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cp
ddbnews R.
Die BRD hat deshalb fertig, weil sie die Menschen nicht mehr schützen kann, siehe Köln, Berlin und andere Begebenheiten. Ihre Bediensteten unterschreiben schon seit langer Zeit nichts mehr weil sie selbst privat haftbar sind und sie wissen es! Rechtsboykott und handlungsunfähig, da ist nichts so wie es sein sollte, der Betrug seit 1990 liegt klar auch auf der Hand. Hier im Video wird alles sehr einfach und unkompliziert erklärt, wer hat die Rechte in diesem Land und wer kann Recht wieder herstellen und worauf fußt dieses dann :
17. Juli 1990
Paris - Drittes Treffen der Außenminister der
Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens
Quelle: DzD
1367-1370
Paris - Drittes Treffen der Außenminister der Zwei-plus-Vier unter
zeitweiliger Beteiligung Polens
Anlage 1 Pariser Text zu den
Grenzfragen
Anlage 2 Protokoll des französischen
Vorsitzenden
Nr. 354
Drittes Treffen der
Außenminister der Zwei-plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens Paris,
17. Juli 1990
BK, 214 - 33000 De 39 NA 4 Bd. 4. - Vorlage des MDg
Hartmann über Chef BK an den Bundeskanzler zur Unterrichtung, hs. ergänzt: "je
gesondert", 18. Juli 1990. Abgezeichnet: "Seiters".
1. Die Vormittagssitzung
(ohne polnische Beteiligung) beschränkte sich im wesentlichen auf einen
Meinungsaustausch über den Stand der bisherigen Beratungen. AM Dumas als
Vorsitzender würdigte ausdrücklich die Ergebnisse, die im Gipfelgespräch
zwischen Ihnen und Präsident Gorbatschow erreicht worden seien,1[1 Nr. 350, Nr.
352 und Nr. 353.] und unterstrich, daß die Erklärung des NATO-Gipfels in
London2[2 Nr. 344A Anm. 8.] entscheidende sicherheitspolitische Weichen gestellt
habe. Beides habe den Weg freigemacht für einen baldigen Abschluß der
"Zwei-plus-Vier"-Gespräche.
AM Schewardnadse schloß sich dieser Einschätzung
ausdrücklich an. Die Londoner Erklärung bedeute einen Wendepunkt und die
Beendigung des Kalten Krieges. Man gehe jetzt auf eine Art "Allianz" zwischen
den Blöcken zu. Die Begegnung zwischen Ihnen und Präsident Gorbatschow habe in
einem ganz neuen Rahmen stattgefunden. Die Gespräche im Kaukasus hätten zwar
nicht alle deutschen Probleme gelöst, aber die wesentlichen Fragen seien nunmehr
geklärt. Es sei ein neues Verständnis entstanden, das es ermögliche, im Rahmen
von "Zwei-plus-Vier" nunmehr ein abschließendes Dokument zu erarbeiten. Ein
erster Entwurf sollte bis zum nächsten AM-Treffen am 12. September in Moskau3[3
Nr. 421 Anm. 1.] vorliegen.
BM Genscher berichtete kurz über die Gespräche
mit der sowjetischen Führung und erwähnte die positive Resonanz, die diese bei
den anderen Teilnehmerstaaten gefunden hätten. Auch AM Hurd und AM Baker
unterstrichen den Erfolg Ihrer Gespräche in der Sowjetunion. AM Meckel wertete
ebenfalls deren Ergebnisse als "entscheidenden Schritt", erklärte aber unter
Anspielung auf die entsprechende Passage über den ABC-Waffen-Verzicht, daß nach
Auffassung der DDR künftig auf deutschem Boden Nuklearwaffen auch
nicht stationiert werden sollten.
Festzuhalten bleibt auch,
daß DDR-StS Misselwitz bei einer kurzen Sitzung der politischen Direktoren, in
der der vorliegende Fragenkatalog für das Abschlußdokument aufgrund der
Gesprächsergebnisse [In] der SU bereinigt werden sollte, rundweg erklärte,
die DDR müsse sich ihre Position weiterhin vorbehalten, da sie
offiziell von dem Ergebnis nicht unterrichtet sei und im übrigen auch in der
Sache noch Vorbehalte habe.
2. Im Mittelpunkt der Nachmittagssitzung unter
Beteiligung des polnischen AM Skubiszewski stand die Behandlung der Grenzfragen.
Wichtigstes Ergebnis war, daß auch Polen dem schon früher von den Außenministern
der sechs Teilnehmerstaaten gebilligten Text zustimmte (Anlage 1)4[4 Nr. 354A.].
Auf polnischen Wunsch wurden in Absatz 1 der Satz hinzugefügt: "Die Bestätigung
des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher
Beitrag zur Friedensordnung in Europa", sowie in Absatz 2 die Worte "die
bestehende Westgrenze Polens" durch "die zwischen ihnen
bestehende Grenze" ersetzt.
Der polnische Außenminister erklärte sich
ferner ausdrücklich mit der Erklärung von BM Genscher einverstanden, daß der
Vertrag über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen
Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität
Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zur
Ratifizierung unterbreitet wird.
Damit rückte Skubiszewski zugleich von der
von dem polnischen Vertreter auf der Beamtensitzung am 4. Juli in Berlin5[5 Nr.
339 und Nr. 339A.] erhobenen Forderung ab, wonach die abschließende
Regelung nicht in Kraft treten könne, bevor der deutsch-polnische Grenzvertrag
in Kraft getreten sei (auch wenn er dies erneut als "ideale Lösung"
bezeichnete).
In seiner langatmigen Einführung forderte der polnische AM zwar
erneut, daß noch vor der Vereinigung über den Text dieses Vertrages
weiterverhandelt werde, verzichtete aber darauf, daß diese Forderung
förmlich zu Protokoll genommen wurde.
AM Skubiszewski warf ferner die Frage
des Friedensvertragsvorbehalts in Artikel 7 des Deutschlandvertrages vom 26. Mai
1952 6[6 Nr. 94B Anm. 30.] auf. Um den polnischen Bedenken Rechnung zu tragen,
vereinbarten die vier Außenminister beim Mittagessen
eine Protokollerklärung, in der die vier Siegermächte erklären, "daß
die Grenzen des vereinten Deutschland einen endgültigen Charakter
haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände
in Frage gestellt werden kann". Im Gegenzug verlangte BM Genscher, daß
die polnische Seite zu Protokoll gebe, daß nach Ansicht der polnischen Regierung
diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die Vier
Mächte darstelle" und gab als weitere Erklärung der Bundesrepublik
Deutschland zu Protokoll, "daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder
Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder
eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind" (Anlage 2)7[7 Nr.
354B.].
Damit haben wir schwarz auf weiß die Zusicherung, daß ein
Friedensvertrag nicht mehr in Aussicht genommen ist.
Insgesamt waren die
Ausführungen des polnischen Außenministers vom Bemühen um eine konziliante
Haltung gegenüber Deutschland gekennzeichnet. Er zitierte wiederholt aus Ihrer
Rede im Bundestag8[8 Nr. 323 Anm. 3.] und erklärte die Bereitschaft
Polens, nach Abschluß eines Grenzvertrages einen
umfassenden Vertrag zur Zusammenarbeit auszuarbeiten, wie es
zwischen Ihnen und MP Mazowiecki in Budapest9[9 Nr. 344C Anm. 30.] vereinbart
worden sei.
Hartmann
Nr. 354A
Anlage 1 Pariser Text zu
den Grenzfragen
1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der
Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz
Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen
Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des
Inkrafttretens der endgültigen Regelung sein. Die Bestätigung des endgültigen
Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur
Friedensordnung in Europa.
2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen
bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich
verbindlichen Vertrag.
3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei
Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft
erheben.
4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten
Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien
unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der
Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
5. Die Regierungen der UdSSR,
der USA, des Vereinigten Königreiches und Frankreichs nehmen die entsprechenden
Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und stellen fest,
daß mit deren Verwirklichung der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands
bestätigt wird.
Nr. 354B
Anlage 2 Protokoll des französischen
Vorsitzenden
Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, Der
Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Der Vereinigten Staaten von Amerika,
Großbritanniens, Der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik in Paris am 17. Juli 1990
Protokoll10[10 Hs. ergänzt: "(d.
franz. Vorsitzenden)".]
1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der
deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa
eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz ergänzt: "Die
Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen
Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen."
2. Der Wortlaut des 2.
Prinzips hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen wird wie folgt geändert:
Die Worte "die bestehende Westgrenze Polens" werden durch die Worte "die
zwischen ihnen bestehende Grenze" ersetzt.
3. Der Außenminister der
Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, erklärt, daß ..der Vertrag
über die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach der
Vereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands
unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zwecks Ratifizierung
unterbreitet werden wird.11[11 Abführungszeichen in der Textvorlage nicht
vorhanden.]
Der Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik, Markus
Meckel, hat darauf hingewiesen, daß sein Land dieser Erklärung zustimmt.
4.
Die vier Siegermächte erklären, daß die Grenzen des vereinigten Deutschland
einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch
durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann.
Der Außenminister
Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, daß nach Ansicht der
polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte
darstellt.
Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich
Genscher, weist darauf hin, daß er zur Kenntnis genommen hat, daß diese
Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD
stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser
Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., daß
ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR
stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.
Erklärungen zu
Protokoll
BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:
- "Der
deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach der
Vereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschland
unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet."
- "Innerhalb
kürzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf die
Zuleitung zur Ratifikation."
- BM zu Erklärung der Vier:
"Die
Vier Mächte erklären, daß der endgültige Charakter der Grenzen Deutschlands
durch keine (äußeren)12[12 ( ) Hs. korrigiert aus: "auswärtigen".] Umstände oder
Ereignisse in Frage gestellt werden kann."
- BM:
- Die
Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, daß die polnische Regierung in der Erklärung
der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht.
- Die Bundesregierung schließt
sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der
Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten
werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung
nicht beabsichtigt sind.
Welche Gebiete hatten alle Scheinstaatsgebilde nach dem Jahr 1914?
Jeder der sich auf das BGB beruft, nimmt sich selbst die Rechte der natürlichen Person. Er ist somit dem bürgerlichen Tod ausgesetzt, weil dieser in dem Recht diesen im Video genannten Scheinstaatsgebilden nicht ausgeschlossen worden ist. Auch in der BRD ist der bürgerliche Tod somit nicht ausgeschlossen und gültig, denn hier wird das BGB angewandt und jeder Bewohner dieser BRD ist hier lediglich eine juristische Person ohne jedwede Rechte, die er oder sie wahrnehmen könnte.
Hier noch ein interessanter Artikel vom Spiegel aus dem Jahr 1989 (siehe rechts).
Verehrte Menschen aller deutschen Bundesstaaten! Was ist eine Verfassunggebende Versammlung? Eine Verfassunggebende Versammlung hat die Absicht einen neuen Staat zu errichten oder eine alte Verfassung oder ein Grundgesetz durch eine neue, durch das Volk gewählte Verfassung zu ersetzen. Ein Grundgesetz mit einer Verfassung gleich zu stellen ist rechtlich gesehen nicht richtig da ein Grundgesetz eine Verordnung von Besatzungsmächten ist, um Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiete (BRD und DDR) zu erhalten. Steht die Verfassung und ist vom Volke frei beschlossen, löst sich die Verfassunggebende Versammlung auf. „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ (Art. 25 GG) Es sind daher alle Menschen aufgerufen, bei einer Verfassunggebenden Versammlung mitzuwirken um alte ungerechte Gewohnheiten wie der Missbrauch der Demokratie (=Volksherrschaft), als eines der wichtigsten Beispiele, abzuschaffen und ein neues, friedliches, gerechtes Zusammenleben zu ermöglichen. Alle Menschen haben durch Geburt, also durch Abstammung, über das Völkerrecht die Berechtigung eine Verfassunggebende Versammlung als einen Völkerrechtlichen Akt einzurichten. Mit dem Nachweis der Abstammungsurkunden (Geburtsurkunden, Abschriften Familienstammbuch als Nachweis bis vor 1914), ist jeder Mensch aus den deutschen Gebieten* berechtigt eine Verfassunggebende Versammlung auszurufen bzw. die neue Verfassung mit auszuarbeiten. Das bedeutet, Sie... ja genau Sie... Sie lesen diese Zeilen und haben Ihre Fahrkarte, Ihre Eintrittskarte, eben das Recht durch Abstammung bereits bei sich, in sich. Es ist ganz einfach, die Rechte anmelden und schon dabei sein bei der Gestaltung unser aller Zukunft in Freiheit und Friede.......... Dieses ist Ihre und Unsere Chance, wenn nicht sogar die einzige Chance zur Veränderung für und durch das Volk; weniger Steuern, mehr Freiheit, mehr Gesundheit, weniger Gesetze die nur einschränken. Alles DAS was SIE verändern möchten zu unser aller Wohl.....
*Was ist mit den deutschen Gebieten gemeint: Das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das dritte Reich und auch die BRD/DDR sind bzw. waren keine echten Staaten. Bis zum ersten Weltkrieg bestand das sogenannte Kaiserreich aus den 26 einzelnen und unabhängigen Bundesstaaten (Königreich Preußen, Großherzogtum Hessen, Königreich Bayern, Großherzogtum Oldenburg.. als Beispiel).
Die in dem Staatenbund lebenden Menschen waren Staatsangehörige in einzelnen Bundesstaaten und somit Rechteträger (d.h. Inhaber der Rechte auf Grund und Boden in den Bundesstaaten) durch Geburt und gaben dies ihren Nachkommen weiter. Somit erklärt sich auch der Begriff Rechteträger durch Abstammung, ausschließlich noch aus dieser Zeit stammend und bis heute im Sinne und mit Befugnis des Völkerrechts gültig. Was ist ein Staat: Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: • eine Bevölkerung (Staatsvolk), • einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) • eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt). Weder im Kaiserreich noch in der jetzigen BRD gab und gibt es ein Staatsvolk. Das Kaiserreich hatte kein eigenes Staatsvolk, da die Menschen Angehörige der jeweiligen Bundesstaaten (Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, Königreich Bayern, Königreich Preussen etc.) waren bzw. die Abkömmlinge dies bis heute völkerrechtlich noch sind. Das Kaiserreich war ein übergestülpter Verein als „Mantel“ über die Bundesstaaten. Die BRD ist eine Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes, Art. 133 Grundgesetz, Zitat: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ Somit hat die BRD kein Staatsgebiet, da sie sich auf einem Teilgebiet des Staatenbundes in den Grenzen von 31.12.1937 befindet (siehe UN Länderkennung 276) und auch kein Staatsvolk, da es laut Bundesministerium für Inneres keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland gibt. Dazu auch noch ein Zitat aus der Grundsatzrede von: Carlo Schmid, am 08.09.1948: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten....“ Die Rede finden sie im Weltnetz bei „youtube“. Geben sie bei der Suche: „Carlo Schmid - BRD ist kein Staat ein“
Warum sollen wir denn überhaupt was ändern? Im Jahre 1989, am 09. November, fiel die Mauer zwischen den beiden Besatzungszonen DDR und BRD und in Folge wurden 1990 beide Zonen „wiedervereinigt“. Zumindest wurde und wird uns das so immer erzählt. Was ist aber wirklich passiert? Am 17. 07.1990 haben die damaligen Alliierten durch Streichung des Art. 23 a.F. GG (a.F. = alte Fassung) den Geltungsbereich, also da wo das GG gilt, überschrieben. Das bedeutet, dass zur Tageswende 17. auf den 18. Juli 1990 völkerrechtlich keine BRD/DDR mehr existierte, weder als Besatzungszonen noch als Staaten. Alle Militärbefehle, Besatzungszonen (Amerikanische Zone, britische Zone, französische Zone und sowjetische Zone) sind somit rechtswirksam erloschen und zwar mit Wirkung zum 29. Sept.1990. (siehe:BGBL II, Seite 885/889 890, vom 23. September 1990) An diesem 17. Juli 1990 nahmen sich die vier Alliierten aus dem Völker�und somit dem Besatzungsrecht heraus und gaben Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 vollständig frei. (HLKO Art.43 zum Vgl.) Die Deutschen waren zu diesem Zeitpunkt aufgefordert, ihre staatlichen Stellen wieder selbst zu errichten. Dies wurde in der Öffentlichkeit bis jetzt leider nicht bemerkt, besser noch, man hat es uns nicht gesagt, sonst hätte man uns damals alle Rechte eines „echten Volkes“ zugestehen, oder geben, müssen. Nun müssen wir uns diese einfordern. Auf Antrag der Alliierten wurden die BRD mit der Länderkennung 280 sowie die DDR mit der Länderkennung 278 bei der UN ausgetragen und Deutschland/Germany (in den Grenzen vom 31.12.1937) mit der Länderkennung 276 eingetragen. BRD und DDR sind somit juristisch nichtig, also ungültig und auch nicht mehr vorhanden. Die Vereinigung zum 03.10.1990 der DDR und BRD hat somit nie statt gefunden. Juristisch ist es unmöglich etwas zu vereinen, was erloschen ist. Die Bundesländer der DDR (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) können auch nicht entstanden sein und schon gar nicht zu einer BRD beigetreten sein (Juristische Unmöglichkeit
Das ist so, als würde man zwei Firmen, sagen wir mal Müller und Meier, die am 17.07.1990 geschlossen und sowohl im Handelsregister als auch beim Gewerbeamt abgemeldet wurden, am 03.10.1990 fusionieren, also zu einer Firma machen... geht so was??? Bereits am 29. August 1990 wurde die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ in Frankfurt/Main unter der HRB-Nummer 51411 im Handelsregister eingetragen und die „Geschäftswerdung“ des „Vereinten Wirtschaftsgebietes“ - also ehemals DDR und BRD- begann. Heute sind alle Städte, Landkreise, Gemeinden, Gerichte, Ämter keine staatlichen Einrichtungen mehr, sondern einfache Firmen. (siehe z.B.: Arbeitsamt heißt nun Agentur für Arbeit oder Jobcenter und man hat dort „Kundennummern“, zu sehen bei www.upik.de, das ist ein internationales Firmenverzeichnis)
BRD und DDR sind zusammen „das verwaltete vereinte Wirtschaftsgebiet“ von einem organisierten Firmenclan unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ gegründet worden. Ebenso wie übrigens die EU in Brüssel. Die BRD ist somit nicht mehr im Völkerrecht oder gar im Staatsrecht. Alles in der Zone BRD geschieht im Handelsrecht.
Ein Grundgesetz, ein BGB, StPO, StGB, GVG, GVO, ZPO, OWiG, AO und so weiter gelten nicht mehr, allenfalls als AGB´s zu Gunsten der Firma BRD, da der Geltungsbereich (d.h. das Gebiet in dem Gesetze gültig sind) dieser Gesetze gestrichen wurden“ (Bundesgesetzesblätter von 2006 BGBl. I S. 866 Nr. 18 und 2007 BGBl. I S. 2614 Nr. 59 Vgl.) In dem für die Gerichte ehemals „zuständigem Gesetz“ namens Gerichtsverfassungsgesetz GvG wurde der § 15 1981 eingeführt 1982 wieder gestrichen. In dem hieß es, Die Gerichte sind Staatsgerichte, Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben... Nun darf jeder darüber nachdenken, wenn es keine staatlichen Gerichte mehr gibt, was es dann für Gerichte sind? Privatgerichte? ----> http://dejure.org/gesetze/FGG/3.html
Und wonach halten die sich dann? AGB´s privatwirtschaftlicher Firmen?? Somit ist das Ziel einer Verfassunggebenden Versammlung klar aus dem zuvor genannten erklärt.
Veröffentlicht am 20.05.2016
Die Verfassung Deutschlands vom 30.05./07.10.1949 Weg aus der Besetzung,
Die deutsche Staatsangehörigkeit vom norddeutschen Bund bis zur
DDR pdf:
Die Verfassung von 1949 Weg aus der Besetzung pdf
Volksrat Infoheft Verfassung pdf
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, 12. September 1990 pdf
Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 ("Zwei-plus-Vier-Vertrag pdf Original
om 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1317)
Der am 12.09.1990
abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und
den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (USA, UdSSR, F, GB) stellt die
endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands her. Im
einzelnen werden festgelegt:
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Präambel Zwei-plus-Vier-Vertrag
Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S.
1317)
Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische
Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien
und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die
Vereinigten Staaten von Amerika – IN DEM BEWUSSTSEIN, daß ihre Völker seit 1945
miteinander in Frieden leben, EINGEDENK der jüngsten historischen Veränderungen
in Europa, die es ermöglichen, die Spaltung des Kontinents zu überwinden, UNTER
BERÜCKSICHTIGUNG der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug
auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und
Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit, ENTSCHLOSSEN, in
Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen
freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und
Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu
entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu
treffen, EINGEDENK der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, IN ANERKENNUNG, daß
diese Prinzipien feste Grundlagen für den Aufbau einer gerechten und dauerhaften
Friedensordnung in Europa geschaffen haben, ENTSCHLOSSEN, die
Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen, ÜBERZEUGT von der
Notwendigkeit, Gegensätze endgültig zu überwinden und die Zusammenarbeit in
Europa fortzuentwickeln, IN BEKRÄFTIGUNG ihrer Bereitschaft, die Sicherheit zu
stärken, insbesondere durch wirksame Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung
und Vertrauensbildung; ihrer Bereitschaft, sich gegenseitig nicht als Gegner zu
betrachten, sondern auf ein Verhältnis des Vertrauens und der Zusammenarbeit
hinzuarbeiten, sowie dementsprechend ihrer Bereitschaft, die Schaffung
geeigneter institutioneller Vorkehrungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa positiv in Betracht zu ziehen, IN WÜRDIGUNG DESSEN,
daß das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen
Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als
gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden
der Welt zu dienen, IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als
Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität
in Europa ist, MIT DEM ZIEL, die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
zu vereinbaren, IN ANERKENNUNG DESSEN, daß dadurch und mit der Vereinigung
Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und
Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als
Ganzes ihre Bedeutung verlieren, VERTRETEN durch ihre Außenminister, die
entsprechend der Erklärung von Ottawa vom 13. Februar 1990 am 5. Mai 1990 in
Bonn, am 22. Juni 1990 in Berlin, am 17. Juli 1990 in Paris unter Beteiligung
des Außenministers der Republik Polen und am 12. September 1990 in Moskau
zusammengetroffen sind – SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:
Artikel 1
Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik
Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.
Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und
der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses
Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen
des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung
in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen
bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich
verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei
Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft
erheben.
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des
vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen
Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die
in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
(5) Die Regierungen der
Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten
Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen
der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der
endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.
Artikel 2
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Artikel 3
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz
von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie
erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten
wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über
die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte
Deutschland fort.
(2) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
hat in vollem Einvernehmen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen
Republik am 30. August 1990 in Wien bei den Verhandlungen über konventionelle
Streitkräfte in Europa folgende Erklärung abgegeben: "Die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, die Streitkräfte des vereinten
Deutschland innerhalb von drei bis vier Jahren auf eine Personalstärke von 370
000 Mann (Land-, Luft- und Seestreitkräfte) zu reduzieren. Diese Reduzierung
soll mit dem Inkrafttreten des ersten KSE-Vertrags beginnen. Im Rahmen dieser
Gesamtobergrenze werden nicht mehr als 345 000 Mann den Land- und
Luftstreitkräften angehören, die gemäß vereinbartem Mandat allein Gegenstand der
Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa sind. Die
Bundesregierung sieht in ihrer Verpflichtung zur Reduzierung von Land- und
Luftstreitkräften einen bedeutsamen deutschen Beitrag zur Reduzierung der
konventionellen Streitkräfte in Europa. Sie geht davon aus, daß in
Folgeverhandlungen auch die anderen Verhandlungsteilnehmer ihren Beitrag zur
Festigung von Sicherheit und Stabilität in Europa, einschließlich Maßnahmen zur
Begrenzung der Personalstärken, leisten werden." Die Regierung der Deutschen
Demokratischen Republik hat sich dieser Erklärung ausdrücklich
angeschlossen.
(3) Die Regierungen der Französischen Republik, der Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien
und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärungen
der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik zur Kenntnis.
Artikel 4
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen
Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklären, daß das
vereinte Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in
vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der
sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen
Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkräfte regeln
werden, der bis zum Ende des Jahres 1994 im Zusammenhang mit der Verwirklichung
der Verpflichtungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik, auf die sich Absatz 2 des Artikels 3 dieses
Vertrags bezieht, vollzogen sein wird.
(2) Die Regierungen der
Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen diese Erklärung zur
Kenntnis.
Artikel 5
Bis zum Abschluß des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der
heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins in Übereinstimmung mit
Artikel 4 dieses Vertrags werden auf diesem Gebiet als Streitkräfte des
vereinten Deutschland ausschließlich deutsche Verbände der
Territorialverteidigung stationiert sein, die nicht in die Bündnisstrukturen
integriert sind, denen deutsche Streitkräfte auf dem übrigen deutschen
Hoheitsgebiet zugeordnet sind. Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 dieses
Artikels werden während dieses Zeitraums Streitkräfte anderer Staaten auf diesem
Gebiet nicht stationiert oder irgendwelche andere militärische Tätigkeiten dort
ausüben.
(2) Für die Dauer des Aufenthalts sowjetischer
Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und
Berlins werden auf deutschen Wunsch Streitkräfte der Französischen Republik, des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten
Staaten von Amerika auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarung
zwischen der Regierung des vereinten Deutschland und den Regierungen der
betreffenden Staaten in Berlin stationiert bleiben. Die Zahl aller
nichtdeutschen in Berlin stationierten Streitkräfte und deren Ausrüstungsumfang
werden nicht stärker sein als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags.
Neue Waffenkategorien werden von nichtdeutschen Streitkräften dort nicht
eingeführt. Die Regierung des vereinten Deutschland wird mit den Regierungen der
Staaten, die Streitkräfte in Berlin stationiert haben, Verträge zu gerechten
Bedingungen unter Berücksichtigung der zu den betreffenden Staaten bestehenden
Beziehungen abschließen.
(3) Nach dem Abschluß des Abzugs der
sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen
Republik und Berlins können in diesem Teil Deutschlands auch deutsche
Streitkräfteverbände stationiert werden, die in gleicher Weise militärischen
Bündnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem übrigen deutschen
Hoheitsgebiet, allerdings ohne Kernwaffenträger. Darunter fallen nicht
konventionelle Waffensysteme, die neben konventioneller andere
Einsatzfähigkeiten haben können, die jedoch in diesem Teil Deutschlands für eine
konventionelle Rolle ausgerüstet und nur dafür vorgesehen sind. Ausländische
Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands
weder stationiert noch dorthin verlegt.
Artikel 6
Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.
Artikel 7
Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten
Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in
bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die
entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse
und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte
aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität
über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Artikel 8
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich
herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch
das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte
Deutschland.
(2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der
Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die
Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder
Ratifikations- oder Annahmeurkunde.
Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Französische Republik, das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika
am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch
diese Staaten in Kraft.
Artikel 10
Die Urschrift dieses Vertrags, dessen deutscher, englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt, die den Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten beglaubigte Ausfertigungen übermittelt. ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hierzu gehörig Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben. GESCHEHEN zu Moskau am 12. September 1990
Vereinbarte Protokollnotiz zu dem Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990
Alle Fragen in bezug auf die Anwendung des Wortes "verlegt", wie es im letzten Satz von Artikel 5 Abs. 3 gebraucht wird, werden von der Regierung des vereinten Deutschland in einer vernünftigen und verantwortungsbewußten Weise entschieden, wobei sie die Sicherheitsinteressen jeder Vertragspartei, wie dies in der Präambel niedergelegt ist, berücksichtigen wird.
Gemeinsamer Brief des Bundesministers des Auswärtigen und des amtierenden Außenministers der DDR im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Gemeinsamer Brief des Bundesministers des Auswärtigen, Hans-Dietrich
Genscher, und des amtierenden Außenministers der DDR, Ministerpräsident Lothar
de Maizière, an die Außenminister der Sowjetunion, Frankreichs, Großbritanniens
und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Vertrages
über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland in der Fassung der
Veröffentlichung des Bulletins Nr. 109 des Presse- und Informationsamts der
Bundesregierung vom 14. September 1990
Herr Außenminister, im
Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die
abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland möchten wir Ihnen mitteilen, daß
die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik in den Verhandlungen folgendes dargelegt haben:
1. Die Gemeinsame
Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990
enthält unter anderem folgende Aussagen: "Die Enteignungen auf
besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind
nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und der
Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals
getroffenen Maßnahmen zu revidieren. Die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland nimmt dies im Hinblick auf die historische Entwicklung zur Kenntnis.
Sie ist der Auffassung, daß einem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine
abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen
vorbehalten bleiben muß." Gemäß Artikel 41 Absatz 1 des Vertrages zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die
Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag) ist
die genannte Gemeinsame Erklärung Bestandteil dieses Vertrages. Gemäß Artikel 41
Absatz 3 des Einigungsvertrages wird die Bundesrepublik Deutschland keine
Rechtsvorschriften erlassen, die dem oben zitierten Teil der Gemeinsamen
Erklärung widersprechen.
2. Die auf deutschem Boden errichteten
Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind,
werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze. Das Gleiche gilt
für die Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt.
3. Der Bestand
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird auch im vereinten Deutschland
durch die Verfassung geschützt. Sie bietet die Grundlage dafür, daß Parteien,
die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen,
die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu
beseitigen, sowie Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten werden können.
Dies betrifft auch Parteien und Vereinigungen mit nationalsozialistischen
Zielsetzungen.
4. Zu den Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik
ist in Artikel 12 Absatz 1 und 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der
Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 folgendes vereinbart worden: "Die
Vertragsparteien sind sich einig, daß die völkerrechtlichen Verträge der
Deutschen Demokratischen Republik im Zuge der Herstellung der Einheit
Deutschlands unter den Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes, der
Interessenlage der beteiligten Staaten und der vertraglichen Verpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland sowie nach den Prinzipien einer freiheitlichen,
demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung und unter Beachtung der
Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaften mit den Vertragspartnern der
Deutschen Demokratischen Republik zu erörtern sind, um ihre Fortgeltung,
Anpassung oder ihr Erlöschen zu regeln beziehungsweise festzustellen. Das
vereinte Deutschland legt seine Haltung zum Übergang völkerrechtlicher Verträge
der Deutschen Demokratischen Republik nach Konsultationen mit den jeweiligen
Vertragspartnern und mit den Europäischen Gemeinschaften, soweit deren
Zuständigkeiten berührt sind, fest."
Mit dem Ausdruck unserer
ausgezeichneten Hochachtung
Hans-Dietrich Genscher
Lothar de
Maizière
Artikel 146
[Geltungsdauer des
Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Am 08. Mai 1945 wurde, durch die Kapitulation der damaligen Wehrmacht, ein Waffenstillstand vereinbart. In Folge dessen wurde das Gebiet des damaligen Deutschland durch die Alliierten (U.S.A., UdSSR, Vereinigtes Königreich sowie Frankreich) in Zonen geteilt und mit diversen Militärbefehlen (bekannt als Shaef-Gesetzte/Kontrollratsgesetze) belegt. Eines dieser Militärbefehle war, alle Beamte aus dem vorherigen Reich sind abgeschafft. Am 17.12.1953 beschloß das Bundesverfassungsgericht: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“ (BVerfGE 3, 58; DVBl 1954, 86; DÖV 1954, 53; JZ 1954, 76; MDR 1954, 88; NJW 1954, 21; Aktenzeichen: 1 BvR 147/52 ) Auch steht im Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 6): Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933 wird aufgehoben…. In den nachfolgenden Bi- und Trizonen bis 1949 sowie dem verwalteten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland (Hierzu auch die Rede Carlo Schmid, am 08.09.1948, in welchem klar dargelegt wird, dass damals weder eine Verfassung noch eine Staat gegründet werden sollte. Ein Beamtentum bedingt aber einen Staat!) Nun wurde ganz offensichtlich 1949 KEIN Staat gegründet. Es wurde per verordnetem Grundgesetz ein Staatsfragment als verwaltetes Wirtschaftsgebiet (BRD) erstellt. Das wiederum bedeutet, dass eine Grundvoraussetzung für das Beamtentum fehlt, nämlich ein Staat. 1982 wurde durch die Besatzungsmächte die Staatshaftung aufgehoben und somit jeder „Beamte“ in Privathaftung genommen (BGB §§ 823, 839). Verweis: BVerfGE 61, 149ff 19.10.1982 – 2 BvF 1/8 zum Staatshaftungsgesetz 1981: Das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (Bundesgesetz bl. I S. 553) ist mit Artikel 70 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig
Zitiert von Norbert Knobloch: Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten. Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1)) Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind! Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“). Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452). Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- / Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.! Zitat ende. Nachzulesen:www.mmnews.de/index.php/politik/19095-staatshaftung�aufgehoben
Was ist 1990 wirklich passiert? Am 17. 07.1990 haben die damaligen Alliierten durch Streichung des Art. 23 a.F. GG (a.F. = alte Fassung) den Geltungsbereich, also da wo das GG gilt, überschrieben. Das bedeutet, dass zur Tageswende 17. auf den 18. Juli 1990 völkerrechtlich keine BRD/DDR mehr existierte, weder als Besatzungszonen noch als Staaten. Alle Militärbefehle, Besatzungszonen (Amerikanische Zone, britische Zone, französische Zone und sowjetische Zone) sind somit rechtswirksam erloschen und zwar mit Wirkung zum 29. Sept.1990. (siehe:BGBL II, Seite 885/889 890, vom 23. September 1990) An diesem 17. Juli 1990 nahmen sich die vier Alliierten aus dem Völker�und somit dem Besatzungsrecht heraus und gaben Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 vollständig frei. (HLKO Art.43 zum Vgl.) Die Deutschen waren zu diesem Zeitpunkt aufgefordert, ihre staatlichen Stellen wieder selbst zu errichten. Dies wurde in der Öffentlichkeit bis jetzt leider nicht bemerkt, besser noch, man hat es uns nicht gesagt, sonst hätte man uns damals alle Rechte eines „echten Volkes“ zugestehen, oder geben, müssen. Nun müssen wir uns diese einfordern. Auf Antrag der Alliierten wurden die BRD mit der Länderkennung 280 sowie die DDR mit der Länderkennung 278 bei der UN ausgetragen und Deutschland/Germany (in den Grenzen vom 31.12.1937) mit der Länderkennung 276 eingetragen. BRD und DDR sind somit juristisch nichtig, also ungültig und auch nicht mehr vorhanden. Die Vereinigung zum 03.10.1990 der DDR und BRD hat somit nie statt gefunden. Juristisch ist es unmöglich etwas zu vereinen, was erloschen ist. Die Bundesländer der DDR (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) können auch nicht entstanden sein und schon gar nicht zu einer BRD beigetreten sein (Juristische Unmöglichkeit) Das ist so, als würde man zwei Firmen, sagen wir mal Müller und Meier, die am 17.07.1990 geschlossen und sowohl im Handelsregister als auch beim Gewerbeamt abgemeldet wurden, am 03.10.1990 fusionieren, also zu einer Firma machen... geht so was???
Bereits am 29. August 1990 wurde die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ in Frankfurt/Main unter der HRB-Nummer 51411 im Handelsregister eingetragen und die „Geschäftswerdung“ des „Vereinten Wirtschaftsgebietes“ - also ehemals DDR und BRD- begann. Heute sind alle Städte, Landkreise, Gemeinden, Gerichte, Ämter keine staatlichen Einrichtungen mehr, sondern einfache Firmen. (siehe z.B.: Arbeitsamt heißt nun Agentur für Arbeit oder Jobcenter und man hat dort „Kundennummern“, zu sehen bei www.upik.de, das ist ein internationales Firmenverzeichnis) Hierzu gibt es ein interessantes Video bei „youtube“ von MSZoff mit dem Titel:„Eine Reise ins wundersame UPIK Land“ BRD und DDR sind zusammen „das verwaltete vereinte Wirtschafts�gebiet“ von einem organisierten Firmenclan unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ gegründet worden. Ebenso wie übrigens die EU in Brüssel. Die BRD ist somit nicht mehr im Völkerrecht oder gar im Staatsrecht. Alles in der Zone BRD geschieht im Handelsrecht. Daraus stellt sich die Frage: Können Sie im Handelsrecht einen Beamtenstatus haben?
Welchen Vorteil haben Sie durch eine Verfassung? Eine Verfassunggebende Versammlung hat die Absicht einen neuen Staat zu errichten und das Grundgesetz durch eine neue, durch das Volk gewählte Verfassung zu ersetzen. Ein Grundgesetz mit einer Verfassung gleichzustellen ist rechtlich gesehen nicht richtig, da ein Grundgesetz eine Verordnung von Besatzungsmächten ist, um Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiete (BRD und DDR) zu erhalten. Ist die Verfassung vom Volke ratifiziert, löst sich die Verfassunggebende Versammlung auf. „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ (Art. 25 GG) Eine Verfassunggebende Versammlung ist ein völkerrechtlicher Akt und bereist durch die In-Rechtstellung derselben ein neuer Staat im Sinne des Völkerrechts. Steht nun diese durch das Volk beschlossene Verfassung und ist dadurch die neue Staatsform entstanden, ändert sich auch unmittelbar der Status des Beamten zu einem „echten Beamten“ durch den völkerrechtlich korrekten Staat. Möchten Sie wieder echter Beamter werden bzw. sein? Dann sind Sie, wie alle Menschen, aufgerufen, bei einer Verfassunggebenden Versammlung mitzuwirken um alte ungerechte Gewohnheiten wie der Missbrauch der Demokratie (=Volksherrschaft), als eines der wichtigsten Beispiele, abzuschaffen und ein neues, friedliches, gerechtes Zusammenleben zu ermöglichen. Alle Menschen haben durch Geburt, also durch Abstammung, über das Völkerrecht die Berechtigung eine Verfassunggebende Versammlung als einen Völkerrechtlichen Akt auszurufen. Mit dem Nachweis der Abstammungsurkunden (Geburtsurkunden, Abschriften Familienstammbuch als Nachweis bis vor 1914), ist jeder Mensch aus den deutschen Gebieten berechtigt eine Verfassunggebende Versammlung auszurufen bzw. die neue Verfassung mit auszuarbeiten.
Was ist ein Staat:
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: • eine Bevölkerung (Staatsvolk), • einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) • eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt). Weder im Kaiserreich noch in der jetzigen BRD gab und gibt es ein Staatsvolk. Das Kaiserreich hatte kein eigenes Staatsvolk, da die Menschen Angehörige der jeweiligen Bundesstaaten (Großherzogtum Baden, Königreich Württemberg, Königreich Bayern, Königreich Preussen etc.) waren bzw. die Abkömmlinge dies bis heute völkerrechtlich noch sind. Das Kaiserreich war ein übergestülpter Verein als „Mantel“ über die Bundesstaaten. Die BRD ist eine Verwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes, Art. 133 Grundgesetz, Zitat: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ Somit hat die BRD kein Staatsgebiet, da sie sich auf einem Teilgebiet des Staatenbundes in den Grenzen von 31.12.1937 befindet (siehe UN Länderkennung 276) und auch kein Staatsvolk, da es laut Bundesministerium für Inneres keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland gibt.
Ein ehemaliger Polizist: (Name aus verständlichen Gründen nicht genannt!) „Ich war selber Polizist. Als uns der Innendienstleiter 1978 in die Schulungsraum zitierte und uns Polizeischüler informierte, dass wir eine Diensthaftpflicht abzuschliessen hätten, machte sich niemand von uns Gedanken darüber. Wie auch, wir waren ja unwissend. Erst über 25 Jahre später, als ich mich der Gesamtmaterie beschäftigte, stellte ich fest, dass das Staatshaftungsgesetz von den Alliierten Besatzungsmächten 1982 aufgehoben wurde. Somit haftete jeder sogenannte Beamte privatrechtlich gem. §§ 823, 839 BGB. Dies wurde erst relevant, als 1990 der Art. 23 (Geltungsbereich) im Grundgesetz von den Allierten Besatzungsmächten oder Alliierte Hohe Kommission der Militärregierung für Deutschland im Auftrag von James Baker, USA und Eduard Schewadnadse, UdSSR, mit Wirkung zum 18. Juli 1990 aufgehoben wurde. Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein Staat, sondern gem. Art. 133 GG eine Verwaltung für das vereinte Wirtschaftsgebiet.[...] Der § 15 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wurde aufgehoben. Hier stand: "Die Gerichte sind Staatsgerichte"[...] Das war bereits im Sep. 1950. Wie sollte auch ein Richter ein gesetzlicher Richter und ein Gericht ein Staatsgericht gem. Art. 101 GG sein, wenn die BRD gar kein Staat ist. Richter/innen (sie sind Privatrichter oder Handelsrichter) unterschreiben min. seit 1990 keine Urteile oder Beschlüsse mehr, denn auch sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Sie drohen mit nicht unter-schriebenen Urteilen und Beschlüssen, sogar mit Erzwingungshaft. Aber mit adäquaten rechtlichen Hinweisen, dass dies gegen die Menschenrechte verstößt, werden sie schon kleinlauter, versuchen es aber trotzdem weiter (klar, man sägt ja an ihrer Geldquelle/Einkommen) Auf Menschenrechte kann man sich natürlich nur dann berufen, wenn man kein Personalausweisträger ist, denn damit hat man keine Rechte, da man sie mit der zwangsweisen Beantragung gem. Personalausweisgesetz quasi abgibt. Im Personalausweis sind 2 Fehler (auf Fehler ist jeder im Übrigen verpflichtet hinzuweisen). Einmal ist es der NAME. Dort muss lt. Personalausweisgesetz FAMILIENNAME stehen. Der NAME bezeichnet gem. § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) das Unternehmen. Ein Unternehmen ist eine juristische Person und damit eine Sache. Eine Sache hat keine Menschenrechte. Wichtig Hinweis: Ein heute geborenes Kind ist keine juristische Person, sondern gem. § 1 BGB eine natürliche Person. Erst mit dem 16. Lebensjahr muss lt. Personalausweisgesetz der Perso beantragt werden (Zwang).
Der 2. Fehler ist die Staatsangehörigkeit. Dort steht DEUTSCH. Deutsch ist kein Land. Es muss das Land, wie z.B. Frankreich oder Österreich, stehen. Gib den Personalausweis als erstes ab und berufe Dich auf die o.g. Fehler. Die sogenannten Behörden (Landratsamt, Stadtverwaltung, Gemeinde) verweigern mittlerweile sogar die Annahme bzw. Bestätigung der Abgabe, ja es werden sogar Bußgeldbescheide erhoben. Durchsetzbar sind sie nur gegen das Recht. Aber einige Richter machen das sogar, aufgrund von Existenzängsten oder sagen wir besser Willkür Resümeé: 1.) es gibt keine Beamten mit hoheitlichen Rechten, da kein Staat vorhanden ist 2.) es gibt keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Bußgeldbescheide erheben können/dürften, da kein Staat vorhanden ist 3.) Richter/innen sind keine gesetzlichen Richter gem. Art. 101 GG, § 16 GVG 4.) es gibt keine Staatsgerichte in der BRD, da § 15 GVG seit 1950 aufgehoben ist 5.) Ordnungswidrigkeiten sind nur noch auf einem Schiff oder einem Flugzeug mit der Bundesflagge möglich, gem. § 5 OWiG. Obwohl auch das recht fraglich ist, denn lt. Bundesgesetzblatt ist das OWiG aufgehoben. Wenn man in § 135 OWiG (Inkrafttreten) schaut, findet man dort nicht, wann und wo das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz oder Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) in Kraft getreten ist und wo es gilt. Es kann sich immer wieder auf die Ausgangsfrage bezogen werden, die da heißt: "Ist die BRD ein Staat". Antwort: NEIN, denn die BRD wurde unter Besatzungsrecht von den Alliierten Besatzungsmächten gegründet wurde. Der Parlamentarische Rat mit Adenauer und Co. war lediglich Befehlsempfänger und durften nur noch Punkt und Komma setzen.“
"Kein Mensch wird gegen Menschen, Lebewesen und die Natur in einem Sinne handeln, durch Unterlassen erwirken oder verschulden, wie er selbst nicht behandelt werden möchte" Oder anders ausgedrückt, was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an. „Der Staatenbund Deutscher Völker lehnt jegliche Form von Angriffskriegen als Mittel zur Lösung von Streitigkeiten und Konflikten zwischen Staaten ab!“ Das sind Grundsätze, welche in die Verfassung aufgenommen werden!
..oder eine Weimarer Republik, oder sind wir gar staatenlos??? Immer wieder liesst man, die Weimarer Verfassung oder die Kaiserverfassung würde gelten oder müsste reaktiviert werden. Das ist Blödsinn: Die Kaiserverfassung ist keine Verfassung, sondern eine Verordnung. Warum das? Ganz einfach, steht sogar in dieser „Verfassung“ geschrieben, Zitat: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen [...] verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs [...]“ Man beachte bitte auch, Wilhelm war „nur“ Deutscher Kaiser und nicht Kaiser von Deutschland, aber er war König von Preußen… einfach mal nachdenken ... Diese Verfassung kann auch NUR vom Rechteträger dieser Verordnung, dem Kaiser oder einem Nachfolger, wieder in Kraft gesetzt werden. Der Kaiser ist zwangsläufig tot und sein Nachfolger, Georg Friedrich, Prinz von Preußen (Urenkel) hat kein Interesse daran. Es ist auch fraglich, ob wir ein Mitglied der Elite als einen Monarchen wieder haben wollten… Die sogenannte „Weimarer Verfassung“ ist auch keine vom Volke frei verfasste und beschlossene Verfassung, sondern wurde durch das damalige Parlament am 11. August 1919 beschlossen, nachdem zuvor am 09. November 1918 durch Philipp Scheidemann und Karl Liebknecht die Weimarer Republik ausgerufen wurde. Weder bei der Ausrufung, noch bei der Verfassung wurde das Volk direkt beteiligt. Wollen wir so etwas wieder haben? Warum dann die BRiD abschaffen, das ist im Prinzip das gleiche System, ohne Beteiligung des Volkes…. Alle sogenannten Reichsgruppen oder Reichsregierungen sind lediglich Geschäftsmodelle, die für alle möglichen -und allermeist nicht wirklich nutzvollen- Ausweise, Geld verlangen. Deswegen möchten die diese Geschäftsmodelle aufrecht erhalten und sind daher schon alleine gegen eine Verfassunggebende Versammlung. Denn würden sie dazu aufrufen, wären ihre Geldquellen sofort versiegt…
Nun die Frage, warum wir denn staatenlos sein sollen: Wir, die deutschen Menschen sind durch die Abstammung in den 26 souveränen Bundesstaaten bis 1914, Staatsangehörige eben jeweils dieser Bundesstaaten: Preußen, Königreich Württemberg, Großherzogtum Hessen und so weiter. Man hat zwar oft versucht, uns diese unveräußerlichen Rechte zu nehmen, aber das ist nicht möglich, denn NUR der Mensch als Träger eben dieser Rechte durch Abstammung, kann selbst diese Rechte abtreten. Nehmen kann die uns niemand! Ein Staatsangehörigkeitsausweis (sogenannter Gelber Schein) ist im Prinzip so unnötig wie ein Kropf. Denn die BRiD kann als Firma keine Staatsangehörigkeit bescheinigen. Zumal es nach Information des Bundesministeriums für Inneres eine Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt! Somit wäre das lediglich eine „Firmenzugehörigkeitsbescheinigung“ Und ganz nebenbei spült es der BRiD pro Gelber Schein 25 € in die Kasse…