesen kann, was uns permanent in einer gebetsmühlenartigen Dauerlitanei von der Presse präsentiert wird, wird hier kuhartig wieder gekäut!

Eigene Gedanken oder Interpretationen? Fehlanzeige! Das stand doch alles lang und breit in der Zeitung! Da muss ich, als geborenes Genie, doch nicht auch noch mein Gehirn anstrengen! Also alleine „der Versuch“ Dinge individuell zu betrachten, bleibt hier eine fantastische Theorie aus dem Bereich der Mythen!

Was ebenfalls für Gehirnwäsche spricht sind übertriebene und häufig auch unangebrachte Emotionen. Gehirngewaschene Menschen reagieren so gut wie „immer“ emotional! Egal wie nüchtern man ihnen etwas präsentiert und erklärt, sie werden immer abgehen wie Schmidts Katze! Je logischer und fundierter das Argument und je ruhiger es hervor gebracht wird, desto schlimmer empfindet der Gehirngewaschene es und desto radikaler wird er darauf reagieren!

Unbewusst spürt er, dass der andere irgendwie recht hat und natürlich „weiß“ er auch, dass man das Gegenüber mit logischen Argumenten nicht widerlegen kann! Doch die Straße, die jeder Nicht-gehirngewaschene gehen kann, ist für den Systemzombi vollständig blockiert! Für ihn gibt es nur „einen Weg“ und zwar „seinen“! Wenn man ihn mit der Tatsache konfrontiert, dass es auch anders gehen oder sein könnte, dann fängt er an sich wie ein verrückter Löwe im Käfig zu benehmen!

Wenn Sie bemerken, dass sie es mit einem „Gehirngewaschenen“ zu tun haben, dann streichen Sie die Segel und geben Sie es auf!

Es mag paradox klingen, doch: Je besser und stichhaltiger Ihre Argumente sind, desto bestätigter wird sich der arme Wurm in seiner verqueren Überzeugung fühlen! Gehirnwäsche ist eine Form von Geisteskrankheit und die kurieren Sie nicht mit logischen Argumenten oder Beweisen! Der Gehirngewaschene braucht eine stärkere Medizin als Ihre Worte. Er braucht „Erfahrung“! Und die wird er auch bekommen!

Also lassen Sie ihm die Chance sich von seiner Geisteskrankheit zu heilen und halten Sie sich raus! Wenden Sie sich lieber Menschen zu, die noch nicht unrettbar verloren sind und überlassen Sie die verlorene Seele, jenem Lehrmeister, der die besseren Argumente hat – Nämlich dem Leben selbst!

Es ist hart, es ist bitter und es ist für jene, deren Gehirn noch nicht fest verdrahtet im Irrgarten der Mainstreammedien und politischen Korrektheit ist, schier unvorstellbar! Doch es ist tatsächlich das Gesündeste und Klügste, was sie tun können. Für sich selbst und für den armen Wurm, der die Kontrolle über sein persönliches Cockpit verloren hat! Hier greift ganz eindeutig der Spruch:

Die meisten Probleme lösen sich von alleine, man darf sie nur nicht dabei stören!“

Er bedeutet nichts anderes als das man die „unlösbaren“ Aufgaben höheren Mächten überlässt! Und das ist ab dem Punkt, an dem Sie bei Gott nichts mehr tun können, auch mehr als richtig! Überlassen Sie es „etwas Höherem“ und schlagen Sie sich nicht unnötig mit hoffnungslosen Fällen herum. Sie haben Ihre Energie, Ihre Intelligenz und Ihre Widerstandsfähigkeit bekommen um sie dort zu nutzen, wo sie auch sinnvoll sind. Alles andere wird von einer höheren Ebene mit wesentlich mehr Handlungsspielraum geregelt.

Darauf gebe ich Ihnen Brief und Siegel!

Ein Deutsches Mädchen

Quelle: https://brd-schwindel.org/die-merkmale-von-gehirnwaesche/

Was, wenn ALLES anders ist, als man uns erzählt...?

I HOPE THAT I DON'T FALL IN LOVE WITH YOU SONGTEXT

I HOPE THAT I DON'T FALL IN LOVE WITH YOU SONGTEXT ÜBERSETZUNG

Ich hoffe mal, dass ich mich nicht in dich verliebe 
Weil verlieben macht mich einfach traurig,
Während die Musik spielt, zeigst du mir dein Herz
Ich hatte ein Bier und jetzt hör ich dich rufen nach mir 
Und ich hoffe, dass ich mich nicht in dich verliebe.

Der Raum ist überfüllt, Leute überall 
Und ich frage mich, soll dir einen Platz anbieten? 
Wenn du dich hinsetzt mit diesem alten Scherzkeks, nimm den finsteren Blick und brech ihn
Bevor der Abend vergeht, glaube ich, könnten wir es schaffen, 
Und ich hoffe, dass ich mich nicht in dich verliebe.

Die Nacht stellt seltsame Sachen an mit dem Innenleben eines Mannes,
Solche Raubtiergefühle, die du nicht verstehen kannst
Ich dreh mich um, dich anzuschauen, du zündest eine Zigarette an,
Ich wünschte ich hätte den Mut, dich um eine anzuschnorren, aber wir haben uns nie getroffen,
Und ich hoffe, dass ich mich nicht in dich verliebe.

Ich kann sehen, dass du einsam bist genau wie ich, 
und weil es spät ist, hättest Du gern Gesellschaft,
Ich dreh mich um, dich anzuschauen, und du erwiderst den Blick,
Der Kerl mit dem Du da bist ist gegangen, der Platz neben Dir ist frei
Und ich hoffe, dass du dich nicht in mich verliebst.

Jetzt ist es Feierabend, die Musik wird ausgeblendet
Letzte Getränkerunde, ich nehm noch ein Starkbier. 
Ich dreh mich um, dich anzuschauen, du bist nirgends zu sehen
Ich such den ganzen Raum ab nach deinem Gesicht, das ich verloren hab,
ich glaub ich trink noch eins
Und ich denke, dass ich mich gerade in dich verliebt habe.

Die neue Strategie der Bilderberger: Zensur, Gefängnis, Lager, Bürgerkrieg

Die neue Strategie der Bilderberger: Zensur, Gefängnis, Lager, Bürgerkrieg

Kognitive Dissonanz

Kognitive Dissonanz bezeichnet in der (Sozial-)Psychologie einen als unangenehm empfundenen Gefühlszustand, der dadurch entsteht, dass ein Mensch mehrere Kognitionen hat – Wahrnehmungen, Gedanken, Meinungen, Einstellungen, Wünsche oder Absichten –, die nicht miteinander vereinbar sind.

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Da ich nicht in der Lage bin, tausende von Links, die ich auf dieser Seite gesetzt habe, auf rechtswidrige Inhalte der verlinkten Seiten zu überprüfen, wird diese Seite jetzt Passwortgeschützt.

Sollten Sie Unterseiten gebookmarkt haben, warne ich ausdrücklich davor, diese künftig noch aufzurufen.
Es könnten sich dort Links auf rechtswidrige Inhalte befinden.

Einen Link setze ich auf nichts. Wer weiß, wahrscheinlich bauen die Mainstream-Medien gerade überall heimlich urheberrechtswidrige Inhalte auf ihren Seiten ein, um die Blogger, die sie zitieren, mit Unterlassungsklagen ihrer Anwälte überziehen zu können.

"So sieht's aus", hätte Herr Pröbstl gesagt, wenn er noch was sagen dürfte. Aber der hat ja immer schon gesagt, dass man "sowas ja schon lange nicht mehr sagen darf".

Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.

Ich bin zwar nicht gewerblich - aber das ist doch alles nicht mehr normal und zu meinem eigenen Schutz geht das hier nicht mehr ohne Passwort!

Für viel Unverständnis und Verärgerung hatte im September 2016 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gesorgt. Danach haftet nicht nur der Betreiber einer Website für Urheberrechtsverletzungen auf der eigenen Seite, sondern auch derjenige, der einen Link zu den rechtswidrigen Inhalten setzt. Dies gilt zumindest dann, wenn der Verlinkende im weiteren Sinne "mit Gewinnerzielungsabsicht" handelt. Von diesem Personenkreis kann nach Ansicht des EuGH erwartet werden, dass er "die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk nicht unbefugt veröffentlicht wurde". Wie dies praktisch möglich sein soll, ließ der EuGH offen.

De facto ergibt sich aus dem Urteil für jedes Unternehmen und jeden Freiberufler die Verpflichtung, sämtliche Inhalte der verlinkten fremden Webseite – seien es nun Fotos, Texte oder Videos – daraufhin zu prüfen, ob sie die Grenzen des Urheberrechts einhalten. Man müsste also praktisch dort anfragen und eine Bestätigung dafür verlangen, dass der Betreiber sämtliche Vorgaben des Urheberrechts bei allen verwendeten Elementen uneingeschränkt einhält.

Tut man dies nicht und entscheidet sich trotzdem für eine Verknüpfung, so sei zu vermuten, dass diese "in voller Kenntnis der Geschütztheit des Werks und der etwaig fehlenden Erlaubnis" vorgenommen wurde. Besteht tatsächlich eine Rechtsverletzung, so liege eine unerlaubte "öffentliche Wiedergabe" der fremden Werke vor, für die der Linksetzer haftet und daher abgemahnt werden kann.

CC-Lizenz nicht eingehalten

Diese strenge Rechtsprechung wurde nun erstmals in Deutschland angewandt. Mit Beschluss vom 18. November (Az. 310 O 402/16) entschied das Landgericht (LG) Hamburg gegen einen Website-Betreiber, der einen Link zu einer fremden Seite mit einer Urheberrechtsverletzung gesetzt hatte. Das Gericht hat ihm unter Androhung eines Ordnungsgelds oder von Ordnungshaft verboten, von seiner Website auf eine bestimmte URL zu verlinken.

Dort war ein bearbeitetes Foto des Antragstellers eingebunden. Das Bild aus dem Bereich der Architekturfotografie war ursprünglich unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht worden. Allerdings waren die Bedingungen dieser Lizenz auf der verlinkten Seite nicht eingehalten, da auf Urheber und Bearbeitung nicht in geeigneter Form hingewiesen worden war. Die Veröffentlichung des Fotos auf der Webseite stellte damit einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Zugriff für neues Publikum

Für diese Rechtsverletzung haftet nach Ansicht des LG Hamburg neben dem Website-Betreiber auch derjenige, der darauf verlinkt. Denn in der Verlinkung sehen die Richter eine eigenständige öffentliche Wiedergabe des Bilds, die ohne Erlaubnis des Fotografen erfolgte. Durch das Setzen der Verknüpfung würde der "Zugriff für ein neues Publikum eröffnet", an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte. Eine solche Haftung sei allerdings nur dann anzunehmen, wenn "die Linksetzung schuldhaft in dem Sinne erfolgt, dass der Linksetzer um die Rechtswidrigkeit der verlinkten Zugänglichmachung wusste oder hätte wissen müssen".

Handle der Verlinkende dabei "mit Gewinnerzielungsabsicht", so sei ihm zuzumuten, "sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde". Dabei komme es nicht darauf an, ob mit der Linksetzung selbst unmittelbar Gewinn erzielt werden soll. Es reiche vielmehr bereits aus, wenn dies im Rahmen eines Internetauftritts erfolgt, der insgesamt zumindest auch einer Gewinnerzielungsabsicht dient. Im konkreten Fall hatte der Antragsgegner im Rahmen seines Internetauftritts auch im Eigenverlag vertriebenes Lehrmaterial entgeltlich angeboten.

"Nicht meine Aufgabe"

Nicht relevant sei dagegen die Tatsache, dass der Linksetzer keinerlei Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Nutzung des Bilds auf der fremden Website hatte. Für ein Verschulden reiche bereits aus, dass er die "ihm zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung" in "vorwerfbarer Weise unterlassen" habe. So habe er erklärt, er sei nicht "im Entferntesten auf die Idee gekommen, beim dortigen Seitenbetreiber nachzufragen, ob er die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung hat, oder sonstige Nachforschungen zu den urheberrechtlichen Hintergründen des Bilds anzustellen. Das sah ich nicht als meine Aufgabe als Linksetzender an". Gerade diese Ausführung belegten "zur Überzeugung der Kammer, dass der Antragsgegner die Rechtswidrigkeit der verlinkten Zugänglichmachung der Umgestaltung zumindest billigend in Kauf genommen hat".

Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Beschluss, der im Rahmen eines Verfügungsverfahrens ergangen ist. Aufgrund der der Dringlichkeit verzichtete das Gericht auf eine mündliche Verhandlung und damit auf die Anhörung des Betroffenen. Nach Angabe des Vertreters des Antragstellers hat der Antragsgegner inzwischen eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass das Verfahren beendet ist. 

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