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cp

Ja, wo ist es denn?

ddbnews R.

Die BRD hat deshalb fertig, weil sie die Menschen nicht mehr schützen kann, siehe Köln, Berlin und andere Begebenheiten. Ihre Bediensteten unterschreiben schon seit langer Zeit nichts mehr weil sie selbst privat haftbar sind und sie wissen es! Rechtsboykott und handlungsunfähig, da ist nichts so wie es sein sollte, der Betrug seit 1990 liegt klar auch auf der Hand. Hier im Video wird alles sehr einfach und unkompliziert erklärt, wer hat die Rechte in diesem Land und wer kann Recht wieder herstellen und worauf fußt dieses dann :

Der neue Flyer - Genscher u. Baker trafen sich 1990 in Paris - Protokoll des Treffens

17. Juli 1990 - Paris - Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens

17. Juli 1990
Paris - Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens
Quelle: DzD 1367-1370

Paris - Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens
Anlage 1 Pariser Text zu den Grenzfragen
Anlage 2 Protokoll des französischen Vorsitzenden


Nr. 354 
Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens Paris, 17. Juli 1990
BK, 214 - 33000 De 39 NA 4 Bd. 4. - Vorlage des MDg Hartmann über Chef BK an den Bundeskanzler zur Unterrichtung, hs. ergänzt: "je gesondert", 18. Juli 1990. Abgezeichnet: "Seiters".
1. Die Vormittagssitzung (ohne polnische Beteiligung) beschränkte sich im wesentlichen auf einen Meinungsaustausch über den Stand der bisherigen Beratungen. AM Dumas als Vorsitzender würdigte ausdrücklich die Ergebnisse, die im Gipfelgespräch zwischen Ihnen und Präsident Gorbatschow erreicht worden seien,1[1 Nr. 350, Nr. 352 und Nr. 353.] und unterstrich, daß die Erklärung des NATO-Gipfels in London2[2 Nr. 344A Anm. 8.] entscheidende sicherheitspolitische Weichen gestellt habe. Beides habe den Weg freigemacht für einen baldigen Abschluß der "Zwei-plus-Vier"-Gespräche.
AM Schewardnadse schloß sich dieser Einschätzung ausdrücklich an. Die Londoner Erklärung bedeute einen Wendepunkt und die Beendigung des Kalten Krieges. Man gehe jetzt auf eine Art "Allianz" zwischen den Blöcken zu. Die Begegnung zwischen Ihnen und Präsident Gorbatschow habe in einem ganz neuen Rahmen stattgefunden. Die Gespräche im Kaukasus hätten zwar nicht alle deutschen Probleme gelöst, aber die wesentlichen Fragen seien nunmehr geklärt. Es sei ein neues Verständnis entstanden, das es ermögliche, im Rahmen von "Zwei-plus-Vier" nunmehr ein abschließendes Dokument zu erarbeiten. Ein erster Entwurf sollte bis zum nächsten AM-Treffen am 12. September in Moskau3[3 Nr. 421 Anm. 1.] vorliegen.
BM Genscher berichtete kurz über die Gespräche mit der sowjetischen Führung und erwähnte die positive Resonanz, die diese bei den anderen Teilnehmerstaaten gefunden hätten. Auch AM Hurd und AM Baker unterstrichen den Erfolg Ihrer Gespräche in der Sowjetunion. AM Meckel wertete ebenfalls deren Ergebnisse als "entscheidenden Schritt", erklärte aber unter Anspielung auf die entsprechende Passage über den ABC-Waffen-Verzicht, daß nach Auffassung der DDR künftig auf deutschem Boden Nuklearwaffen auch nicht stationiert werden sollten.
Festzuhalten bleibt auch, daß DDR-StS Misselwitz bei einer kurzen Sitzung der politischen Direktoren, in der der vorliegende Fragenkatalog für das Abschlußdokument aufgrund der Gesprächsergebnisse [In] der SU bereinigt werden sollte, rundweg erklärte, die DDR müsse sich ihre Position weiterhin vorbehalten, da sie offiziell von dem Ergebnis nicht unterrichtet sei und im übrigen auch in der Sache noch Vorbehalte habe.
2. Im Mittelpunkt der Nachmittagssitzung unter Beteiligung des polnischen AM Skubiszewski stand die Behandlung der Grenzfragen. Wichtigstes Ergebnis war, daß auch Polen dem schon früher von den Außenministern der sechs Teilnehmerstaaten gebilligten Text zustimmte (Anlage 1)4[4 Nr. 354A.]. Auf polnischen Wunsch wurden in Absatz 1 der Satz hinzugefügt: "Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa", sowie in Absatz 2 die Worte "die bestehende Westgrenze Polens" durch "die zwischen ihnen bestehende Grenze" ersetzt.
Der polnische Außenminister erklärte sich ferner ausdrücklich mit der Erklärung von BM Genscher einverstanden, daß der Vertrag über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zur Ratifizierung unterbreitet wird.
Damit rückte Skubiszewski zugleich von der von dem polnischen Vertreter auf der Beamtensitzung am 4. Juli in Berlin5[5 Nr. 339 und Nr. 339A.] erhobenen Forderung ab, wonach die abschließende Regelung nicht in Kraft treten könne, bevor der deutsch-polnische Grenzvertrag in Kraft getreten sei (auch wenn er dies erneut als "ideale Lösung" bezeichnete).
In seiner langatmigen Einführung forderte der polnische AM zwar erneut, daß noch vor der Vereinigung über den Text dieses Vertrages weiterverhandelt werde, verzichtete aber darauf, daß diese Forderung förmlich zu Protokoll genommen wurde.
AM Skubiszewski warf ferner die Frage des Friedensvertragsvorbehalts in Artikel 7 des Deutschlandvertrages vom 26. Mai 1952 6[6 Nr. 94B Anm. 30.] auf. Um den polnischen Bedenken Rechnung zu tragen, vereinbarten die vier Außenminister beim Mittagessen eine Protokollerklärung, in der die vier Siegermächte erklären, "daß die Grenzen des vereinten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann". Im Gegenzug verlangte BM Genscher, daß die polnische Seite zu Protokoll gebe, daß nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die Vier Mächte darstelle" und gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll, "daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind" (Anlage 2)7[7 Nr. 354B.].
Damit haben wir schwarz auf weiß die Zusicherung, daß ein Friedensvertrag nicht mehr in Aussicht genommen ist.
Insgesamt waren die Ausführungen des polnischen Außenministers vom Bemühen um eine konziliante Haltung gegenüber Deutschland gekennzeichnet. Er zitierte wiederholt aus Ihrer Rede im Bundestag8[8 Nr. 323 Anm. 3.] und erklärte die Bereitschaft Polens, nach Abschluß eines Grenzvertrages einen umfassenden Vertrag zur Zusammenarbeit auszuarbeiten, wie es zwischen Ihnen und MP Mazowiecki in Budapest9[9 Nr. 344C Anm. 30.] vereinbart worden sei.
Hartmann
Nr. 354A 
Anlage 1 Pariser Text zu den Grenzfragen

1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der endgültigen Regelung sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa.
2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
5. Die Regierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten Königreiches und Frankreichs nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und stellen fest, daß mit deren Verwirklichung der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands bestätigt wird.
Nr. 354B 
Anlage 2 Protokoll des französischen Vorsitzenden
Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, Der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, Der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Paris am 17. Juli 1990
Protokoll10[10 Hs. ergänzt: "(d. franz. Vorsitzenden)".]
1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz ergänzt: "Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen."
2. Der Wortlaut des 2. Prinzips hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen wird wie folgt geändert: Die Worte "die bestehende Westgrenze Polens" werden durch die Worte "die zwischen ihnen bestehende Grenze" ersetzt.
3. Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, erklärt, daß ..der Vertrag über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zwecks Ratifizierung unterbreitet werden wird.11[11 Abführungszeichen in der Textvorlage nicht vorhanden.]
Der Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik, Markus Meckel, hat darauf hingewiesen, daß sein Land dieser Erklärung zustimmt.
4. Die vier Siegermächte erklären, daß die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann.
Der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, daß nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt.
Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist darauf hin, daß er zur Kenntnis genommen hat, daß diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.
Erklärungen zu Protokoll
BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:
- "Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet."
- "Innerhalb kürzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf die Zuleitung zur Ratifikation."
BM zu Erklärung der Vier:
"Die Vier Mächte erklären, daß der endgültige Charakter der Grenzen Deutschlands durch keine (äußeren)12[12 ( ) Hs. korrigiert aus: "auswärtigen".] Umstände oder Ereignisse in Frage gestellt werden kann."
BM:
- Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, daß die polnische Regierung in der Erklärung der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht.
- Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

Der Souverän wird sich schon melden - sagte Helmut Kohl 1990 - NUN sind wir da!

Welche Gebiete hatten alle Scheinstaatsgebilde nach dem Jahr 1914?

Welche Gebiete hatten alle Scheinstaatsgebilde nach dem Jahr 1914?

Jeder der sich auf das BGB beruft, nimmt sich selbst die Rechte der natürlichen Person. Er ist somit dem bürgerlichen Tod ausgesetzt, weil dieser in dem Recht diesen im Video genannten Scheinstaatsgebilden nicht ausgeschlossen worden ist. Auch in der BRD ist der bürgerliche Tod somit nicht ausgeschlossen und gültig, denn hier wird das BGB angewandt und jeder Bewohner dieser BRD ist hier lediglich eine juristische Person ohne jedwede Rechte, die er oder sie wahrnehmen könnte.

Hier noch ein interessanter Artikel vom Spiegel aus dem Jahr 1989 (siehe rechts).

Was ist eine Verfassunggebende Versammlung?

Verehrte Menschen aller deutschen Bundesstaaten! Was ist eine Verfassunggebende Versammlung? Eine Verfassunggebende Versammlung hat die Absicht einen neuen Staat zu errichten oder eine alte Verfassung oder ein Grundgesetz durch eine neue, durch das Volk gewählte Verfassung zu ersetzen. Ein Grundgesetz mit einer Verfassung gleich zu stellen ist rechtlich gesehen nicht richtig da ein Grundgesetz eine Verordnung von Besatzungsmächten ist, um Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiete (BRD und DDR) zu erhalten. Steht die Verfassung und ist vom Volke frei beschlossen, löst sich die Verfassunggebende Versammlung auf. „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ (Art. 25 GG) Es sind daher alle Menschen aufgerufen, bei einer Verfassunggebenden Versammlung mitzuwirken um alte ungerechte Gewohnheiten wie der Missbrauch der Demokratie (=Volksherrschaft), als eines der wichtigsten Beispiele, abzuschaffen und ein neues, friedliches, gerechtes Zusammenleben zu ermöglichen. Alle Menschen haben durch Geburt, also durch Abstammung, über das Völkerrecht die Berechtigung eine Verfassunggebende Versammlung als einen Völkerrechtlichen Akt einzurichten. Mit dem Nachweis der Abstammungsurkunden (Geburtsurkunden, Abschriften Familienstammbuch als Nachweis bis vor 1914), ist jeder Mensch aus den deutschen Gebieten* berechtigt eine Verfassunggebende Versammlung auszurufen bzw. die neue Verfassung mit auszuarbeiten. Das bedeutet, Sie... ja genau Sie... Sie lesen diese Zeilen und haben Ihre Fahrkarte, Ihre Eintrittskarte, eben das Recht durch Abstammung bereits bei sich, in sich. Es ist ganz einfach, die Rechte anmelden und schon dabei sein bei der Gestaltung unser aller Zukunft in Freiheit und Friede.......... Dieses ist Ihre und Unsere Chance, wenn nicht sogar die einzige Chance zur Veränderung für und durch das Volk; weniger Steuern, mehr Freiheit, mehr Gesundheit, weniger Gesetze die nur einschränken. Alles DAS was SIE verändern möchten zu unser aller Wohl.....

*Was ist mit den deutschen Gebieten gemeint: Das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das dritte Reich und auch die BRD/DDR sind bzw. waren keine echten Staaten. Bis zum ersten Weltkrieg bestand das sogenannte Kaiserreich aus den 26 einzelnen und unabhängigen Bundesstaaten (Königreich Preußen, Großherzogtum Hessen, Königreich Bayern, Großherzogtum Oldenburg.. als Beispiel).

 Die in dem Staatenbund lebenden Menschen waren Staatsangehörige in einzelnen Bundesstaaten und somit Rechteträger (d.h. Inhaber der Rechte auf Grund und Boden in den Bundesstaaten) durch Geburt und gaben dies ihren Nachkommen weiter. Somit erklärt sich auch der Begriff Rechteträger durch Abstammung, ausschließlich noch aus dieser Zeit stammend und bis heute im Sinne und mit Befugnis des Völkerrechts gültig. Was ist ein Staat: Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: • eine Bevölkerung (Staatsvolk), • einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) • eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt). Weder im Kaiserreich noch in der jetzigen BRD gab und gibt es ein Staatsvolk. Das Kaiserreich hatte kein eigenes Staatsvolk, da die Menschen Angehörige der jeweiligen Bundesstaaten (Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, Königreich Bayern, Königreich Preussen etc.) waren bzw. die Abkömmlinge dies bis heute völkerrechtlich noch sind. Das Kaiserreich war ein übergestülpter Verein als „Mantel“ über die Bundesstaaten. Die BRD ist eine Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes, Art. 133 Grundgesetz, Zitat: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ Somit hat die BRD kein Staatsgebiet, da sie sich auf einem Teilgebiet des Staatenbundes in den Grenzen von 31.12.1937 befindet (siehe UN Länderkennung 276) und auch kein Staatsvolk, da es laut Bundesministerium für Inneres keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland gibt. Dazu auch noch ein Zitat aus der Grundsatzrede von: Carlo Schmid, am 08.09.1948: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten....“ Die Rede finden sie im Weltnetz bei „youtube“. Geben sie bei der Suche: „Carlo Schmid - BRD ist kein Staat ein“

Warum sollen wir denn überhaupt was ändern? Im Jahre 1989, am 09. November, fiel die Mauer zwischen den beiden Besatzungszonen DDR und BRD und in Folge wurden 1990 beide Zonen „wiedervereinigt“. Zumindest wurde und wird uns das so immer erzählt. Was ist aber wirklich passiert? Am 17. 07.1990 haben die damaligen Alliierten durch Streichung des Art. 23 a.F. GG (a.F. = alte Fassung) den Geltungsbereich, also da wo das GG gilt, überschrieben. Das bedeutet, dass zur Tageswende 17. auf den 18. Juli 1990 völkerrechtlich keine BRD/DDR mehr existierte, weder als Besatzungszonen noch als Staaten. Alle Militärbefehle, Besatzungszonen (Amerikanische Zone, britische Zone, französische Zone und sowjetische Zone) sind somit rechtswirksam erloschen und zwar mit Wirkung zum 29. Sept.1990. (siehe:BGBL II, Seite 885/889 890, vom 23. September 1990) An diesem 17. Juli 1990 nahmen sich die vier Alliierten aus dem Völker�und somit dem Besatzungsrecht heraus und gaben Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 vollständig frei. (HLKO Art.43 zum Vgl.) Die Deutschen waren zu diesem Zeitpunkt aufgefordert, ihre staatlichen Stellen wieder selbst zu errichten. Dies wurde in der Öffentlichkeit bis jetzt leider nicht bemerkt, besser noch, man hat es uns nicht gesagt, sonst hätte man uns damals alle Rechte eines „echten Volkes“ zugestehen, oder geben, müssen. Nun müssen wir uns diese einfordern. Auf Antrag der Alliierten wurden die BRD mit der Länderkennung 280 sowie die DDR mit der Länderkennung 278 bei der UN ausgetragen und Deutschland/Germany (in den Grenzen vom 31.12.1937) mit der Länderkennung 276 eingetragen. BRD und DDR sind somit juristisch nichtig, also ungültig und auch nicht mehr vorhanden. Die Vereinigung zum 03.10.1990 der DDR und BRD hat somit nie statt gefunden. Juristisch ist es unmöglich etwas zu vereinen, was erloschen ist. Die Bundesländer der DDR (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) können auch nicht entstanden sein und schon gar nicht zu einer BRD beigetreten sein (Juristische Unmöglichkeit

Das ist so, als würde man zwei Firmen, sagen wir mal Müller und Meier, die am 17.07.1990 geschlossen und sowohl im Handelsregister als auch beim Gewerbeamt abgemeldet wurden, am 03.10.1990 fusionieren, also zu einer Firma machen... geht so was??? Bereits am 29. August 1990 wurde die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ in Frankfurt/Main unter der HRB-Nummer 51411 im Handelsregister eingetragen und die „Geschäftswerdung“ des „Vereinten Wirtschaftsgebietes“ - also ehemals DDR und BRD- begann. Heute sind alle Städte, Landkreise, Gemeinden, Gerichte, Ämter keine staatlichen Einrichtungen mehr, sondern einfache Firmen. (siehe z.B.: Arbeitsamt heißt nun Agentur für Arbeit oder Jobcenter und man hat dort „Kundennummern“, zu sehen bei www.upik.de, das ist ein internationales Firmenverzeichnis)

 BRD und DDR sind zusammen „das verwaltete vereinte Wirtschaftsgebiet“ von einem organisierten Firmenclan unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ gegründet worden. Ebenso wie übrigens die EU in Brüssel. Die BRD ist somit nicht mehr im Völkerrecht oder gar im Staatsrecht. Alles in der Zone BRD geschieht im Handelsrecht.

Ein Grundgesetz, ein BGB, StPO, StGB, GVG, GVO, ZPO, OWiG, AO und so weiter gelten nicht mehr, allenfalls als AGB´s zu Gunsten der Firma BRD, da der Geltungsbereich (d.h. das Gebiet in dem Gesetze gültig sind) dieser Gesetze gestrichen wurden“ (Bundesgesetzesblätter von 2006 BGBl. I S. 866 Nr. 18 und 2007 BGBl. I S. 2614 Nr. 59 Vgl.) In dem für die Gerichte ehemals „zuständigem Gesetz“ namens Gerichtsverfassungsgesetz GvG wurde der § 15 1981 eingeführt 1982 wieder gestrichen. In dem hieß es, Die Gerichte sind Staatsgerichte, Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben... Nun darf jeder darüber nachdenken, wenn es keine staatlichen Gerichte mehr gibt, was es dann für Gerichte sind? Privatgerichte? ----> http://dejure.org/gesetze/FGG/3.html

Und wonach halten die sich dann? AGB´s privatwirtschaftlicher Firmen?? Somit ist das Ziel einer Verfassunggebenden Versammlung klar aus dem zuvor genannten erklärt.

 

Zwei-plus-Vier-Vertrag

om 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1317) 
Der am 12.09.1990 abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (USA, UdSSR, F, GB) stellt die endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands her. Im einzelnen werden festgelegt:

  1. Die endgültigen mitteleuropäischen Grenzen und damit das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands mit der Erklärung, dass Deutschland keine Gebietsansprüche an andere Staaten stellt.
  2. Die Personalstärke der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Personen mit der Erklärung, dass Deutschland auf die Herstellung, die Verfügung über und den Besitz von ABC-Waffen sowie auf das Führen von Angriffskriegen verzichtet.
  3. Eine Vereinbarung über den Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland bis 1994 und das Recht, Bündnissen anzugehören.

Zwei-plus-Vier-Vertrag

Präambel Zwei-plus-Vier-Vertrag

Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1317) 

Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika – IN DEM BEWUSSTSEIN, daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben, EINGEDENK der jüngsten historischen Veränderungen in Europa, die es ermöglichen, die Spaltung des Kontinents zu überwinden, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit, ENTSCHLOSSEN, in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen, EINGEDENK der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, IN ANERKENNUNG, daß diese Prinzipien feste Grundlagen für den Aufbau einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa geschaffen haben, ENTSCHLOSSEN, die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen, ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit, Gegensätze endgültig zu überwinden und die Zusammenarbeit in Europa fortzuentwickeln, IN BEKRÄFTIGUNG ihrer Bereitschaft, die Sicherheit zu stärken, insbesondere durch wirksame Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Vertrauensbildung; ihrer Bereitschaft, sich gegenseitig nicht als Gegner zu betrachten, sondern auf ein Verhältnis des Vertrauens und der Zusammenarbeit hinzuarbeiten, sowie dementsprechend ihrer Bereitschaft, die Schaffung geeigneter institutioneller Vorkehrungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa positiv in Betracht zu ziehen, IN WÜRDIGUNG DESSEN, daß das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist, MIT DEM ZIEL, die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zu vereinbaren, IN ANERKENNUNG DESSEN, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren, VERTRETEN durch ihre Außenminister, die entsprechend der Erklärung von Ottawa vom 13. Februar 1990 am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni 1990 in Berlin, am 17. Juli 1990 in Paris unter Beteiligung des Außenministers der Republik Polen und am 12. September 1990 in Moskau zusammengetroffen sind – SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:

Artikel 1

 Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa. 

(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

(5) Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.

Artikel 2

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.


Artikel 3

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort. 

(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben: "Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370 000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSE-Vertrags beginnen. Im Rahmen dieser Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345 000 Mann den Land- und Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die Bundesregierung sieht in ihrer Verpflichtung zur Reduzierung von Land- und Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, daß in Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur Begrenzung der Personalstärken, leisten werden." Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich angeschlossen.

(3) Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Kenntnis.

Artikel 4

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklären, daß das vereinte Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkräfte regeln werden, der bis zum Ende des Jahres 1994 im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Verpflichtungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, auf die sich Absatz 2 des Artikels 3 dieses Vertrags bezieht, vollzogen sein wird.

(2) Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärung zur Kenntnis.



Artikel 5

Bis zum Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins in Übereinstimmung mit Artikel 4 dieses Vertrags werden auf diesem Gebiet als Streitkräfte des vereinten Deutschland ausschließlich deutsche Verbände der Territorialverteidigung stationiert sein, die nicht in die Bündnisstrukturen integriert sind, denen deutsche Streitkräfte auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet zugeordnet sind. Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 dieses Artikels werden während dieses Zeitraums Streitkräfte anderer Staaten auf diesem Gebiet nicht stationiert oder irgendwelche andere militärische Tätigkeiten dort ausüben. 

(2) Für die Dauer des Aufenthalts sowjetischer Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins werden auf deutschen Wunsch Streitkräfte der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarung zwischen der Regierung des vereinten Deutschland und den Regierungen der betreffenden Staaten in Berlin stationiert bleiben. Die Zahl aller nichtdeutschen in Berlin stationierten Streitkräfte und deren Ausrüstungsumfang werden nicht stärker sein als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags. Neue Waffenkategorien werden von nichtdeutschen Streitkräften dort nicht eingeführt. Die Regierung des vereinten Deutschland wird mit den Regierungen der Staaten, die Streitkräfte in Berlin stationiert haben, Verträge zu gerechten Bedingungen unter Berücksichtigung der zu den betreffenden Staaten bestehenden Beziehungen abschließen.

(3) Nach dem Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.

Artikel 6

Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.

Artikel 7

Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.


Artikel 8

Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.

(2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.

Artikel 9

Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.

Artikel 10

Die Urschrift dieses Vertrags, dessen deutscher, englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt, die den Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben. GESCHEHEN zu Moskau am 12. September 1990

Vereinbarte Protokollnotiz zu dem Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990

Alle Fragen in bezug auf die Anwendung des Wortes "verlegt", wie es im letzten Satz von Artikel 5 Abs. 3 gebraucht wird, werden von der Regierung des vereinten Deutschland in einer vernünftigen und verantwortungsbewußten Weise entschieden, wobei sie die Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei, wie dies in der Präambel niedergelegt ist, berücksichtigen wird.


 

Gemeinsamer Brief des Bundesministers des Auswärtigen und des amtierenden Außenministers der DDR

Gemeinsamer Brief des Bundesministers des Auswärtigen und des amtierenden Außenministers der DDR im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland

Gemeinsamer Brief des Bundesministers des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, und des amtierenden Außenministers der DDR, Ministerpräsident Lothar de Maizière, an die Außenminister der Sowjetunion, Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland in der Fassung der Veröffentlichung des Bulletins Nr. 109 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 14. September 1990


Herr Außenminister, im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland möchten wir Ihnen mitteilen, daß die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in den Verhandlungen folgendes dargelegt haben:
1. Die Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 enthält unter anderem folgende Aussagen: "Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals getroffenen Maßnahmen zu revidieren. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nimmt dies im Hinblick auf die historische Entwicklung zur Kenntnis. Sie ist der Auffassung, daß einem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen vorbehalten bleiben muß." Gemäß Artikel 41 Absatz 1 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag) ist die genannte Gemeinsame Erklärung Bestandteil dieses Vertrages. Gemäß Artikel 41 Absatz 3 des Einigungsvertrages wird die Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsvorschriften erlassen, die dem oben zitierten Teil der Gemeinsamen Erklärung widersprechen.

2. Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze. Das Gleiche gilt für die Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt.

3. Der Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird auch im vereinten Deutschland durch die Verfassung geschützt. Sie bietet die Grundlage dafür, daß Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sowie Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten werden können. Dies betrifft auch Parteien und Vereinigungen mit nationalsozialistischen Zielsetzungen.

4. Zu den Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik ist in Artikel 12 Absatz 1 und 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 folgendes vereinbart worden: "Die Vertragsparteien sind sich einig, daß die völkerrechtlichen Verträge der Deutschen Demokratischen Republik im Zuge der Herstellung der Einheit Deutschlands unter den Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes, der Interessenlage der beteiligten Staaten und der vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland sowie nach den Prinzipien einer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und unter Beachtung der Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaften mit den Vertragspartnern der Deutschen Demokratischen Republik zu erörtern sind, um ihre Fortgeltung, Anpassung oder ihr Erlöschen zu regeln beziehungsweise festzustellen. Das vereinte Deutschland legt seine Haltung zum Übergang völkerrechtlicher Verträge der Deutschen Demokratischen Republik nach Konsultationen mit den jeweiligen Vertragspartnern und mit den Europäischen Gemeinschaften, soweit deren Zuständigkeiten berührt sind, fest." 
Mit dem Ausdruck unserer ausgezeichneten Hochachtung
Hans-Dietrich Genscher
Lothar de Maizière

Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Artikel 146

[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Sind Sie wirklich Beamte bzw. Beamter?

Am 08. Mai 1945 wurde, durch die Kapitulation der damaligen Wehrmacht, ein Waffenstillstand vereinbart. In Folge dessen wurde das Gebiet des damaligen Deutschland durch die Alliierten (U.S.A., UdSSR, Vereinigtes Königreich sowie Frankreich) in Zonen geteilt und mit diversen Militärbefehlen (bekannt als Shaef-Gesetzte/Kontrollratsgesetze) belegt. Eines dieser Militärbefehle war, alle Beamte aus dem vorherigen Reich sind abgeschafft. Am 17.12.1953 beschloß das Bundesverfassungsgericht: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“ (BVerfGE 3, 58; DVBl 1954, 86; DÖV 1954, 53; JZ 1954, 76; MDR 1954, 88; NJW 1954, 21; Aktenzeichen: 1 BvR 147/52 ) Auch steht im Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 6): Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933 wird aufgehoben…. In den nachfolgenden Bi- und Trizonen bis 1949 sowie dem verwalteten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland (Hierzu auch die Rede Carlo Schmid, am 08.09.1948, in welchem klar dargelegt wird, dass damals weder eine Verfassung noch eine Staat gegründet werden sollte. Ein Beamtentum bedingt aber einen Staat!) Nun wurde ganz offensichtlich 1949 KEIN Staat gegründet. Es wurde per verordnetem Grundgesetz ein Staatsfragment als verwaltetes Wirtschaftsgebiet (BRD) erstellt. Das wiederum bedeutet, dass eine Grundvoraussetzung für das Beamtentum fehlt, nämlich ein Staat. 1982 wurde durch die Besatzungsmächte die Staatshaftung aufgehoben und somit jeder „Beamte“ in Privathaftung genommen (BGB §§ 823, 839). Verweis: BVerfGE 61, 149ff 19.10.1982 – 2 BvF 1/8 zum Staatshaftungsgesetz 1981: Das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (Bundesgesetz bl. I S. 553) ist mit Artikel 70 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig

Zitiert von Norbert Knobloch: Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten. Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1)) Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind! Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“). Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452). Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.! Zitat ende. Nachzulesen:www.mmnews.de/index.php/politik/19095-staatshaftung�aufgehoben

Was ist 1990 wirklich passiert? Am 17. 07.1990 haben die damaligen Alliierten durch Streichung des Art. 23 a.F. GG (a.F. = alte Fassung) den Geltungsbereich, also da wo das GG gilt, überschrieben. Das bedeutet, dass zur Tageswende 17. auf den 18. Juli 1990 völkerrechtlich keine BRD/DDR mehr existierte, weder als Besatzungszonen noch als Staaten. Alle Militärbefehle, Besatzungszonen (Amerikanische Zone, britische Zone, französische Zone und sowjetische Zone) sind somit rechtswirksam erloschen und zwar mit Wirkung zum 29. Sept.1990. (siehe:BGBL II, Seite 885/889 890, vom 23. September 1990) An diesem 17. Juli 1990 nahmen sich die vier Alliierten aus dem Völker�und somit dem Besatzungsrecht heraus und gaben Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 vollständig frei. (HLKO Art.43 zum Vgl.) Die Deutschen waren zu diesem Zeitpunkt aufgefordert, ihre staatlichen Stellen wieder selbst zu errichten. Dies wurde in der Öffentlichkeit bis jetzt leider nicht bemerkt, besser noch, man hat es uns nicht gesagt, sonst hätte man uns damals alle Rechte eines „echten Volkes“ zugestehen, oder geben, müssen. Nun müssen wir uns diese einfordern. Auf Antrag der Alliierten wurden die BRD mit der Länderkennung 280 sowie die DDR mit der Länderkennung 278 bei der UN ausgetragen und Deutschland/Germany (in den Grenzen vom 31.12.1937) mit der Länderkennung 276 eingetragen. BRD und DDR sind somit juristisch nichtig, also ungültig und auch nicht mehr vorhanden. Die Vereinigung zum 03.10.1990 der DDR und BRD hat somit nie statt gefunden. Juristisch ist es unmöglich etwas zu vereinen, was erloschen ist. Die Bundesländer der DDR (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) können auch nicht entstanden sein und schon gar nicht zu einer BRD beigetreten sein (Juristische Unmöglichkeit) Das ist so, als würde man zwei Firmen, sagen wir mal Müller und Meier, die am 17.07.1990 geschlossen und sowohl im Handelsregister als auch beim Gewerbeamt abgemeldet wurden, am 03.10.1990 fusionieren, also zu einer Firma machen... geht so was???

Bereits am 29. August 1990 wurde die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ in Frankfurt/Main unter der HRB-Nummer 51411 im Handelsregister eingetragen und die „Geschäftswerdung“ des „Vereinten Wirtschaftsgebietes“ - also ehemals DDR und BRD- begann. Heute sind alle Städte, Landkreise, Gemeinden, Gerichte, Ämter keine staatlichen Einrichtungen mehr, sondern einfache Firmen. (siehe z.B.: Arbeitsamt heißt nun Agentur für Arbeit oder Jobcenter und man hat dort „Kundennummern“, zu sehen bei www.upik.de, das ist ein internationales Firmenverzeichnis) Hierzu gibt es ein interessantes Video bei „youtube“ von MSZoff mit dem Titel:„Eine Reise ins wundersame UPIK Land“ BRD und DDR sind zusammen „das verwaltete vereinte Wirtschafts�gebiet“ von einem organisierten Firmenclan unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ gegründet worden. Ebenso wie übrigens die EU in Brüssel. Die BRD ist somit nicht mehr im Völkerrecht oder gar im Staatsrecht. Alles in der Zone BRD geschieht im Handelsrecht. Daraus stellt sich die Frage: Können Sie im Handelsrecht einen Beamtenstatus haben?

Welchen Vorteil haben Sie durch eine Verfassung? Eine Verfassunggebende Versammlung hat die Absicht einen neuen Staat zu errichten und das Grundgesetz durch eine neue, durch das Volk gewählte Verfassung zu ersetzen. Ein Grundgesetz mit einer Verfassung gleichzustellen ist rechtlich gesehen nicht richtig, da ein Grundgesetz eine Verordnung von Besatzungsmächten ist, um Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiete (BRD und DDR) zu erhalten. Ist die Verfassung vom Volke ratifiziert, löst sich die Verfassunggebende Versammlung auf. „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ (Art. 25 GG) Eine Verfassunggebende Versammlung ist ein völkerrechtlicher Akt und bereist durch die In-Rechtstellung derselben ein neuer Staat im Sinne des Völkerrechts. Steht nun diese durch das Volk beschlossene Verfassung und ist dadurch die neue Staatsform entstanden, ändert sich auch unmittelbar der Status des Beamten zu einem „echten Beamten“ durch den völkerrechtlich korrekten Staat. Möchten Sie wieder echter Beamter werden bzw. sein? Dann sind Sie, wie alle Menschen, aufgerufen, bei einer Verfassunggebenden Versammlung mitzuwirken um alte ungerechte Gewohnheiten wie der Missbrauch der Demokratie (=Volksherrschaft), als eines der wichtigsten Beispiele, abzuschaffen und ein neues, friedliches, gerechtes Zusammenleben zu ermöglichen. Alle Menschen haben durch Geburt, also durch Abstammung, über das Völkerrecht die Berechtigung eine Verfassunggebende Versammlung als einen Völkerrechtlichen Akt auszurufen. Mit dem Nachweis der Abstammungsurkunden (Geburtsurkunden, Abschriften Familienstammbuch als Nachweis bis vor 1914), ist jeder Mensch aus den deutschen Gebieten berechtigt eine Verfassunggebende Versammlung auszurufen bzw. die neue Verfassung mit auszuarbeiten.

Was ist ein Staat:

Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: • eine Bevölkerung (Staatsvolk), • einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) • eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt). Weder im Kaiserreich noch in der jetzigen BRD gab und gibt es ein Staatsvolk. Das Kaiserreich hatte kein eigenes Staatsvolk, da die Menschen Angehörige der jeweiligen Bundesstaaten (Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, Königreich Bayern, Königreich Preussen etc.) waren bzw. die Abkömmlinge dies bis heute völkerrechtlich noch sind. Das Kaiserreich war ein übergestülpter Verein als „Mantel“ über die Bundesstaaten. Die BRD ist eine Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes, Art. 133 Grundgesetz, Zitat: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ Somit hat die BRD kein Staatsgebiet, da sie sich auf einem Teilgebiet des Staatenbundes in den Grenzen von 31.12.1937 befindet (siehe UN Länderkennung 276) und auch kein Staatsvolk, da es laut Bundesministerium für Inneres keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland gibt.

Ein ehemaliger Polizist: (Name aus verständlichen Gründen nicht genannt!) „Ich war selber Polizist. Als uns der Innendienstleiter 1978 in die Schulungsraum zitierte und uns Polizeischüler informierte, dass wir eine Diensthaftpflicht abzuschliessen hätten, machte sich niemand von uns Gedanken darüber. Wie auch, wir waren ja unwissend. Erst über 25 Jahre später, als ich mich der Gesamtmaterie beschäftigte, stellte ich fest, dass das Staatshaftungsgesetz von den Alliierten Besatzungsmächten 1982 aufgehoben wurde. Somit haftete jeder sogenannte Beamte privatrechtlich gem. §§ 823, 839 BGB. Dies wurde erst relevant, als 1990 der Art. 23 (Geltungsbereich) im Grundgesetz von den Allierten Besatzungsmächten oder Alliierte Hohe Kommission der Militärregierung für Deutschland im Auftrag von James Baker, USA und Eduard Schewadnadse, UdSSR, mit Wirkung zum 18. Juli 1990 aufgehoben wurde. Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein Staat, sondern gem. Art. 133 GG eine Verwaltung für das vereinte Wirtschaftsgebiet.[...] Der § 15 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wurde aufgehoben. Hier stand: "Die Gerichte sind Staatsgerichte"[...] Das war bereits im Sep. 1950. Wie sollte auch ein Richter ein gesetzlicher Richter und ein Gericht ein Staatsgericht gem. Art. 101 GG sein, wenn die BRD gar kein Staat ist. Richter/innen (sie sind Privatrichter oder Handelsrichter) unterschreiben min. seit 1990 keine Urteile oder Beschlüsse mehr, denn auch sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Sie drohen mit nicht unter-schriebenen Urteilen und Beschlüssen, sogar mit Erzwingungshaft. Aber mit adäquaten rechtlichen Hinweisen, dass dies gegen die Menschenrechte verstößt, werden sie schon kleinlauter, versuchen es aber trotzdem weiter (klar, man sägt ja an ihrer Geldquelle/Einkommen) Auf Menschenrechte kann man sich natürlich nur dann berufen, wenn man kein Personalausweisträger ist, denn damit hat man keine Rechte, da man sie mit der zwangsweisen Beantragung gem. Personalausweisgesetz quasi abgibt. Im Personalausweis sind 2 Fehler (auf Fehler ist jeder im Übrigen verpflichtet hinzuweisen). Einmal ist es der NAME. Dort muss lt. Personalausweisgesetz FAMILIENNAME stehen. Der NAME bezeichnet gem. § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) das Unternehmen. Ein Unternehmen ist eine juristische Person und damit eine Sache. Eine Sache hat keine Menschenrechte. Wichtig Hinweis: Ein heute geborenes Kind ist keine juristische Person, sondern gem. § 1 BGB eine natürliche Person. Erst mit dem 16. Lebensjahr muss lt. Personalausweisgesetz der Perso beantragt werden (Zwang).

Der 2. Fehler ist die Staatsangehörigkeit. Dort steht DEUTSCH. Deutsch ist kein Land. Es muss das Land, wie z.B. Frankreich oder Österreich, stehen. Gib den Personalausweis als erstes ab und berufe Dich auf die o.g. Fehler. Die sogenannten Behörden (Landratsamt, Stadtverwaltung, Gemeinde) verweigern mittlerweile sogar die Annahme bzw. Bestätigung der Abgabe, ja es werden sogar Bußgeldbescheide erhoben. Durchsetzbar sind sie nur gegen das Recht. Aber einige Richter machen das sogar, aufgrund von Existenzängsten oder sagen wir besser Willkür Resümeé: 1.) es gibt keine Beamten mit hoheitlichen Rechten, da kein Staat vorhanden ist 2.) es gibt keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Bußgeldbescheide erheben können/dürften, da kein Staat vorhanden ist 3.) Richter/innen sind keine gesetzlichen Richter gem. Art. 101 GG, § 16 GVG 4.) es gibt keine Staatsgerichte in der BRD, da § 15 GVG seit 1950 aufgehoben ist 5.) Ordnungswidrigkeiten sind nur noch auf einem Schiff oder einem Flugzeug mit der Bundesflagge möglich, gem. § 5 OWiG. Obwohl auch das recht fraglich ist, denn lt. Bundesgesetzblatt ist das OWiG aufgehoben. Wenn man in § 135 OWiG (Inkrafttreten) schaut, findet man dort nicht, wann und wo das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz oder Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) in Kraft getreten ist und wo es gilt. Es kann sich immer wieder auf die Ausgangsfrage bezogen werden, die da heißt: "Ist die BRD ein Staat". Antwort: NEIN, denn die BRD wurde unter Besatzungsrecht von den Alliierten Besatzungsmächten gegründet wurde. Der Parlamentarische Rat mit Adenauer und Co. war lediglich Befehlsempfänger und durften nur noch Punkt und Komma setzen.“

"Kein Mensch wird gegen Menschen, Lebewesen und die Natur in einem Sinne handeln, durch Unterlassen erwirken oder verschulden, wie er selbst nicht behandelt werden möchte" Oder anders ausgedrückt, was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an. „Der Staatenbund Deutscher Völker lehnt jegliche Form von Angriffskriegen als Mittel zur Lösung von Streitigkeiten und Konflikten zwischen Staaten ab!“ Das sind Grundsätze, welche in die Verfassung aufgenommen werden!

 

Wir brauchen einen Kaiser....

..oder eine Weimarer Republik, oder sind wir gar staatenlos??? Immer wieder liesst man, die Weimarer Verfassung oder die Kaiserverfassung würde gelten oder müsste reaktiviert werden. Das ist Blödsinn: Die Kaiserverfassung ist keine Verfassung, sondern eine Verordnung. Warum das? Ganz einfach, steht sogar in dieser „Verfassung“ geschrieben, Zitat: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen [...] verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs [...]“ Man beachte bitte auch, Wilhelm war „nur“ Deutscher Kaiser und nicht Kaiser von Deutschland, aber er war König von Preußen… einfach mal nachdenken ... Diese Verfassung kann auch NUR vom Rechteträger dieser Verordnung, dem Kaiser oder einem Nachfolger, wieder in Kraft gesetzt werden. Der Kaiser ist zwangsläufig tot und sein Nachfolger, Georg Friedrich, Prinz von Preußen (Urenkel) hat kein Interesse daran. Es ist auch fraglich, ob wir ein Mitglied der Elite als einen Monarchen wieder haben wollten… Die sogenannte „Weimarer Verfassung“ ist auch keine vom Volke frei verfasste und beschlossene Verfassung, sondern wurde durch das damalige Parlament am 11. August 1919 beschlossen, nachdem zuvor am 09. November 1918 durch Philipp Scheidemann und Karl Liebknecht die Weimarer Republik ausgerufen wurde. Weder bei der Ausrufung, noch bei der Verfassung wurde das Volk direkt beteiligt. Wollen wir so etwas wieder haben? Warum dann die BRiD abschaffen, das ist im Prinzip das gleiche System, ohne Beteiligung des Volkes…. Alle sogenannten Reichsgruppen oder Reichsregierungen sind lediglich Geschäftsmodelle, die für alle möglichen -und allermeist nicht wirklich nutzvollen- Ausweise, Geld verlangen. Deswegen möchten die diese Geschäftsmodelle aufrecht erhalten und sind daher schon alleine gegen eine Verfassunggebende Versammlung. Denn würden sie dazu aufrufen, wären ihre Geldquellen sofort versiegt…

Nun die Frage, warum wir denn staatenlos sein sollen: Wir, die deutschen Menschen sind durch die Abstammung in den 26 souveränen Bundesstaaten bis 1914, Staatsangehörige eben jeweils dieser Bundesstaaten: Preußen, Königreich Württemberg, Großherzogtum Hessen und so weiter. Man hat zwar oft versucht, uns diese unveräußerlichen Rechte zu nehmen, aber das ist nicht möglich, denn NUR der Mensch als Träger eben dieser Rechte durch Abstammung, kann selbst diese Rechte abtreten. Nehmen kann die uns niemand! Ein Staatsangehörigkeitsausweis (sogenannter Gelber Schein) ist im Prinzip so unnötig wie ein Kropf. Denn die BRiD kann als Firma keine Staatsangehörigkeit bescheinigen. Zumal es nach Information des Bundesministeriums für Inneres eine Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt! Somit wäre das lediglich eine „Firmenzugehörigkeitsbescheinigung“ Und ganz nebenbei spült es der BRiD pro Gelber Schein 25 € in die Kasse…

 

04.12.1989 Ein Staatenbund? Ein Bundesstaat?

04.12.1989 Ein Staatenbund? Ein Bundesstaat? Mit seinem - unabgestimmten - Plan einer Konföderation der beiden deutschen Staaten hat Kanzler Kohl innenpolitisch die Initiative ergriffen - und erstaunlich viel Zustimmung erhalten. Die Kritiker in Bonn wie in Ost-Berlin dagegen bemängeln vor allem, daß Kohl nicht zugleich die Oder-Neiße-Grenze endgültig anerkannt hat. Der Auftakt versprach nichts Gutes. Im CDU-Präsidium nahm der Vorsitzende Helmut Kohl seinen Stellvertreter Heiner Geißler am Montag letzter Woche frontal an: Er verbitte sich, daß Geißler für die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als polnischer Westgrenze werbe und damit einem Verzicht auf die ehemals deutschen Ostgebiete das Wort rede. So etwas sei "nicht opportun" (Kohl) und leite nur Wasser auf die Mühlen der Republikaner. Geißler gab zurück, er lasse sich nichts verbieten. Auch in der anschließenden Sitzung des CDU-Bundesvorstandes kehrte Kohl den wild entschlossenen Wahlkämpfer hervor. Die CDU sei in Gefahr, daß ihr die SPD in der Deutschlandpolitik den Rang ablaufe; eine Figur von der Autorität eines Willy Brandt könne die Unionsfraktion nicht bieten. Er werde deshalb selber versuchen, kündigte der Kanzler an, die Partei nach vorn zu bringen, und im Bundestag die Stichworte Selbstbestimmung, Konföderation, Föderation und Wiedervereinigung aufgreifen. Was Kohl dann - weder mit den Partnern der Bonner Koalition noch mit denen in der westlichen Allianz abgestimmt - am nächsten Tag vortrug, war mehr als patriotisches Pathos und Wahlkampf-Geklingel. Der Bonner Kanzler zeigte, wenn auch noch unscharf, erste Konturen eines neuen Deutschland innerhalb einer europäischen Friedensordnung auf. Kohl erklärte sich bereit, im ersten Schritt die von DDR-Regierungschef Hans Modrow angebotene "Vertragsgemeinschaft" anzusteuern. Und er ging weiter: Er brachte einen Staatenbund, eine Konföderation zwischen BRD und DDR ins Spiel, bei der nach dem Völkerrecht beide Partner ihre staatliche Eigenständigkeit bewahren. "Konföderative Strukturen zwischen beiden Staaten in Deutschland" gelte es zu entwickeln "mit dem Ziel, eine Föderation, das heißt eine bundesstaatliche Ordnung, in Deutschland zu schaffen". Zwingende Voraussetzung sei eine demokratisch legitimierte Regierung in der DDR. Ein solches Zusammenwachsen, so der Kern von Kohls Zehn-Punkte-Programm, liege in der Kontinuität der deutschen Geschichte. "Staatliche Organisation in Deutschland hieß in unserer Geschichte fast immer auch Konföderation und Föderation." Und dann doch noch das Reizwort, aber moderat verpackt: "Wie ein wiedervereinigtes Deutschland schließlich aussehen wird, das weiß heute niemand." Der andere deutsche Regierungschef nahm den Ball auf. Eine Konföderation der beiden deutschen Staaten "schließe ich ja nicht aus", erklärte Modrow in einem SPIEGEL-Gespräch (siehe Seite 34), sein eigener Vorschlag sei nur als "Einstieg" für eine "bestimmte Zeitphase" gedacht, in der beide Regierungen gemeinsame Kommissionen bilden und sich durch ein Netz * Im Bundestag nach Kohls Zehn-Punkte-Erklärung am 28. November; im Hintergrund Informationsminister Klein und Kanzleramtschef Seiters. von Verträgen und Absprachen einander annähern. Ja, es könne sogar "eine Lösung in den Grenzen von heute" geben; bloß eine Wiedervereinigung Deutschlands in den Grenzen von 1937 komme nicht in Betracht. Bedingung wäre mithin die Anerkennung der polnischen Westgrenze. Auch Modrows Partei- und Staatschef Egon Krenz reagierte auf Kohls zehn Angebote freundlich: "Wenn man das Wort Konföderation ausgestaltet und es so ausgestaltet, daß man ausgeht von der Existenz zweier unabhängiger, souveräner deutscher Staaten, dann kann man über alles reden." Die Sache der Deutschen kommt, kein Zweifel, in Bewegung. Auch dies ist ein Erfolg der friedlichen Revolution in der DDR. Das Volk hat die eigene Führung drüben wie auch den Kanzler hüben auf Trab gebracht, so unterschiedlich das jeweilige Verständnis von einer gemeinsamen deutschen Zukunft und einer Konföderation auch sein mag. In der DDR beantworteten jene Kohls Vorstoß am positivsten, die - würde sein Inhalt Realität - die Zukunft politisch kaum überleben würden, die SED und die vier mit ihr verbündeten Blockparteien. Kohls Kollege von der Ost-CDU, der stellvertretende Ministerpräsident Lothar de Maiziere, biederte sich beim Kanzler ganz offen an. Der Zehn-Punkte-Plan sei "ein interessantes Konzept" mit "wesentlichen Elementen eigener Vorstellungen". In Bonn erklärte sich die SPD blitzschnell zum eigentlichen Erfinder von Kohls Zehner-Katalog. Der Katzenjammer kam erst später, als manchen klar wurde, daß Kohl mehr einen taktischen Vorteil als die deutsche Einheit im Kopf hatte. Denn schwer verständlich ist, daß der Kanzler ein Konföderationskonzept für zwei Staaten, die zwei gegensätzlichen Militär- und Wirtschaftsblöcken angehören, nicht mit den Vormächten der beiden Paktsysteme abstimmte und daß er keinen Vorstoß unternahm, dem allüberall im Ausland wachsenden Mißtrauen gegen ein zusammenwachsendes Deutschland entgegenzutreten - es statt dessen nährt mit seinem sturen Festhalten an Deutschlands Grenzen von 1937. Selbst Moskaus Außenminister Eduard Schewardnadse wies in Rom daraufhin, es gebe kein einziges Land in Europa, das ein wiedervereinigtes Deutschland nicht als Bedrohung für die Stabilität der Nachkriegsordnung betrachte. Und der Außenminister der anderen Supermacht, US-Außenminister James Baker, knüpfte die Wiedervereinigung an eine unerfüllbare Bedingung - das neue Gesamtdeutschland müsse der Nato angehören: "Es sollte keinen Handel Neutralismus für Einheit geben." Ausgewählten französischen Journalisten vertraute Frankreichs Staatspräsident Francois Mitterrand an, er halte eine Wiedervereinigung - den Ausdruck mag er ohnehin nicht - für "eine juristische und politische Unmöglichkeit". Außenminister Hans-Dietrich Genscher glaubt denn auch, sein Koalitionspartner habe mit seinem Vorstoß die Vereinigung von BRD und DDR zu einem Staat auf die "ganz lange Schiene" gesetzt. Der FDP-Bundesvorstand grantelte am Freitag abend in Celle, besser wäre gewesen, wenn Kohl vor Verkündung seines Katalogs die Verbündeten, vor allem aber die Freidemokraten konsultiert oder wenigstens unterrichtet hätte. So mußte Genscher einen Plan, an dessen Inhalt er nicht mitgewirkt hatte, beiden Bündnispartnern in London und Paris erläutern - eine absurde Situation. Bundespräsident Richard von Weizsäcker hält für möglich, daß die beiden deutschen Staaten in einer Konföderation unter europäischem Dach so eng zusammenrücken werden wie sonst keine Länder in Europa; einen Bundesstaat aber, in dem sich DDR und Bundesrepublik mitsamt ihrer regionalen Gliederungen vereinen, sieht er nicht. Und die Skeptiker aus Bonn treffen sich jenseits der durchlässigen deutschdeutschen Grenze mit einer denkwürdigen Koalition des politischen und gesellschaftlichen Mittelbaus. Nur wenige Stunden nach Kohls Rede im Bundestag stellte der Schriftsteller Stefan Heym in Ost-Berlin eine von 30 namhaften DDR-Bürgern - Wissenschaftler, Literaten, Politiker, Künstler und Pfarrer - unterschriebene und von der Dichterin Christa Wolf ausformulierte Resolution "Für unser Land" vor (siehe Seite 230). Darin beschwören die Unterzeichner ihre Mitbürger: _____" Noch haben wir die Chance, in gleichberechtigter " _____" Nachbarschaft zu allen Staaten Europas eine " _____" sozialistische Alternative zur Bundesrepublik zu " _____" entwickeln. Noch können wir uns besinnen auf die " _____" antifaschistischen und humanistischen Ideale, von denen " _____" wir einst ausgegangen sind. " Das Bekenntnis zur DDR, so Stefan Heym bei der Vorstellung des Appells, sei "an diesem Tag besonders wichtig, weil auf der anderen Seite der Herr Kohl bereits mit der Ouvertüre zur Vereinnahmung" der DDR begonnen habe. Das hatte sich Helmut Kohl ganz anders gedacht. Bewußt hatte er um die Vokabel Wiedervereinigung nach dem Fall der Mauer einen großen Bogen gemacht, er wußte ja um die Abneigung im Osten, vor allem aber im Westen gegen ein wirtschaftlich und politisch übermächtiges Viertes Reich von fast 80 Millionen Deutschen im Herzen Europas. Beim EG-Sondergipfel in Paris Mitte November, der doch vornehmlich die Querelles allemandes beriet, war eine Wiedervereinigung kein Thema. Kohl pflegte sein vaterländisches Engagement auf die Forderung nach Selbstbestimmung für die Landsleute in der DDR zu beschränken. Aber er fühlte sich unter stärkerem Druck. Es mehrten sich Transparente und Sprechchöre für Wiedervereinigung bei den Demonstranten in der DDR. An beiden deutschen Regierungssitzen wächst die Sorge, der Drang der Menschen in der DDR nach Wohlstand und Lebensbedingungen wie in der Bundesrepublik könne einmünden in einen unkontrollierbaren, den Erfolg des Reformprozesses gefährdenden Wiedervereinigungstaumel. Seltsame Übereinstimmung: In den Regierungszentralen von Bonn und Ost-Berlin decken sich die Interessen. Man will sich vom Volk die politische Handlungsfähigkeit nicht nehmen lassen, will nicht wieder zu spät kommen und sich vom Leben bestrafen lassen. Deshalb hat in beiden Hauptstädten ein Wettlauf begonnen, wer den Bürgern auch des anderen Staates die schöneren Perspektiven für eine deutsch-deutsche Zukunft präsentieren und den Menschen die besseren Hoffnungen machen kann. Auch im Nahziel sind sich Bonn und Ost-Berlin einig: Es gilt, die DDR-Bürger zum Bleiben zu bewegen. Jede neue Übersiedler-Welle - schon jetzt melden sich fast jeden Tag bis zu 2500 Emigranten - vergrößert die wirtschaftlichen Nöte des Ost-Staats und die Integrationsprobleme des Weststaates. Nutznießer wären im Westen die Republikaner. Daheim hatte den Bonner Regierungschef zudem die öffentliche Kritik, auch aus eigenen Reihen, genervt, er besitze kein deutschlandpolitisches Konzept, beim Malta-Gipfel redeten Russen und Amerikaner über seinen Kopf hinweg, er warte zu lange mit seiner Reise in die DDR. Deshalb senkte er die Hürde für eine großangelegte Wirtschaftshilfe an die DDR. Der eingeforderte grundlegende Wandel des politischen und wirtschaftlichen Systems ist für ihn "unumkehrbar" in Gang gesetzt, wenn ein Gesetz für freie Wahlen in der DDR parlamentarisch auf den Weg gebracht ist. Und deshalb will er schon am 19. Dezember nach Ost-Berlin reisen, gleich nach dem SED-Parteitag, auf dem nach Einschätzung der SED-Reformerfraktion Egon Krenz krachend abgewählt werden kann; ein Nachfolger scheint derzeit völlig unsichtbar. Als sich Kohl am Donnerstag vorletzter Woche mit seinen engsten Mitarbeitern an den Entwurf seines Zehner-Katalogs setzte, bediente er sich reichlich aus Konzepten, die er bis dahin nur mit spitzen Fingern angerührt hatte. Vorschläge für ein Zusammenwachsen der beiden Deutschländer in einer Konföderation - etwa in gemeinsamen Gremien unter zwei souveränen Dächern, wobei in wachsendem Umfang Souveränitätsrechte an europäische Institutionen abzutreten wären - hatten die Sozialdemokraten, Freidemokrat Genscher und Bundespräsident von Weizsäcker entwickelt. Aber mit den Formulierungen seines Zehner-Katalogs begab sich Kohl auf schlüpfrigen Grund: Er will es allen recht machen. Die eigenen Rechten sollten nicht provoziert werden. Die CSU des Theo Waigel, im Abwehrkampf gegen die Republikaner und deren deutschnationale Parolen, pocht auf das Verfassungsgerichtsurteil von 1973, wonach Deutschland in den Grenzen von 1937 rechtlich fortbestehe - deshalb Kohls Verzicht auf eine Grenz-Erklärung. Zugleich setzte er mit seinem Ja zu konföderativen Strukturen der eigenen Rechten Schranken; Fraktionschef Alfred Dregger etwa kann künftig nicht mehr so einfach tönen: "Keine Föderation, sondern Wiedervereinigung, volle staatliche Wiedervereinigung, das bleibt unser Ziel." Auf den Unionsanhang hierzulande zielt die ungenaue, verharmlosende Formulierung von konföderativen "Strukturen", weil - so einer der Mitverfasser von Kohls Erklärung - "eine reguläre Konföderation mit der DDR, also ein Staatenbund von zwei gleichberechtigten Staaten, natürlich leicht zur Zementierung der Spaltung führen würde". Aber von einer "Konföderation" redete Kohl dann doch: Das sollte die Sowjets, DDR-Offizielle und die Mehrzahl der DDR-Oppositionellen beruhigen, die sich gegen einen glatten Anschluß der DDR an die kapitalistische Bundesrepublik stemmen. Schon bei einer vorschnellen Konföderation, monierte der Geschäftsführer der DDR-Sozialdemokratie, Ibrahim Böhme, würde Kohls Plan die DDR nur "zur verlängerten Werkbank der Bundesrepublik" machen; Pfarrer Rainer Eppelmann vom "Demokratischen Aufbruch" lehnte den Kanzler-Vorstoß als völlig verfrüht ab. Und die "Vereinigte Linke" lud zum 19. Dezember zu einer Anti-Wiedervereinigungsdemo nach Ost-Berlin. Die Oppositionellen können derzeit auf eine eigene DDR nicht verzichten: Sie brauchen den Staat DDR und sein ideologisches Fundament, den Sozialismus, dringend als Reibungsfläche und Aktionsrahmen zugleich. Die Entwicklung in der DDR verläuft für die Oppositionsgruppen viel zu schnell. Sie sind noch dabei, ihre eigene Identität zu finden und ihren politischen Ort zu suchen. Dazu ist der vorgegebene Rahmen unerläßlich; wenn sie in ihrer Aufbauphase die Existenz des eigenen Staates in Frage stellen, fürchten sie, zu bloßen Anhängseln von Bürgerbewegungen und Parteien in der Bundesrepublik zu verkommen. Deshalb bekennen sich alle wichtigen Oppositionsgruppen in ihren Programmentwürfen vorbehaltlos zur DDR, hat keine die deutsche Einheit auf der Tagesordnung, wollen sie alle Sozialismus, bloß besser und bloß anders. Das Vorstandsmitglied der sozialdemokratischen Partei Ost (SDP), Stephan Hilsberg, lehnte einen Wunsch Willy Brandts ab, zusammen mit US-Senator Edward Kennedy in Ost-Berlin mit SDP-Genossen zusammenzutreffen. Hilsberg: "Wir haben das abgelehnt, denn ein solch demonstrativer Akt provoziert bei unseren Leuten den Gedanken nach Wiedervereinigung - und das ist ungünstig." Das Volk ist - wie immer in den vergangenen Monaten der realsozialistischen Wende - längst weiter. "Was die da oben machen", sagt ein Oppositioneller von der Basis, "ist intellektuelle Kopfarbeit, aber die Leute denken mit dem Bauch." Eine laute und zahlenmäßig starke Minderheit unter den 200 000 Leipziger Demokraten skandierte an den Montagen der beiden letzten Wochen den Ruf: "Deutschland, einig Vaterland" - das sind die Worte, derentwegen die SED die eigene Nationalhymne seit 18 Jahren nicht mehr singen läßt. Und unter den zahllosen Transparenten auf dem Karl-Marx-Platz im Zentrum der Messestadt fielen erstmals zahlreiche überdimensionale schwarzrotgoldene Fahnen auf, ohne DDR-Zirkel und Ährenkranz. "Mindestens 30" zählte ein Teilnehmer. Ein Wiedervereinigungs-Grummeln registrieren politisch Engagierte im ganzen Land. Noch ist es eine diffuse Sehnsucht, verschwommen und ohne klares Ziel. Aber Kohl wie Modrow spüren die Stimmung und versuchen sie aufzufangen. Selbst die Volkskammer, noch keineswegs freigewähltes DDR-Parlament, rannte am letzten Freitag dem Volk - und der rapiden Entwicklung in der CSSR - hinterher: Entgegen einer Absprache im Parlamentspräsidium setzten die Abgeordneten eine neue Tagesordnung durch und strichen im Handstreich aus der DDR-Verfassung den Führungsanspruch der SED. Die DDR, so lautet Artikel 1 jetzt nur noch, "ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktägigen in Stadt und Land". Entfallen ist der alte Zusatz " . . . unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei". Ein Antrag der Ost-CDU, im ersten Satz auch die Wörtchen " . . . der Arbeiter und Bauern" zu tilgen, fand - noch - keine Mehrheit. Aber die Ost-Abgeordneten entwickeln parlamentarische Usancen, mit Macht und auf Druck ihres Volkes: Die Bürger waren es, die von der Volkskammer einen Untersuchungsausschuß gegen Korruption und Machtmißbrauch der alten Machthaber forderten - so geschah es. Und auf Drängen der Wähler mußte das Parlament am letzten Freitag öffentlich und nicht, wie geplant, hinter verschlossenen Türen über die ersten Recherchen des Ausschusses debattieren; die Volksvertreter taten es so vehement, daß sich Egon Krenz zum selbstkritischen Bekenntnis herausgefordert sah, er habe dem Treiben der alten Garde zu lange tatenlos zugesehen. Flugs schwang sich Krenz auch auf jenen Zug, den Heym und seine Gesinnungsgenossen an der Bundesrepublik und manchen Wiedervereinigungsgelüsten vorbei in Richtung auf ein klein-sozialistisches Utopia fahren lassen wollen. Der Generalsekretär unterschrieb den Appell der 30 und beteuerte, es gehe um die "historische Verantwortung", die DDR dem Sozialismus zu erhalten: Die Einheit Deutschlands stehe "nicht auf der Tagesordnung". Noch nicht, nicht bei den Regierenden in Ost und West. In einer Konföderation, das spüren die Bonner und wissen die Ost-Berliner, kann Moskaus Wunsch noch erfüllt werden, daß die DDR den Warschauer Pakt nicht verlassen dürfe. In einem solchen Staatenbund können die beiden selbständigen Partnerstaaten ungeachtet aller wirtschaftlichen, kulturellen, auch politischen Verflechtungen dennoch zwei unterschiedlichen Bündnissen angehören, kann der eine Staat von einer gemeinsamen, der andere Staat von zwei getrennten Staatsangehörigkeiten ausgehen - und dennoch den Bürgern menschliche Lebensverhältnisse anbieten. Der Bonner Kanzler benannte schon wesentliche Merkmale einer Konföderation: nicht nur "gemeinsame Institutionen" für "Wirtschaft, Verkehr, Umweltschutz, Wissenschaft und Technik, Gesundheit und Kultur", sondern auch "einen gemeinsamen Regierungsausschuß zur ständigen Konsultation und politischen Abstimmung, gemeinsame Fachausschüsse, ein gemeinsames parlamentarisches Gremium", alles unter voller Einbeziehung Berlins. Kohls Geheimnis bleibt es, wo der Unterschied liegt zwischen "konföderativen Strukturen", die das Einheitsgebot des Bonner Grundgesetzes offenhalten sollen, und einer regulären Konföderation, auf die eine auf ihre Eigenstaatlichkeit bedachte DDR achten will. Offenbar will der Kanzler unbedingt und irgendwie dem Grundgesetz-Vorbehalt der deutschen Wiedervereinigung Rechnung tragen. Ins Stolpern aber gerät Kohl, wenn ein aus freien Wahlen - vielleicht schon im nächsten Herbst - hervorgegangenes DDR-Parlament vom so lange herbeigewünschten Selbstbestimmungsrecht Gebrauch macht. Und wenn dann die frei gewählte Volkskammer für den staatlichen Fortbestand der DDR samt eigener Staatsangehörigkeit und gegen die Wiedervereinigung votiert, wie es ja alle Parteien und parteiähnlichen Gruppen wollen? Was wird dann aus dem Fürsorge- und Fürspracheanspruch der Bonner Grundgesetz-Präambel, der aus Zeiten stammt, in denen die DDR-Deutschen noch in Unfreiheit lebten? Muß nicht der Anspruch auf eigene Grenzen und eine eigene Staatsbürgerschaft der DDR akzeptiert, müßte nicht dann das Grundgesetz geändert werden, weil die Fiktion von "konföderativen Strukturen" nicht mehr haltbar ist? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag mit der DDR läßt - trotz aller Wiedervereinigungsvorbehalte - eine Konföderation ausdrücklich zu: "Der Vertrag kann ein erster Schritt sein in einem längeren Prozeß, der zunächst in einer der dem Völkerrecht bekannten verschiedenen Varianten einer Konföderation endet." Handlungsdruck könnte auch entstehen, wenn bei einer freien DDR-Wahl die Einwohner Ost-Berlins mitwählen und daraus - wie es Berlins Regierender Bürgermeister Walter Momper schon andeutete - das Verlangen nach einem direkten Wahlrecht auch für West-Berliner schon bei der Bundestagswahl 1990 entsteht; Voraussetzung wäre eine Änderung des Bundeswahlgesetzes durch einen Mehrheitsbeschluß des Bundestags. Kohl will notgedrungen mitziehen und versprach Momper deshalb, bei Michail Gorbatschow und den Westalliierten vorzusprechen. Alles andere sei "schwer erträglich" (Kohl). Muß der Kanzler in diesem Punkt vielleicht einem von ihm ungeliebten Sozi nachgeben, so gelang es ihm im Bundestag, die Genossen in heillose Verwirrung zu stürzen. Gänzlich unvorbereitet mußte die Opposition sich im Bundestag entscheiden, ob sie ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl gemeinsam mit dem Oggersheimer "nationale Verantwortung" (Willy Brandt) beweist und den Deutschen die Vision einer Zukunft in Einheit beschert oder ob sie diesen Kanzler als "Gröwaz - größten Wendehals aller Zeiten" (SPD/MdB Dietrich Sperling) - hinstellt und die Wiedervereinigungsbegeisterung im Lande durch Ordnungsruf zu mehr Realismus stört. Unter dem Druck der Stunde wählte Parteichef Hans-Jochen Vogel am vorigen Dienstag die Harmonie mit der anderen großen Volkspartei - und holte prompt den Zwist in die eigenen Reihen. Der ergraute Nachwuchsdiplomat Karsten Voigt durfte im Parlament - Vogel übernahm dafür später "die volle Verantwortung" - die Ergebenheitsadresse an den Bundeskanzler richten: Es gebe keine konzeptionellen Differenzen, "deshalb stimmen wir Ihnen in allen zehn Punkten zu". Kurz danach protestierten Präsidiumsfrau Heidemarie Wieczorek-Zeul und Parteiratsvorsitzender Norbert Gansel, später in einer Sondersitzung der Fraktion eine große Schar von Abgeordneten aller Flügel. Aus Saarbrücken moserte Parteivize Oskar Lafontaine, der Kohl-Plan sei "ein feuilletonistisch aufgeblähtes Sammelsurium von Gemeinplätzen, ergänzt durch Forderungen, die wir längst gestellt haben". Gemeinsam mit Fraktionsvize Horst Ehmke sorgte er dafür, daß die SPD am Freitag ihr Ja zum Kohl-Konzept durch eine eigene Resolution dämpfte: Opposition und Koalition seien sich zwar im Ziel der Zehn-Punkte-Erklärung einig, gemeinsames Handeln jedoch von Voraussetzungen abhängig - von der Anerkennung der polnischen Westgrenze, von einer Bundestagsentscheidung gegen die Modernisierung und Stationierung atomarer Kurzstreckenwaffen und von gemeinsamer Soforthilfe für Berlin. Doch diese mühselige Rückkehr zu kritischem Bewußtsein rettet die Sozialdemokraten nicht aus ihrem Dilemma. Hans-Jochen Vogel wie Johannes Rau treibt Sorge um, die SPD könne von einer nationalen Wiedervereinigungswelle in Seitengewässer abgetrieben oder von den Wählern weggespült werden. Rau: "Wir dürfen nicht die letzten sein, die die Einheit verweigern." Mit seinen neuen Thesen bleibt da Lafontaine unter den Genossen ziemlich allein. Für sein Ziel, die DDR nicht auszubluten und das westdeutsche Sozialsystem zu retten, findet Lafontaine zwar breite Zustimmung, der Ansicht seines Vize, nur eine eigene DDR-Staatsbürgerschaft könne diese Aufgabe lösen, kann aber selbst Vogel nichts abgewinnen: "Der Hebel Staatsbürgerschaft macht die Türe eher zu als auf." Die Berliner Sozialsenatorin Ingrid Stahmer sprang dem saarländischen Ministerpräsidenten bei. Nach den Beobachtungen ihrer Behörde melden sich immer mehr Rentner aus der DDR in West-Berlin, nur um sich ein höheres Ruhegeld - noch dazu in Westmark - zu sichern. Frau Stahmer: "Ich denke, daß wir um die Staatsbürgerschaft nicht herumkommen werden." Ähnlich sehen es Fachleute im Arbeitsministerium, der Arbeitsverwaltung und bei den Rentenorganisationen. Sie geben einer Konföderation nur eine Chance, wenn der Schritt von Ost nach West für DDR-Bürger an Attraktivität verliert. Dazu gehören Überlegungen, wie Ossies gehindert werden können, in den Grenzregionen, vor allem in West-Berlin, Jobs anzunehmen und den Verdienst zum - derzeitigen - Kurs von 1 : 10 in Ost-Mark zu tauschen. Im Entwurf des DDR-Reisegesetzes, das die Volkskammer am Freitag beriet, wird der ungenehmigte Devisenverdienst im "Ausland" mit Paßentzug geahndet und Devisenschmuggel mit Strafe belegt. Wird dieses Gesetz rigoros angewendet, erledigt sich das Pendlerproblem; Voraussetzung ist allerdings, daß die westlichen Arbeitsämter Amtshilfe leisten und in den Grenzbezirken gezielt nach illegalen Arbeitsverhältnissen fahnden. Die Verlockung, das BRD-Staatsbürgerrecht voll auszuschöpfen, ist nach Befürchtungen Bonner Experten riesengroß: Eine junge Mutter aus Ost-Berlin erhält 600 Mark Erziehungsgeld pro Monat in Westwährung, wenn sie einen Scheinwohnsitz im Westen der Stadt anmeldet - also 6000 Ostmark. Im Westen kassieren, gut umtauschen, im Osten leben, das dürfte nach den Besorgnissen Bonner Sozialexperten für viele eine attraktive Versuchung sein, beim Erziehungsgeld, bei Bafög oder der Sozialhilfe. Und jeder DDR-Rentner hat in der Bundesrepublik Anspruch auf Altersgeld, als ob er hier gearbeitet, verdient und Beiträge gezahlt hätte - solange er nur einen ersten Wohnsitz im Bundesgebiet nachweisen kann. Die Fachleute wollen bis Monatsmitte Vorschläge austüfteln, wie ein Sozialabkommen zwischen beiden deutschen Staaten aussehen könnte, das einen Rentner-Sog von Ost nach West im Interesse beider Seiten neutralisiert. Am wirksamsten wäre eine Regelung nach dem Muster der Sozialverträge etwa mit Frankreich: Die Sozialkassen beider Länder zahlen nach eigenem Recht die im jeweiligen Staat während des Arbeitslebens verdiente Rente; ein DDR-Rentner müßte also mit seiner Ost-Rente im Westen zurechtkommen - oder aber Sozialhilfe beantragen. Jüngere Leute, die vor der Entscheidung stehen, rüberzumachen, müßten damit rechnen, daß ihr im Osten erworbener Teil-Rentenanspruch später ihre Gesamtrente weiter unter West-Niveau drückt. Konsequenz: Vielleicht ließen sie sich doch bewegen, ihre Zukunft in der DDR zu sehen. Die Preisfrage ist allerdings, ob ein solches Sozialabkommen ohne Grundgesetzänderung möglich ist. In der Volkskammer dauerte die Verfassungsänderung letzten Freitag 76 Minuten - von der ersten Beratung in den Fraktionen bis zum nötigen Zweidrittel-Entscheid im Plenum. Grundgesetzänderungen im Westen dauern normalerweise Jahre - wenn sie überhaupt zustande kommen.

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