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Kommt die Legalisierung der menschenverachtenden Leihmutterschaft? Kranke Kinder sind vorprogrammiert…

Kommt die Legalisierung der menschenverachtenden Leihmutterschaft? Kranke Kinder sind vorprogrammiert...

Leihmutterschaft ist weltweit ein Milliardengeschäft.

Auf europäischer Ebene wird daran gearbeitet, legale Möglichkeiten für Leihmutterschaft zu schaffen, wo sie bisher noch nicht erlaubt ist. Leihmutterschaft ist auch in Deutschland bislang verboten, doch nach der „Ehe für alle“  fordert vor allem das Bündnis 90/Die Grünen“ im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Ehe- bzw. Familienpolitik die Legalisierung der Leihmutterschaft.

Bei der „Leihmutterschaft“ werden Kinder zur „bestellbaren“ Ware degradiert.

Trennungsschock,Traumata und gesundheitliche Schädigungen inlusive.

„Können Menschen das überhaupt wollen?“, fragt unser Gastautor Achim Wolf.

Eine Leihmutter ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter ‹verleiht›, um anstelle einer anderen Person ein Kind zur Welt zu bringen.

Reproduktionsmedizinisch gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Der Embryo, der das genetische Potential der bestellenden Eltern hat, kann der ‹Tragemutter› implantiert werden. Die genetische Mutter, die den Auftrag gegeben hat, wird später die soziale, die ‹Sorgemutter› sein. Die soziale Mutter und die gebärende Frau sind verschiedene Personen.
  2. Die ‹Tragemutter› kann mit dem Sperma des Mannes des auftraggebenden Paares inseminiert (Anmerkung: befruchtet, besamt) werden. Dann sind genetische und austragende sowie gebärende Frau identisch, die soziale Mutter ist ‹lediglich› die Frau des genetischen Vaters.

In der Europäischen Union ist in 15 der 28 Mitgliedstaaten der EU die Leihmutterschaft verboten (Stand: 2014). In Russland und in den Vereinigten Staaten sind Leihmutterschaften unter anderem für homosexuelle Paare möglich und werden in Anspruch genommen.

Auch in Belgien und Griechenland sind Leihmutterschaften erlaubt.  Ebenso sind im Vereinigten Königreich, Israel, in Australien und in den Niederlanden Leihmutterschaften erlaubt. (Siehe Wikipedia/Leihmutter)

Körperliche Folgen

Bei der oben zuerst genannten Variante wird der Leihmutter ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo eingesetzt, es erfolgt also zuerst eine Reagenzglasbefruchtung, die grosse Gefahren in sich birgt, weil enorme Risiken in bezug physischer und bewusstseinsmässiger Fehlbildungen bestehen.

Herzdefekte und Kiefer-Gaumenspaltendefekte sowie Deformationen und Defekte der Nieren können ebenso gegeben sein wie Bewusstseinsstörungen, Schizophrenie, Cerebralschäden, Gedanken- und Gefühlsstörungen und damit psychische Leiden, nebst dem Down-Syndrom, bestimmten Krebsformen und einer chronischen Immunschwäche.

Bei der natürlichen Schwangerschaft durchschleust die Eizelle nach dem natürlichen Eisprung den Eileiter, in dem auch die Befruchtung erfolgt. Durch die weitere Bewegung durch den Eileiter durchläuft das befruchtete Ei ein Milieu, das für die weitere Entwicklung der Eizelle sehr wichtig ist und dieser notwendige Impulse, Hilfen und Signale vermittelt, die sowohl für die Schwangerschaft selbst, wie aber später auch für die Vollentwicklung und für die Geburt wichtig sind.

Genau dieser äusserst wichtige Vorgang kommt jedoch durch die Befruchtung im Reagenzglas nicht zustande. Und genau das ist das unlösbare Problem, denn dass der Durchgang durch den Eileiter fehlt, führt zu Fehlentwicklungen. Es werden Gene ebenso falsch aufgeschaltet, wie andere auch falsch abgeschaltet werden, wozu auch die Wachstumsgene gehören, die fehlgesteuert werden.

Dadurch werden Kinder schon in früher Zeit übergewichtig, was sich bis ins hohe Alter erhalten kann. Vielfach treten auch vergrösserte Innenorgane in Erscheinung, die irreparabel ausarten können. Besonders minderwertige Spermien, die defekte Gene in sich tragen, die in die Eizellen eingebracht werden, führen zu schweren körperlichen, psychischen und bewusstseinsmässigen Missbildungen.

Ausserdem wird beim Einbringen der Spermien in die Eizellen deren Spindelsystem verletzt, das für die Trennung der Chromosomen verantwortlich ist. Das wiederum bildet einen weiteren Faktor zu Risiken, aus denen allerlei Missbildungen, Krankheiten und eine Immunschwäche sowie geschlechtliche Deformationen usw. entstehen können.

Psychische Folgen

«Für das Kind hat sich ein Universum während der Schwangerschaft gebildet, von Herzgeräuschen über die Ernährung bis zur Stimme und Bewegung. Nach der Geburt wird das Kind dem entrissen», sagt Bettina Bonus, Ärztin aus Bonn, die seit 20 Jahren mit Adoptivkindern und Pflegefamilien arbeitet. «Die biologischen Eltern wirken aus Sicht des Kindes zunächst fremd. Das kann zu einer Art Frühtraumatisierung führen – unabhängig davon, wie zärtlich und einfühlsam die ‹neuen› Eltern sind.»

Dass Kinder schon in der Schwangerschaft massgeblich von der Mutter geprägt werden, bestätigen Hirnforscher.

Dem Neurobiologen Gerald Hüther von der Universität Göttingen zufolge erzeuge nichts so viel unspezifische Erregung im Hirn eines Kleinkindes wie das plötzliche Verschwinden der Mutter.
 Der Verlust der engsten Bezugsperson sei die massivste Störung, die das sich entwickelnde Gehirn treffen könne.

«Das Kind hat sich etwa an die Duftstoffe der Mutter im Fruchtwasser gewöhnt und mag diese auch nach der Geburt am liebsten. All das, was für das Kind in der Gebärmutter erfahrbar ist, wird in seinem Gehirn verankert», sagt Hüther.

Hinweise dafür, dass eine Trennung von der gebärenden Mutter Folgen für das Kind hat, finden sich auch in einer britischen Studie. Nach statistischen Kriterien fallen sie zwar nicht ins Gewicht, aber die Forscher stellten eine Tendenz fest.

«Die Leihmütterkinder-Familien haben im Vergleich zu anderen Familien leicht erhöhte Stresswerte. Ausserdem deutet sich bei ihnen ein Trend an zu grösseren Problemen beim Verhalten der Kinder, den Emotionen und den Familienverhältnissen».

Mensch wird zur Ware degradiert

Aus Sicht der Geisteslehre, auch ‹Lehre des Geistes, Lehre der Wahrheit, Lehre des Lebens› genannt, ist die Leihmutterschaft nicht akzeptabel resp. verwerflich, weil sie nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist und das Kind dabei zu einer Handels- und Geschäftsware degradiert resp. erniedrigt wird.

Die Gründe für die strikte Ablehnung sind sowohl physisch-genetischer als auch sittlich-moralischer Natur, zudem ruhen sie in der Gesamtverantwortung der Erdenmenschen für den Fortbestand ihrer Lebensgrundlagen und des gesamten Planeten, der durch das unverantwortliche Heranzüchten einer Überbevölkerung auch mittels künstlicher Befruchtung und Leihmutterschaften usw. noch zusätzlich bedroht wird.

Es ist mit Sicherheit so, dass das Kind unterbewusst die Tatsache dessen wahrnimmt und im Unbewussten des Gedächtnisses abspeichert, dass es von seiner leiblichen Mutter weggegeben und an die genetischen resp. die ‹Bestell-Eltern› wie eine Ware ausgeliefert wird. Es handelt sich dabei definitiv um einen herabwürdigenden ‹Verkauf› eines heranwachsenden Menschen, der diesem ‹Geschäft› hilflos ausgeliefert ist.

Nachwirkung auf ganzes Leben

Jeder Mensch hat das natürliche Anrecht auf  Eltern, die ihn sowohl in Liebe auf dem natürlichem Weg zeugen, als auch – seitens der Mutter – fürsorglich austragen und gebären. 
Während der Schwangerschaft bildet sich der Grundcharakter des Kindes im Mutterleib.

Entscheidend für das charakterlich-bewusstseinsmässige Rüstzeug und damit für die gesamte Lebensfähigkeit des neuen Menschen ist dabei in erster Linie die Beziehung der austragenden Mutter zu dem in ihrem Bauch heranwachsenden Kind. Wenn nun die Gedanken, Gefühle und Emotionen sowie die ganze Grundeinstellung der Leihmutter zum Embryo – was wohl die Regel sein dürfte – vom Gedanken geprägt ist, dass das Kind nicht ihr eigenes ist, es nur gegen ein Honorar ausgetragen wird, und dann wieder wie ein Stückgut weggegeben wird, dann löst das unweigerlich in der Psyche des Kindes unterbewusste resp. unbewusste Impulse dessen aus, ungeliebt zu sein.

Wie eine gefühlloses Wesen behandelt zu werden, das nur im Körper der Leihmutter ausgetragen wird, um letztendlich weitergereicht bzw.. verkauft zu werden, verursacht zwangsläufig einen schweren Schaden im sich unbewusst bildenden Selbstwertgefühl des Kindes.

Dieses Gefühl der Wertlosigkeit resp. Minderwertigkeit resp. des Nicht-Geliebt-Seins wird im Unbewussten des Gedächtnisses gespeichert und untergräbt von dort aus unterschwellig, aber permanent das Selbstwertgefühl des Embryos, was sich über die Geburt hinaus in das weitere Leben hineinträgt.

Wenn schon die in Wahrheit leibliche, weil austragende (wenn auch nicht genetische) Mutter keine langfristige Bindung zum Kind in ihrem Körper aufbauen will resp. kann oder darf, weil sie es ‹nach getaner Arbeit› wieder weggeben muss, wo soll das Kind dann noch einen psychischen Halt finden, wem soll es noch vertrauen können und wie soll unter diesen Voraussetzungen ein gesundes Selbstvertrauen aufgebaut werden?

 

Trennungsschock ist vorprogrammiert

All diese wichtigen Kräfte für den Aufbau eines soliden Grundcharakters des ungeborenen Kindes stehen im Falle der Leihmutterschaft auf  brüchigen Beinen und verlieren spätestens dann vollends ihre Basis, wenn die Leihmutter das Kind an die Käufer der bestellten ‹Ware Mensch› abgibt und ihm damit vermittelt, dass es von ihr nicht erwünscht resp. nicht geliebt wird – ein Trennungs- und Verlustschock, der sich als tiefes Trauma im Unterbewusstsein des Kindes einprägt.

Kein Wunder, wenn dann diese als Kaufsache missbrauchte und lieblos in die Welt gesetzte Kinder keinen Halt im Leben finden und später vielleicht auf die schiefe Bahn geraten, wo sie dann im schlimmsten Fall beispielsweise als religiös-fundamentalistische Terroristen enden, die ihre Lebensangst hinter einer extremistischen Ideologie verstecken.

Wichtig beim Aufbau des kindlichen Grundcharakters ist daneben auch die Beziehung der Mutter zu ihrer Umgebung, auch was sie denkt, tut und isst. Schon mit einer künstlichen Befruchtung fehlt das liebevolle Zeugen des Kindes; wenn nun dazu noch die Schwangerschaft nur des Geldes wegen durchlebt wird, ohne dass die Leihmutter dem Kind auf  Dauer  die ‹richtige› Mutter sein kann und darf, womit eine liebevolle Mutter-Kind-Beziehung ausgeschlossen ist, dann ist das Kind im wahrsten Sinne des Wortes des Mammons wegen verraten und verkauft.

Auch eine finanzielle Notlage der Leihmutter rechtfertigt nicht ihr Tun sowie das Handeln der Bestelleltern, denn der vielleicht lebenslang unter den Folgen ihres egoistisch-lieblosen Tuns leidende Mensch ist in jedem Falle das Kind.

Bis zu 5 Eltern möglich – juristisch betrachtet

Rechtliche Verwirrungen um die Elternschaft: Mit der Leihmutterschaft können bizarre Familienkonstellationen entstehen. Im einfachen Fall wird nur der Uterus der Leihmutter gebraucht. Sperma und Eizelle stammen von den Eheleuten.

Häufig hapert es aber nicht an der Fähigkeit, eine Schwangerschaft auszutragen, sondern an der Zeugungsfähigkeit. Neben der fremden Gebärmutter wird dann eine fremde Eizelle gebraucht.

Um eine enge Bindung zu vermeiden, wird dafür in der Regel eine dritte Frau beteiligt: eine Eizellspenderin. Kommt eine Zeugungsschwäche des Mannes hinzu, benötigt man einen Samenspender. Im Extremfall hat das Kind fünf Eltern – sozialer Vater, Samenspender sowie soziale Mutter, Leihmutter und Eizellspenderin.

Deutschland: Mutter ist die gebärende Frau

In Deutschland gilt nach § 1591 BGB: Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Also ist in Deutschland nach dem Gesetz die Leihmutter die leibliche Mutter, und nicht die genetische Mutter beziehungsweise die sogenannte ‹Sorgemutter›, die das Austragen des Babys in Auftrag gegeben hat und es grosszieht.

Diese rechtliche Lage kann weder angefochten werden, noch durch Verträge wirksam geändert werden. Sogar wenn die ‹Sorgemutter› in einer ausländischen Geburtsurkunde als leibliche Mutter angegeben ist, ist ihre Mutterschaft nach deutschem Recht nicht begründet. Die ‹Sorgemutter› ist daher rein rechtlich nicht mit ihrem Kind verwandt.

Und der Vater?

Gleiches gilt auch für den ‹Sorgevater›. Dieser kann jedoch rechtlich die Abstammung des Kindes von sich herstellen, indem er, mit Zustimmung der Leihmutter, formwirksam nach § 1594 BGB die Vaterschaft anerkennt.

Das funktioniert natürlich nur, wenn eine tatsächliche genetische Verwandtschaft zwischen Vater und Kind gegeben ist, und vor allem, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (§1594 Abs.2 BGB). Denn ist die Leihmutter verheiratet, ist nach §1592 Abs.1 BGB ihr Ehemann der rechtliche Vater des Kindes.

Unklarheiten auch mit Geburtsurkunde und Staatsangehörigkeit:

Da eine ausländische Leihmutter und ihr Ehemann nach deutschem Recht die Eltern des Wunschbabys sind, hat das Kind auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Einreise des Kindes nach Deutschland ist ohne gültige Passpapiere aber nicht möglich. Die Adoption eines Wunschkindes ist wiederum kompliziert.

Bei einer Leihmutterschaft in den USA werden die zukünftigen Eltern als leibliche Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen. Auch dann erhält das Kind nicht sofort die deutsche Staatsangehörigkeit, da es in den USA geboren wurde. Doch bei der Einbürgerung des Kindes in sein zukünftiges Heimatland helfen in den USA die Leihmutter-Vermittlungsagenturen weiter.

Falls das Kind nicht wunschgemäß ausfällt …

Was ist, wenn das Kind behindert zur Welt kommt, wenn sein Geschlecht oder sein Aussehen oder sonst etwas an der ‹gelieferten Menschenware› den Bestelleltern nicht passt?

In den Medien gab es zuletzt (2014) einige Fallbeispiele, dass von Leihmüttern ausgetragene und geborene Kinder von den genetischen Eltern nicht mehr gewünscht waren, weil das Kind behindert zur Welt kam resp. das ‹falsche› Geschlecht oder die ‹falsche› Hautfarbe hatte.

Wo bleibt da die angebliche Liebe der Bestelleltern? Davon ist wohl von vornherein nicht viel vorhanden gewesen.

Vielmehr handelt es sich beim Antrieb zum Kinderwunsch sehr oft um reinen Egoismus, weil das Elternpaar mit allen Mitteln ein ‹eigenes› Kind haben möchte.